Ruhezeiten vs. Lesenacht: Beamten-Arbeitszeitverordnung

  • Als Lehrer muss ich davon ausgehen, dass das Schulgebäude brandschutztechnisch auf dem aktuellen Stand ist. Immerhin kommt alle zwei Jahre jemand von der Feuerwehr und dem Schulträger vorbei und prüft das.

    Ja, Feuerlöscher werden überprüft. Aber man geht nicht davon aus, dass jemand übernachtet also keine Rauchmelder. Danke Super112 für den Hinweis und für deine Tätigkeit.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es ist so, dass in Schulen nicht davon auszugehen ist, dass Personen dort nächtigen.

    In Schulen gibt es Rauchschutztüren oder RWA und eben Alarmierungseinrichtungen, die bei Feuer manuell betätigt werden müssen. Zum Beispiel die blauen Druckknopfmelder. Die Feuerwehr muss dann noch per 112 alarmiert werden.

    Automatische und selbstauslösende Rauchmelder gibt es in Schulen meistens nicht flächendeckend in allen Klassenräumen oder Fluchtwegen.

    Deshalb ist eine Nutzung über Nacht grundsätzlich erstmal untersagt.


    https://www.rauchmeldertest.net/rauchmelderpflicht-nrw/

  • Automatische und selbstauslösende Rauchmelder gibt es in Schulen meistens nicht flächendeckend in allen Klassenräumen oder Fluchtwegen.

    Deshalb ist eine Nutzung über Nacht grundsätzlich erstmal untersagt.

    Diese Aussage ist erkennbar falsch. Zum Einen gilt die Rauchwarnmelderpflicht laut BauO ausschließlich für Wohnungen, zum Anderen lassen sich mögliche Auflagen rund um den Brandschutz in Schule bei Übernachtung auch anderweitig heilen als durch Nachrüstung entsprechender Melder.

  • Diese Aussage ist erkennbar falsch. Zum Einen gilt die Rauchwarnmelderpflicht laut BauO ausschließlich für Wohnungen, zum Anderen lassen sich mögliche Auflagen rund um den Brandschutz in Schule bei Übernachtung auch anderweitig heilen als durch Nachrüstung entsprechender Melder.

    Eben. Deswegen „grundsätzlich erstmal“.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Deshalb ist eine Nutzung über Nacht grundsätzlich erstmal untersagt.

    Wo ist dazu die Rechtsgrundlage?


    Rauchmelder sind ohne Frage sinnvoll und wünschenwert in dem Anwendungsszenario, aber ein grundsätzliches Nutzungsverbot daraus abzuleiten, dass für einen anderen Gebäudetyp etwas vorgeschrieben ist, ist doch eine mehr als wackelige Argumentation.

  • Das sagt Hamburg:


    Solange nix passiert, alles gut! Aber wenn...

    Dann viel Spaß vor Gericht!!


    04 – Merkblatt 10 – Ver. 2.0 – Stand 10/2016

    Bei Übernachtungen in Schulen im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie z. B. dem evangeli­schen Kirchentag 2013 handelt es sich um eine temporäre Sondernutzung dieser Einrichtungen. Durch die zeitlich begrenzte Nutzung der Schulbauten zu Übernachtungszwecken muss nicht der vollständige Anforderungskatalog der Beherbergungsstätten-Verordnung erfüllt werden, zumal es sich bei Schulen bereits um Sonderbauten mit erhöhten Anforderungen an Brandschutz und Sicherheit handelt. Gleichwohl wird die Umsetzung der folgenden, zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung eines akzeptablen Sicherheitsniveaus empfohlen:

    • Jeder Klassenraum, der zur Übernachtung vorgesehen wird, muss über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Demnach wäre etwa das Obergeschoss eines Vierklassentrak­tes mit nur einem Treppenraum nicht zur Übernachtung geeignet.
    • Die erforderliche Rettungswegbreite in notwendigen Fluren und Treppenräumen darf nicht eingeschränkt werden; brennbare Materialien dürfen hier nicht gelagert werden. Mobiliar und Einrichtungen aus den für die Übernachtung vorgesehenen Klassenräumen darf nicht in den genannten Rettungswegen abgestellt werden.
    • Klassenräume, die zur temporären Übernachtung vorgesehen werden, sind mit Rauch­warnmeldern, wie sie auch in Wohnungen verwendet werden, auszustatten.
    • Bei mehr als 60 Personen, die in einem Schulgebäude übernachten, ist ein verantwortli­cher Sicherheitsdienst vorzusehen, der den betrieblich-organisatorischen Brandschutz sicherstellt und im Ereignisfall für eine schnelle Alarmierung der Feuerwehr sowie die si­chere Räumung des jeweiligen Gebäudes sorgt. Der verantwortliche Sicherheitsdienst kann auch in Form ehrenamtlicher Freiwilliger gestellt werden.
    • Jeder Klassenraum, der für Übernachtungszwecke vorgesehen ist, ist mit einem Ret­tungswegplan auszustatten, auf dem neben dessen Lage auch die Rettungswege (Flure, Treppenräume etc.) und deren Erreichbarkeit dargestellt sind. Mindeststandard ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier.
    • An den Ausgängen zu notwendigen Treppenräumen oder ins Freie müssen Sicherheits­zeichen angebracht sein. Soweit diese Sicherheitszeichen nicht bereits vorhanden sind, ist ein an den Türen befestigtes DIN-A4-Papier, das das entsprechende Piktogramm zeigt, ausreichend.
  • Das sagt Hamburg:

    Also auch in Hamburg nicht untersagt.


    Versteh mich nicht falsch: natürlich ist Brandschutz wichtig. Es lässt sich aber mit wenig Aufwand ein vernünftiges Sicherheitsniveau herstellen und untersagt sind Schulübernachtungen auch nicht.


    Bei unserer örtlichen Grundschule wird bei solchen Events bspw. in der Turnhalle übernachtet. Die ist ebenerdig und hat über die gesamte Gebäudebreite leicht zu öffnende Türen. Vorher werden die Schüler (und die zur Aufsicht anwesenden Eltern) von der örtlichen freiwilligen Feuerwehr zum Verhalten im Brandfall geschult (finden die Kinder zudem super, dass die Feuerwehr in "voller Montur" in die Schule kommt). Die Übernachtung wird noch an die Feuerwehr gemeldet damit die im Notfall weiß, dass nicht nur zu löschen ist, sondern unter Umständen auch Menschen zu retten sind.

    Es gibt Anwesenheitslisten, Rauchen, Alkohol und offenes Feuer sind in den Schulgebäuden so oder so untersagt (darauf wird in der Schulung aber natürlich nochmal hingewiesen).


    Vom Brandschutzaspekt her hat sich hier noch niemand über solche Aktionen beschwert. Weder die Feuerwehr, noch Eltern, die selbst in der frewilligen Feuerwehr sind noch andere Eltern.

  • Dann tut ihr einiges im Vorfeld. Ich gehe davon aus, die meisten nicht (zumindest wenn ich an meine Schule denken). Wir sagen höchstens der Polizei Bescheid, nachdem sie mehrfach wegen gemeldeten Einbruch anrückte.


    Allerdings wenn alle schlafen sollten, wird es im Fall der Fälle nicht reichen. Leider "schlafen" unsere Sinne außer dem Gehör auch weitgehend (deshalb sind Rauchmelder so wichtig). Hatte man vor 70 Jahren noch durchschnittlich 15 Minuten Zeit nach Ausbruch eines Brandes aus einer Wohnung zu fliehen (und der Nachbar Zeit zu warnen), sind es heute 2 Minuten (den vielen Kunststoffen sei dank).


    Ich bin Super112 auf jeden Fall dankbar, uns zu warnen. Ich selbst bin Zeuge eines kleinen Unfalls im Chemieunterricht eines Kollegen geworden, von deutschlandweiten Presseartikeln über Polizei und Staatsanwaltschaft war alles dabei (und das ohne Personenschaden), wir waren alle überrascht. Lasse einmal ein kleines Kind zündeln. Gerade kleine Kinder versuchen es erst zu vertuschen, weil sie ein schlechtes Gewissen haben (zuhause verstecken sie sich oft und werden von verzweifelten Eltern nicht gleich gefunden).


