"Checkliste" Vorbereitung Klassenfahrt, Brainstorming bitte (Sek I)

  • PS: Deswegen setzt man sie im Zweifelsfall auch nicht in den Zug (es sei denn, dies ist nachweislich mit den Eltern abgesprochen und dokumentiert), sondern notfalls in ein Taxi mit klarer Zielanweisung.

    Wenn man in Berlin ist und aus NRW kommt, dann bestellst du ein Taxi für über 500 km??? Oder wenn man in Berchtesgaden ist???

  • Wenn man in Berlin ist und aus NRW kommt, dann bestellst du ein Taxi für über 500 km??? Oder wenn man in Berchtesgaden ist???

    Die Eltern haben die Gelegenheit, ihrer Selbstverpflichtung nachzukommen und damit die Kosten selbst niedrig zu halten. Die Eltern haben auch die Möglichkeit, mit den Lehrkräften einen günstigeren Rücktransport per Bahn oder Bus abzusprechen und diesen zu verantworten. Wenn die Eltern sich aber komplett quer stellen und ihre Chance zur Kostenminderung nicht wahrnehmen, dann ist das wohl die Konsequenz daraus.


    Die Alternative dazu wäre das Mitsenden einer geeigneten Aufsichtsperson, sofern es die Aufsichtsverhältnisse vor Ort zulassen. Die daraus resultierenden Mehrkosten hätten im Übrigen ebenfalls die Eltern zu tragen.

  • Die Eltern haben die Gelegenheit, ihrer Selbstverpflichtung nachzukommen und damit die Kosten selbst niedrig zu halten. Die Eltern haben auch die Möglichkeit, mit den Lehrkräften einen günstigeren Rücktransport per Bahn oder Bus abzusprechen und diesen zu verantworten. Wenn die Eltern sich aber komplett quer stellen und ihre Chance zur Kostenminderung nicht wahrnehmen, dann ist das wohl die Konsequenz daraus.

    Und wie funktioniert das dann? Lässt sich ein Taxiunternehmen tatsächlich darauf ein, ohne Vorfinanzierung zu fahren? Und diskutiert das dann am Zielort mit den Eltern aus? Die evtl. gar nicht zu Hause sind?


    Das ist eine ernstgemeinte Frage, darüber mache ich mir schon Gedanken, wie so etwas praktisch funktioniert.


    Bei Bahnfahrten etc.: Muss ich als Lehrer dann das Ticket vorstrecken??? Und darauf hoffen, dass ich es bezahlt bekomme? Oder erst klagen muss???

  • Ich bin in dem Kontext auf den Volltext eines recht aktuellen Urteils des VG Berlin gespannt (Az.: VG 3 K 191/23), in dem es genau um eine solche Heimfahrt von München nach Berlin ging. Leider geht aus den Kurzinformationen der genaue Ablauf noch nicht hervor.

  • Das ist in NRW nicht möglich, außer es handelt sich um eine Angebotsfahrt. Aber hier ist der Prozess ja schon weiter fortgeschritten.

    Die Kostenübernahmeerklärung müssen die Eltern vorher unterschreiben. Es spricht nichts dagegen, auch ggf. entstehende Kosten durch die Rückreise bei Regelverstößen hier mit aufzunehmen. Wenn die Eltern nicht unterschreiben wollen und ein Gespräch mit der Schulleitung zu keinem Erfolg führt, würde die Bezirksregierung an der Stelle entscheiden. Vllt. sehen diese es ja auch so wie du - wobei ich nicht wüsste, wieso die Bezirksregierung(en) dieses Vorgehen als unzulässig sehen würden, insbesondere, weil zu diesem Vorgehen schon Gerichtsurteile vorliegen.


    Ich kenne bisher keinen einzigen Fall, bei dem es soweit gekommen ist.

  • Ja, aber es geht mir ja um das Abholen. Wenn die Eltern einfach nicht kommen???? Da nützt dir das Urteil, das 3 Monate später gefällt wird, rein gar nichts.

