Suche Beratung: Vom Ingenieur zum Lehrer werden

    • Offizieller Beitrag

    Die besten Lehrkräfte werden natürlich überall genommen und lassen sich dementsprechend an Schulen versetzen, an denen sie gut arbeiten können und ihre Ruhe haben. ...


    Wäre es so, würde ich die MS tatsächlich ausschließen da ich keinen Quereinstieg mache, um an eine Brennpunktschule geschickt zu werden

    Hm, das ist ja fast schon Heuchelei.

    Du kritisierst die Lehrkräfte, die sich (angeblich) gezielt an ruhige Schulen versetzen ... und ein paar Zeilen weiter schreibst du, dass du nur an von dir gewünschten Schulen arbeiten würdest.

  • Man muss zum einen die Seite des Bewerbers/Interessenten sehen: Aktuell habe ich einen mehr oder weniger unliebsamen Job. Ich möchte wechseln, um einen Job zu finden, der mir besser gefällt. Wenn ich durch den Wechsel aber an einen noch unliebsameren Job komme macht ein Wechsel keinen Sinn. So einfach ist das. Das mag im Falle eines arbeitslosen Historikers anders aussehen, der keinen Job finden kann (überspitzt formuliert). Ein Berufswechsel macht nur Sinn, wenn er Verbesserung verspricht, sonst wird man ihn eher lassen.


    Zum anderen gilt: Bereits verbeamtete Lehrer stehen in einem anderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren als ich, der noch nicht einmal im Schuldienst tätig ist. Und dass an schwierigen Schulen besonders kompetente Lehrkräfte gefragt sind (und das eben meistens keine Quereinsteiger sind!) macht auch Sinn.


    Edit: Frage zur MS beantwortet, danke.

  • Gehe bitte nicht an die Mittelschule. Mit deiner geäußerten Vorstellung zum Unterricht wirst du dort mit wehenden Fahnen untergehen!

    • Offizieller Beitrag

    Gut zu wissen, dass man dich also nach 3 Jahren an einem süssen kleinen Landgymnasium an eine "unliebsame Mittelschule" schicken dürfte. Du wärst ja schließlich kompetent (geworden?) und in einem Treueverhältnis zum Land.
    Liest du selbst die Sachen, die du schreibst, bevor du sie abschickst?

  • Wäre mir neu, dass Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung für eine Schulart einfach so ohne weiteres an eine andere Schulart geschickt werden dürfen. Wenn das geht dann wusste ich das tatsächlich nicht und ist durchaus ein wichtiger Punkt.

  • Wäre mir neu, dass Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung für eine Schulart einfach so ohne weiteres an eine andere Schulart geschickt werden dürfen. Wenn das geht dann wusste ich das tatsächlich nicht und ist durchaus ein wichtiger Punkt.

    Natürlich geht das.

  • Ja okay gut, wusste ich nicht. Sollte man vielleicht auch etwas besser in den Infoblättern zu den beworbenen Sondermaßnahmen kommunizieren. Wobei die Frage ist, wie realistisch das wirklich ist. Sondermaßnahmen gibt es dort, wo Mangel herrscht. Da wird es z.B. kaum einen Mathelehrer am Gymnasium treffen.

  • Danke für den Hinweis Ignotus aber glaubst du denn selbst was du da sagst? Die gewünschte Fächerkombination wird nicht angeboten und dann auch noch FH... wir leben ja immerhin in Bayern.

    Ich bin davon überzeugt, dass ich es gut könnte. Aber dort, wo ich geeignet und motiviert wäre lässt man mich eben (noch) nicht rein. Schulform und Fächer müssen eben passen, sonst geht es schief. Und das geht am ehesten in Richtung Realschule/GYM mit Informatik als Leitfach und vermutlich Wirtschaft als Nebenfach.

    Da du sowieso sofort wieder eine passend-unpassende Gegenrede führtest, wenn ich einen eigenen Beitrag verfasste, bediene ich mich an dieser Stelle ganz im Sinne deines humanistischen Bildungsanspruchs der sokratischen Maieutik und kontrastiere ohne weitere Kommentare deine getätigten Aussagen mit denen des achso-bösen bayerischen Kultusministeriums:

    "Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an Realschulen wird für die Fächerverbindungen

    ● [...]

    ● Informatik/Wirtschaftswissenschaften

    ● [...]

    im Rahmen einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 Abs. 4 BayLBG Bewerberinnen und Bewerbern, die ein anderes Studium als ein Lehramtsstudium absolviert haben, das fachlich einer der vorgenannten Fächerbindungen mindestens gleichwertig ist, die Möglichkeit eröffnet, für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Realschulen (Beginn September 2023, Prüfungstermin 2025) zugelassen zu werden." (https://www.km.bayern.de/lehre…chule/quereinsteiger.html) Bewerbungsschluss war der 31. Mai. 2023.

  • Ich schätze deinen Hinweis, wirklich! Ich hatte diese Sondermaßnahme bereits Anfang des Jahres gesehen aber sie war für Bewerber mit FH-Masterabschluss leider nicht zugänglich.


