Was sind Vorteile Angestelltenverhältnis gegenüber Verbeamtung?

  • Bei der verbeamteten Kollegin wurde das Gehalt die ganze Zeit weiterbezahlt, bei der angestellten Kollegin gab es nach 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es für die ersten sechs Wochen, danach gibt es Krankengeld. Zusätzlich zum Krankengeld gibt es im ÖD einen Krankengeldzuschuss. In der Summe ist das nicht weniger, als das reguläre Einkommen. Wenn die Kollegin länger als drei Jahre beschäftigt gewesen ist, hat sie für die vollen sechs Monate der Krankheit genausoviel Geld gehabt, wie sie sonst auch bekommt.


    Ich verstehe um ehrlich zu sein nicht, warum sich der Irrglaube, nach sechs Wochen gebe es auch im ÖD nur noch Krankengeld, so hartnäckig hält.

  • Äh, ich hatte Krankengeld und Zuschuss zwar nur mal für wenige Tage, aber es ist dennoch etwas weniger. Der Zuschuss gleicht zwar zum normalen Netto aus, aber ist Steuerpflichtig und vom Krankengeld sind Sozialversicherungen (bis auf KK) abzuführen, unter speziellen Sätzen. Soweit ich das jetzt noch korrekt zusammenbekommen habe.

    Vom zugehörigen Papierkram fang ich lieber nicht an.

  • Zu BAT Zeiten gab es noch die volle Differenz. Im TVL ist es deutlich weniger.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Beim Beamten werden die Refjahre auf der Basis des Endgehaltes bei Pensionierung voll anerkannt, beim Angestellten wird das Bruttogehalt im Ref. zum Maßstab für die Nachversicherung gemacht. Das ist natürlich ein eklatanter Unterschied.

    Es geht doch eben um Lehrkräfte, die nach dem ref angestellt sind. Die bekommen keine Pension, sondern werden für die Zeit auf Widerruf nachversichert im Rentenschneeballsystem.

  • AOK schrieb:

    "Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert 2023) begrenzt."


    Meine länger erkrankten Kolleg*innen bekommt keinen Zuschuss, so wurde es mir jedenfalls berichtet.

  • Meine länger erkrankten Kolleg*innen bekommt keinen Zuschuss, so wurde es mir jedenfalls berichtet.

    Das kann nicht sein, wenn er nach den entsprechenden Tarifverträgen beschäftigt ist, es sei denn, er ist kürzer als ein Jahr beschäftigt.


    Übrigens wird sogar der Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag mit eingerechnet, also auch den bekommt man als Zuschuss auch ausgezahlt.

    Kann also nicht wirklich weniger sein.

  • Den Zuschuss muss sie beim Arbeitgeber beantragen und hierzu den Bescheid über Krankengeld einreichen. Dieser ist erforderlich, damit man den Zuschuss ausrechnen kann.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Äh, ich hatte Krankengeld und Zuschuss zwar nur mal für wenige Tage, aber es ist dennoch etwas weniger. Der Zuschuss gleicht zwar zum normalen Netto aus, aber ist Steuerpflichtig und vom Krankengeld sind Sozialversicherungen (bis auf KK) abzuführen, unter speziellen Sätzen. Soweit ich das jetzt noch korrekt zusammenbekommen habe.

    Vom zugehörigen Papierkram fang ich lieber nicht an.


    Den Zuschuss muss sie beim Arbeitgeber beantragen und hierzu den Bescheid über Krankengeld einreichen.


    Zu BAT Zeiten gab es noch die volle Differenz. Im TVL ist es deutlich weniger.

    Also genau gleich, wie beim Beamten?

  • Ich hatte es in einem anderen Thread schon gefragt, aber vielleicht lesen hier ja jetzt andere Leute:

    Wenn ich auf jeden Fall weiterhin in Teilzeit (75%) arbeiten will, ist es dann wohl als Angestellter oder Beamter wahrscheinlicher, dass sie mir (kinderlos) die Teilzeit wegen Lehrermangels untersagen können? Ich weiß, dass man es nicht genau weiß, aber wie schätzt ihr die Lage ein?

  • Bei Angestellten wird es zumindest schwerer, die Teilzeit zu verweigern:

    Hierbei ist dann noch zu beachten, dass das Planungsversagen des Arbeitgebers ("Lehrermangel") keine Verweigerung der Stundenreduzierung begründet.

  • fossi74

    Es setzt aber auch voraus, dass angestellte Kolleg:innen das Rückgrat haben, die Geschichte einzuklagen. Das Vorschieben gesundheitlicher Gründe ist der zunächst einfachere Weg.

    An alle Deutschlehrer:
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  • soviel ich weiß, gelten gesundheitliche gründe leider nicht als begründung für teilzeit.

    Natürlich gelten diese, sie müssen nur ausreichend schwerwiegend und entsprechend nachgewiesen sein. Das ist schließlich die Basis für die Entlastung schwerbehinderter/ behinderter/ schwer erkrankter KuK.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • soviel ich weiß, gelten gesundheitliche gründe leider nicht als begründung für teilzeit.

