Beförderung- Versetzung

  • Hallo ihr Lieben!

    Seit längerer Zeit lese ich regelmäßig hier mit und bin total beeindruckt, wie kompetent ihr im Beraten seid.

    Zu mir. Ich bin seit 4 Jahren Lehrerin an einer Hauptschule. Mein Ref habe ich an einer Gesamtschule gemacht, die super nah ist und an der ich mich wahnsinnig wohlgefühlt habe. Nun habe ich mich im Juni auf eine A13 Stelle an besagter Schule beworben und habe die Revisionen etc. durchlaufen.

    Nun frage ich mich, ob die Besetzung der Beförderungsstellen gesammelt erfolgt (es gab in der BezReg etliche ausgeschriebene Stellen) oder ob einzelne Verfahren beginnen, wenn die Unterlagen aller Bewerber:innen auf eine Stelle vorliegen. Es geht damit ja ggf. eine Versetzung einher.

    Hat jemand bereits Erfahrungen dazu gemacht?


    Viele Grüße


    Animari

  • Jedes Verfahren ist ein Einzelverfahren. Allerdings werden diese Stellen ja meist gleichzeitig den verschiedenen Schulen zugewiesen, sodass dann auch die Verfahren meisten sehr zeitnah zueinander abgeschlossen sind.

    Wenn aber dein Verfahren z.B. durch eine Klage verlängert wird, betrifft das nur dein Verfahren und nicht das der Nachbarschule.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Die Schule hatte mehrere Stellen ausgeschrieben, es liegen aber zu allen Stellen die Unterlagen bei der BezReg vor.

    D.h. theoretisch könnte bald entschieden werden? Ich frage mich ob eine Versetzung zum HJ überhaupt noch realistisch erscheint, sofern ich eine Zusage bekomme…

  • Alle dienstlichen Beurteilungen für ALLE Stellen müssen bis Datum X bei der Bez.-Reg. vorliegen.

    Erst dann werden die Stellen abgearbeitet.

    D.h. vor diesem Datum passiert gar nix?

    Meine Schulleitung meinte es hätte keine Frist gegeben, zu der die Beurteilung vorliegen muss.

  • Ich habe es bisher auch eher wie kodi wahrgenommen, alles andere wäre auch (zumindest im Gymnasialbereich, wo häufiger Stellen ausgeschrieben werden) irrwitzig: Alle Beurteilungsverfahren für eine Stelle müssen natürlich abgeschlossen sein, dann kann ein unterlegener Kandidat klagen, dann wird besetzt. Wenn sich nur eine Person auf die Stelle beworben hat, ist die Angelegenheit relativ schnell beim Personalrat.

  • D.h. vor diesem Datum passiert gar nix?

    Meine Schulleitung meinte es hätte keine Frist gegeben, zu der die Beurteilung vorliegen muss.

    Alle Beförderungsstellen eines Bezirks werden gleichzeitig ausgeschrieben.

    Die Ausschreibungen der Beförderungsstellen haben das gleiche Enddatum.


    Dann werden die Schulen darum gebeten, für Person(en) X, (Y & Z) eine dienstliche Beurteilung, ggfs. bis Datum X zu erstellen.

    Bis zu diesem Datum muss die dienstliche Beurteilung bei der Bez.-Reg. vorliegen.


    Dann wird das Besetzungsverfahren durchgeführt und alles abgearbeitet.

  • Dann wird das Besetzungsverfahren durchgeführt und alles abgearbeitet.

    Und das kann zermürbend lange dauern. Ich denke nicht, dass du zum Februar schon versetzt wirst.


    In meinem Fall (Bewerbung auf A14) war die Stelle im Februar ausgeschrieben, das Gutachten im Mai fertig und bisher hat man nichts gehört.

  • Krass, dass das so lange dauert. Woran liegt das denn vermutlich? Hier sind die Verfahren eigentlich relativ schnell entschieden, lediglich die eigentliche Besetzung kann sich etwas verzögern, da teils der Ablauf von Schulhalbjahren abgewartet wird für sauberere Übergaben. Im Fall von Konkurrentenklagen kommt es natürlich zu deutlichen Verzögerungen.