    Ich werde in Zukunft auf Rauchmelder (und wenn ich eigene mitbringen muss) bestehen oder wach bleiben. Unsere Turnhalle hätte übrigens nur einen Fluchtweg, wir übernachten allerdings in nebeneinander liegenden Klassenzimmern mit 2 Fluchtwegen.

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  • Vom Brandschutzaspekt her hat sich hier noch niemand über solche Aktionen beschwert. Weder die Feuerwehr, noch Eltern, die selbst in der frewilligen Feuerwehr sind noch andere Eltern.

    Wenn ihr die Feuerwehr einschaltet, ist der Brandschutz ja geklärt.


    Ansonsten muss ich aber such etwas den Kopf schütteln. Brandschutz war in diesem Thread kein Thema. Und sicherlich bei vielen in der Planung solcher Aktivitäten auch nicht. Wenn dann jemand auf diesen Aspekt hinweist, wird nach der Rechtslage gefragt, für die sich vorher niemand interessierte.


    Die Rechtslage ist immer, dass ihr für euer Handeln verantwortlich seid. Und wenn ihr entscheidet, dass Kinder in nicht dafür vorgesehenen Räumen übernachten, müsst ihr sicherstellen, dass das auch geht.


    Es ist ja schön, wenn die Kinder ein tolles Erlebnis haben. Noch schöner ist es, wenn alle wieder lebend nach Hause kommen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es gibt echt Schulen ohne Rauchmelder?!

    Ich habe sicherheitshalber gerade bei "sichere Schule" nachgesehen. Anscheinend besteht die Pflicht erst bei Versammlungsräumen ab 1000 qm (Aula etc.).


    Ich werde dem nach den Ferien bei uns nachgehen, habe aber, wenn keine Pflicht besteht, wenig Hoffnung. (Bei uns hängen die Feuerlöscher so hoch, dass ich nicht dran komme. Auf meine Bitte dies zu ändern, wurde mir von der Verantwortlichen der Stadt mitgeteilt (und schriftlich gezeigt), dass dies in Schulen zulässig sei, damit die Schüler nicht dran kommen. Sehr sinnvoll ...:traenen: )

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  • Kris24 Bei uns hängen die auch nur in den Räumen der Chemie griffbereit. Überall sonst ist davon auszugehen, dass niemand in der Lage wäre, den Feuerlöscher im Ernstfall überhaupt zu bedienen. Allerdings haben wir selbstverständlich in *allen* Räumen Rauchmelder und Hitzesensoren. In der Chemie sind zwei davon direkt über dem Korpus angebracht was zu Arbeiten nicht immer ganz einfach ist. Den Rauchmelder können wir seit einiger Zeit manuell deaktivieren, den Hitzesensor nicht und der ist leider etwas... hysterisch. Aber ich wundere mich mal wieder, was man hier so liest. An sowas Selbstverständliches wie nen Rauchmelder hätte ich gar nicht gedacht, eben weil ich davon ausginge, dass der da natürlich ist. Aber vielleicht wundere ich mich auch nicht... :hammer:

  • Ich bin sicher Antimon , dass in der Chemie weder Hitze- noch Rauchmelder sind. Woanders? Ich habe nichts gesehen, aber auch nicht darauf geachtet. Dass die Feuerlöscher in der Chemie erreichbar hängen, habe ich durchgesetzt.


    Feuerlöscher, an die niemand dran kommt, finde ich völlig daneben. (Und zumindest einige Kollegen, darunter alle Chemiekollegen, können damit umgehen. Und in der halbjährlichen Sicherheitsbelehrung lernen es auch unsere Schüler (bzw. wiederholen es, wir haben dazu extra "Übungsfeuerlöscher").)

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  • Zitat

    Es gibt echt Schulen ohne Rauchmelder?!

    Wir haben welche, zumindest in der Lehrküche und den Werkenräumen. Aber in den Klassenzimmern bin ich mir nicht so sicher...


    Hitzesensoren kenne ich gar nicht, wäre ja auch mal ne Maßnahme.

  • Ich würde mal raten: Der Handgriff darf nicht höher sein als 1,20.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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