Privatleben lohnt sich mehr als Einsatz an der Schule?!

  • Das RP ist aktuell viel zu dankbar, wenn Leute wie du, mit entsprechender Erfahrung dazu bereit sind noch ein paar Stunden zu machen, um das als Trick zu erachten.

    Durchaus - jedoch nicht, wenn ich zwei Jahre früher aussteige um Pension zu beziehen und mir anschließend ein Zusatzgehalt vom selben Dienstherrn obendrauf zahlen lasse.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Durchaus - jedoch nicht, wenn ich zwei Jahre früher aussteige um Pension zu beziehen und mir anschließend ein Zusatzgehalt vom selben Dienstherrn obendrauf zahlen lasse.

    Hättest du das vor der Pensionierung entsprechend formuliert wäre man sicherlich leicht angeschnupft und möglicherweise dann doch etwas unwilliger, je nachdem, wer das letztlich am Ende bearbeitet. Hast du aber nicht gemacht, insofern würde man dich einfach mit Handkuss nehmen für jede Zusatzstunde, die du bereit bist zu geben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Finde ich auch völlig legitim, nachdem man ja bereits um seine erworbenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenkasse gebracht wird.

    Legitim und legal ist nicht immer deckungsgleich ;)

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  • Was ist daran deiner Meinung nach illegal?

    Gedankenspiel:
    Durch den um ein Jahr vorgezogenen Ruhestand wird meine Pension um 2,7% gekürzt.
    Nun entscheide ich mich dafür, doch noch ein Jahr mit vollem Deputat zu arbeiten. Käme das nun on top zu meiner Pension, sodass ich nun fast doppeltes Gehalt bekäme? Weshalb macht das nicht bereits jeder? Da wird das RP durchaus eine "legale" Verordnung haben, die das nicht zulässt.

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  • Käme das nun on top zu meiner Pension, sodass ich nun fast doppeltes Gehalt bekäme?

    Mit der Rente würde das funktionieren, die Pension würde soweit gekürzt, dass Pension + Gehalt nicht mehr als deine Maximalpension betrüge.

  • Mit der Rente würde das funktionieren, die Pension würde soweit gekürzt, dass Pension + Gehalt nicht mehr als deine Maximalpension betrüge.

    Nein. Auch die Rente wird mit angerechnet. Es darf keine "Überversorgung" geben. Meine Pension wird um den anrechenbaren Betrag der Rente herabgekürzt bis zu dem Betrag, der mir als "Maximalpension" zusteht. Für einen möglichen Hinzuverdienst im Schuldienst (bei Frühpensionierung) gelten imho die Regeln für den Nebenverdienst. Nach der Regeleintrittsgrenze wurden die möglichen Hinzuverdienste angehoben.

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  • Nein. Auch die Rente wird mit angerechnet. Es darf keine "Überversorgung" geben. Meine Pension wird um den anrechenbaren Betrag der Rente herabgekürzt bis zu dem Betrag, der mir als "Maximalpension" zusteht. Für einen möglichen Hinzuverdienst im Schuldienst (bei Frühpensionierung) gelten imho die Regeln für den Nebenverdienst. Nach der Regeleintrittsgrenze wurden die möglichen Hinzuverdienste angehoben.

    Sorry, ich hatte mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte sagen, dass es für Rentenbezieher ab der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstgrenzen gibt, für Pensionäre aber immer.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das ist ein großer Widerspruch, finde ich.

    Gehört das mittlerweile zum guten Ton hier, dass Beiträge aus dem Zusammenhang gerissen und dann kommentiert werden? Es ist nicht das erste Mal, dass mir das auffällt. Tut mir leid, dass du nun dran glauben musst.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ein Kollege wurde, nachdem er in den Ruhestand getreten war, von einem befreundeten Schulleiter gefragt, ob er mit einem Teillehrauftrag an seiner Schule aushelfen könne.
    FunFact:
    Damit er die Stelle antreten durfte, musste er ein neues polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Nach 30 Jahren Tätigkeit als Beamter :autsch:

    Finde ich richtig. Sollte man bei Beamten, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, eigentlich genau so oft verlangen, wie von Erziehr*innen und Sozialpädagog*innen etc.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Finde ich richtig. Sollte man bei Beamten, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, eigentlich genau so oft verlangen, wie von Erziehr*innen und Sozialpädagog*innen etc.

    Man muss ja auch am Anfang eines vorlegen.

  • Und dann wird man für 40 Jahre auf Kinder losgelassen, ohne dass nochmal nachgefragt wird?

    Zumindest bei Beamtinnen und Beamten werden Verurteilungen immer dienstlich relevant und insofern automatisch weitergeleitet. Auch das ist bei uns mit eingepreist. Nachfragen muss insofern niemand mehr, weil das direkt weitergemeldet wird auf dem dienstlichen Weg, um direkt prüfen zu können, ob auch ein zu ahndendes Dienstvergehen vorliegt, das einen auch schon bei deutlich weniger schwerwiegenden Vergehen die Verbeamtung kosten könnte.

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  • Du hast dich noch nicht wirklich mit dem Beamtenstatus/Beamtenrecht auseinandergesetzt?


    Nein. Hauptsache immer butthurt sein.

    Schade, dass ihr es beide nicht für nötig erachtet habt, einfach kurz darzulegen, warum es nicht erforderlich ist im öffentlichen Schuldienst in regelmäßigen Abständen ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Das wäre konstruktiver, als einfach nur einen Shitstorm kreieren zu wollen, nur weil eine neue Kollegin noch nicht sämtliche Details des Beamtenrecht kennt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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