voraussetzungslose Teilzeit NRW

  • Wie sieht das aus in NRW... wie handhabt ihr das, wenn ihr Teilzeit arbeiten möchtet, aber eure Kinder schon über 18 sind?

    Ich bin 60 Jahre alt. Meine Kinder sind älter als 18 und ich habe bis jetzt immer 75% Teilzeit gearbeitet und würde das auch gerne bis zur Pensionierung so fortführen.

    Ich habe viele private Gründe, ein Alter von 60 Jahren und große seelische Belastungen, die mich nicht in die Lage versetzen, Vollzeit arbeiten zu können.Aber ich habe weder ärztliche Atteste noch sonst etwas.

    Bisher ist die Teilzeit immer genehmigt worden. Aber was man so liest macht doch nachdenklich...

    Was macht ihr denn jetzt? Vollzeit arbeiten? Könnte ich gar nicht.... oder Antrag stellen und es mal drauf ankommen lassen?

    Oder doch die alte Mutter von 85 Jahren angeben und dann eben eine Teilzeit aus familiären Gründen beantragen. Nur damit die Chance, dass die Teilzeit genehmigt wird, steigt?

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Anträge, die nicht voraussetzungslos sind (Pflege, minderjährige Kinder), werden genehmigt. Bist du bei der Pflege deiner Mutter involviert, lass es dir bescheinigen und leg es bei. Das ist der wohl einfachste Weg.


    Anträge mit Verweis auf gesundh. Gründe sollten ebenfalls genehmigt werden. Ein ärztliches Attest (z. B. Hausarzt), dass du der Belastung nicht standhältst (und ggf. kurzen Vermerk hinzufügen mit Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn).

  • Also, wie ich es von meiner SL gehört habe, wird die voraussetzungslose Teilzeit für Leute ü60 großzügig gehandhabt.


    Man hat wohl verstanden, dass die Gefahr groß ist, dass die Leute sonst ganz aufhören, sich krank schreiben lassen oder einfach häufig fehlen.


    Wie viel reduzierst du? Die 3 "Vergreisungs-Entlastungsstunden" werden nur gewährt, wenn man man Vollzeit arbeitet. Ab 75 % bekommt man aber zumindest 2 Entlastungsstunden on top.

    Schau mal hier:

    https://www.bezreg-muenster.de…pflichtstunden/index.html


    Die Schulleitung ist gehalten, genau zu ermitteln, ob reduziert werden muss. Das hängt vermutlich vom Bedarf ab und natürlich davon, was du sagst.


    Bei uns wurde schon überlegt, was man da alles so vorschieben und wie man widersprechen kann. Aber letztlich sind alle Teilzeitanträge genehmigt worden ohne viel Tamtam.


    Zusammengefasst: Nicht verzagen, einfach beantragen. Du hast gute Chancen, dass das durchgeht. Mit einer pflegebedürftigen Mutter und dergleichen kannst du immer noch argumentieren, wenn das abgelehnt wird.

  • Bei uns an der Schule werden ab der kommenden Runde ausnahmslos alle voraussetzungslosen TZ-Anträge schon durch die SL nicht mehr genehmigt. Sorgt gerade für sehr heftigen Unmut, gerade weil bei uns nur etwa 1/3 der LuL in TZ arbeitet und viele davon bereits 85% oder mehr.

  • Ich habe viele private Gründe, ein Alter von 60 Jahren und große seelische Belastungen, die mich nicht in die Lage versetzen, Vollzeit arbeiten zu können.

    Sprich mit deinem Hausarzt darüber und bitte ihn um ein entsprechendes Attest. Ggf. könntest du dir auch mal 2,3 Stunden Psychotherapie (ggf. als Selbstzahler) "gönnen" wegen deiner seelischen Belastungen, und um deren Einschätzung bitten. Vielleicht erhältst du auch aus dieser Richtung ein (Facharzt-) Attest.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Sprich mit deinem Hausarzt darüber und bitte ihn um ein entsprechendes Attest. Ggf. könntest du dir auch mal 2,3 Stunden Psychotherapie (ggf. als Selbstzahler) "gönnen" wegen deiner seelischen Belastungen, und um deren Einschätzung bitten. Vielleicht erhältst du auch aus dieser Richtung ein (Facharzt-) Attest.

    warum als Selbstzahler?
    Ist es soweit, dass man jemandem, der 60 ist, und somit seit über 20 Jahren verbeamtet oder eh angestellt ist, empfiehlt, seelische Belastungen geheimzuhalten? Warum? Weil man dann gekündigt wird?
    Sicher nicht böse gemeint, aber so geht unsere Gesellschaft nicht vorwärts.

  • Sprich mit deinem Hausarzt darüber und bitte ihn um ein entsprechendes Attest. Ggf. könntest du dir auch mal 2,3 Stunden Psychotherapie (ggf. als Selbstzahler) "gönnen" wegen deiner seelischen Belastungen, und um deren Einschätzung bitten. Vielleicht erhältst du auch aus dieser Richtung ein (Facharzt-) Attest.

    Ich habe ein ganzes Jahr Therapie gemacht, ohne dass sie mich rausgeschmissen haben. Wo sind wir denn? Jeder hat ein Recht auf Hilfe, auch Beamte. Wenn nicht, hätte ich nicht mehr zurückfinden können in mein Leben. Ist das besser? Wenn ja, dann sollte wirklich niemand mehr diesen Beruf ergreifen.

  • Ich habe ein ganzes Jahr Therapie gemacht, ohne dass sie mich rausgeschmissen haben. Wo sind wir denn? Jeder hat ein Recht auf Hilfe, auch Beamte. Wenn nicht, hätte ich nicht mehr zurückfinden können in mein Leben. Ist das besser? Wenn ja, dann sollte wirklich niemand mehr diesen Beruf ergreifen.

