Alternative zur Beförderung - Kennt ihr tolle Nebenverdienste?

  • Wo bekommt man denn 1,3 Millionen Eigenkapital her????


    Was habe ich falsch gemacht? Oder geht das nur als Erbe von schwer reicher Familie?

    ….im Richtigen Alter die richtige Investition gemacht. Bzw. Im

    richtigen Jahr das richtige gekauft und im richtigen Jahr wieder verkauft. Sprich: Bitcoin Ende 2010/Anfang 2011 gekauft und dann entsprechend gewartet. Damals hast für 1000€ Investition sehr viel mehr Bitcoin bekommen. Ich müsste theoretisch seit dem Verkauf nicht mehr arbeiten und zwar nie wieder. Hinzu kommt das meine Familie nicht reich ist, aber nach der Wende ein paar Gebäude wieder bekommen hat, die nach dem 2. WK gestohlen wurden und dadurch was aufbauen konnte.

    Aber nein: die 1,3 hab ich nicht aus der Portokasse sondern teils mit einem günstige Kredit abgegolten damals der mittlerweile abbezahlt ist.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-

    2 Mal editiert, zuletzt von Kapa () aus folgendem Grund: Ich hasse mein Handy.

  • Influencerin

    Find ich gar nicht so doof. es gibt diverse Lehrkräfte bei Insta, die keinen Bildungscontent liefern, sondern halt, Outfit of the Day oder irgendwelche belanglosen Reals wie zahlreiche Versionen von "so seh ich als Lehrerin aus und so nach der Schule" oder "so reagiert schülertyp XY, wenn ich eine Aufgabe anschreibe und er sie nicht versteht" oder "ich ziehe eine lustige Perrücke und ein komisches Kleid und Brille an und tu so, als wäre ich ne Grundschullehrerin" posten und damit ne beachtliche Klickzahl generieren. Vielleicht müsste man statt in diesem Forum mal woanders schreiben.

  • Aus eigener Erfahrung: Mit Ferienimmobilien wirst du in der Regel die laufenden Kosten durch Miete erwirtschaften können, regelmäßige Überschüsse sind schwierig (man kann natürlich Glück haben, wenn der Wert steigt, aber attraktive Ziele sind in den letzten Jahren bereits extrem gestiegen). Als normale Privatperson kommen eigentlich nur normale Wohnimmobilien in Frage. Aktuell würde ich das nur machen, wenn du den Großteil des Geldes hast. Üblicherweise zahlt man für Immobilien im guten Zustand und in vernünftiger Lage aktuell etwa Faktor 23 (also das 23zigfache des Jahresmiete). Nach Abzug deiner Kosten und Rücklagen bleibt etwa eine Rendite von 2%-3% übrig. Da du auf Kredite aktuell etwa 4% zahlst, ergibt sich aus der Rechnung schon, dass sich ein Kauf eines Renditeobjektes auf Kredit nicht lohnt. Auch sonst ist die Rendite nicht hoch, man darf aber nicht unterschätzen, dass Immobilien sehr wertstabil sind und die Wertsteigerung langfristig meist über der Inflation liegt.


    Am günstigsten ist es, wenn du irgendwelche Möglichkeiten hast, die nicht jeder Hansel hat, wenn du zB über persönliche Beziehungen an ein Baugrundstück kommen kannst.

  • Musst du es auf dem Dienstweg einreichen? Dann würde ich es noch mal hingeben und mir den Eingang im Sekretariat quittieren lassen. Sonst direkt an die Bez.-Reg. schicken.

    Wenn ich es direkt an die Bez.-Reg. schicken muß, würde ich gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gehen die SL anfügen, weil nur eine solche Beschwerde über eine Person, welche sich auf dem Dienstweg befindet, es rechtlich rechtfertigt, daß man diese Person unter Einhaltung des Dienstwegs übergehen darf.

