Ist es erlaubt,dass ein Lehrer als Nebenjob/Minijob kurzfristig auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten kann?

  • Hallo,

    ich bin seit Mai ausgebildeter Lehrer und nicht verbeamtet. Ich komme aus NRW und habe momentan eine Stundenanzahl von 15 Stunden. Mein alter Arbeitgeber(Neben- bzw. Minijob) hat für den Weihnachtsmarkt nicht so viele Mitarbeiter gefunden und mich gefragt. Ich würde gerne dort aushelfen und weiß ich nicht, was ich beachten muss. Im Internet werde ich nicht so recht schlau. Bevor ich peinlich berührt beim Schulleiter frage.


    Benötige ich nur eine formelle Genehmigung?


    Viele Grüße

  • Benötige ich nur eine formelle Genehmigung?

    Du musst dir fast jede Nebentätigkeit genehmigen lassen. Also diese in jedem Fall. Dafür gibt es bei uns entsprechende Formulare. Schau mal beim zuständigen Schulamt (oder Berzirksregierung heißt das bei euch glaube ich).

  • Ergänzung: Bis zu einer Verdienstgrenze von 520 Euro (und der damit verbundenen Arbeitszeit) wird es dich wohl nicht in der Ausübung deiner dienstlichen Pflichten behindern (das ist die Bedingung) und daher sicher genehmigt werden.

  • Du musst dir fast jede Nebentätigkeit genehmigen lassen. Also diese in jedem Fall. Dafür gibt es bei uns entsprechende Formulare. Schau mal beim zuständigen Schulamt (oder Berzirksregierung heißt das bei euch glaube ich).

    Als Angestellter muss die Nebentätigkeit in der Regel nur angezeigt werden, nicht genehmigt, anders als bei Beamten.

  • Als Angestellter muss die Nebentätigkeit in der Regel nur angezeigt werden, nicht genehmigt, anders als bei Beamten.

    Tatsache :D Wobei diese auch untersagt werden können.


    Zitat von TVL

    1 Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber
    rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

    2 Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.

    In Hessen sieht es da anders aus.


    Zitat von TVH

    1 Für die Nebentätigkeiten der Beschäftigten finden die für die Beamtinnen und Beamten des Landes jeweils geltenden Bestimmungen sinngemäß Anwendung.

    2 Insbesondere kann für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst eine Ablieferungspflicht nach den für die Beamtinnen und Beamten des Landes jeweils geltenden Bestimmungen zur Auflage gemacht werden

  • Dabei kehrt sich aber die Beweislast um. Also Beamter muss ich begründen, warum mein Dienst nicht beeinträchtigt wird. Bei Angestellten isses andersherum.

    Außer in Hessen ;)

  • So etwas wie eine Beweislast gibt es nicht, es gibt Kriterien für die Genehmigung, die im Wesentlichen darauf hinaus laufen, dass meine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt werden darf. Das bedeutet in der Praxis, dass ein gewisser zeitlichen Umfang nicht überschritten werden darf (idR 8 Stunden pro Woche) und kein Interessenkonflikt zum Lehrerjob auftreten darf, ich darf also nicht Schülern nebenberuflich Nachhilfe geben und nicht als Stripper auf dem Junggesellinnenabschied arbeiten (nicht lachen, es gibt inzwischen die ersten Fälle aus dem Dienst entfernter Beamtinnen, die parallel bei Onlyfans Geld verdient haben).


    In den norddeutschen Bundesländern gibt es die Genehmigungspflicht nicht mehr sondern nur noch die Anzeigepflicht. In der Praxis gelten für anzeige- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten auch die gleichen Kriterien, der Unterschied ist also ein rein verfahrenstechnischer. (Eine anzeigepflichtige Tätigkeit kann nach den gleichen Kriterien untersagt werden, nach denen mir bei einer genehmigungspflichtigen die Genehmigung verweigert werden kann.)

  • In den norddeutschen Bundesländern gibt es die Genehmigungspflicht nicht mehr sondern nur noch die Anzeigepflicht. In der Praxis gelten für anzeige- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten auch die gleichen Kriterien, der Unterschied ist also ein rein verfahrenstechnischer. (Eine anzeigepflichtige Tätigkeit kann nach den gleichen Kriterien untersagt werden, nach denen mir bei einer genehmigungspflichtigen die Genehmigung verweigert werden kann.)

    Der größte Unterschied ist eigentlich, dass eine Genehmigung (zumindest bei uns) immer nur für einen gewissen Zeitraum erteilt wird und diese dann neu beantragt werden muss. Das bei einer Anzeige nicht der Fall.

  • Für den hier vorliegenden Fall sehe ich nur ein potentielles Problem:

    die Ruhe- und Erholungszeiten sollten eingehalten werden. Es könnte also ein Problem werden, an Tagen bis 23 Uhr auf dem Weihnachtsmarkt zu arbeiten, wenn ich am nächsten Morgen um 7:30 in der Schule sein muss. Ich würde den Nebenjob direkt so planen, dass das nicht passiert und das im Antrag auch so formulieren.

