Stichwort: Dauerhafte Mehrarbeit und Abrechnung im Krankheitsfall

    • Offizieller Beitrag

    Mal ein Gedankenspiel, sehr vereinfacht. Angenommen, die Lehrkraft arbeitet regulär Mo, Di und Mi ihre 12 Stunden und am Do ihre beiden Stunden Mehrarbeit.

    Hm, da die Lehrkraft seit dem 1. Schultag die Mehrarbeit hat (weil wir unterbesetzt sind und ich so auf die notwendigen Stunden kommen kann), kann ich nicht wirklich zuordnen, welche Tage / Stunden "regulär" und welche "Vertretung" sind. ;)

  • Hm, da die Lehrkraft seit dem 1. Schultag die Mehrarbeit hat (weil wir unterbesetzt sind und ich so auf die notwendigen Stunden kommen kann), kann ich nicht wirklich zuordnen, welche Tage / Stunden "regulär" und welche "Vertretung" sind. ;)

    Du hast die Mehrarbeit aber doch von der BezReg, nach ausfüllen des STD 424 genehmigen lassen. Da muss die Finanzierung doch geklärt sein.

    https://www.bra.nrw.de/bildung…hrarbeit-bei-lehrkraeften


    und es gilt (https://bass.schul-welt.de/1056.htm)


    Zitat

    2.2.2 Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. Unterrichtsstunden, die als Mehrarbeitsstunden ausgewiesen sind, können nicht vergütet werden, wenn sie nicht erteilt worden sind. Dabei kommt es auf den Grund des Unterrichtsausfalls nicht an.

    Zitat

    4.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV zu § 3 MVergV ist ein Arbeitsausfall, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eintritt und auf den der Beamte einen Rechtsanspruch hat (z.B. bei Erholungsurlaub, Erkrankung), auf die Ist-Stundenzahl in gleicher Weise anzurechnen, als wenn der Beamte arbeiten würde.


    • Offizieller Beitrag

    Okay, dann hatte ich dich falsch verstanden.


    Hm, wenn der Teilzeit-Kollege in der Pfingstwoche (bzw. in den Osterferien) nur 12 Stunden bezahlt bekommt, dann gilt das natürlich auch bei Krankheit.

    Ja, wenn du so abrechnen willst (und darfst), meinetwegen.
    Ich finde es ... grenzwertig und a,...

    Für mich ist es eine vorübergehende Deputatserhöhung und da ist mir Krankheit oder Feiertag schnuppe, es soll bezahlt werden.
    Ob die Bezahlung mit Änderungsvertrag erwirkt wird (wahrscheinlich zu Beginn des Zeitraums), oder durch +2 Halbjahresstunden auf dem schulinternen Konto, die nächstes Halbjahr oder Schuljahr abgegolten wären, ist es egal (natürlich für die Pension nicht, verstanden)

    • Offizieller Beitrag

    Ja, wenn du so abrechnen willst (und darfst), meinetwegen.
    Ich finde es ... grenzwertig und a,...

    Aber du hast doch oben selbst geschrieben, dass es in den Ferien nicht abgerechnet wird.

    In der Pfingstwoche werden die 2 regelmäßigen Montagsvertretungen nicht bezahlt. also keine Bezahlung einer 14-Stundenwoche, sondern nur wenn es immer passt.

    Und bzgl. "willst oder darfst" ... deswegen meine Frage in diesem Thread, wie ich es abrechnen darf / muss. Ich bin mir da unsicher.

    • Offizieller Beitrag

    Danke, PeterKa.


    Nach deinem ersten Zitat gilt also: wenn 12 Stunden regulär sind und der Kollege durch dir dauerhafte Mehrarbeit 14 Stunden macht, diese 2 Stunden Mehrarbeit aber wegen Krankheit nicht gegeben werden, werden sie natürlich auch nicht bezahlt.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    nee nee, da bezog ich mich auf die kurzen Vertretungen und auf meiner Meinung nach eine missbrauchliche Art, das auszulegen.
    Wenn ich ein halbes Jahr eine Lerngruppe habe, finde ich es unmöglich, dass mir ein Krankheitstag, ein Wandertag oder ein Feiertag nicht abgerechnet werden kann / wird.

    in meiner Auffassung geht es gar nicht.
    Dann fängt man an, die Hälfte des Stundenplans auf Abruf zu gestalten.
    Ich plane und unterrichte ein Vierteljahr / halbes Jahr / ein ganzes Jahr eine Lerngruppe und habe für diese Lerngruppe, die ich grundständig vorbereitet / nachbereitet / bewertet habe, keinen Urlaub?

