angestellte Lehrer gehen leer aus

  • Die Probezeit wird auf ein Jahr verkürzt - das ist das Minimum. Bei mir wurde die Zeit auf Vertretungsstellen "automatisch" angerechnet. Manchmal werden die Zeiten an Ersatzschulen nicht "direkt" beachtet. Dann kannst du einen Antrag stellen bei der Bezirksregierung (am besten einfach Kontakt aufnehmen). Bedingung ist meines Wissens mind. 50% Arbeitszeit, damit Zeiten angerechnet werden. Das ist ja bei dir der Fall. Dann hast du zwei Stunden, die du zeigen musst und wenn alles gut geht, bist du nach einem Jahr auf Lebenszeit verbeamtet.


    Hashimoto wird kein Problem sein. Ich würde mir vom behandelnden Arzt ein Schreiben holen, dass du "gut eingestellt" bist o.Ä., ggf. auch mit aktuellen Werten.


    Bei der Psychotherapie am besten kurze Schreiben der behandelnden Ärzten/Therapeuten, dass du genesen bist. Und vllt. auch ein "neues" Gutachten erstellen lassen, dass du gesund/belastbar bist etc. Mit leeren Händen dastehen ist immer irgendwie blöd - weil dann musst du Dinge nachreichen etc.


    Vorher kannst du ja eine Rechtsschutz abschließen zur Sicherheit, falls du noch keine hast. Ich glaube aber, dass das mit der Verbeamtung ohne den Umweg über die Schwerbehinderung klappen wird. Das wäre dann noch eine weitere Option (z.B. bei chronischer Krankheit).

  • Danke für all eure Antworten..ich werde das alles mal überdenken...

    Ich habe mir die "Nur-Anstellung" ja immerhin ausgesucht...ich finde diese Riesengehaltsunterschiede vor allem für die Lehrer*innen an Regelschulen unfair, die nicht verbeamtet werden (z.B aus gesundheitlichen Gründen)..

  • Vorher kannst du ja eine Rechtsschutz abschließen zur Sicherheit, falls du noch keine hast. Ich glaube aber, dass das mit der Verbeamtung ohne den Umweg über die Schwerbehinderung klappen wird. Das wäre dann noch eine weitere Option (z.B. bei chronischer Krankheit).

    Hashimoto und erfolgreich abgeschlossene Therapien rechtfertigen üblicherweise keinen GdB, erst recht keinen ab 50 aufwärts (=Schwerbehinderung). Es führt auch nicht jede chronische Erkrankung zu einem GdB, der hängt u.a. vom Schweregrad ab bei bestimmten Erkrankungen und den daraus resultierenden Einschränkungen, bei anderen Erkrankungen reicht der erzielbare GdB nicht aus, um einen solchen zu erteilen, weil der Grad der Behinderung unter einem Schwellenwert liegt.

    Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist in jedem Fall keine Abkürzung in die Verbeamtung (oder der Freibrief für nicht benötigte Entlastungsoptionen), sondern zuallererst eine Form der Entlastung tatsächlich schwer erkrankter Menschen und der Versuch, diese u.a. vor arbeitsrechtlicher Diskriminierung zu schützen. Als Betroffene ist es mir wichtig, dass das - auch von anderen Betroffenen - nicht vergessen wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hashimoto interessiert beim Amtsarzt wohl kaum, man ist ja irgendwann eingestellt und dann beeinträchtigt einen die Erkrankung nicht sonderlich. Bei derlei Erkrankungen sind eher die privaten Krankenkassen hellhörig, weil Folgekosten durch Komorbiditäten nicht ganz unwahrscheinlich werden, davon gibt es eine ganze Reihe.

    Ich habe mir die "Nur-Anstellung" ja immerhin ausgesucht...

    Kann man ja auch machen, aber in 10 oder 20 Jahren, wenn man erkrankt ist und nach 6 Wochen nur noch Krankengeld bekommt oder wenn man sich den Rest des Lebens ärgert, weil der Nachbar mehr verdient, wäre es keine gute Lösung. Eine Kollegin, die nie mit dem Angestelltenstatus gehadert hatte, wird fast krank davon, dass es plötzlich allen Kollegen ermöglicht wurde und sie 2 Jahre 'zu alt' dafür war. Der direkte Vergleich kann einen verbittern lassen.

