"A13 für alle" und Laufbahn - NRW

  • Liebe Expert*innen,


    ihr wisst doch immer so viel :-).


    Rein aus Interesse: wenn GS und SEK I - Lehrer*innen in NRW auf A13 umgestellt werden, ändert sich dann auch die Laufbahn? Oder bleiben die Kolleg*innen in Laufbahn 2.1? Oder wird das geändert und man könnte sich z.B. von GY an RS versetzen lassen?


    Die Frage stellte sich heute im Lehrerzimmer ...


    Liebe Grüße und Danke!


    S.

  • An der Laufbahn ändert sich gar nichts nur die Besoldung

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Am Gymnasium bzw als SEK2-Lehrer bekommt man in NRW auch A13 PLUS Stellenzulage

    ( A13 Z). Die sogenannte Studienratszulage.

    Alle anderen Lehrer werden auf A13 bis 2026 angehoben...! Ohne Zulage!

  • Am Gymnasium bzw als SEK2-Lehrer bekommt man in NRW auch A13 PLUS Stellenzulage

    ( A13 Z). Die sogenannte Studienratszulage.

    Alle anderen Lehrer werden auf A13 bis 2026 angehoben...

    Diese Aussage hilft dem TE nicht.

    A13 + Stellenzulage kann auch Laufbahn 2.1 sein (vgl. Konkrektor an Grundschulen).


    Die Frage, ob sich die Laufbahn ändert, wurde beantwortet.

    Nein --> Sek I bleibt L2.1

  • Diese Aussage hilft dem TE nicht.

    A13 + Stellenzulage kann auch Laufbahn 2.1 sein (vgl. Konkrektor an Grundschulen).


    Die Frage, ob sich die Laufbahn ändert, wurde beantwortet.

    Nein --> Sek I bleibt L2.1

    Man kann es nicht oft genug posten:

    A13 FÜR ALLE - wie oft propagiert und in der Überschrift vom TE genannt- stimmt nicht! SEK 2-Lehrer haben A13 Z in einer höheren Laufbahngruppe.

  • Ich verstehe nicht, wo das Problem ist.


    Das Grundgehalt wird bei allen doch A13 sein. Einen Unterschied zwischen A13 Endamt und A13 Eingangsamt gibt es nicht.

    Studienräte erhalten eine Strukturlage (§47d LBesG), die eine Ergänzung des Grundgehalts nicht, dennoch nicht unmittelbarer Bestandteil des Grundgehaltes.


    Dass nicht alle eine Strukturlage erhalten, das ändert nichts an die Tatsache, dass alle A13 erhalten.

  • Das Problem ist, dass Es

    Noch immer nicht die gleiche Bezahlung ist wie propagiert wird.


    Ich verlange auch eine Strukturzulage als Sek1 - Lehrer. Passt sogar besser, da strukturschwacher Schulort ;)

    Klar dass du das Problem mit A13Z oder

    a14 Nicht sehen willst.

  • So sehe ich das auch.

    Es geht immerhin um rund 100 Euro pro Monat mehr oder weniger Besoldung.

    Finde ich schon ziemlich viel.

    Und propagiert wird:

    Alle Lehrkräfte erhalten nun eine einheitliche Besoldung! Dem ist nicht so. Nicht in der A und auch nicht in der E - Bezahlung. Wobei ich jetzt nicht das Fass mit dem Unterschied von Beamten und Angestellten aufmachen möchte.


    Fakt: verbeamtete Lehrkräfte erhalten eben NICHT die propagierte einheitliche Besoldung! Und was mit den Beförderungsstellen passiert, ist auch ungeklärt! A14? Oder A13 Z ? Was geschieht mit den KollegInnen mit bereits erfolgter Beförderung auf A13 nach bestandener Revision und Aufgabenübernahme...

    Fragen über Fragen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich empfehle die Lektüre des Gesetzentwurfs.


    MMD18-2277.pdf


    Ich zitiere:

    Im Nachgang zu diesen Maßnahmen ist es nunmehr Ziel der Landesregierung, zur Attraktivitätssteigerung des Lehramtes auch die Einstiegsbesoldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I anzuheben und bis zum Jahr 2026 in fünf Schritten in die Besoldungsgruppe A 13 zu überführen. Die Landesregierung wird in der Folge prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämtern im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen aufgrund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer notwendig sind.


    Von einer Änderung der Laufbahnen ist hier nicht die Rede. Das wäre jedoch meiner Ansicht nach dann notwendig, falls man tatsächlich im Rahmen dieser Prüfung "Anpassungsbedarf" sähe.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Sehr interessante Punkte. Bin gespannt, was diese "Prüfung" so ergibt!


    Davon ab: ist es denn prinzipiell in NRW möglich, sich "laufbahnabwärts" (also verbeamtet von Sek I/II "alter" Hochschulabschluss, Laufbahn 2.2.nach Sek I/ RS Laufbahn 2.1) zu bewegen oder wäre das ein Seiteneinsteig (habe hier alle für mich zu findenden Threads gelesen, aber bin nicht schlauer :staun:)

  • Verfüge ich über Sek II / Sek I kann ich an die Realschule.

    Dann müsste ich auch einen Laufbahnwechsel in Kauf nehmen...A14 wäre dann nicht mehr als Beförderungsamt möglich. Ich müsste es ggfs. zurückgeben.

    Habe ich GymGe, dann nicht.

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