    In meinem Zuständigjeitsbereich kann ich Dir sagen, dass man eine betriebsärztliche Stellungnahme einfordert. Bei Bestätigung bekommst Du Deine Teilzeit.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Sollte man tatsächlich vor die Wahl gestellt werden, würde ich immer die Verbeamtung vorziehen, sofern nicht im Raum steht in die Wirtschaft (zurück) zu wechseln.


    Die Vorteile wurden hier ja bereits genannt und dazu kommen noch weitere strukturelle und finanzielle. Eine kurze Aufzählung die mir spontan so einfällt:
    - wesentlich höheres "Netto"
    - Kinderzuschlag
    - Bonus für das verheiratet sein
    - unlimitierte Fortzahlung (100%) im Krankheitsfall

    - PENSION! (Der Unterschied ist so hoch, dass es zu Meutereien käme wenn die Bevölkerung wüsste, wie hoch die Differenz wirklich ist).
    - Nach wenigen Jahren eine Mindestpension, die die Rente von einem angestellten schlägt, der 25J eingezahlt hat.

    - PKV!

    - Unkündbarkeit (hier habe ich schon DINGE erlebt, da würden sich jedem Teilnehmer hier die Zehnägel rollen. Bevor man als Beamter auf Lebenszeit rausgeworfen wird, muss man nicht nur den goldenen Löffel klauen. Mit gutem Rechtsbeistand kann man sich nahezu alles leisten, selbst die offiziellen "no-go"-Dinge, ohne direkt zu fliegen. Da wird man eher noch versetzt was nicht mal unbedingt schlechter ist!).

    - "Amtsangemessene" Verwendung bei Schulschließung

    - Kinder können PKV versichert werden

    - Günstigere Versicherungen

    - Besserer Zinssatz (die letzten beiden Punkte gelten bei einigen Versicherungen, nicht alle. Es gibt welche, die unterscheiden nur ÖD und nicht ÖĐ. Es gibt aber auch genug Versicherungen die noch einmal zwischen ÖD und verbeamtet unterscheiden und letzterem bessere Konditionen gewähren).


    Zusätzlich gibt es große Unterschiede bei Dienstvergehen. Der Klassiker ist der besagte Elternabend im Berufskolleg, bei dem Sich Kollege A (verbeamtet) und Kollege B (angestellt) denken, dass sie einfach nicht auftauchen (ohne Abmeldung), da ja ohnehin niemand kommen würde.
    Da kann sich jeder an die Rechtsveranstaltung zurückerinnern was die schlimmste Konsequenz für A und B wäre und man wird staunen, wie fatal der Fall für B (mit entspr. Historie) ausgehen kann und wie wenig es A jucken wird.

  • Zusätzlich gibt es große Unterschiede bei Dienstvergehen. Der Klassiker ist der besagte Elternabend im Berufskolleg, bei dem Sich Kollege A (verbeamtet) und Kollege B (angestellt) denken, dass sie einfach nicht auftauchen (ohne Abmeldung), da ja ohnehin niemand kommen würde.
    Da kann sich jeder an die Rechtsveranstaltung zurückerinnern was die schlimmste Konsequenz für A und B wäre und man wird staunen, wie fatal der Fall für B (mit entspr. Historie) ausgehen kann und wie wenig es A jucken wird.

    Was wäre denn der Unterschied?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Na da hat Markus schon Recht. Ich habe auch schon Beispiele gesehen, wo ich sage, da wäre jeder Angestellte schon mehrfach berechtigt gekündigt worden und beim verbeamteten Kollegen passiert nichts. Das Disziplinarverfahren bei verbeamteten Kollegen ist wohl auch für die Dienststelle ein steiniger Weg. Allerdings ist deswegen der Kündigungsschutz bei Angestellten nicht schlecht. Dennoch ist der Schutz bei Beamten eine ganze Ecke besser. Wäre die in Sachsen Anhalt gekündigte Kollegin verbeamtet, gäbe es allenfalls ein zeitaufwendiger Disziplinarverfahren an dessen Ende dann vielleicht ein MonAtsgehalt Strafzahlung herausgekommen wäre, wenn überhaupt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich wollte nur für das konkrete Beispiel wissen, was der Unterschied gewesen wäre.11

    Bei B mit entspr. Historie eine Kündigung.


    Bei A mit entspr. Historie Zurückstufung (noch nicht 1x jemals erlebt, scheinbar nur theoretisch möglich) oder Kürzung der Dienstbezüge (1x erlebt).

    Kündigung noch nicht gesehen/erlebt und das bei Fällen die weit, weit schlimmer und extremer waren als das Nichterscheinen bei einem Elternabend.


    Ich habe bspw. schon einen Kollegen erlebt der sich über Jahre weigerte zu unterrichten und in der Klasse einfach nur saß, ohne Klassenarbeiten zu schreiben, ohne Noten festzustellen. Nach dutzenden Beschwerden von Eltern, Betrieben, Kollegen, SL und höheren Instanzen ist nach Schuljahren nichts passiert außer die Person an eine andere Schule zu versetzen und die Dienstbezüge zeitl. befristet zu kürzen. Das hat besagte Person nicht davon abgehalten an der neuen Schule (aktuell) weiter so zu verfahren, wie ich hörte.


    Man muss schon die Missbrauchskarte ziehen das es gefährlich wird. Ansonsten sitzt man sehr, sehr lange in einem sicheren Sattel.

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