  • Aus eigener Erfahrung: Mit Ferienimmobilien wirst du in der Regel die laufenden Kosten durch Miete erwirtschaften können, regelmäßige Überschüsse sind schwierig (man kann natürlich Glück haben, wenn der Wert steigt, aber attraktive Ziele sind in den letzten Jahren bereits extrem gestiegen). Als normale Privatperson kommen eigentlich nur normale Wohnimmobilien in Frage. Aktuell würde ich das nur machen, wenn du den Großteil des Geldes hast. Üblicherweise zahlt man für Immobilien im guten Zustand und in vernünftiger Lage aktuell etwa Faktor 23 (also das 23zigfache des Jahresmiete). Nach Abzug deiner Kosten und Rücklagen bleibt etwa eine Rendite von 2%-3% übrig. Da du auf Kredite aktuell etwa 4% zahlst, ergibt sich aus der Rechnung schon, dass sich ein Kauf eines Renditeobjektes auf Kredit nicht lohnt. Auch sonst ist die Rendite nicht hoch, man darf aber nicht unterschätzen, dass Immobilien sehr wertstabil sind und die Wertsteigerung langfristig meist über der Inflation liegt.


    Am günstigsten ist es, wenn du irgendwelche Möglichkeiten hast, die nicht jeder Hansel hat, wenn du zB über persönliche Beziehungen an ein Baugrundstück kommen kannst.

    Danke. Das waren so in etwa auch die Ergebnisse meiner Recherchen. Als ich die obige Liste an Liegenschaften gelesen habe, dachte ich nur, vielleicht sehe ich das wieder völlig falsch aus Sicht eines kapitalfernen Menschen.

    Ich hoffe also einfach weiterhin, dass die Pension dann auch ausreichen wird. So richtig viel Überschuss erwirtschafte ich im 5-Personen-Haushalt als Alleinverdienerin mit A13 eh nicht.

  • Ich hoffe also einfach weiterhin, dass die Pension dann auch ausreichen wird. So richtig viel Überschuss erwirtschafte ich im 5-Personen-Haushalt als Alleinverdienerin mit A13 eh nicht.

    Als Pensionär*in sollte dein Haushalt deutlich kleiner, die Bezüge zwischenzeitlich ekklatant höher, die Ansprüche geringer und bei den zwischenzeitlich dann auch erwachsenen Kindern die Sorgen ganz andere sein. :gruss:

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Find ich gar nicht so doof. es gibt diverse Lehrkräfte bei Insta, die keinen Bildungscontent liefern, sondern halt, Outfit of the Day

    Macht eine Kollegin von mir. Mittlerweile bekommt sie kostenlose Kleidung, Bietet Rabattcodes an und erwähnte letztens, dass die Steuerberaterin wer genervt, weil das mittlerweile kompliziert und viel wird. Sie hat es als Scherz angefangen, ob sie 1.000 Follower schafft. Jetzt sind es 12.500.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Aber Achtung: Bei jeder Art von Unterrichtstätigkeit hält ab einem Einkommen von 450 € im Monat die Rentenversicherung die Hand auf. Selbstständige Lehrkräfte sind in der DRV versicherungspflichtig, so absurd das auch klingen mag. Das Geld ist dann weg, zumindest für Beamte, die die Höchstpension erreichen. (Für Angestellte wahrscheinlich auch...

    Wenn man das freiberuflich macht, hat man dieses Problem nicht.

  • Wenn man das freiberuflich macht, hat man dieses Problem nicht.

    Doch, gerade bei freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit (nitpick: Lehrer sind keine Freiberufler). Das ist leider so - ein seltsames Konstrukt, das noch aus der Kaiserzeit stammt. Meine Frau klagt deswegen seit vier Jahren gegen die DRV.

  • Doch, gerade bei freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit (nitpick: Lehrer sind keine Freiberufler

    Natürlich sind lehrende Tätigkeiten freiberuflich. So rechne ich ab und gebe es beider Steuererklärung an. Wenn du aber eingestellt bist, dann ist das ein Problem des Beschäftigungsverhältnisses.

  • Natürlich sind lehrende Tätigkeiten freiberuflich. So rechne ich ab und gebe es beider Steuererklärung an. Wenn du aber eingestellt bist, dann ist das ein Problem des Beschäftigungsverhältnisses.

    Das mag ja sein, dennoch ist diese selbständige Tätigkeit gemäß §2 Abs. 1 SGB VI in der GRV versicherungspflichtig.


    Versicherungspflichtig sind selbständig tätige


    1.Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,

  • Das gilt nur, wenn die selbständige Tätigkeit die Haupterwerbstätigkeit ist. Jemand, der über Beihilfe und PKV bereits versichert ist, muss sich natürlich nicht zusätzlich gesetzlich versichern, er erhält ja auch keine Leistungen aus der GKV.