  • Danke, PeterKa.


    Nach deinem ersten Zitat gilt also: wenn 12 Stunden regulär sind und der Kollege durch dir dauerhafte Mehrarbeit 14 Stunden macht, diese 2 Stunden Mehrarbeit aber wegen Krankheit nicht gegeben werden, werden sie natürlich auch nicht bezahlt.


    Danke.

    Deshalb behält das LBV von den Abschlägen ja auch einen entsprechenden Anteil ein. Steht weiter unten im Erlass. Die Ferien sollten aber durchbezahlt werden.

    Ein Anruf beim LBV oder dem Schulamt dürfte jedoch die sauberste Variante sein. Wenn du uns dann mitteilst, was dir von dort gesagt wurde.

  • In NDS gibt es Ähnliches für die pädagogischen Mitarbeiter:innen, die für die Vertretung eingesetzt werden:

    Wenn die Stunden angesetzt sind und die pM dann erkrankt, gelten die Stunden als erteilt.

  • Wenn der Kollege aber in einer Woche fehlt und dadurch noch nicht einmal auf die 12 Stunden kommt (was ja okay ist) ...


    ... wird doch die Mehrarbeit auch nicht angerechnet. Sie wurde ja nicht gemacht.

    Also ich kenne es so, dass bei Mehrarbeit alle Malusstunden über den kompletten Monat abgezogen werden.


    Ist dann besonders ärgerlich, wenn man selber in der Schule ist, aber die Klasse abbestellt wurde, weil alle anderen Stunden der Klasse ausgefallen wären wegen Krankheit/Fortbildung/IHK-Prüfungen der Kollegen, oder weil die Klasse auf Klassenfahrt ist.

  • Ja, wenn du so abrechnen willst (und darfst), meinetwegen.
    Ich finde es ... grenzwertig und a,...

    Für mich ist es eine vorübergehende Deputatserhöhung und da ist mir Krankheit oder Feiertag schnuppe, es soll bezahlt werden.
    Ob die Bezahlung mit Änderungsvertrag erwirkt wird (wahrscheinlich zu Beginn des Zeitraums), oder durch +2 Halbjahresstunden auf dem schulinternen Konto, die nächstes Halbjahr oder Schuljahr abgegolten wären, ist es egal (natürlich für die Pension nicht, verstanden)

    DAs sehe ich auch so.


    Bei uns wird glücklicher Weise dann über PKB durchgängig erhöht und somit auch Ferien, Krankheit usw. mit der erhöhten Stundenzahl mitbezahlt.

  • Ich kenne die Bestimmungen nicht, aber ich bin gerade über deine Schlussfolgerung verwundert:

    Nach deinem ersten Zitat gilt also: wenn 12 Stunden regulär sind und der Kollege durch dir dauerhafte Mehrarbeit 14 Stunden macht, diese 2 Stunden Mehrarbeit aber wegen Krankheit nicht gegeben werden, werden sie natürlich auch nicht bezahlt.

    Denn im zweiten Zitat heißt es doch


    "... ist ein Arbeitsausfall, der innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eintritt und auf den der Beamte einen Rechtsanspruch hat (z.B. bei Erholungsurlaub, Erkrankung), auf die Ist-Stundenzahl in gleicher Weise anzurechnen, als wenn der Beamte arbeiten würde."


    Bedeutet das nicht, dass gezahlt werden muss?


    Ich würde es um Zweifel zugunsten der Lehrperson auslegen und aufschreiben. Wenn irgendwer im Amt was zu meckern hat, wird er sich schon melden.

    • Offizieller Beitrag

    Quittengelee, ich hatte mich auf das obere Zitat bezogen. Da steht es anders.


