Umzug für das Ref - finanzielle Unterstützung v. Jobcenter o.Ä.?

  • Grüßt euch,

    ich stehe gerade vor einer kleinen Herausforderungen.

    Am Wochenende ist mein Zulassungsbescheid für das Ref 2024 gekommen und der Seminarstandort liegt leider rund 2,5 Stunden einfache Fahrtzeit per ÖPNV von meinem jetzigen Wohnort entfernt.

    Im worst case gibt es Schulen, zu denen ich - sofern die Züge alle pünktlich fahren - rund 3,5 Stunden pro Strecke, also ca. 7 Stunden am Tag, pendeln müsste.
    Ich bezweifle leider ein wenig, dass sich das für mich auf Dauer psychisch machen lässt und würde daher gerne ein kleines WG-Zimmer vor Ort nehmen.
    Das Problem ist, dass ich momentan mit meiner zukünftigen Frau zusammen wohne und diese Wohnung erst in 2 Jahren gekündigt werden kann.
    Das hieße für mich eine Doppelbelastung bei der Miete (das günstigste WG-Zimmer kostet vor Ort momentan 370€ warm), was finanziell mit den Anwärterbezügen nicht möglich sein wird.

    Nun weiß ich, dass das Jobcenter ggf. einen Umzug erstattet. Eine Doppelmiete für den langen Zeitraum aber wohl kaum.
    Weißt jemad, ob es seitens des Jobcenter in diesem Fall die Möglichkeit eines Kredites gibt?
    Falls das überhaupt infrage kommt, da ich zum Zeitpunkt Ref-Antritts gar nicht arbeitslos sein werde.

    Merci!

  • Ich weiß nicht, ob da über das Jobcenter was geht. Ich würde mich aber wegen des Geldes nicht verrückt machen, denn 5 bis 7 Stunden täglich im ÖPNV wären tatsächlich nicht nur psychisch ein Problem.


    Selbst wenn du einen Privatkredit aufnimmst, kannst du den später mit deiner Besoldung innerhalb von ein bis zwei Jahren zurückzahlen. Du könntest die benötigte Summe aufnehmen und zwei Jahre tilgungsfreie Zeit vereinbaren. Ich weiß nicht, ob es auch ein Modell gibt, wo dir z. B. jeden Monat 400 € ausgezahlt werden. Das kenne ich nur als Studienkredit.


    Wie wären denn die Fahrzeiten mit einem Auto? Wobei du bei 18 Monaten mit dem WG-Zimmer günstiger wegkommst.


    Die derzeitige Wohnung würde ich auch im Blick behalten. Könntet ihr Nachmieter vorschlagen? Kommt ihr gegen drei Monatsmieten früher aus dem Vertrag? Hat der Vermieter vielleicht sogar einfach so ein Einsehen? Wollt ihr in zwei, drei, vier Jahren noch in dieser Wohnung wohnen?

  • Ich würde für das Ref keinen Privatkredit aufnehmen, und auch nicht doppelt Miete zahlen wollen. Zuallererst würde ich beim (in Bayern wäre das der) Regierungsbezirk oder der zuständigen Ebene darunter oder darüber anrufen und freundlich nachfragen, ob es nicht doch eine nähere Möglichkeit gibt. Wir leben in Zeiten des Lehrermangels. Gibt es überhaupt einen fahrbahren Seminarstandort?

  • Ich würde für das Ref keinen Privatkredit aufnehmen, und auch nicht doppelt Miete zahlen wollen.

    Wer will das schon? Aber wenn es nicht anders geht, dann geht es nicht anders.

    Zitat

    Zuallererst würde ich beim (in Bayern wäre das der) Regierungsbezirk oder der zuständigen Ebene darunter oder darüber anrufen und freundlich nachfragen, ob es nicht doch eine nähere Möglichkeit gibt. Wir leben in Zeiten des Lehrermangels. Gibt es überhaupt einen fahrbahren Seminarstandort?

    Guter Ratschlag

  • Einfach mal mit den Leute, die für die Zuweisung zuständig sind, sprechen und die Situation schildern. Meine erste Schulzuweisung damals war leider auch derart, dass es für mich finanziell nicht machbar gewesen wäre. Ich habe das einfach mit den verantwortlichen Leuten besprochen und bekam eine andere Schule zugewiesen.

  • Was hat das mit der Doppelbelastung bei der Miete zu tun?

    Die Doppelbelastung ist da, aber sie "reduziert" sich doch, wenn ein Paar zwei Einkünfte hat.