  • CDL

    Nur so als Hinweis. Es ist in der Tat verdammt schwierig mittlerweile den GdB 50 zu bekommen Daher haben wir viele KuKs mit GdB 30 oder 40, die doch sehr eingeschränkt sind und denen eigentlich Hilfen nach dem SGB IX zustünden sollten. In solchen Fällen kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Gleichgestellte sid, bis auf die Ermässigungsstunde wie Schwerbehinderte zu behandeln. Ihre Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hashimoto und erfolgreich abgeschlossene Therapien rechtfertigen üblicherweise keinen GdB, erst recht keinen ab 50 aufwärts (=Schwerbehinderung). Es führt auch nicht jede chronische Erkrankung zu einem GdB, der hängt u.a. vom Schweregrad ab bei bestimmten Erkrankungen und den daraus resultierenden Einschränkungen, bei anderen Erkrankungen reicht der erzielbare GdB nicht aus, um einen solchen zu erteilen, weil der Grad der Behinderung unter einem Schwellenwert liegt.

    Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist in jedem Fall keine Abkürzung in die Verbeamtung (oder der Freibrief für nicht benötigte Entlastungsoptionen), sondern zuallererst eine Form der Entlastung tatsächlich schwer erkrankter Menschen und der Versuch, diese u.a. vor arbeitsrechtlicher Diskriminierung zu schützen. Als Betroffene ist es mir wichtig, dass das - auch von anderen Betroffenen - nicht vergessen wird.

    Ich hatte mich bei der Schwerbehinderung auf "chronische Krankheit" bezogen. Dass vergangene, ausgeheilte Erkrankungen keine Rolle spielen, ist klar. Wenn die Verbeamtung so nicht klappt, läge das ja wahrsch. daran, dass weiterhin ein Leiden vorliegt.


    Ein GdB von 30 reicht ja ggf., um verbeamtet zu werden. Soweit ich weiß, muss in dem Fall "nur" gezeigt werden, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre unwahrscheinlich ist.

  • Nur so als Hinweis. Es ist in der Tat verdammt schwierig mittlerweile den GdB 50 zu bekommen Daher haben wir viele KuKs mit GdB 30 oder 40, die doch sehr eingeschränkt sind und denen eigentlich Hilfen nach dem SGB IX zustünden sollten. In solchen Fällen kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Gleichgestellte sid, bis auf die Ermässigungsstunde wie Schwerbehinderte zu behandeln. Ihre Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne🤷

    Es ist aber auch sehr schwierig, als BaL einen Gleichstellungsantrag bewilligt zu bekommen :(

  • Ich möchte das nicht als Angriff verstanden wissen:

    Die Fragestellung klingt ein bisschen widersprüchlich: Auf der einen Seite werden Argumente gesucht, dass die Erkrankung so harmlos und un-einschränkend ist, dass es für die Verbeamtung kein Problem ist, auf der anderen Seite Argumente, dass sie so schwer ist, dass es für GdBXX und Entlastungen reichen soll. Die Suche nach Argumenten in die eine und andere Richtung liest sich dann komisch.

  • Das Problem ist: Wenn eine chronische Krankheit erst nach der BaL diagnostiziert wird, dann wird immer gerne vom Arbeitsamt gesagt, "Sie haben eine besondere Stellung und müssen sich keine Gedanken machen".


    Der Dienstherr muss sich auch bei einem GdB iHv 30 anpassen...

    Manche Schulleitungen wollen erst ab 50 Hilfe anbieten.

  • Deswegen sollt ihr Euch an Eure SbV wenden. Die Mehrzahl unserer Anträge geht durch🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Eine Gleichstellung nur so gibt es nicht, der Antrag muss begründet sein.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • CDL

    Nur so als Hinweis. Es ist in der Tat verdammt schwierig mittlerweile den GdB 50 zu bekommen Daher haben wir viele KuKs mit GdB 30 oder 40, die doch sehr eingeschränkt sind und denen eigentlich Hilfen nach dem SGB IX zustünden sollten. In solchen Fällen kann man beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Gleichgestellte sid, bis auf die Ermässigungsstunde wie Schwerbehinderte zu behandeln. Ihre Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne🤷

    Das weiß ich alles, danke. Habe selbst GdB 70 und benötige insofern diese Beratung selbst aktuell nicht zu diesem Thema. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich hatte mich bei der Schwerbehinderung auf "chronische Krankheit" bezogen. Dass vergangene, ausgeheilte Erkrankungen keine Rolle spielen, ist klar. Wenn die Verbeamtung so nicht klappt, läge das ja wahrsch. daran, dass weiterhin ein Leiden vorliegt.


