Ein Arschtritt als Dank für Engagement nach der Pensionierung...

    • Offizieller Beitrag

    und hat mit einer amtsangemessenen Alimentation nichts zutun.

    Doch.


    Grundlage der Besoldung ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

    Das gilt nicht nur für Singles oder Paaren ohne Kinder (die von dem Geld schon einen angemessenen Lebensunterhalt haben können), sondern gilt immer noch auch für Familien, die wesentlich höhere Kosten haben und daher mehr Geld brauchen. Um denen einen angemessenen Lebensunterhalt (vergleichbar zu Beamten ohne Kinder) zu gewähren, müssen da die entsprechenden Zuschüsse rein.

  • Doch.


    Das gilt nicht nur für Singles oder Paaren ohne Kinder (die von dem Geld schon einen angemessenen Lebensunterhalt haben können), sondern gilt immer noch auch für Familien, die wesentlich höhere Kosten haben und daher mehr Geld brauchen. Um denen einen angemessenen Lebensunterhalt (vergleichbar zu Beamten ohne Kinder) zu gewähren, müssen da die entsprechenden Zuschüsse rein.

    Woraus schließt du das? Das steht nirgends in dem Link.

    Ernst gemeinte Frage - auf welcher rechtlichen Grundlage basiert deine Aussage?

  • Kurz zur Erklärung, was ich meine:
    Die Höhe der Alimentation, definiert als "Gegenleistung für die Gesamtarbeitsleistung" ändert sich ja nicht dadurch, ob ich Kinder habe oder nicht.

    Und: "Die Bezüge sind so zu bemessen, dass sie einen Lebensunterhalt ermöglichen, der der Bedeutung des Amtes angemessen ist." Dass das mit A13 auch bei einem oder zwei Kinder noch der Fall ist, wurde ja schon öfter erwähnt.

  • Die meisten Kostenquellen sind beim 3. dieselben wie beim 2. oder 4. Kind. Das Argument mit dem Auto ist dennoch plausibel. Entscheidend ist vielleicht noch einmal der zeitliche Kind zwischen dem 3. und einem 2. Kind. Ist der Abstand sehr klein, sind es vielleicht sogar Zwillinge, muss manches gleichzeitig gekauft werden. Bei größerem Abstand ist eine Wiederverwendung möglich, bei sehr großem Abstand (Nachzügler) muss womöglich alleine, weil die alten Gegenstände veraltet/verbraucht sind, neu gekauft werden.

    2019 hatten 51% der Familien ein Kind, 37% 2 Kinder, 12% (davon 9% genau 3 Kinder) mindestens 3 Kinder. In anderen Worten: In 88% der Familien ist nach dem zweiten Kind Schluss. Entsprechend ist die Überwindung, doch noch ein drittes Kind zu bekommen, bei vielen Familien groß. Ein hoher Zuschlag beim dritten Kind könnte da durchaus die eine oder andere Hemmung bei Familien, die Angst haben, es mit drei Kindern nicht mehr zu schaffen, abbauen.

  • Teuer sind vor allem ältere Kinder. Und für die bekommt man auch weniger Vergünstigungen.

    Flugreisen: fast kostenlos für unter Zweijährige. Skipässe: oftmals fast umsonst für unter Sechsjährige. Familienhotels locken mit tollen Angeboten außerhalb der Ferien.

    Sobald die Kinder aber größer werden, wird alles teurer, von Freizeit- und Urlaubsunternehmungen angefangen (wo viele jetzt natürlich sagen werden, das ist eh Luxus), aber bis hin zum Essen. Kleine Kinder essen irgendwie einfach so mit, man bemerkt es finanziell kaum. Aber kauft mal für zwei bis drei Teenager ein, es ist Wahnsinn, was die essen! Dann wachsen sie natürlich. Meine eigene Winterjacke hält jahrelang, die Winterjacke der Teenies ist evtl. nächsten Winter schon zu klein. Und wenn man die Kinder in sehr engem Abstand bekommen hat, dann kann man auch nicht viel weitergeben, weil die relativ zeitgleich die gleiche Größe haben.

    Ich find's oft putzig, wenn vorgerechnet wird, dass ein Kind gar nicht mal so teuer ist, und sich nur auf Dinge bezogen wird wie Babybadewanne (man könne ja im Waschbecken das Kind baden) oder Kinderwagen (man könne ja gebraucht kaufen). Je älter die Kinder, desto größer die Kosten, und desto geringer irgendwelche Familienvergünstigungen.

  • Der Dienstherr hat doch sogar für die Familie des Beamten eine Art Fürsorgepflicht, wie hieß das? Ich kenne mich im Beamtenrecht nicht aus. Zu erkennen zum Beispiel an der Beihilfe.


    Dass das Land NRW ausgerechnet hat, dass man mit 3 Kindern ein anderes Auto bräuchte oder so, analog zum Berechnen eines HartzIV-Satzes, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Weiß es aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Dass das mit A13 auch bei einem oder zwei Kinder noch der Fall ist, wurde ja schon öfter erwähnt

    Wenn das bei einem oder zwei Kindern kein Problem ist, .... ist dann vielleicht die Alimentierung für kinderlose Beamte zu hoch und nicht amtsangemessenen?