  • Danke für eure Meinungen. Ehrlich gesagt bin ich diesbezüglich recht nervös und werde morgen meinen Schulleiter darauf ansprechen. Ich möchte keinen Ärger. Jetzt als junger Lehrer zählt für mich jedes Geld,wenn ich ehrlich bin.

  • Jetzt als junger Lehrer zählt für mich jedes Geld,wenn ich ehrlich bin.

    Darf ich dann ganz frech fragen, warum du nur 15 UStd. gibst? Es scheint mir im Angesicht der aktuellen Lehrkräftesituation unwahrscheinlich, dass du nicht für mehr gebraucht wirst.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich dann ganz frech fragen, warum du nur 15 UStd. gibst? Es scheint mir im Angesicht der aktuellen Lehrkräftesituation unwahrscheinlich, dass du nicht für mehr gebraucht wirst.

    Zwischen Bedarf und "darf ausgeschrieben werden" gibt es leider Welten.
    Eine Schule darf nur nach bestimmten Regeln Vertretungsstellen ausschreiben und die Höhe der auszuschreibenden Stundenzahl ist auch fest (also man kann zwischen den Vertretungsmenschen hin- und her schieben, kann aber nicht 4 VZ-Stellen ausschreiben, wenn sie nicht komplett ausfallen.)

  • Schau bei der für dich zuständigen Bezirksregierung, da gibt es die Formulare online. Bring es ausgefüllt dem Schulleiter, damit es keine Verzögerungen gibt, denn Weihnachtsmarkt ist ja bald.


    Kein Grund, nervös zu werden.

  • Die ganzen Saisongeschäfte bauen letztlich darauf, dass Vollzeitarbeitskräfte übergangsweise aushelfen, da sich keiner 11 Monate im Jahr alles freihält, um dann beim Oktoberfest oder auf dem Weihnachtsmarkt auszuhelfen. Natürlich machen das auch viele Studenten oder Rentner, die sich nebenbei etwas dazuverdienen, aber gäbe es die vielen Helfer auf den ganzen Festen das ganze Jahr über nicht, hätten wir es gesamtgesellschaftlich deutlich weniger spaßig :( .

  • Die ganzen Saisongeschäfte bauen letztlich darauf, dass Vollzeitarbeitskräfte übergangsweise aushelfen, da sich keiner 11 Monate im Jahr alles freihält, um dann beim Oktoberfest oder auf dem Weihnachtsmarkt auszuhelfen.

    Fürs Oktoberfest lassen sich einige sogar freistellen oder beurlauben um dort zu arbeiten.

  • Zwischen Bedarf und "darf ausgeschrieben werden" gibt es leider Welten.
    Eine Schule darf nur nach bestimmten Regeln Vertretungsstellen ausschreiben und die Höhe der auszuschreibenden Stundenzahl ist auch fest (also man kann zwischen den Vertretungsmenschen hin- und her schieben, kann aber nicht 4 VZ-Stellen ausschreiben, wenn sie nicht komplett ausfallen.)

    Wobei Abinadi laut Profil noch einen alten Doppelabschluss für GS und SEK.I hat. Das sind nun wirklich Schulformen, wo es beim Bedarf an allen Ecken brennt, so dass einem bundesweit die Vollzeitstellen nachgeworfen werden dürften. Dies geschrieben habe ich nur eine Stunde mehr als Abinadi und verdiene rund 2800€ netto monatlich. Einen Druck zusätzlich auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten zu müssen bei derartigen Bezügen vermag ich nicht wirklich zu erkennen, egal wie jung oder alt jemand ist. Aber vielleicht bin ich ja schon zu alt, um derartige Überlegungen nachvollziehen zu können.


    Abinadi : Was hindert dich daran deine Stunden in der Schule aufzustocken und was hat dein Geldbedarf mit deinem Alter zu tun?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Wobei Abinadi laut Profil noch einen alten Doppelabschluss für GS und SEK.I hat. Das sind nun wirklich Schulformen, wo es beim Bedarf an allen Ecken brennt, so dass einem bundesweit die Vollzeitstellen nachgeworfen werden dürften.

    ich sage es mal so: man muss nicht immer sofort das nehmen, was einem nachgeworfen wird. Verschiedene Systeme / Schule kennenzulernen, kann auch helfen, zu wissen, was man (nicht) will.


    Zitat

    Dies geschrieben habe ich nur eine Stunde mehr als Abinadi und verdiene rund 2800€ netto monatlich.

    aber verbeamtet, oder?
    Er/sie ist angestellt.

  • Zunächst einmal bin ich mit 15 Stunden an der Schule angestellt, weil es eben keine andere Möglichkeit gab. Hier im Dorf war es die einzig ausgeschriebene Stelle mit meiner Fächerkombination.

    Ich brauche das Geld und dies kann ich ehrlich sagen, weil ich mit meiner Partnerin ein Haus kaufen möchte und wir seit dem Referendariat monatlich dafür sparen.

Werbung