    Ich habe sogar meine Stelle bekommen, obwohl ich damals wie heute Therapie mache.

    Sollte einfach endlich mal endstigmatisiert werden.

    Wer Rückenschmerzen, Verspannungen oder sonst was hat geht ja auch zum Physiotherapeuten, Osteopathen etc.

  • NRW: Ab 55 eine, ab 60 Jahre drei Vergreisungsentlastungsstunden(Im Schuljahr nach dem entsprechenden Geburtstag), also statt 28 Stunden nur noch 25 im Grundschulbereich. Pech, wenn man im September 60 wird...

  • warum als Selbstzahler?

    Na ja, eine Bekannte von mir (Finanzbeamtin) hat eine Therapie bei einer Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie gemacht. Meine Freundin musste die Psychotherapie auch selbst zahlen, weil weder Beihilfe noch Krankenkasse die Kosten übernehmen. (Warum, weiß ich nicht - Keine Kassenzulassung?) Sie wusste aber schon, bevor sie diese Therapie angetreten hat, dass sie "Selbstzahlerin" sein würde. Andere Bekannte und KuK wiederum bekamen ihre Psychotherapie bezahlt.


    Ich kann gerade nicht nachvollziehen, warum hier Midnatsol für ihren Vorschlag derart "angemacht" wird. Was passt euch denn daran nicht Zauberwald , chilipaprika und Meer ?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Naja es ist etwas anderes, ob man es selbst bezahlt, weil die KK oder Beihilfe das ganze nicht bezahlen, oder ob man Selbstzahler ist, weil es bloß nicht in irgendwelchen Akten stehen soll. Bei dem Beitrag war letzteres mein Eindruck. Daher mein Einwand. Falls der falsch war, sorry.


    Ansonsten ist es natürlich völlig ok Selbstzahler zu sein, weil die Person z.B. nicht die Ausbildung hat, die KK und/oder Beihilfe zahlen, es da gerade ne Sperre gibt etc. pp. Gibt viele Gründe warum man Therapie nicht ganz freiwillig selbst bezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, eine Bekannte von mir (Finanzbeamtin) hat eine Therapie bei einer Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie gemacht. Meine Freundin musste die Psychotherapie auch selbst zahlen, weil weder Beihilfe noch Krankenkasse die Kosten übernehmen. (Warum, weiß ich nicht - Keine Kassenzulassung?)

    Wenn mein Beitrag "Anmachen" ist, weiß ich es auch nicht besser.
    Warum es nicht übernommen wird? Weil die Fachrichtung der Therapeutin (und ggf. die Ausbildung, Heilpraktiker wird nur in sehr seltenen Fällen akzeptiert) nicht anerkannt ist/sind. Im therapeutischen Bereich gibt es aktuell nur drei Richtungen (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Therapie und Psychoanalyse), die anerkannt und abgerechnet werden können. Systemische Therapie kommt vielleicht "bald" (höre ich seit ca. 10 Jahren), aber auch nur, wenn die Person ein Psychologie- (oder Medizin-)Studium (und ein paar Ausnahmen vielleicht).

    ich hatte den Hinweis auf Selbstzahler auch verstanden, dass es ein Wink für "so steht es in keiner Akte" ist (was im Widerspruch zum Facharztattest, den man brauchen könnte, steht, natürlich).

  • Ich habe nichts von geheimhalten o.ä. geschrieben, das lest ihr in den Beitrag rein, liebe chilipaprika, Meer und Zauberwald. Falls ihr ernsthaft wissen wollt, warum als Selbstzahler: Weil man meiner Erfahrung nach so wesentlich schneller an ein paar Stunden Therapie kommt! Und wenn es einem erst einmal nur darum geht, Aussicht auf ein Attest zu erhalten, um dieses einem TZ-Antrag beizulegen, ist das auch absolut finanzierbar und vom Aufwand her mit ein, zwei Telefonaten erledigt. Will man längerfristig Probleme angehen, kann man sich immernoch mit Krankenversicherung und Beihilfe auseinandersetzen, um regelmäßige Sitzungen genehmigt zu bekommen.

    Vor der Unterstellung in Zukunft bitte gerne erst einmal nachfragen, danke.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Ich habe dich gar nicht persönlich angesprochen, sondern dass sehr allgemein geschrieben. Aber darüber brauchen wir jetzt nicht weiter diskutieren.


    Wie das Prozedere bei PKV und Beihilfe bezüglich Psychotherapie ist, weiß ich nicht.


    Es gibt ein paar Psychotherapeuten mit entsprechender Ausbildung, die bewusst keinen Kassensitz haben, dort bekommt man tatsächlich manchmal etwas schneller einen Termin. Diese müssten aber, mit entsprechender Approbation, auch mit PKV und Beihilfe abrechenbar sein. Atteste von diesen werden sicherlich auch akzeptiert.


    Inwiefern ein Attest eines Heilpraktikers akzeptiert würde, steht sicher auf einem anderen Blatt. Was nicht heißt, dass es dort nicht super hilfreiche Menschen gibt. Die gibt es!

  • Ok, dann war das scheinbar ein Missverständnis! Ich hatte Midnatsol genauso verstanden, wie sie es in Beitrag Nr. 18 nochmal erläutert hat und konnte daher die m. E. recht "heftigen" Erwiderungen auf ihren Post von Seiten der o. g. Userinnen absolut nicht nachvollziehen ("anmachen" war da von meiner Seite wohl etwas zu negativ ausgedrückt, sorry! - ich meinte es eher in Richtung "zu scharfe Antworten").

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