Ist die AfD eine demokratische Partei?

  • Alicia Joe, die Gute. Amen. :bete:

    Deine Göttin? Alicia Joe - gescheiterte Physikstudentin und Influecerin mit 48.000.000 Abrufen? Wahnsinn. Gigantisch.
    Da hat sie doch glatt meine Abrufstatistik übertroffen. Bislang hat meine Website "nur" 35.000.000 Abrufe. Dadurch wurde ich jedoch nicht zum unfehlbaren Gott - wie du selbst immer wieder konstatierst ;)
    Ich bezeichne mich trotzdem als einer der "Guten".

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Zeit, den Rassisten eins an die Ohren zu geben!
    Es ist mal wieder "Black History Month"

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  • Dem Höcke könnte es jetzt übrigens an den Kragen gehen. Er muss sich vor zwei Gerichten verantworten. Das Landgericht Mühlhausen wird eine Anklage wegen Volksverhetzung (vermutlich § 130 II StGB, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) verhandeln; das Landgericht Halle wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

    Sollte er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, so würde er für 5 Jahre seine Fähigkeit zur Bekleidung von Ämtern (Ministerpräsident, Minister) verlieren und auch keine Vorteile aus einer gewonnenen Wahl ziehen können (Abgeordneter des Landtags). Die Wirkung ist im Grunde dieselbe, wie auch bei einer Verwirkung von Grundrechten zusätzlich angeordnet werden kann, nur dass es hier automatisch mit der Verurteilung eintritt.


    Quelle zu den Anklagen (SPON)

  • Ergänzend bliebe ihm bei einer Freiheitsstrafe auch die Rückkehr in den staatlichen Schuldienst glücklicherweise verwehrt, so dass er auch dort sein demokratiefeindliches Unwesen nicht weiterbetreiben könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dem Höcke könnte es jetzt übrigens an den Kragen gehen. Er muss sich vor zwei Gerichten verantworten. Das Landgericht Mühlhausen wird eine Anklage wegen Volksverhetzung (vermutlich § 130 II StGB, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) verhandeln; das Landgericht Halle wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a, Strafrahmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).

    Sollte er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, so würde er für 5 Jahre seine Fähigkeit zur Bekleidung von Ämtern (Ministerpräsident, Minister) verlieren und auch keine Vorteile aus einer gewonnenen Wahl ziehen können (Abgeordneter des Landtags). Die Wirkung ist im Grunde dieselbe, wie auch bei einer Verwirkung von Grundrechten zusätzlich angeordnet werden kann, nur dass es hier automatisch mit der Verurteilung eintritt.


    Quelle zu den Anklagen (SPON)

    Ich muss leider korrigieren. Die Fähigkeit zur Bekleidung von Ämtern etc. geht nur verloren, wenn er wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird (§ 45 StGB). Weder Volksverhetzung noch Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind aber Verbrechen.

  • Ist das so? Ich meine die Haverbeck hat doch wegen Volkshervetzung eingesessen, ebenso Horst Mahler. Aber beide sind ja unverbesserliche Wiederholungstäter.

  • Ist das so? Ich meine die Haverbeck hat doch wegen Volkshervetzung eingesessen, ebenso Horst Mahler. Aber beide sind ja unverbesserliche Wiederholungstäter.

    Ja. Ein Verbrechen ist eine Straftat mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr. Für Volksverhetzung gibt es bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, deswegen ist es kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen. Wie hoch die Strafe ausfällt, ändert daran nichts. Aber aus dem Vollzug regiert es sich wohl eher schlecht.

    Zitat von § 12 StGB

    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
    (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
    (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

    Zitat von § 45 StGB

    (1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

  • Ergänzend bliebe ihm bei einer Freiheitsstrafe auch die Rückkehr in den staatlichen Schuldienst glücklicherweise verwehrt, so dass er auch dort sein demokratiefeindliches Unwesen nicht weiterbetreiben könnte.

    Meinst du echt, irgendeine Schulbehörde würde den überhaupt noch einstellen? Ich weiss ja nicht, wie bösartig man dafür gegenüber einer Schule und ihrem Kollegium eingestellt sein müsste.

  • Meinst du echt, irgendeine Schulbehörde würde den überhaupt noch einstellen? Ich weiss ja nicht, wie bösartig man dafür gegenüber einer Schule und ihrem Kollegium eingestellt sein müsste.

    Er war ja lange Zeit noch hessischer Beamter, er hätte jederzeit zurückkommen kommen dürfen. Er war ja nur beurlaubt (?). Neu einstellen tut ihn sich kein Bundesland.


    Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass Hessen das ändern wollte. Ich weiß allerdings nicht, wie es ausging.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Schon, aber irgendeine Schule müsste den ja auch arbeiten lassen. Hat denn bei euch echt jeder Trottel ein Recht auf eine Stelle sobald er mal verbramtet ist?

  • Sobald Höcke mal kein MdL mehr ist, wird man beamtenrechtlich gegen ihn vorgehen können. Beim Richter Jens Maier war es ja auch so, und Richter sind noch mal besser geschützt als Beamte. Der wird nie wieder unterrichten.

  • Heute im Landtag in NDS

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  • Schon, aber irgendeine Schule müsste den ja auch arbeiten lassen. Hat denn bei euch echt jeder Trottel ein Recht auf eine Stelle sobald er mal verbramtet ist?

    Stelle nicht unbedingt, aber Gehalt. Es gibt natürlich Grenzen z. B. Kriminalität. Dann kann der Beamtenstatus aufgehoben werden. Hessen hat auf jeden Fall überlegt, aber, wenn ich mich richtig erinnere, es damals aufgeschoben, weil es nicht eilte. Den aktuellen Stand kenne ich nicht.

    Sobald Höcke mal kein MdL mehr ist, wird man beamtenrechtlich gegen ihn vorgehen können. Beim Richter Jens Maier war es ja auch so, und Richter sind noch mal besser geschützt als Beamte. Der wird nie wieder unterrichten.

    Man könnte schon, hieß es damals. Es war aber noch nicht notwendig.

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    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ersteres muss größere Bedeutung in der Außen- und Entwicklungspolitik einnehmen, um wiederum zu vermeiden, dass es zu zweiterem kommt. Dabei ist natürlich nicht der Hintergedanke "Wir wollen diese Menschen nicht hier haben.", denn diejenigen, die unfreiwillig (!) flüchten, wollen es ja selbst nicht, sondern machen es aus einer Notsituation heraus. Vielmehr sollen die Menschen gar nicht erst in die Not geraten müssen, ihre Liebsten und alles, was ihnen wichtig ist, in der Hoffnung auf ein vermeintlich besseres Leben zu verlassen.

    Die europäische Außenpolitik muss völlig neu gedacht werden. Aktuell gilt mehr oder weniger das Matra "Den Menschen in Afrika geht es schlecht, wenn sie zu uns kommen, geht es ihnen gut.", was einerseits Afrika abwertet und andererseits Europa zum selbstverliebten Gönner stilisiert. Europa muss nicht die Welt retten und es wäre verwegen, sich selbst mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Europa hilft mehr, wenn es einerseits seine eigene Bedeutung in der Welt bescheidender einschätzt, und gleichzeitig Afrika nicht klein hält, sondern durch Hilfe zur Selbsthilfe zum gleichwertigen Partner erstarken lässt.

    Wohl noch nie wurde die Idee vom "Ethnopluralismus" so romantisierend-verlogen dargeboten, wie in diesem Beitrag. Am Ende erstarkt der ganze Kontinent Afrika (darunter geht´s nicht) gar zu einem gleichwertigen Partner Europas, allein weil dieses Europa sich in aller Demut zurück nimmt und für das darbende Afrika Hilfe zur Selbsthilfe leistet. Wer soll das eigentlich glauben?



    Wer ausdrücklich ohne Not darauf hinweist, natürlich keinerlei "Hintergedanken" zu haben, macht sich grundsätzlich verdächtig, dass er natürlich genau diese Hintergrundgedanken hegt und sie auch formulieren kann: "Wir wollen diese Menschen nicht hier haben." Und genau darum geht es hier - im Sinne des Ethnopluralismus.


    Besonders perfide und menschenverachtend ist in diesem Zusammenhang die unverständliche Differenzierung zwischen den offenbar "guten", weil "unfreiwillig" Flüchtenden und den ungenannten, aber offenbar "freiwillig"? Flüchtenden. Wie flüchtet man freiwillig, wie flüchtet man unfreiwillig?


    Eine plumpe Lüge ist die Behauptung eines angeblich offiziellen altruistischen staatlichen "Ma(n)tras", nachdem es den Menschen in Afrika nur gut gehe, wenn sie "zu uns kommen", also in dem Sinne, dass die Flüchtlinge zur Flucht nach nach Europa eingeladen würden.


