? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Kleine Anekdote zum Thema Abordnungen: an meiner Ex-Schule (Gymnasium) sind jetzt zuletzt sämtliche Rückkehrer aus der Elternzeit an Grundschulen teilabgeordnet worden, inklusive der A15-Kollegin.

    Schöne neue Schulwelt..

  • Nee, sie ist wohl mit 20% dort und unterrichtet halt.


    Die Begeisterung hält sich bei allen sehr in Grenzen. Versetzte Anfangszeiten und Fahrerei zwischen den Dienstorten macht es wohl teils auch organisatorisch schwierig mit der Kinderbetreuung.


    Ich war einfach überrascht vom Ausmaß dieser Abordnungen. Dass es mal jemanden trifft, okay. Dass das Ganze aber in diesem großen Stil und dieser Konsequenz passiert, hätte ich nicht erwartet.

  • Ach so ist gut, wenn man das Land wenigstens verpflichten könnte, für die Einrichtung von Betriebskindergärten in den verschiedenen Stadteilen zu sorgen

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Für die bräuchte man auch Personal. Wo soll das herkommen?

    Kurzfristig geht da nichts, außer man sagt, dass bereits eine sehr geringe Qualifikation (und sei es selbst Elternteil ein oder irgendeine Kurzzeitqualifikation) genüge, um diese Tätigkeit auszuüben. Langfristig muss natürlich deutlich mehr ausgebildet werden und das bedeutet wiederum, dass der Anteil an angehenden Erziehern in einem Jahrgang deutlich höher ausfallen muss. Letztendlich ist der Bedarf derzeit so hoch, dass der Anteil an Absolventen der mittleren Reife, die im Anschluss eine Ausbildung im medizinisch-pflegerischen oder pädagogischen Bereich beginnen, locker 50% betragen könnte. Wo liegt da der Durchschnitt momentan?

  • Ich war einfach überrascht vom Ausmaß dieser Abordnungen. Dass es mal jemanden trifft, okay. Dass das Ganze aber in diesem großen Stil und dieser Konsequenz passiert, hätte ich nicht erwartet.

    Die wissen ja nach der Elternzeit, wie man mit kleinen Kindern umgeht. Dann wuppen die auch den Unterricht in der Grundschule problemlos.

    • Offizieller Beitrag

    schon in den 90ern (wahrscheinlich schon immer?) konnte man als dreifache Mutter zur französischen "Examensprüfung" ohne Studium zugelassen. Die Zugangsvoraussetzung für die Prüfung war ein 3-jähriges Studium (seit ein paar Jahren 5-jähriges Studium). Aber mit 3 Kindern durfte man "einfach so" hin. (ob man bestanden hat, sei dahin gestellt, aber fürs Grundschullehramt musste man sich eh in alle Fächer einarbeiten / auf alles vorbereiten, da bringt ein fachbezogenes Studium in einem Fach auch nicht viiiiiel mehr. (anderes Ausbildungssystem).

    • Offizieller Beitrag

    Die Perspektive einer Versetzung nach der Rückkehr hindert mich daran, ein Sabbatjahr zu beantragen oder in den Auslandsschuldienst zu gehen. Ganz ehrlich.

    ... und steigert meine schon existierende Panik (wegen VZ-Pflicht) bezüglich meiner Rückkehr aus der Abordnung.
    Grandios, Landesregierung.

    (Aber nebenbei: war das nicht einer der Vorschläge: keine Sabbatjahre mehr?)

  • Achso. Nope, weder Mathe noch A14 bewahrt einen davor. Immerhin ging es in den Fall, den ich vor Augen habe "nur" an die Gesamtschule und nicht gleich an die Grund- oder Förderschule.

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