D.h. du hältst jemanden, der nach Art. 146 GG ein Verfassungreferendum anstrebt für rechtsextrem? (fett von mir)
Das kann durchaus der Fall sein ja.
Auch Hitler agierte ja bis zum Ermächtigungsgesetz im Grundsystem der Weimarer Verfassung.
Es käme auf den Inhalt des Referendums an. Im Gegensatz zur Weimarer Republik haben wir unveräußerliche Grundgesetzbestandteile wie die Menschenwürde. Und doch würde ich jemanden, der den Spielraum, den Judikative und Exekutive bieten, durch weiträumige legale Änderungen zu erweitern sucht, als rechtsextrem bezeichnen, wenn besagter Spielraum etwa die Unterwanderung der Menschenwürde erleichtern würde.
Demokratische Regelungen können sich auch selber abschaffen.