    Abstoßend zynisch ist der Beitrag im Hinblick auf mögliche Fluchtursachen. Da geht es nicht um Krieg, Folter, politische und sonstige nichtkriminelle Verfolgung und Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, sondern um die "Not" der Menschen, die sich aber offenbar ausschließlich auf lediglich wirtschaftliche Not fokussiert: "Vielmehr sollen die Menschen gar nicht erst in die Not geraten müssen, ihre Liebsten und alles, was ihnen wichtig ist, in der Hoffnung auf ein vermeintlich besseres Leben zu verlassen." Übersetzt heißt das: Es sind nur Wirtschaftsflüchtlinge und sie sollen da bleiben, wo sie leben, sozusagen wo der Pfeffer (tatsächlich auch) wächst.


    "Ihre Liebsten und alles, was ihnen wichtig ist" werden die Angesprochenen jedenfalls bei diesen Vorstellungen nicht in Europa wiedersehen: Die Ethnien werden halt getrennt.

  • Die Verpflichtung zur Verfassungstreue eines Beamten gilt nach einschlägiger Rechtsprechung während der gesamten Lebenszeit. Also auch als Pensionäre oder eben während einer Beurlaubung. Der Rechtsstaat macht sich m.E. einen schlanken, wenn nicht sogar zu schlanken Fuss, wenn er Herrn Höcke als beurlaubten Beamten weiter gewähren lässt.


    Ich könnte mir sogar vorstellen, dass genau das in einem späteren Verfahren de, Staat zur Last gelegt wird. Sollte Herr Höcke seine politische Karriere irgendwann einmal beenden und man versucht dann, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, dann darf das Gericht zu Recht die Frage aufwerfen, warum die Entlassung erst jetzt erfolgt, wo die ausschlaggebenden Ereignisse doch schon länger zurückliegen. Denn auch für das Beamtenverhältnis dürfte der Grundsatz von Treu und Glauben, wie er im BGB beschrieben ist, gelten. Und nach diesem Grundsatz kann Höcke, leider mit Recht, davon ausgehen, dass er später als Lehrer weiter arbeiten kann und auch pensionsberechtigt bleibt. Denn nur durch eine rechtzeitige Beendigung des Beamtenverhältnisses gebe ich der anderen Seite Gelegenheit beispielsweise für die Alterssicherung Vorsorge zu leisten. Daher finde ich es sehr unklug, dass das zuständige Bundeland in dieser Anglegenheit nicht aktiv wird.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    Einmal editiert, zuletzt von chemikus08 ()

  • Die Verpflichtung zur Verfassungstreue eines Beamten gilt nach einschlägiger Rechtsprechung während der gesamten Lebenszeit. Also auch als Pensionäre oder eben während einer Beurlaubung.

    Das ist zwar richtig - in Ba-Wü gilt jedoch eine Verordnung, die gestern bei einem Treffen mit ehemaligen KuK für Erheiterung sorgte - in diesem Zusammenhang jedoch Sinn macht. Ein pensionierter Kollege hilft seit ein paar Jahren zeitweise bei Personalmangel an einer Schule aus. Als er vor Kurzem wieder einen "Handschlagvertrag" mit dem Schulleiter für ein paar Wochen Vertretungsunterricht geschlossen hat, musste er wieder ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um den Dienst antreten zu dürfen. Macht ja Sinn. Es gibt ja durchaus - siehe Höcke - beurlaubte / pensionierte Lehrer auf Abwegen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
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    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth () aus folgendem Grund: typo

  • Und warum wäre es jetzt kein Rassismus, unterstellte man sie wären jetzt nicht "so" sondern "anders" (suche dir eine beliebige Zuschreibung aus)?

    Wer sagt das? Es gibt auch "positiven" Rassismus. Wenn man den anspricht, wird man aber als komplett woke beschimpft und die, die es betrifft, den wird geraten sich doch nicht so anzustellen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • so dichotom ist es nicht. Asylanträge werden entweder angenommen oder abgelehnt. dann kann/muss man man die abgelehnten Antragstellnenden entweder zurückschicken oder dulden. (subsidiärer Schutz, fehlende Dokumente, mangelnde Bereitschaft des Herkunftslandes, Ausbildungssituation, verzögertes Verfahren durch Klage, Entziehung etc.) ich denke letztere Gruppe war gemeint. Selbst wenn das Asylverfahren an sich völlig aussichtslos ist (trifft wohl für die meisten zu, einfach weil die Bedingungen sehr speziell sind), kann immer noch einer der anderen Gründe in Frage kommen.

    Ja, du sagst es, dann gibt es Gründe. Und da kann man sich auf den Kopf stellen, die Gründe gehen davon nicht weg.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

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