Muss man sich nach Referendariat verbeamten

  • Guten Tag,


    ich stehe kurz vor meinem Referendariat in Niedersachsen und frage mich ob ich mich danach für meine erste Stelle verbeamten lassen muss? Kann dazu leider nicht wirklich Infos finden.

    Nach meinem Ref würde ich gerne erst einmal als Angestellter Lehrer arbeiten um flexibler zu sein (möchte mit Lebenspartnerin zusammenziehen, aber sie fängt erst nach mir an zu arbeiten und weiß auch noch nicht wo)

    Jetzt wurde mir erzählt, dass man sich bei seiner ersten Vollzeitstelle verbeamten lassen muss… das wäre sehr ärgerlich, weil ich dadurch die Flexibilität verlieren würde umzuziehen um mit meiner Freundin zusammen zu wohnen.

    Vielleicht weiß da ja jemand mehr als ich :)

    Schonmal vielen Dank.


    Liebe Grüße,

    Max

  • Niemand wird zur Verbeamtung gezwungen, ganz gleich in welchem Bundesland. Es ist, wenn die entsprechende Eignung vorliegt, der naheliegende Weg, aber dennoch etwas, was man immer von sich weisen kann, um auf eine Anstellung im Angestelltenverhältnis zu bestehen. Jede Planstelle kann auch im Angestelltenverhältnis angetreten werden.


    Die Person, die dir von diesem absurden Zwang erzählt hat möge das doch durch entsprechende Rechtsquelle belegen oder die Verbreitung ihrer Fama stoppen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Person, die dir von diesem absurden Zwang erzählt hat möge das doch durch entsprechende Rechtsquelle belegen oder die Verbreitung ihrer Fama stoppen

    Klingt sehr nach Lehrerzimmersage.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Hallo Max, nur wegen der Flexibilität würde ich persönlich nicht auf die Verbeamtung verzichten. Du kannst dich zum Schuljahresende auch als Beamter jederzeit aus dem Dienst entlassen lassen und andernorts neu bewerben. Eine Versetzung klappt auch im Angestelltenverhältnis nicht automatisch einfacher als im Beamtenstatur.

    VG

  • Hallo Max, nur wegen der Flexibilität würde ich persönlich nicht auf die Verbeamtung verzichten. Du kannst dich zum Schuljahresende auch als Beamter jederzeit aus dem Dienst entlassen lassen und andernorts neu bewerben. Eine Versetzung klappt auch im Angestelltenverhältnis nicht automatisch einfacher als im Beamtenstatur.

    VG

    Falls man sich im neuen Bundesland neu verbeamten lassen möchte, sollten jedoch die jeweiligen Altersgrenzen beachtet werden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Danke für die ganzen Antworten! Das ist aufjedenfall schon sehr hilfreich.

    Es freut mich, dass es dann anscheinend zumindest die Möglichkeit gibt sich erst einmal anstellen zu lassen und später dann zu verbeamten, wenn man weiß wo man wohnen bleiben möchte.


    Badener-DreisDir Ich wusste gar nicht, dass es möglich ist sich als Beamter aus dem Dienst zu entlassen und dann wieder woanders verbeamten zu lassen. Das klingt ja eigentlich auch sinnvoll für meine Situation.

    • Offizieller Beitrag

    Badener-DreisDir Ich wusste gar nicht, dass es möglich ist sich als Beamter aus dem Dienst zu entlassen und dann wieder woanders verbeamten zu lassen. Das klingt ja eigentlich auch sinnvoll für meine Situation.

    Wie geschrieben: dann prüfe vorher die betroffenen Bundesländer und drücke die Daumen, dass es zu dem betroffenen Zeitpunkt so bleibt.
    Ich weiß definitiv, dass es vor ca. 10 Jahren die Möglichkeit der erneuten Verbeamtung in NDS gab, vor Kurzem hat aber jemand hier etwas gepostet, dass es aktuell nicht geht (nachdem auch hier zum Teil geraten wurde, einfach aus NRW entlassen lassen und in NDS neu verbeamten lassen.)

  • Falls man sich im neuen Bundesland neu verbeamten lassen möchte, sollten jedoch die jeweiligen Altersgrenzen beachtet werden. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Die ist aber auch zu beachten, wenn man vorher kein Beamter war.


