Abgrenzung zwischen "Test" und "Klassenarbeit" (NRW)

  • Hallo zusammen,

    ich bin - nach einem Hinweis aus einer anderen Diskussion - verstärkt den rechtlichen Rahmenbedingungen von Unterricht in der Grundschule nachgegangen. Dabei haben sich einige Fragen bei mir aufgetan, die sich grob unter dem gewählten Titel zusammenfassen lassen.

    Lasst mich euch meinen Gedankengang skizzieren:

    Unter diesen wundervollen Adresse findet sich

    https://www.schulministerium.nrw/die-grundschule-von-bis-z

    Zitat

    In der Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden.

    Das ist erstmal schön und gut - und interessant zu wissen, dass Klassenarbeiten im Englischunterricht unbenotet zurückgegeben werden. Hier taucht dann das erste Mal die Frage auf - was definiert eine "kurze schriftliche Übung"?

    Ferner wird an meiner Schule bereits ab Klasse 2 in den Fächern Mathe Deutsch und Sachunterricht die Leistung mittels schriftlichen Arbeiten überprüft (2er haben heute einen 3 seitigen Epos zu Wortarten schreiben dürfen). Das wiederrum hat mich dazu verleitet, in den Lehrplan Sachunterricht reinzuschauen.

    Dort heißt es:

    Zitat

    Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den

    zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden. Die
    Kompetenzerwartungen des Lehrplans ermöglichen eine Vielzahl von mündlichen, schriftlichen und praktischen Überprüfungsformen.

    Der für mich interessante Part ist hier wieder das "schriftliche Überprüfungsformen" - was heißt das jetzt? Ich darf ja keine Klassenarbeit schreiben.
    Fachbezogen wäre das hier (erstmal) noch zu verschmerzen, wenn ich entweder auf die "Tests" zurückgreife, oder aber einfache schriftliche Leistungen im Kontext des Unterrichts mit in die Bewertung nehme. Fehlt hier aber die dezidiert - schriftliche Überprüfung, also ein Test/eine Arbeit, so würde die Note am Ende einzig und allein aufgrund sonstiger Mitarbeit entstehen. Das kann auch nicht richtig sein.



    Für mich wäre es jetzt somit einmal interessant zu wissen, welche (rechtlichen) Rahmenbedingungen es für Test / Klassenarbeiten gibt. Die Klassenarbeit als Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung am Ende einer Unterrichtseinheit ist mir ja geläufig (wobei ich die rechtliche Grundlage hierzu auch nicht finden kann), aber was ist mit einem "Test"? Und daran angrenzend die Problematik: wenn ich in den Fächern keine schriftlichen Arbeiten (im Sinne Klassenarbeiten) schreiben darf (siehe Gesetzestext oben), kann es dann adäquat sein, eine Note "nur" auf Basis sonstiger Mitarbeit zu bilden?

    Grüße und vielen Dank

  • chilipaprika

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • In Niedersachsen gibt es schriftliche Arbeiten, also Klassenarbeiten, die werden zensiert. Da gibt es genaue Vorgaben, wie viele man schreiben muss und welche Kompetenzbereiche enthalten sein müssen. Außerdem müssen sie angekündigt werden. Darüber hinaus gibt es noch fachspezifische Leistungen, die werden auch zensiert und können eine schriftliche Arbeit ersetzen, auch sie müssen angekündigt werden. Alles darüber hinaus sind Tests (Vokabeltests, Übungsdiktate, Abfragetests usw.), angekündigt oder unangekündigt. Diese dürfen NICHT zensiert werden, sondern nur mit Piktogrammen oder Kommentaren versehen werden. By the way: Mappen dürfen nicht zensiert werden! Leider scheren sich noch viele Schulen in Niedersachsen einen feuchten Kehricht darum. Weil "man das doch immer so gemacht hat"...

  • für weiterfühgrende Schulen gilt, dass Teste keine schriftlichen Nachweise sind und somit mit in die sonstige Mitarbeit mit einfließen (gewichtung etwa wie eine normale unterrichtsstunde)

  • Zum einen sagt das agitierte, dass die Klassenarbeit nicht allein Abfragen sein soll. Wenn du eine Arbeit schreibst, muss es innerhalb der Arbeit auch andere Aufgabenformate geben, in denen die SuS ihr Wissen anwenden, um eine Aufgabe zu lösen oder um etwas zu beurteilen.


    Im Anschluss wird auf verschiedene Möglichkeiten verwiesen. In NDS sind die Curricula je nach Fach unterschiedlich gut darin, Möglichkeiten aufzuführen und anzugeben, was andere schriftliche oder fachspezifische Formen sein können.


    Sachunterricht - weil du das ausgewählt hattest: Du kannst statt einer Arbeit in NDS auch einen über mehrere Stunden erarbeiteten Steckbrief bewerten, eine Planarbeit zu einem Thema, ein Protokoll oder etwas anderes, das die Schüler:innen im Unterricht erstellen.