    Bzgl. des "im Zweifel zugunsten" gebe ich dir recht, wäre auch mein Stil. Nur weiß ich nicht, ob das dann irgendwelche negativen Konsequenzen haben kann, wenn Mehrarbeit abgerechnet wird, die es gar nciht gab. Konsequenzen für mich (*schulterzuck*) und für den Kollegen (wäre nicht schön).


    Danke für euren Input dazu - ich rufe aber auch mal das LBV an.

  • Ich kann in der Sache nicht weiterhelfen. Ich möchte nur anmerken, dass ich es für angebracht halte, so etwas vorher zu klären. Wenn jemand zwei Stunden „mehr“ macht, zu welchen Bedingungen macht sie das dann?


    Da sie dauerhaft zwei Stunden mehr im Plan hat (also 14 statt 12, so habe ich das verstanden), hätte der Teilzeit-Umfang entsprechend angepasst werden müssen. Dann gäbe es jetzt nichts zu spekulieren.


    Ich sehe da die Schulleiterin und die Betroffene in der Verantwortung. Beide meinten mit „Passt schon.“ gut und unaufwändig zu fahren. Hm.

    • Offizieller Beitrag

    Den Teilzeit-Umfang kannst du nicht so spontan anpassen. Das hat ca. 6 Monate Vorlauf.

    Wenn der Kollege dann in den Sommerferien anbietet, er könne doch auch 2 Stunden Mehrarbeit machen, hat sich die Frage nach der Anpassung also erledigt,

  • Den Teilzeit-Umfang kannst du nicht so spontan anpassen. Das hat ca. 6 Monate Vorlauf.

    Wenn der Kollege dann in den Sommerferien anbietet, er könne doch auch 2 Stunden Mehrarbeit machen,

    …, sagt man ihr, dass das nicht geht, weil die Anpassung nicht möglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    O. Meier.

    Ich habe hier eine realistische, notwendige Frage gestellt, die hoffentlich im Sinne des Kollegen geklärt werden kann.


    Deine ... Beiträge sind da nicht wirklich hilfreich und zielführend.

    Danke trotzdem.

  • Den Teilzeit-Umfang kannst du nicht so spontan anpassen. Das hat ca. 6 Monate Vorlauf.

    also das geht bei uns mitunter sehr fix von einem zum nächsten Monat, wenn es denn erforderlich ist. Muss halt durch die SL begründet werden.


    aber ich hab da mal ne andere Frage zu diesem: "TZ kriegen für ihre Mehrarbeit so lange nen höheren Stundensatz bis VZ erreicht ist". An sich, müssten das dann bei ner halben Stelle mit 13 Wochenstunden etwa 4 x 13 Wochenstunden sein (wegen 4 Wochen/Monat) bis es soweit ist. oder sind es nur 13? Und wenn dann die 52 Wochenstunden voll sind, fängt man dann wieder an, 3 Stunden zu sammeln, damit man ab der 4. abrechnen kann?

  • Und wenn dann die 52 Wochenstunden voll sind, fängt man dann wieder an, 3 Stunden zu sammeln, damit man ab der 4. abrechnen kann?

    Zumindest in NRW ist das bei bezahlter Mehrarbeit genau so. Jeder Monat wird einzeln abgerechnet und in jedem Monat geht das Spielchen von vorne los.

  • Ich habe hier eine realistische, notwendige Frage gestellt, die hoffentlich im Sinne des Kollegen geklärt werden kann.

    Nun. Als sie die zwei Stunden Mehrarbeit bestellt hat, war ihr gar nicht wichtig, ob und wie die bezahlt werden. Jetzt aber muss es geklärt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Nun. Als sie die zwei Stunden Mehrarbeit bestellt hat, war ihr gar nicht wichtig, ob und wie die bezahlt werden. Jetzt aber muss es geklärt werden?

    *seufz*


    Es war allen wichtig, dass die gegebenen Stunden bezahlt werden. Das werden sie auch.

    Jetzt ist mir nur noch wichtig, was mit den (wegen Krankheit) NICHT gegebenen Stunden passiert - sprich: ob sie ihr auch zustehen.

Werbung