    (Das gilt übrigens auch, wenn man aus dem Beamtenstatus ausscheidet und stattdessen dann durch selbständige Tätigkeit verdient, in der Regel kommt man dann nicht mehr so einfach in die GKV rein und muss sich zu 100% privat versichern.)

  • Ich vermute, dass sich genau darum der Streit der Frau von fossi74 mit der DRV drehen dürfte, ob die zusätzlichen Einnahmen außerhalb des Beamtenverhältnisses, doch versicherungspflichtig sind. Solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist, führen erhöhte versicherungspflichtige Einnahmen ja gerade auch zu höheren Versicherungsbeiträgen.


    Um die GKV, die wiederum anderen Regeln unterliegt, geht es hier gerade nicht.

  • Überlesen: ich hatte angenommen, es geht um die Krankenversicherung, bei der Rentenversicherung mag das anders sein.

    Da würde man ja dann prinzipiell auch Ansprüche erwerben.

  • Als Ergänzung: Die Versicherungsfreiheit von Beamten besteht nach §5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB VI nur in der Beschäftigung, auf die die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft erstreckt wird. Das bedeutet andersherum, dass z.B. Nebenjobs, die im Angestelltenverhältnis erfolgen oder eben die selbständige Lehrtätigkeit sehr wohl versicherungspflichtig in der GRV sind.


    Ob man sich davon andererseits auf Antrag unter Berufung auf die bestehenden Versorgungsanwartschaften befreien lassen kann, kann ich gerade nicht beurteilen. Das wiederum wäre aber kein Automatismus, sondern mit einem zu stellenden Antrag verbunden.

  • Zu dem Thema hätte ich noch eine Frage, hier sind ja einige mit Erfahrungen diesbezüglich.


    Ich suche aktuell auch einen Nebenjob, habe die VHS angeschrieben (wobei der Stundenlohn vermutlich zu gering sein wird), dazu das DAA-Technikum. Mit aktuell noch A12Z, bald A13 (Realschule NRW) komm ich leider nicht so gut aus, will aber dazu auch noch mehr in Aktien investieren.


    Zuerst verstehe ich nicht, wieso in den Honorartätigkeiten immer diese 3.000 Eur Übungsleiterpauschale genannt wird. Kann man nicht einfach gucken, dass man im Kalenderjahr auf max. 520 Eur im Monat kommt? Aber das übersteigt ja diese 3.000. Oder hat die Honorartätigkeit nichts mit der 520 Euro Minijobgrenze zu tun?


    2. Ab wann gilt die RV-Pflicht? Wenn ich bei der DAA 5x pro Semester da bin und korrigiere, komme ich doch auch nicht über 520 Euro monatlich im Kalenderjahr? Dann wäre das doch nicht mehr relevant? Man muss doch nicht ab den ersten Euro da reinzahlen?


    LG

  • Minijobs/ geringfügige Beschäftigungen (inzwischen bis 520€ monatlich) sind zwar neben dem Hauptjob nicht zwingend kranken- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sind aber anders als die genannte Übungsleiterpauschale selbstverständlich zu versteuern. Grundsätzlich sind Minijobs zudem rentenversicherungspflichtig (siehe oben), davon kann man sich auf Antrag aber u.U. befreien lassen.

  • Heisst also, alles wie VHS , DAA usw. ab 3.000 ist ab dem 3001. Euro zu versteuern, abz. Werbungskosten.


    Und RV - Pflicht egal wie viel? Das heisst jeder Studienkreis-Student usw. der Nachhilfe gibt, zahlt in die Rentenkasse ein? Kaum vorstellbar

  • Sofern die Tätigkeit die in §3 Nr. 26 EStG genannten Bedingungen erfüllt, sind bis zu 3000€ steuer- und sozialversicherungsfrei. Die damit verbundenen Werbungskosten müssen im Übrigen den Pauschalbetrag von 3000€ übersteigen, um in Abzug gebracht zu werden. Man kann also nicht 3500€ erhalten und dann mit 500€ Werbungskosten wieder auf die maximal 3000€ steuerfrei kommen. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale dient ja gerade dazu, mit dem begünstigten Nebenberuf verbundene Werbungskosten pauschal anzuerkennen.

  • Okay danke. Also wird einfach alles über 3.000 im Jahr in der Steuererklärung angegeben und parallel dazu noch in die Rentenkasse eingezahlt? Dann bleibt ja gar nicht mal so viel übrig.

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