Geldgeschäfte an Schulen

  • Man sollte an dieser Stelle vielleicht wissen, dass Dienstreisen, Fortbildungen, Klassenfahrten, eintägige Ausflüge, schulinterne Fortbildungen (und mehr) in Niedersachsen allesamt aus ein und demselben Budget bezahlt werden / es dafür insgesamt einen Betrag gibt. Wenn Tom123 und CDL hier uneinig sind, könnte es daran liegen, dass das in anderen Bundesländern aus verschiedenen Töpfen kommt. (In NDS wird das zudem an den Schulen abgerechnet, in anderen BL offensichtlich zentral in einer anderen Behörde.)
    Bevor wir uns hier im Forum gegenseitig Vorwürfe machen, sollten wir prüfen, ob das evtl. an unterschiedlichen (vielleicht allesamt ungenügenden) Systemen liegt.

    Ich danke dir für den Hinweis Djino. Das liest sich für mich höchst überraschend und könnte tatsächlich erklären, warum Tom und ich schlichtweg nicht zusammenfinden inhaltlich, da das in BW wie von dir vermutet nicht alles ein Topf ist und auch längst nicht alles direkt an den Schulen abgerechnet wird.

    Sollte das die Wurzel des Misstones gewesen sein, kann ich das dann damit auch als dem Föderalismus geschuldetes Missverständnis abhaken, was sich für mich nach einer Unterstellung gelesen hat. Solltest du noch Klärungsbedarf diesbezüglich sehen Tom123 schlage ich vor, dass wir den Teil dann per PN klären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dass Lehrer dann im Zweifel lieber das Angebot mit den Freiplätzen annehmen, wissen die Anbieter. Das Land unternimmt auf der anderen Seite keine Maßnahmen die bisherige Regelung des Geldvorstreckens durch Lehrer zu erleichtern. Funktioniert also alles ganz so wie gewollt.

  • Dass Lehrer dann im Zweifel lieber das Angebot mit den Freiplätzen annehmen, wissen die Anbieter. Das Land unternimmt auf der anderen Seite keine Maßnahmen die bisherige Regelung des Geldvorstreckens durch Lehrer zu erleichtern. Funktioniert also alles ganz so wie gewollt.

    Welches Land meinst du in dem Fall mit „das Land“? (Bundesland steht bei dir nicht im Profil und manche Hundesländer (Edit: manchen auch als Bundesländer bekannt) untersagen die Annahme von Freiplätzen meiner Kenntnis nach explizit.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Es gibt interessanterweise durchaus Bundesländer, die die Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte explizit verbieten.

    Genau, da müssen diese entweder an die weiteren Begleiter weitergegeben werden oder auf die Kinder umgelegt werden.

    Übrigens habe ich doch allen Ernstes als begleitende Mutter mich geweigert die Fahrt selber zu zahlen, das wäre ja wohl nun noch schöner gewesen. Aber genauso wenig will ich sie als Lehrkraft zahlen.

  • Hmmm... :_o_D

    Jaaaaaa, auch Hunde brauchen staatliche Repräsentation und eigene Terroritorien. *unschuldig schau*

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich danke dir für den Hinweis Djino.

    Sollte das die Wurzel des Misstones gewesen sein, kann ich das dann damit auch als dem Föderalismus geschuldetes Missverständnis abhaken, was sich für mich nach einer Unterstellung gelesen hat.

    Dem kann ich mich nur anschließen Djino. Wie gesagt für uns sind Dienstfahrten im Grundsatz immer Dienstfahrten egal zu welchem Zweck.

    "Person" hatte ich auch nicht als Herabwürdigung geschrieben, ich hatte lediglich keine Motivation das wieder rauszusuchen. Letztlich zeigt die Diskussion ja auch, dass schlicht inhaltlich anders gesehen wird, ob eine solche Regelung sinnvoll ist oder nicht.

  • Ich persönlich finde es sehr sinnvoll, dass Dienstreisen, für die kein Budget mehr vorhanden ist, auch nicht genehmigt werden dürfen. Wer soll sie denn sonst zahlen?

    Wie bereits skizziert, gibt es auch durchaus Dienstreisen mit einem persönlichen Interesse. Durch eine solche Regelung nimmt man der Schule die Chance eine individuelle Lösung zu finden. Sobald die Schule eine Fahrt anordnet, bin ich natürlich komplett bei dir.

  • Wolfgang Autenrieth ist das dein Ernst, mit dem Un-Fun-Fact?

    Du kannst ein Beamtenbrutto nicht mit einem Angestellten Brutto vergleichen. Das solltest du aber wissen.

    Mich hat in dem Zitat nur erstaunt, dass ein Lehrergehalt mit weniger als 10% des Durchschnitts der Gehälter angegeben wird.
    Beamtenbrutto und Angestelltenbrutto sind unterschiedlich? Wirklich? Das ich das nicht wusste ...
    BTW: Für die Berechnung des maximalen Prozentsatzes einer Steuerberechnung, die von brutto 50.000 ausgeht, ist das sowas von wumpe ...