    Wie geschrieben: dann prüfe vorher die betroffenen Bundesländer und drücke die Daumen, dass es zu dem betroffenen Zeitpunkt so bleibt.
    Ich weiß definitiv, dass es vor ca. 10 Jahren die Möglichkeit der erneuten Verbeamtung in NDS gab, vor Kurzem hat aber jemand hier etwas gepostet, dass es aktuell nicht geht (nachdem auch hier zum Teil geraten wurde, einfach aus NRW entlassen lassen und in NDS neu verbeamten lassen.)

    Bist du dir sicher, dass das generell nicht mehr möglich wäre? Mir sind dazu derzeit nur Ausnahmekonstellationen bekannt (z.B. vorherige Entfernung aus dem Dienst oder fehlende gesundheitliche Eignung zum Zeitpunkt der erneuten Einstellung). Würde mich tatsächlich mal interessieren.

  • Das ist ein interessanter Beitrag. Ich finde es ja heftig, dass man mit Pech bis zu 10 Jahre nicht die Schule/den Standort wechseln kann….. das macht einen ja schon etwas Sorgen, wenn man noch nicht wirklich weiß wo man genau später wohnen möchte.

    Ich selbst bin zum Glück noch recht jung (24) und fände es dann wahrscheinlich sinnvoller mich erstmal nur anstellen zu lassen und mit der Verbeamtung so lange zu warten bis ich weiß wo ich leben möchte.

  • Meines Erachtens wäre es verwaltungsrechtlich höchst problematisch, eine erneute Verbeamtung auszuschließen. Mit welcher Begründung, mit welcher rechtlichen Grundlage? Jedes öffentliche Amt steht jedem und jeder (in gewissen Altersgrenzen) nach Befähigung und Leistung offen. Wie stünde es denn dann um entlassene VerwaltungsbeamtInnen, die später Lehramt studieren und in einem anderen Geschäftsbereich erneut verbeamtet werden sollen?


    Fakt ist in BaWü: Rein rechtlich klappt Entlassung und Neu-Verbeamtung! Entscheidend ist, dass eine Schule dich möchte und eine Planstelle zur Verfügung steht. Die abgeleistete Probezeit wird ggf. sogar angerechnet. Eine andere Frage ist halt, ob es im Lebenslauf doof aussieht und das deine Chancen mindert, dass eine Schulleitung sich erneut für dich entscheidet. (Nach dem Motto: Der geht eh, wenn er weg will... ;)


    ABER: Ich bin auch erst im dritten Dienstjahr und meine (kurze) Erfahrung zeigt, dass ein Ortswechsel schon irgendwie klappt. Entweder durch Abordnung, durch Versetzung oder durch Bewerbung auf eine A14-Stelle andernorts.

  • ABER: Ich bin auch erst im dritten Dienstjahr und meine (kurze) Erfahrung zeigt, dass ein Ortswechsel schon irgendwie klappt. Entweder durch Abordnung, durch Versetzung oder durch Bewerbung auf eine A14-Stelle andernorts.

    Innerhalb eines RPs (in Baden-Württemberg) klappt es irgendwann schon, bei Wechsel von einem unbeliebten zu einem beliebten RP mit einem Mangelfach wird es sehr, sehr schwierig.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Kris24 ja, Du sagst es. Dem Vernehmen nach wurden in der aktuellen STEWI-Runde sogar GYM-Mathe/Physik-KollegInnen abgewiesen, die in den Regierungsbezirk Freiburg wechseln wollten...

    Die werden nun einmal andernorts deutlich dringender benötigt und es kann nicht das Ziel sein, einige wenige Regionen dank ihrer Beliebtheit optimal zu versorgen, während andernorts eine Physiklehrkraft pro Schule bereits nicht selbstverständlich ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nach meinem Ref würde ich gerne erst einmal als Angestellter Lehrer arbeiten

    Da du im Ref ja wahrscheinlich verbeamtet und privat kranken- und pflegeversichert sein wirst, kommst du aus diesen versicherungsrechtlich abgesicherten Bindungen nicht mehr so einfach raus, gerade wenn du über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommst.

    Das sollte mit in die Überlegungen einfließen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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