Amtsärztliche Untersuchung wegen DU

  • Achillessehnenruptur operativ oder konservativ versorgt ist was anderes als ein athroskopischer Eingriff am Knie. Die Spitzfußstellung in der Orthese ist sehr ungeeignet zum Fahren und auch die Belastung muss eigentlich bei 0 liegen.
    Mikrofrakturierung / Pridiebohrungen sind da anders, nach einer bestimmten Zeit unter Entlastung und Teillast, soll das Gelenk ja wieder bewegt und moderat belastet werden. Anders sitzt es bei genähten Meniskusrissen aus, die aber im Erwachsenenalter viel seltener gut verheilen.
    Ob man selbst Autofahren kann, hängt davon ab, welche Seite operiert wurde und welches Auto man fährt. Meine erste Kreuzbandplastik mit Pridiebohrungen war rechts, also kein selbständiges Autofahren bis ich wieder mit mehr als 20 kg belasten konnte. Bei der linken Seite war es dank Automatik schon wesentlich früher möglich.
    Übrigens macht keine Orthese am Knie das Gelenk steif, maximal kurz nach einer Verletzung, wenn mehr betroffen ist, dann ist aber auch an Arbeit nicht zu denken.
    Ich erlebe leider vermehrt im Sportumfeld, dass zu lange Ruhigstellung den Heilungsprozess verhindert wenigstens verlängert.
    Zum Thema Gefahr durch Schüler - das etwas lebhaftere Umfeld ist der Grund, warum ich in der Schule die Orthese (mit einem bestimmten Bewegungsgrad) länger genutzt habe als sie unbedingt nötig gewesen wäre.


    Gute Besserung und die Bewegungsübungen der Physio unbedingt machen, der Heilungsprozess freut sich im Normalfall drüber.

  • Mein Mann durfte nach seiner Archillessehnenruptur auch wochenlang kein Auto fahren.

    Dass man selbst aus medizinischen Gründen nicht Auto fahren kann, bedeutet aber noch nicht, dass man auch dienstunfähig ist. Man kann die Anreise durchaus auch mit Taxi o.ä. stemmen ;)

  • Bei uns ist es verboten mit Krücken zu unterrichten.

    Ist bei euch auch das Unterrichten im Sitzen verboten? Ich kann mir das ja vlt. für besondere Situationen wie Hilfestellungen im Sportunterricht noch vorstellen, aber ein Unterrichtsverbot aufgrund einer (vorübergehenden) Einschränkung beim Laufen?

  • Dass man selbst aus medizinischen Gründen nicht Auto fahren kann, bedeutet aber noch nicht, dass man auch dienstunfähig ist. Man kann die Anreise durchaus auch mit Taxi o.ä. stemmen ;)

    Wow, 2x am Tag 25 km Taxi fahren. Da ist das Gehalt aber weg. Falls es überhaupt ausreicht.


    Was ist eigentlich o.ä.?

  • Bei uns ist es verboten mit Krücken zu unterrichten.

    Ich kenne einen Kollegin, die dauerhaft auf Krücken angewiesen ist. Darf die dann auch nicht mehr arbeiten. Also ich mag da durchaus bezweifeln, dass es wenn es überhaupt ein solches Verbot geben sollte, es rechtlich haltbar ist. Wie will man das denn gestalten? Es ist den Mitarbeitern verboten einen Krücke zu benutzen? Menschen, die auf eine Krücke angewiesen sind, dürfen das Schulgelände nicht betreten? Je mehr ich darüber nachdenke desto weniger kann ich mir vorstellen, dass das eine Schulleitung damit rechtlich durchkommt.

    Wenn eine SL wirklich Zweifel daran hätte, dass eine Lehrkraft mit Krücken unterrichten kann, könnte sie den Amtsarzt hinzuziehen. Ggf. kann dieser sie im Einzelfall dienstunfähig schreiben. Aber ein pauschales Verbot? Never.

  • Wow, 2x am Tag 25 km Taxi fahren. Da ist das Gehalt aber weg. Falls es überhaupt ausreicht.


    Was ist eigentlich o.ä.?

    o.ä. bedeutet in dem Kontext „oder ähnlichem“

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mitfahrgelegenheit?
    Würde ich mit Krücken und Gips nur machen, wenn der ganze Rest in der Schule auch stimmt.
    Sonst: von der Schule aus zuarbeiten und gut.