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Bei einer derartigen Dienstfahrt bin ich über einen Nagel gefahren und hatte einen platten Reifen. Der Reifenhändler meinte, dass aus Sicherheitsgründen und zum Schutz des Differentials immer beide Reifen einer Achse gewechselt werden sollten. Die Rechnung für 2 Reifen inklusive Montagekosten habe ich als Dienstreisekosten über die Schulleitung zur Erstattung eingereicht - die mich dafür ausgelacht hat. Nun - Recht bleibt Recht - die Reifenrechnung wurde erstattet und die Schulleitung schaute seltsam ;)

    Mir ist vor Jahren Ähnliches passiert, auch mir wurden die Kosten für die neuen Reifen erstattet, allerdings reduziert um die prozentuale Wertminderung der alten Reifen nach 23500 km:


    "Bei einer angenommenen Gesamtfahrleistung von 35000 Kilometern und 23500 tatsächlich gefahrenen Kilometern ergibt sich eine Werttminderung von 205,23 EUR. Kosten der Reifen 305,66 EUR abzüglich Wertminderung - 305,66 EUR x 23500/35000 + weitere Kosten 30,00 EUR = verbleibende ungedeckte Kosten 130,43 EUR"


    Landesamt für Finanzen, Bayern


    Es wurden also 130,43 EUR von 305,66 EUR erstattet. In Bayern hat alles seine Ordnung, und der Himmel ist weiß-blau.

  • Warum machst du dir dann extra die Mühe um einen Unfunfact zu kopieren und einzufügen, der irreführend ist?

    Um eine Zahl für das Durchschnittsbrutto zu haben? Schwer zu verstehen - ich weiß.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Es gibt interessanterweise durchaus Bundesländer, die die Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte explizit verbieten.

    Wusste ich nicht, ist aber auch ganz schön frech. Bei uns geht's und das nehme ich gerne in Anspruch. Warum sollte ich ein halbes Jahr auf 500€ warten wollen?

  • Zwei Ankedoten, bei denen ich als Junglehrer Lehrgeld gezahlt habe:


    Erster selbst organisierter Schullandheimaufenthalt im zweiten Jahr als LAA (Lehramtsanwärter), eine GS-Studentin fährt als Begleitperson mit (Aushang an der Uni). Es gab im SLH keine Freiplätze, Kosten wurden in der Zeit meiner Erinnerung nach grundsätzlich (bei allen SLH-Fahrten) nur zu 50 % erstattet, ich weiß nicht ob in ganz Bayern oder im Regierungsbezirk oder nur im Schulamtsbezirk, sicher nicht nur an meiner Schule. Die Erstattung folgte direkt auf die persönlichen Konten, also für meinen Platz auf meines und für die Studentin auf ihr Konto, musste so sein. Ich hatte natürlich unsere beiden Plätze bezahlt, die Studentin sah aber nicht ein, warum sie das ihr überwiesene Bakschisch abgeben sollte (ihre andere Hälfte hätte ich sowieso bezahlt), sie hatte vier Tage ihrer Freizeit gegeben. So zahlte ich für zwei SLH-Plätze und bekam einen halben erstattet.


    Wenige Jahre später, ein sozial schwacher Schüler konnte die SLH-Fahrt nicht bezahlen, Eltern sagten, sie stellen einen Antrag beim Amt und bekommen die Fahrt bezahlt. Das Geld kam nicht rechtzeitig vor der Fahrt, der Junge ist natürlich trotzdem mitgefahren, pädagogisches Ethos, ich habe seine Kosten vorgestreckt, später sagten die Eltern, das Amt habe den Antrag nicht bewilligt und nicht gezahlt, und selbst könnten sie die Fahrt nicht bezahlen. Es ging um ca. 100 €, einen Förderverein oder andere Stellen, um einzuspringen, gab es damals an der Schule nicht. Lehrgeld.

  • Wie bereits skizziert, gibt es auch durchaus Dienstreisen mit einem persönlichen Interesse. Durch eine solche Regelung nimmt man der Schule die Chance eine individuelle Lösung zu finden. Sobald die Schule eine Fahrt anordnet, bin ich natürlich komplett bei dir.

    Man nimmt der Schule vor allem die Möglichkeit, mehr oder weniger subtilen Druck auf die Lehrkräfte auszuüben und diese doch letztlich zu nötigen, gegen ihren eigentlichen Willen einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Im Übrigen gibt es auch in NDS für Fortbildungen die Möglichkeit, Dienstreisen aus überwiegend persönlichen Interessen (z.B. solche, die für die Schule gerade nicht so relevant sind) vollständig oder nur teilweise selbst übernehmen zu lassen.


    Die Notwendigkeit zur Einhaltung bestimmter Budgetgrenzen für die Schulfahrten ist hingegen auch ein Schutz für Elternhäuser und letztlich auch die Sozialämter vor allzu ausufernden Vorhaben. Ich denke da an die eine Berliner Klasse, die nach New York gejettet ist, weil ohnehin das Amt die Reisekosten für den Großteil der Schüler übernehmen sollte.

  • Ich denke da an die eine Berliner Klasse, die nach New York gejettet ist, weil ohnehin das Amt die Reisekosten für den Großteil der Schüler übernehmen sollte

    Das hat aber lang gedauert... ich dachte schon, ich muss die olle Kamelle diesmal selbst aufs Tapet bringen! :teufel:

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