    Ein GdB von 30 reicht ja ggf., um verbeamtet zu werden. Soweit ich weiß, muss in dem Fall "nur" gezeigt werden, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit innerhalb der nächsten 5 Jahre unwahrscheinlich ist.

    Nein, das gilt bei GdB 30 gerade noch nicht. Erst ab GdB gilt man als schwerbehindert und profitiert insofern auch nur dann von der Regelung der Prüfung der Dienstfähigkeit für die nächsten 5 Jahre. Bei GdB 30 kann man allerdings prüfen lassen, ob man die Kriterien für eine Gleichstellung erfüllt. Bis diese abgeschlossen ist muss man wie jemand mit GdB >/=50 behandelt werden. Das würde ich also jeder und jedem empfehlen, der die einen niedrigeren GdB als 50 hat, nicht zuletzt auch, weil sich tatsächlich sehr viele Krankheiten im Schuldienst berufsbedingt als besondere Belastung herausstellen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich würde in deinem Fall alles dafür tun, um die Verbeamtung zu schaffen.

    Der Familienzuschlag beläuft sich mit 4 Kindern ja wesentlich höher als 1000€, je nach Wohnort. Bei mir wären es z. B. 2800€ Brutto mehr jeden Monat! Die Neuregelung, dass der Familienzuschlag für Beamte derart krass an die Anzahl der Kinder gebunden ist, verschärft die Gehaltsschere im Lehrerzimmer massiv. Das kann doch nur zu Dauerfrust führen. Angestellte Lehrkräfte sollten ohnehin stärker für sich einstehen und die zum Himmel schreienden Ungerechtigkeiten bekämpfen!

  • Ich würde in deinem Fall alles dafür tun, um die Verbeamtung zu schaffen.

    Der Familienzuschlag beläuft sich mit 4 Kindern ja wesentlich höher als 1000€, je nach Wohnort. Bei mir wären es z. B. 2800€ Brutto mehr jeden Monat! Die Neuregelung, dass der Familienzuschlag für Beamte derart krass an die Anzahl der Kinder gebunden ist, verschärft die Gehaltsschere im Lehrerzimmer massiv. Das kann doch nur zu Dauerfrust führen. Angestellte Lehrkräfte sollten ohnehin stärker für sich einstehen und die zum Himmel schreienden Ungerechtigkeiten bekämpfen!

    Ich finde diese Verallgemeinerung immer völlig unpassend. Klar ist z.B. hier, dass ich nur durch die drei Kinder überhaupt als Beamter das Geld bekommen würde, was ich jetzt als Angestellte bekomme. Aber Beamtentum hat ja auch so einiges an Nachteilen, deshalb kann man das einfach gar nicht so beantworten, nicht umsonst bietet die GEW z.B eine individuelle Beratung für jeden in Berlin jetzt an, ob sie die Verbeamtung und der Antrag darauf lohnt bzw. ob das sinnvoll ist oder nicht.

  • Ich würde in deinem Fall alles dafür tun, um die Verbeamtung zu schaffen.

    Der Familienzuschlag beläuft sich mit 4 Kindern ja wesentlich höher als 1000€, je nach Wohnort. Bei mir wären es z. B. 2800€ Brutto mehr jeden Monat! Die Neuregelung, dass der Familienzuschlag für Beamte derart krass an die Anzahl der Kinder gebunden ist, verschärft die Gehaltsschere im Lehrerzimmer massiv. Das kann doch nur zu Dauerfrust führen. Angestellte Lehrkräfte sollten ohnehin stärker für sich einstehen und die zum Himmel schreienden Ungerechtigkeiten bekämpfen!

    Wenn Du jetzt wieder anfängst, mit Deinen angestauten Frust, Deinen grenzenlosen Neid und überhaupt Dein in Mitleidenschaft gezogenes "Ich-ärmster-von-allen-A13ern"-Ego jeden Thread hier vollzuspammen, landest Du sicherlich auf einigen Ignore-Listen und kannst Dich somit gleich abmelden.

    Oder mal mit jemandem darüber sprechen, wie Du Dich so fühlst. Und wie schlecht die Welt doch ist.

    Reden wirkt manchmal wunder.


    Es grüßt,

    Mr. Stark


    A13, 3 Kinder.

  • Er hat doch recht...

  • Mag sein, dass er recht hat, mag sein, dass er nicht recht hat: Hier ist nicht der Platz für diese Diskussion.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

Werbung