    Das setzt voraus, dass jemand in deiner Nähe wohnt und ähnliche Zeiten hat.


    Wäre bei mir nicht gegeben.

  • Danke. So schlau bin ich auch. :autsch:


    Was meinst du damit? Kenne nix Ähnliches. Auto und ÖPNV scheiden ja aus. Was soll das dann sein?

    Da ich das nicht geschrieben hatte, worauf du dich beziehst, kann ich dir nicht beantworten, was Seph damit gemeint hatte. Hätte ich es geschrieben, hätte ich bei der Formulierung vielleicht an eine Fahrgemeinschaft im Kollegium gedacht.


    Und ich hatte dir deine Nachfrage vor dem Hintergrund beantwortet, dass du nur verkürzt geschrieben hattest, was „das ist“, was ich, ganz ohne über Intelligenzfragen nachzudenken, einfach so aufgefasst hatte, dass dir die Bedeutung unklar ist (was auch bei gebildeten Erwachsenen aus diversen Gründen möglich ist). Wenn das direkt ein Knöpfle drückt bei dir, dass du meinst, man würde dich für nicht schlau genug halten, dann hat das an der Stelle nichts mit mir zu tun, auch wenn es mir leid tut, dass sich das so angefühlt hat für dich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber ein pauschales Verbot? Never.

    Wie gesagt, bei uns ist das auch so. Allerdings eher nicht im Sinn eines rechtlich sicheren Verbotes, sonden vielmehr ist es unerwünscht, wackelig und auf Krücken da aufzulaufen damit man sich eben selber nicht gefährdet. Ich finde das jetzt auch irgendwie nicht so seltsam wie manch eine hier, sondern eher nachvollziehbar.

    Einmal editiert, zuletzt von sunshine_:-) () aus folgendem Grund: Rechtschreibung o.ä.

  • Wenn eine Schule keinen Fahrstuhl hat, müsste man mit Krücken mehrere Stockwerke hoch- und runterhumpeln, das wäre dann tatsächlich halsbrecherisch und vielleicht von der Unfallkasse verboten? Wer dauerhaft auf Gehhilfen angewiesen ist, könnte im EG ein Klassenzimmer kriegen.

    • Offizieller Beitrag

    Das setzt voraus, dass jemand in deiner Nähe wohnt und ähnliche Zeiten hat.


    Wäre bei mir nicht gegeben.

    ich wurde missverstanden. Ich hatte einen Vorschlag für das "o.Ä." eingebracht.
    Mir ist bewusst, dass es nur Ausnahmekonstruktionen sind.
    Ich hatte noch nie einen Gips, aber schon solche Schmerzen, dass ich kein Auto fahren konnte. Hätte sich das nicht auf einem besseren Niveau eingependelt, hätte mir auch keine Mitfahrgelegenheit was gebracht, OBWOHL ich eh in einer regelmäßigen Mitfahrgelegenheit war.

  • Wie gesagt, bei uns ist das auch so. Allerdings eher nicht im Sinn eines rechtlich sicheren Verbotes, sonden vielmehr ist es unerwünscht, wackelig und auf Krücken da aufzulaufen damit man sich eben selber nicht gefährdet. Ich finde das jetzt auch irgendwie nicht so seltsam wie manch eine hier, sondern eher nachvollziehbar.

    ok, das man sich nicht selber gefährden soll, ist glaube ich auch Konsens bei allen. Aber es gibt auch Situationen, wo man recht sicher auf Krücken unterwegs ist. Oder Menschen, die aufgrund von Einschränkungen einfach auf Krücken angewiesen sind. Am Ende ist es doch eine sehr individuelle Entscheidung, die letztlich der Arzt mit seinen Patienten fallen muss. Wenn der Arzt keine Bedenken hat, wüsste ich nicht warum ein Schulleiter es verbieten sollten.

  • Wenn der Arzt keine Bedenken hat, wüsste ich nicht warum ein Schulleiter es verbieten sollten.

    Der Schulleiter kennt die Rahmenbedingungen und Gefährdungen der konkreten Schule und der Arzt nicht. Also könnte der Schulleiter schon Argumente dagegen haben, die dem Arzt nicht bewusst sind.

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