    Meine "damalige Zukünftige" [kein Widerspruch] und ich wohnten auch etwa ein Jahr lang ca. 200 km auseinander. Sie war in diesem Zeitraum Azubi/Berufsanfängerin am alten und Arbeitssuchende am neuen Wohnort, ich eben als ehemaliger Student/Referendar in der Stadt, in der wir seitdem gemeinsam leben. 11 Monate lang hatten wir zwei Wohnungen, zwei Mieten, einige Fahrtkosten, wenig Geld... Alles geht aber zu wuppen, wenn der Zietraum absehbar ist. Die Ansprüche müssen halt runtergeschraubt werden.

    Zwei Jahre sind natürlich sehr viel, geht da bei dir, @fabianwiwieng, nichts mit Kulanz des Vermieters bezüglich Kündigung?

  • Die Doppelbelastung ist da, aber sie "reduziert" sich doch, wenn ein Paar zwei Einkünfte hat.

    Das schon, aber wenn er schreibt, dass er die Doppelbelastung hat, dann wird da so sein. Selbst, wenn sich die beiden die Miete am Wohnort teilen, fällt sein Anteil ja nicht weg, weil er am Refort ein Zimmer nimmt. 400 Euro am Wohnort und 400 Euro am Refort reichen ja schon für eine monetäre Überlastung.

    Wenn die Zukünftige selbst noch studiert und/oder wenig verdient, kann sie das unter Umständen nicht auffangen, obwohl sie nichts falsch macht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auch mal gucken, wie es mit dem Vermieter ggf. geht, weil: nach dem Ref kommt natürlich die Planstelle und je nach Ort, Fächerkombi, Lehramt... würde ich nicht darauf setzen, dass man auch da unterkommt (und wenn der Name auf wiwi und englisch, Lehramt für berufsbildende Schulen / BK hinweist, ist es glaube ich keine Todes- aber auch keine Mangelfachkombi..)

  • Wenn die zwei Jahre aufgrund des Mietvertrages sein sollten (das wird aus dem Ausgangspost nicht ganz klar):


    Ich würde die Kündigungsfrist einmal checken (lassen).
    Als Mieter hat man 3 Monate bei unbefristeten Mietverhältnissen, § 573c I BGB.
    Dies ist auch nicht zum Nachteil des Mieters verhandelbar.

  • Wenn die zwei Jahre aufgrund des Mietvertrages sein sollten (das wird aus dem Ausgangspost nicht ganz klar):


    Ich würde die Kündigungsfrist einmal checken (lassen).
    Als Mieter hat man 3 Monate bei unbefristeten Mietverhältnissen, § 573c I BGB.
    Dies ist auch nicht zum Nachteil des Mieters verhandelbar.

    Außer es ist ein Kündigungsausschluss vereinbart.

  • Danke euch!
    Ja, es wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart, so dass eine Kündig vorerst nicht möglich ist.

    Ich werde aber mal mit dem Vermieter sprechen, ob man da nicht doch ggf. was drehen kann.
    Wobei das dann auch für meine Verlobte die Neusuche einer Wohnung bedeuten würde.


    Doppelbelastung bedeutet für uns im konkreten Fall, dass ich momentan ca. 450€ Mietanteil am Wohnort habe, der auch von meiner Partnerin nicht aufgefangen werden kann, da diese sich voraussichtlich ab August in einer noch schlechter bezahlten Ausbildung befinden wird.


    Eine kurze Frage noch.
    Die ZfSL-Orte werden - sofern ich das richtig verstanden habe - vom Land NRW vergeben.
    Meine Sachbearbeiterin, durch die der Bescheid ergangen ist, sitzt in der Bezirksregierung Münster. Ist nun der richtige Ansprechpartner das Land NRW, die Bezirksregierung Münster oder klären gar die ZfSLs das unter sich, so dass ich deren zuständige Leitung kontaktieren sollte?

    Merci!

  • Die Bezirksregierung müsste der richtige Ansprechpartner sein.

    Konntest du bei deiner Bewerbung (an die Bezirksregierung) nicht den gewünschte Seminarstandort angeben? Das sollte möglich sein, auch wenn du ihn nicht "bestimmen" konntest, oder ist da was schiefgelaufen? Unter bestimmten Bedingungen kannst du tauschen, müsste im Bescheid im Kleingedruckten stehen.

    Falls du sie noch nicht kennst: Diese Info-Seite könnte helfen.

  • Danke!
    Doch, ich konnte 3 oder 4 Wunschstandorte angeben und arbeite momentan sogar an einer Schule, die mich gerne anfordern würde.
    Auch meine ehemalige Praxissemesterschule, die einem anderen ZfSL zugeordnet ist würde mich anfordern, sofern ich einen Seminarplatz am zuständigen ZfSL bekomme.
    Leider ist es keiner der Wunschstandorte geworden.

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