  • Krass, dass das so lange dauert. Woran liegt das denn vermutlich? Hier sind die Verfahren eigentlich relativ schnell entschieden, lediglich die eigentliche Besetzung kann sich etwas verzögern, da teils der Ablauf von Schulhalbjahren abgewartet wird für sauberere Übergaben. Im Fall von Konkurrentenklagen kommt es natürlich zu deutlichen Verzögerungen.

    Man spart Geld!?

  • Im Fall von Konkurrentenklagen kommt es natürlich zu deutlichen Verzögerungen.

    Die Vermutung ist, dass sich eine Person auf X Stellen beworben hat und gegen alles klagt. Mittlerweile ist es mir schon egal, so lange ist die Bewerbung her.

  • Man spart Geld!?

    Das mag ein angenehmer Nebeneffekt sein, ich denke aber nicht, dass es eine Verwaltungsvorschrift dazu gibt, die Beförderungsverfahren absichtlich um x Monate zu verzögern...dann kann man auch später ausschreiben. Die Ersparnis ergibt sich bei Beamten ja schon daraus, dass selbst nach erfolgter Besetzung der Stelle noch nicht unmittelbar die Beförderung stattfindet, sondern erst einmal eine Probezeit zu absolvieren ist.

  • Ich denke auch, dass Geld nicht der Grund ist, vor allem wenn man bedenkt, dass eine solche Beförderung ja auch bis in die Pensionierung der Person herein Geld kostet. Da kommt es auf ein paar Monate wohl nicht an.


    Wohl aber finde ich es, gerade bei A15-Stellen, schon sehr mies, wie lange die Aufgabe häufig kommissarisch übernommen wird, bis dann wirklich mal die Beförderung durch ist.

  • Woran liegt das denn vermutlich?

    1. Eine rheinische Bezirksregierung hat einen erheblichen Personalmangel und aufgrund dessen läuft es sehr langsam.


    2. Besagte rheinische Bezirksregierung hat die Besetzung der 2020 ausgeschriebenen Stellen ausgesetzt, während die anderen vier Bez.-Regs. in NRW weiter befördert hatten. Es wurde sogar im Landtag angesprochen! (https://www.landtag.nrw.de/por…v/Dokument/MMV17-4516.pdf)

    Erst September 2021 wurde mit der Besetzung der Stellen des Jahres 2020 begonnen. Dann kommen aber auch noch die Stellen der Schuljahren 2021 & 2022 dazu. Daher kam es dieses Jahr in besagter Bezirk zu einer doppelten Ausschreibung. Allein über 400 A14-Stellen an den Gymnasien. BK, HS RS, Gesamtschule und ggfs. Grundschule müssen natürlich dazu noch addiert werden: Die Anzahl ist mir unbekannt. Das ist schon eine Menge abzuarbeiten. Die Stellen aus 2020 mussten natürlich VOR den anderen Stellen abgearbeitet werden.


    3. Dann gab es noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht der gleichnamigen Bezirksregierung. A12er an Gesamtschulen oder Realschulen mit Sek II Befähigung haben sich auf A14 Stellen beworben. Bisher war es so, dass diese Kollegen erst nach A13 dann nach A14 befördert würden.

    Das VG hat dies allerdings mit einem Hinweis auf das Sprungverbot untersagt. So mussten laufende Verfahren unterbrochen werden und alle Betroffenen angeschrieben werden.


    4. Dann gibt es die Fälle, wo Kollegen sich überall bewerben und hoffen auf eine Stelle.

  • Ich habe noch eine Frage dazu.

    Das Verfahren ist nun abgeschlossen. Steht in den Absagen eigentlich an wen die Stelle vergeben wurde oder bleibt das anonym?


    Liebe Grüße

    Na, ich hoffe doch mal nicht, dass das da drin steht! Man kann es aber sicher rausfinden, wenn man weiß, wer sich so beworben hat.

    War es die eigene Schule oder eine andere? Hast Du eine Absage bekommen?

  • Nein eine Zusage. Ich habe mich an einer anderen Schule beworben. Nach etwas Recherche habe ich gerade rausgefunden, dass es tatsächlich mitgeteilt werden muss, wer die Stelle bekommen soll.

  • Nein eine Zusage. Ich habe mich an einer anderen Schule beworben. Nach etwas Recherche habe ich gerade rausgefunden, dass es tatsächlich mitgeteilt werden muss, wer die Stelle bekommen soll.

    Dein Ernst?


    Und: Glückwunsch! Bist Du schon an der neuen Schule?

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