Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Man muss auch keine Medizinerin sein, um eine Dreizehnjährige, die in einer besonderen Situation vielleicht etwas abgelenkt ist, an des Messen des Blutzuckerspiegels zu erinnern.


    Wer das nicht kann, fährt besser nicht.


    Haben wir jetzt diese Strohfrau oft genug besprochen?

    Das ist keine Strohfrau, was verstehst du eigentlich nicht? Es geht nicht darum, ob man theoretisch eine bestimmte Schülerin an etwas Bestimmtes erinnern könnte, sondern ob man für jegliches medizinisches Phänomen im Nachhinein Verantwortung übertragen bekommen kann. "Sie hätten wissen müssen, dass diese Person nach 24 h stirbt, wenn sie über Übelkeit klagt und Sie nicht sofort den Notarzt informieren." Ist etwas ganz anderes als "Man kann theoretisch natürlich ein Kind ans Messen des Blutzuckers erinnern."


    Es muss von der behandelnden Fachärzt*in verpflichtend eine Unbedenklichkeiserklärung geben, dass ein Kind mitfahren und selbständig seine Medikamente verwalten kann ODER dass man genau dann genau das tun muss, z.b. bei Übelkeit den Notarzt rufen, ans Messen von irgendwas erinnern und zwar genau einmal täglich oder nach jeder Mahlzeit und nach jeder Chipstüte, die man als Lehrerin natürlich auch überwachen muss, oder ganz anders. Es muss dafür eine Verwaltungsvorschrift geben, ein Formular des Kultusministeriums, welche Krankheiten abgefragt werden müssen und zu was die Lehrkraft verpflichtet werden kann, bzw. was eine Teilnahme von vorneherein verbietet.


    Es gibt darüber hinaus nämlich tatsächlich noch andere chronische Erkrankungen, die etwas ganz anderes erfordern. Vermeiden bestimmter Lebensmittel, Einnahme von lebenswichtigen Medikamenten in bestimmten Situationen, die man überwachen muss, epileptische Anfälle, die zum Beispiel das Warten an U-Bahngleisen verbieten oder 100 andere Sachen, die jeder bei Bedarf selbst recherchieren kann, die man aber vorher wissen muss. Man kann keine eigenen medizinischen Entscheidungen treffen, nur normale erste Hilfe leisten.

  • Das ist keine Strohfrau, was verstehst du eigentlich nicht? Es geht nicht darum, ob man theoretisch eine bestimmte Schülerin an etwas Bestimmtes erinnern könnte, sondern ob man für jegliches medizinisches Phänomen im Nachhinein Verantwortung übertragen bekommen kann. "Sie hätten wissen müssen, dass diese Person nach 24 h stirbt, wenn sie über Übelkeit klagt und Sie nicht sofort den Notarzt informieren." Ist etwas ganz anderes als "Man kann theoretisch natürlich ein Kind ans Messen des Blutzuckers erinnern."

    Doch ist es. Man muss die genauen Symptome gar nicht spezifisch genug kennen und man muss als Lehrkraft auch mit Sicherkeit keine Diagnosen erstellen können. Dass man bei einer chronisch kranken Schülerin bei starkem Unwohlsein dann vlt. doch mal ärztlichen Rat suchen sollte, kann man von einer Lehrkraft aber durchaus erwarten und ist kein Hexenwerk.

  • Man muss auch keine Medizinerin sein, um eine Dreizehnjährige, die in einer besonderen Situation vielleicht etwas abgelenkt ist, an des Messen des Blutzuckerspiegels zu erinnern.

    Ich bezog mich auf Deine Äußerung, dass man bei Kenntnis einer Vorerkrankung ja mit dem Thema "auseinandersetzen" könne.


    Wozu genau, mit welchem Ziel? Wenn ein gesundheitliches Problem jenseits von ein bisschen Schnupfen auftritt, ist ein Arzt hinzuziehen und fertig - gleich ob das Kind bekanntermaßen vorerkrankt ist oder nicht.


    Ein klar definiertes To-Do von den Eltern (z.B. "3 mal am Tag unter Aufsicht messen") wäre für mich auch kein Problem, ist aber etwas völlig anderes, als inhaltliche Auseinandersetzung mit der konkreten Krankheit.

  • Wozu genau, mit welchem Ziel? Wenn ein gesundheitliches Problem jenseits von ein bisschen Schnupfen auftritt, ist ein Arzt hinzuziehen und fertig - gleich ob das Kind bekanntermaßen vorerkrankt ist oder nicht.

    Da bin ich grundsätzlich bei dir. Die Vorabfrage von Erkrankungen und eine kurze Auseinandersetzung mit typischen Symptomen kann aber dennoch sinnvoll sein, insbesondere bei der Beurteilung, ob bereits leichte Symptome abklärungsbedürftig sind oder eben auch nicht. Das gilt gerade für allgemeine Symptome wie Übelkeit o.ä., die normalerweise unkritisch sind.

  • Da bin ich grundsätzlich bei dir. Die Vorabfrage von Erkrankungen und eine kurze Auseinandersetzung mit typischen Symptomen kann aber dennoch sinnvoll sein, insbesondere bei der Beurteilung, ob bereits leichte Symptome abklärungsbedürftig sind oder eben auch nicht. Das gilt gerade für allgemeine Symptome wie Übelkeit o.ä., die normalerweise unkritisch sind.