    Das dreht sich hier im Kreis, es gibt keine passende, zugängliche Sondermaßnahme derzeit. Also muss ich es lassen. So einfach ist das. Oder eine Privatschule suchen, ist vielleicht keine schlechte Option, da ich es mir dort noch 1 Jahr ansehen kann.

  • Ich hatte diese Sondermaßnahme bereits Anfang des Jahres gesehen aber sie war für Bewerber mit FH-Masterabschluss leider nicht zugänglich.

    Hat dir das Ministerium das so mitgeteilt? Hattest du dich schon beworben? Das würde mich wirklich interessieren, da ja die Ausschreibung offenbar bewusst nicht auf Universitätsabschlüsse beschränkt war.

    Das dreht sich hier im Kreis, es gibt keine passende, zugängliche Sondermaßnahme derzeit. Also muss ich es lassen. So einfach ist das. Oder eine Privatschule suchen, ist vielleicht keine schlechte Option, da ich es mir dort noch 1 Jahr ansehen kann.

    Das ist doch auch eine Erkenntnis! Ich würde dir wirklich dringend und im Guten raten, durch Praktika oder von mir aus auch Aushilfsstellen einen Eindruck vom Regelunterricht an Gymnasien/Realschulen zu bekommen, bevor du ins Referendariat einsteigst. Du kannst dir relativ sicher sein, dass zu den nächsten Einstellungsterminen die Angebote für den Quereinstieg tendenziell besser werden. Wenn du merkst, dass du gut mit dem 'normalen' Unterricht leben kannst, kannst du dich immer noch um einen Quereinstieg bemühen.

  • Oh je, das ist aber bei der Kenntnis der arbeitsrechtlichen und beamtenrechtlichen Grundsätze einiges im Argen. Du bist Landesbeschäftigter oder Landesbediensteten. In beiden Fällen hast Du kein Arbeits oder Dienstverhältnis mit einer bestimmten Schule. Erge hat sowohl der Dienstherr bei Beamten als auch der Arbeitgeber bei Angestellten ein weitreichendes Direktionsrecht und kann Dich innerhalb der Grenzen NRWs abordnen oder versetzen. Glücklicherweise hat NRW da noch die Bezirksregierungen zwischengeschaltet, so dass bezirksübergreifende Anordnungen seltener vorkommen, aber sie kommen vor. Die Zumutbarkeitsgrenze liegt bei 50 km vom Wohnort. Anderenfalls müsste man Die Umzugskosten erstatten. Sowas hat's bislang bei uns noch nicht gegeben. Aber ansonsten, kann man einen Kollegen durchaus auch Mal vom Düsseldorf nach Essen abordnen. Das Mal so zur Info, damit Du nachher nicht sagen kannst, warum hat mir das keiner gesagt

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ignotus : Woher hast du denn die Info? Ich hatte mich nicht beworben, da auf den Infoblättern dazu das Wörtchen 'universitär' vor dem Wort 'Hochschulabschluss' als notwendige Zulassungsvoraussetzung fett markiert und unterstrichen war. So wie beim GYM auch. Müsste mal sehen, ob ich es noch irgendwo habe, inzwischen sind sie ja nicht mehr zum Download verfügbar.


    chemikus08: Als Beamter stehst du zu deinem Dienstherren in einem deutlich verschärften Direktionsrecht im Vergleich zum Angestelltenverhältnis. Aber ich nehme an das ist dir bekannt.

  • Zum bayerischen Schulsystem:


    Man kann sich in Bayern nicht einfach an irgendwelche Schulen bewerben (außer LuL an Beruflichen Schulen). Der Einsatz erfolgt nach Bedarf. Ob du an eine „Brennpunktschule“ (dämlicher Begriff) landest ist also Glückssache.


    Eine Abordnung an Mittelschulen erfolgt in Bayern bisher nur durch Grundschullehrer:innen.


    Zudem würdest du an der Mittelschule irgendwann alle Fächer (außer vielleicht Religion und Sport) unterrichten müssen.


    Der Kontakt zu Wirtschaftsunternehmen wurde bereits erwähnt.

  • xwaldemarx: Da steht jetzt eigentlich nichts dabei, was ich nicht wusste. Ich hatte mich nur gewundert weil ich dachte es sei nicht möglich einen Gymnasiallehrer fest auf eine Planstelle an einer Mittelschule zu setzen, da er die notwendige Laufbahnbefähigung nicht hat. Man kann auch nicht einfach einen Verwaltungsbeamten aus dem nichttechnischen Verwaltungsdienst auf die Stelle eines Finanzbeamten setzen, obwohl sie beide die Laufbahnbefähigung für die Fachlaufbahn "Verwaltung und Finanzen" haben, allerdings hat der eine den fachlichen Schwerpunkt "Finanzwesen" und der andere "allgemeine innere Verwaltung". Ohne Fachlaufbahnwechsel ist das inkompatibel. Dachte bei Lehrern sei das genauso.

    Wie es mit Abordnungen aussieht weiß ich nicht, da behält man ja die alte Stelle, hat u.U. Anspruch auf Trennungsgeld, zeitlich befristet usw....

  • Du meintest, Personen, die an der Sondermaßnahme teilnehmen, würden gezielt an „Brennpunktschulen“ eingesetzt. Dem ist nicht so.

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