    Man kündigt vorab an, dass es bewertet wird und bei längeren Formaten sammelt man es am Ende der Stunde ein und teilt es dann wieder aus.

  • Ich kann ehrlicherweise nichts Produktives zum Thema beitragen, aber meine Recherche bezüglich der Praxis der GS meiner Kinder hat ergeben, dass eigentlich nichts festgelegt ist ^^(Quellen: hier im Forum, AO GS, befreundete GS Lehrerinnen...). Besonders lustig finde ich die von dir zitierte Vorgehensweise für Englisch (schriftliches Fach, KA werden geschrieben - auch recht lange-, sie heißen je nach Lehrkraft KA oder Test, eine KA Note gibt es nicht, eine Zeugnisnote dann schon usw.).

  • @sunshine_:-) und Killercat: Alles, was nicht eindeutig geregelt ist, fällt unter "Pädagogische Freiheit"! Und das ist (zum Glück) recht viel in NRW.

    Da im Fach Englisch (das in NRW jetzt ja nur noch in Klasse 3 und 4 unterrichtet wird) eine dermaßen unsinnige Vorschrift gilt, muss man sich da eben durchwurschteln, um die erforderliche Zeugnisnote zu ermitteln. Für Sachunterricht hat Palim ja schon praktikable Lösungen genannt. Aber auch da kann man durchaus den ein oder anderen Test machen, um herauszufinden, was bei den Kindern "hängen geblieben" ist. Plakate erstellen und der Klasse vorstellen ("Referat") ist auch eine gute Möglichkeit.

  • für weiterfühgrende Schulen gilt, dass Teste keine schriftlichen Nachweise sind und somit mit in die sonstige Mitarbeit mit einfließen (gewichtung etwa wie eine normale unterric


    Wäre mir neu:


    Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit“ zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung, von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z.B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.

    https://www.schulentwicklung.n…tungsbewertung/index.html



    Mal als ein Beispiel

  • In Bawü müssen wir die Klassenarbeiten 1 Woche vorher ankündigen: Ma, De, Su, Mu. In En kündigt die Kollegin nichts an, die Note ist hauptsächlich mündlich und bei den schriftlichen Tests müssen alle Wörter, die irgendwie verschriftlicht werden müssen, auf dem Blatt zu finden sein. Entweder als Purzelwörter oder in einem Wörterpool zum Beispiel. Der Unterschied zw. Tests und Klassenarbeiten ist, dass erstere sich auf einen kürzeren Lernzeitraum beziehen, kürzer sind und auch weniger Inhalte abfragen. Ich kündige alles eine Woche vorher an, damit ich keinen Ärger bekomme. Bei Klassenarbeiten ist dies auch vorgeschrieben, bei Tests bin ich mir nicht sicher. Wir legen in der Schule gemeinsam fest, wie die Noten zustande kommen (Anzahl der Arbeiten und Tests in jedem Fach, auch ob andere Leistungen erbracht werden, z.B. Präsentationen, Portfolios, usw., auch die Gewichtung von schriftlich zu mündlich und was eine mündliche Leistung ist. Unser Zeugnisprogramm rechnet das dann alles schön aus, wenn man die Feingewichtung eingibt).

  • Diese dürfen NICHT zensiert werden, sondern nur mit Piktogrammen oder Kommentaren versehen werden. By the way: Mappen dürfen nicht zensiert werden! Leider scheren sich noch viele Schulen in Niedersachsen einen feuchten Kehricht darum. Weil "man das doch immer so gemacht hat"...

    Welcher Erlass in Niedersachsen regelt das bzw. wird so ausgelegt? Ich finde es nicht.

  • Ausbildungsordnung GS

    In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten. Im Übrigen soll die Lehrerin oder der Lehrer eine Schülerin oder einen Schüler vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten heranführen; dies gilt nicht, wenn die Schulkonferenz einen Beschluss nach § 6 Absatz 3 Satz 2 gefasst hat.


    (3) Die Schulkonferenz kann beschließen, auf die Leistungsbewertung mit Noten in der Klasse 3 zu verzichten.


    Killercat , eigentlich darfst du in Klasse 2 gar keine Noten geben, oder? Nur wenn ihr beschlossen habt, die Kinder am Ende der 2 an Noten heranzuführen, dann liegt es m.E. in deinem Ermessen, wie du das machst.

  • Ganz stumpf.. in klasse 1/2 schreibe ich Lernzielkontrollen ( LZK) ab Klasse 3 dann Arbeiten… für mich nur Wortklauberei, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist…

    Ab Klasse 2 im 2HJ kommen dann unter die LZK dann Sätze/ Smileys zur „Vorbereitung“ auf die Noten in Klasse3.

  • eigentlich darfst du in Klasse 2 gar keine Noten geben, oder? Nur wenn ihr beschlossen habt, die Kinder am Ende der 2 an Noten heranzuführen, dann liegt es m.E. in deinem Ermessen, wie du das machst.