    Ich habe es vielleicht etwas einfacher, da ich Grundschullehrer bin, und die Ziele unser Klassenfahrten sich im unmittelbaren Umland befinden. Bei mutmaßlich belanglosen Erkrankungen informiere ich die jeweiligen Eltern über die Schul-App. Die können dann selbst entscheiden, wie es weitergehen soll. Auch eine Abholung ist ohne weiteres und kurzfristig möglich. Die Verantwortung trage ich auf keinen Fall selbst.

  • Doch ist es. Man muss die genauen Symptome gar nicht spezifisch genug kennen und man muss als Lehrkraft auch mit Sicherkeit keine Diagnosen erstellen können. Dass man bei einer chronisch kranken Schülerin bei starkem Unwohlsein dann vlt. doch mal ärztlichen Rat suchen sollte, kann man von einer Lehrkraft aber durchaus erwarten und ist kein Hexenwerk.

    Wenn man von der Krankheit weiß.

  • Wenn man von der Krankheit weiß.

    Natürlich ist es wichtig zu wissen, dass eine Vorerkrankung vorliegt - um sicherzustellen, dass im Falles eines Falles der Arzt davon erfährt.


    Das bei starkem Unwohlsein ein Arzt einzubeziehen ist, sollte IMHO bei allen Kindern selbstverständlich sein. Ich vestehe nicht, weshalb dies viele immer nur auf vorerkrankte Kinder beziehen. Auch ein bis dato kerngesundes Kind kann plötzlich ernsthaft erkranken. Traust du dir zu, als Laie sicher eine kurz vor der Perforation stehende Appendizitis von einer meist hamlosen, aber schmerzhaften Kolik zu unterscheiden?


    Insofern verstehe ich auch die Urteilsbegründung in dem Prozess gegen die beiden Lehrerinnen nicht.

  • Was leider vielen nicht klar ist

    Nur wer den über acht Doppelstunden gehenden Erste Hilfe Kurs nicht älter als zwei Jahre gemacht hat ist Ersthelfer. Vernünftige Schulen bilden alle aus. Diejenigen die auf das Sparmodell zurückgreifen und nur 20% ausbilden, müssen bei einem Ausflug jedoch sicherstellen, dass derselbige von einem Ersthelfer begleitet. Hier scheitern dann viele und machen grosse Augen, wenn ich ihnen das erzähle. Normalerweise geht alles gut, aber auch ein Jugendlicher kann dem plötzlichen Herzkasper bekommen. Wenn der dann verstirbt, dann wird der Staatsanwalt richtig Happy sein, wenn die Eltern ihm die UVV zeigen wo das drin steht. Dann hat er nämlich eine Handfeste Grundlage wegen fährlässiger Tötung durch Unterlassen zu ermitteln.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nur wer den über acht Doppelstunden

    Wo gibt es denn noch acht Doppelstunden?


    Vernünftige Schulen bilden alle aus.

    … und zahlen entsprechend dafür. Fortbildungsetats sind traditionell knapp und vieles andere ist immer „wichtiger“.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Wo gibt es denn noch acht Doppelstunden

    So zumindest die offizielle Lesart 🤣

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • zahlen entsprechend dafür Fortbildungsetats sind traditionell knapp und vieles andere ist immer „wichtiger“.

    Es bleibt die Alternative darauf zu achten, dass ein Erst Helfer immer dabei ist. Die werden sich freuen. Ohne Erst Helfer kein Ausflug. Ansonsten bist Du potentieller Straftäter.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich korrigiere mich, es sind neun Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Normalerweise geht alles gut, aber auch ein Jugendlicher kann dem plötzlichen Herzkasper bekommen.

    Mußt Du mir nicht erzählen. Als ich Zivi war, haben wir im Krankenhaus ein neues Gerät bekommen, mit dem man von außen mittels Ultraschall die Herzfunktion untersuchen konnte. Bei der feierlichen Übergabe vor Pressevertretern wurde dann ein Kind fürs Foto „untersucht“. Eigentlich sollte das nur eine gestellte Szene fürs Foto werden. Aber unser Arzt hat dann mal gleich einen angeborenen Herzfehler gefunden und der Knirps konnte gleich zur OP da bleiben. Der hatte nie irgendwelche Symptome gezeigt.


    Was ich damit sagen will: Das vom Staat geforderte Level der Betreuung können wir auf einer Klassenfahrt gar nicht erfüllen.

  • Wo gibt es denn noch acht Doppelstunden?


    … und zahlen entsprechend dafür. Fortbildungsetats sind traditionell knapp und vieles andere ist immer „wichtiger“.

    Zur 1. Frage, bei uns.


    Zur 2. Frage, es gibt bei uns Gutscheine für 10 % der Kollegiums pro Jahr und leider verfallen bei uns viele, ich bin eine von 2 Lehrerinnen, die alle 2 Jahre wiederholt. Die Schule muss also nicht zusätzlich zahlen.


    (Das Problem ist, es findet nicht während des Schulunterrichts statt (genauerTermin entscheiden die Interessenten), ich sehe es auch als private Fortbildung, meine Kenntnisse kommen evtl. auch meiner Familie und FreundINNen zu Gute und es wird bezahlt. Normalerweise kostete es bei uns 50 Euro (aktueller Preis weiß ich nicht). Die spare ich mir (ich finde jeder ab spätestens 14 Jahre sollte sich auskennen).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich korrigiere mich, es sind neun Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

    Dann waren es bei uns bis auf das letzte Mal mehr (ist die Änderung neu)?


    (Gut zu wissen, dass die Reduzierung nicht nur Sparmaßnahme war wie ich dachte.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

Werbung