voraussetzungslose Teilzeit NRW

  • Ich nutze mal den Thread...

    Weiß jemand, wann man in etwa Bescheid bekommt, ob ein Antrag genehmigt wird oder nicht? Und kann man gegen eine Ablehnung nochmal Widerspruch einlegen und ggf. doch noch ein Attest anschleppen und gesundheitliche Gründe geltend machen, oder ist die Ablehnung dann erstmal final?

  • 1. Hast du das Okay der SL? (das ist schon die erste große Hürde)
    2. Bei meinem letzten Antrag (nicht voraussetzungslos aber Dreizeiler) gab es vielleicht eine Nachfragemail in Februar (Attest nachreichen), und es wurde mir damals schon gesagt, bis Ostern hätte ich locker Zeit, was einzureichen. Man könnte also annehmen, dass sie bei voraussetzungsloser Teilzeit genauso schnell antworten könnten (Februar), sich aber die Zeit bis April/Mai offen halten können.

    Von "voraussetzungslos" auf "wegen Gesundheit" hat vielleicht einen Beigeschmack, und wenn man dir einen Strick daraus drehen will, ist der neue Antrag erst zur neuen Frist wirkend?
    Dein PR kann dir eine Einschätzung geben, wie zur Zeit an deiner Schulform die Chancen sind. Wenn zur Zeit gar nichts an neuen (!) voraussetzungslosen TZ-Anträgen durchgeht, ist das Risiko vielleicht zu hoch.



    "Aus gesundheitlichen Gründen": Sowohl der Antrag als auch der Attest war ein Zweizeiler ("Zur Erhaltung meiner Dienstfähigkeit beantrage ich aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit in Höhe von XX", für den Attest hätte sowas gereicht wie "Aus gesundheitlichen Gründen ist eine VZ nicht zu befürworten, deswegen empfehle ich Maylin eine Teilzeit in Höhe von XX".

  • 1. Ja

    2. Danke 😊


    Ich bin derzeit in voraussetzungsloser Teilzeit, weiß aber nicht, ob das eine Art "Einstellungsgeschenk" war. Nachdem die Sekretärin sich gestern etwas zweifelnd äußerte, bin ich sehr gespannt, ob das so durchgeht. Ich hätte theoretisch schon 1-2 Dinge, die man gesundheitlich sicherlich geltend machen könnte, aber mir fiel erst Ende Dezember ein, dass ein Attest sinnvoll sein könnte, und ich hatte keine Zeit eins zu besorgen. Ich hab ja grundsätzlich nichts gegen Vollzeit, bei meiner Schülerklientel kann ich mir mehr Unterricht allerdings nicht vorstellen und würde stundentechnisch lieber weiter runter, als wieder hoch. Meine Nerven können das einfach nicht 🙈

    Gleichzeitig ist das für mich gerade ein gewichtiges Argument, vielleicht doch nochmal nach Stellen im Privatschuldienst zu schauen. Deswegen wäre interessant, wann man Bescheid bekommt 😊 Danke!

  • Okay: Man beachte den Einschub in meinem obigen Beitrag: "NEUEN!" Anträgen.
    MEIN Kenntnisstand (ziemlich genau ein Jahr alt) war, dass in meiner BR und in meiner Schulform aber sogar an Schulformen mit hohem Bedarf der Fokus der Ablehnungen auf neuen Anträgen lag. Schon existierende TZ-Status würden nicht wirklich / viel weniger in Frage gestellt. Das heißt für mich spontan: du bist schon jetzt in TZ, deine Schule hat damit kein existentielles Problem, unterschreibt sogar neu, da würde ich (von meinen PR-Infos) mir keine großen Gedanken mehr machen.

    Selbst (!) bei "meinem" Antrag sagte mir die Sachbearbeiterin bzgl. des Attests "Es ist nur formal" (es war nämlich total absurd, zum Zeitpunkt des Nachreichens war ich schon aus gesundheitlichen Gründen seit 10 Wochen raus..), in den darauffolgenden Jahren "brauche man ihn nicht mehr".
    Also quasi als formale Absicherung für die korrekte Genehmigung.

  • Ah spannend! Dann harre ich mal der Dinge, die da kommen... ich bin im Antrag sicherheitshalber auch nicht noch weiter runter gegangen, obwohl ich nochmal 2-4 Stunden runter ja durchaus reizvoll fände.

    Dass das Attest bei deiner Ausgangslage Formsache ist, leuchtet ein, wenn man schon raus ist 😊 Da wäre die Ausgangslage bei mir anders, denke ich, denn ich hab keine Fehlzeiten.

    Danke dir nochmal, das lässt ja ein bisschen hoffen...

  • WAS EIN MIST!!
    DAS Attest, DAS Attest, DAS Attest, Chili.

    Dass das Attest bei deiner Ausgangslage Formsache ist, leuchtet ein, wenn man schon raus ist 😊 Da wäre die Ausgangslage bei mir anders, denke ich, denn ich hab keine Fehlzeiten.

    Nee, ich habe mich falsch ausgedruckt.
    So wie ich es verstanden habe: Ohne Attest: kein Okay, mit Attest und Okay der SL: Okay. Rein formal muss halt ein Attest im Genehmigungsverfahren gesehen werden und in die Akte rein. (Die Sachbearbeiter*innen sind nur Ausführende der blöden neuen Regelung, dass TZ eingeschränkt werden muss. Sie kriegen ja keine Prämie, dich zu zwingen, VZ zu arbeiten. Und wie meine Sachbearbeiterin mir in mehreren Telefonaten immer gesagt hat: Ich bin Beamtin, es gibt eine Fürsorgepflicht, denn Alle sind nur daran interessiert, dass ich arbeite. Ob TZ oder VZ (wäre schon besser), aber Hauptsache: Arbeitskraft da. (Sie formulierte es nicht mit Arbeitskraft, aber Fürsorgepflicht und so, schon).
    Die Anforderung des Attests kam bei mir so, da konnte die BR noch nicht wissen, dass ich weg bin.

    Und die Sachbearbeiterin sieht nur (wenn überhaupt) die Fehlzeiten, hätte ja alles sein können (Ich gehe davon aus, dass der Datenschutz auch da gilt). Und das auch erst, wenn eine Anzahl an Tagen erreicht wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie jede Woche eine Statistik von jeder Schule bekommt ;)

  • Ah okay - jetzt verstanden 😄 Nun gut, vielleicht sollte man langsam doch mal anfangen Dinge, die relevant sein könnten, offiziell feststellen und attestieren zu lassen. Man weiß ja nie, was man mal brauchen könnte.

    Ist es für deine Schulleitung völlig undenkbar, dich mehr dort einzusetzen, wo du bereit wärst, Vollzeit zu arbeiten?

    Ach, ich weiß momentan gar nicht so genau, was ich will, und hab auch noch nicht gesprochen...

    Ich hab aktuell einfach sehr wenig Spaß am Unterrichten.

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