    Joa, aber an meinem lieben Arbeitsplatz wird scheinbar nach dem Motto verfahren "wo kein Kläger da kein Richter". Ich weiß, dass ich in der 2 keine Noten geben darf. Ein Hinweis darauf wurde abgetan mit "haben wir schon immer so gemacht, also machen wir das auch weiter".


    Zum einen sagt das agitierte, dass die Klassenarbeit nicht allein Abfragen sein soll. Wenn du eine Arbeit schreibst, muss es innerhalb der Arbeit auch andere Aufgabenformate geben, in denen die SuS ihr Wissen anwenden, um eine Aufgabe zu lösen oder um etwas zu beurteilen.


    Sachunterricht - weil du das ausgewählt hattest: Du kannst statt einer Arbeit in NDS auch einen über mehrere Stunden erarbeiteten Steckbrief bewerten, eine Planarbeit zu einem Thema, ein Protokoll oder etwas anderes, das die Schüler:innen im Unterricht erstellen.

    Man kündigt vorab an, dass es bewertet wird und bei längeren Formaten sammelt man es am Ende der Stunde ein und teilt es dann wieder aus.

    Auch das ist mir beides bewusst, vielen Dank dafür :-). Interessant finde ich es nur deswegen, weil ich damit (effektiv) einen 12 Seiten Test in einem Zeitraum von 4h bearbeiten lassen kann. Dass es dabei keine Regelung gibt, ist mir sehr fremd. Zumal - soweit ich weiß - die Regelung für die Sek 1 und aufwärts in NRW durchaus existiert.
    (Das Beispiel mit den 12 Seiten ist im Übrigen durchaus so auf Anordnung unserer Schulleitung durchgeführt worden, auch wenn es schwer zu glauben ist.)

    Der Unterschied zw. Tests und Klassenarbeiten ist, dass erstere sich auf einen kürzeren Lernzeitraum beziehen, kürzer sind und auch weniger Inhalte abfragen.

    So kenne ich es halt auch (insbes. gemäß den Definitionen und Rahmenbedingungen aus der weiterführenden Schule). Interessant finde ich nur den eben erwähnten Umstand, dass es (zwecks fehlender Rahmenbedingungen für die GS) zu Situationen wie dem beschriebenen 12 Seiten Test kommen kann.
    Weil mich dieser Umstand interessiert, habe ich diesbzgl. mal eine Anfrage ans Schulministerium gesendet - nicht, dass ich da eine wie auch immer geartete Antwort erwarte (und wenn eine kommt, dann wird es wenig konkretes beinhalten).

    Grüße

  • Ich weiß, dass ich in der 2 keine Noten geben darf.

    In der BASS steht explizit, dass die Kinder an Noten herangeführt werden müssen. Bei uns beginnt das im 2.Hj in Klasse 2 und es gibt bei uns in Klasse 2 ein Notenzeugnis.


    2) In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten. Im Übrigen soll die Lehrerin oder der Lehrer eine Schülerin oder einen Schüler vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten heranführen; dies gilt nicht, wenn die Schulkonferenz einen Beschluss nach § 6 Absatz 3Satz 2 gefasst hat.

  • „an Noten heranführen“ ist aber auch ein weites Feld, das kann man auch mit wenigen Tests machen, an Hand derer man dann erklärt, wie eine Bewertung/Nite zu Stande kommt.


    Die 12-Seiten-Tests muss dann auch jemand kontrollieren. Herzliches Beileid!

  • ... Interessant finde ich nur den eben erwähnten Umstand, dass es (zwecks fehlender Rahmenbedingungen für die GS) zu Situationen wie dem beschriebenen 12 Seiten Test kommen kann.

    Kann es eigentlich nicht, weil ja keine Noten erteilt werden dürfen. Es sei denn, der oder die Kolleg*in bezeichnet das als Vorbereitung auf die Notengebung in Klasse 3. Und unabhängig von Noten, um den Lernstand gezielt zu erheben, sollte ein mehrseitiger Test theoretisch auch kein Problem darstellen.


    Es scheint auf alle Fälle schwammig...

  • Bei uns gibt es unendlich viele LZK.

    Man will ja schließlich alle Lernziele überprüft sehen.

    Dafür sind wir schon bekannt, dass wir eine Menge „fordern“. Das ist übrigens von den meisten Eltern auch sehr gewünscht und man muss ehrlicherweise zugeben, das das leistungsmäßig gut klappt.

    Vera ist für uns meist recht gut. Im Lesen sind wir so unheimlich gut, dass wir im Schnitt immer selbst im fairen Vergleich um 50% besser abschneiden.

    Von den weiterführenden Schulen erhalten wir die Rückmeldung, dass die meisten Kinder sehr gut vorbereitet kämen.

    Was will man mehr .. an Anmeldezahlen mangelt es bei uns nicht …daher sind unsere Klassen immer bis zum Anschlag voll.

  • LZK's sind bei uns Usus und sind von der FK auch als verbindlich festgezurrt worden.

    Im Endeffekt musst du die Kompetenzen ja eh überprüfen... also von daher .. so what

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