    Sprich: wenn ein kinderloser A13er eine Alimentierung für einen amtsangemessenen Lebensunterhalt hat, dieser aber nicht niedriger sein sollte, dann ist die Zulage definitiv verdient. Im Sinne der amtsangemessenen Alimentierung.

  • Ernst gemeinte Frage - auf welcher rechtlichen Grundlage basiert deine Aussage?

    Meine Einschätzung, daß die Familienzulagen in NRW zu hoch sind und das Grundgehalt gleichzeitig zu niedrig ist, fußt auf einer juristischen Beurteilung durch den Deutschen Richterbund. Darin wird ganz klar gesagt, daß die Alimentation eben keine Sozialhilfe Plus ist, die sich allein nach der Bedürftigkeit richtet sondern das auch hier das Leistungsprinzip gilt.


    —> https://www.drb.de/positionen/…stellungnahme/news/5-2023


    Tenor: Der extreme Umfang der Familienzulagen im Vergleich zur Grundbesoldung ist nach Artikel 33, Absatz 5 Grundgesetz verfassungswidrig.

    • Offizieller Beitrag

    Mag sein.

    Fakt ist aber, dass ein kinderloser Beamter von seinen A13 mehr hat als ein Beamter mit Kindern. Da spreizt sich die Schere des "dem Amt angemessenen Lebensunterhalts" ganz massiv ... zu Ungunsten der Beamten mit Kindern.


    Ich kann verstehen, wenn angestellte Lehrer mit Kindern das nicht fair finden. Aber als Beamter OHNE Kinder ist das Klagen (Rumheulen) über die Zuschüsse ein Klagen (Rumheulen) auf ziemlich hohem Niveau. Auf einem wesentlich höheren als bei Beamten mit Kindern (nach dem System ohne Zuschüsse).


    Und wenn das Geld für den Beamten ohne Kind "amtsangemessenen für den Lebensunterhalt" ist, dann sind die Zuschüsse (wie gesagt) mehr als berechtigt und das Rumheulen der kinderlosen Beamten .... reiner Neid. Unnötiger Neid.

  • Ich kann verstehen, wenn angestellte Lehrer mit Kindern das nicht fair finden. Aber als Beamter OHNE Kinder ist das Klagen (Rumheulen) über die Zuschüsse ein Klagen (Rumheulen) auf ziemlich hohem Niveau. Auf einem wesentlich höheren als bei Beamten mit Kindern (nach dem System ohne Zuschüsse).

    Genauso wie das Klagen (Rumheulen) der kinder-habenden Beamten über die hohen Kosten ihrer Nachkommen ein Klagen (Rumheulen) auf ziemlich hohem Niveau ist.

    Da drehen wir uns im Kreis.

    • Offizieller Beitrag

    Da drehen wir uns im Kreis

    kieselsteinchen:

    Frage: haben Beamte mit Kindern vor den Zuschüssen andere (finanziell bedingte) Lebensumstände gehabt als Beamte ohne Kinder?


    Ich würde es mal als "Ja oder Nein"-Frage bezeichnen.

  • kieselsteinchen:

    Frage: haben Beamte mit Kindern vor den Zuschüssen andere (finanziell bedingte) Lebensumstände gehabt als Beamte ohne Kinder?


    Ich würde es mal als "Ja oder Nein"-Frage bezeichnen.

    Vor der i.d.R. freiwilligen Entscheidung, Kinder zu bekommen, die meist nicht aus altruistischen Gründen des Bevölkerungserhalts o.Ä. getroffen wird, meinst du? Ist das denn relevant?

    • Offizieller Beitrag

    Schade.

    Du hast oben geschrieben, dass A13 auch mit 2 Kindern einen amtsangemessenen Lebensunterhalt ermöglicht.

    Daher meine Frage: haben Beamte mit Kindern vor den Zuschüssen andere (finanziell bedingte) Lebensumstände gehabt als Beamte ohne Kinder?

  • Genauso wie das Klagen (Rumheulen) der kinder-habenden Beamten über die hohen Kosten ihrer Nachkommen ein Klagen (Rumheulen) auf ziemlich hohem Niveau ist.

    Da drehen wir uns im Kreis.

    Ich habe es nicht so empfunden, als dass hier ein kinder-habender Beamter rumheulen würde, es war einfach eine Auflistung der Ausgaben, quasi ein Nennen der Fakten. Erfahrungsberichte, könnte man auch sagen.

  • Und wenn das Geld für den Beamten ohne Kind "amtsangemessenen für den Lebensunterhalt" ist, dann sind die Zuschüsse (wie gesagt) mehr als berechtigt

    Moment!

    Im Durchschnitt kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr 148.000€. Das sind 685€ monatlich. Verbeamtete Eltern bekommen jetzt aber für das dritte Kind 811,95€ und zusätzlich 250€ Kindergeld. Bei zusätzlichen Kosten von 685€ haben sie also zusätzliche Einnahmen von 1056€, machen also monatlich mit dem dritten Kind 371€ Plus. Und in der ganzen Berechnung sind die Mietkostenzulagen, die das Plus noch weiter erhöhen, noch gar nicht enthalten.


    Ja, das ist der BERECHTIGTE Neid der Kinderlosen!

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