    Eine "Abholregelung" würde ich sowieso nicht nutzen, genau aus den von dir genannten Gründen. Ein weiteres Problem ist, dass Eltern dann auch das "Recht" sehen, das Kind abzuholen - dann aber nur zur Zeit X können, weil sie ja arbeiten müssen und man am Ende nur noch mehr Aufwand hat.


    Je nach Fall muss halt eine Lehrkraft mitfahren, wenn es nicht sinnvoll/zielführend ist, dass Eltern das Kind abholen.

  • Und wie funktioniert das dann? Lässt sich ein Taxiunternehmen tatsächlich darauf ein, ohne Vorfinanzierung zu fahren? Und diskutiert das dann am Zielort mit den Eltern aus? Die evtl. gar nicht zu Hause sind?


    Das ist eine ernstgemeinte Frage, darüber mache ich mir schon Gedanken, wie so etwas praktisch funktioniert.


    Bei Bahnfahrten etc.: Muss ich als Lehrer dann das Ticket vorstrecken??? Und darauf hoffen, dass ich es bezahlt bekomme? Oder erst klagen muss???

    Das wird dann in Absprache mit der SL erfolgen. Evtl. findet sich keine bessere Lösung, als die Kosten vorzustrecken. Die Erstattung erfolgt dann aber vonseiten der Schule an dich. Es ist nicht deine Aufgabe, das Geld von den Eltern einzufordern.

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    Pragmatisch gesehen: Welche Fahrt ist lang genug, dass es jemals in der Praxis vorkommt?
    Für mich gilt wie oben geschrieben: die Regelung kann nur in Kraft treten, wenn sich ein Kind quasi ein paar Stunden nach Abfahrt im Bus massiv daneben benimmt. Wir sind keine 60 Stunden unterwegs, über 500km weit, an Werktagen.
    Gleichzeitig nehme ich alle Back-up-Möglichkeiten in die Unterlagen auf, schließlich kenne ich keine*n einzige*n Schüler*in.
    Es ist offensichtlich eine Angebotsfahrt, es fahren nicht alle Schüler*innen. Aber es sind nur Einzelfälle mit eigener Begründung, die zuhause bleiben.

  • Das wird dann in Absprache mit der SL erfolgen. Evtl. findet sich keine bessere Lösung, als die Kosten vorzustrecken. Die Erstattung erfolgt dann aber vonseiten der Schule an dich. Es ist nicht deine Aufgabe, das Geld von den Eltern einzufordern.

    Das ist ja schon mal gut zu wissen. Beruhigend.

  • Pragmatisch gesehen: Welche Fahrt ist lang genug, dass es jemals in der Praxis vorkommt?

    Alle Fahrten, die 1 Woche lang sind. Kind benimmt sich in der Nacht von Montag auf Dienstag total daneben. Dann möchte ich es nicht bis Freitag Nachmittag noch weiter betreuen.

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    • Offizieller Beitrag

    ja, schon, aber dann muss man am Dienstag die Entscheidung fällen und ob die Eltern an dem Mittwoch kommen (können)? Das meine ich mit pragmatisch.
    Eine Freundin von mir (in Frankreich Lehrerin, in Deutschland auf Austauschfahrt, nicht bei mir) hat sogar ein Kind nicht mal 20 Stunden vor ihr ins Flugzeug gesetzt (der Junge war aber auch polizeilich auffällig geworden), dann mussten die Eltern in Frankreich 400km zum Flughafen fahren, um das Kind abzuholen [Die Klasse hatte natürlich einen Bus von da aus.]

  • Mir sind u.a. aus Berlin, Bayern und Niedersachsen Urteile von Verwaltungsgerichten bekannt, die genau auf Basis dieser Unterschriften Eltern erfolgreich auf Zahlung dieser Kosten in Anspruch genommen haben.

    Hast du Aktenzeichen dafür? Die könnte man in entsprechenden Vereinbarungen mit aufführen. Wie man die (bei entsprechenden Entfernungen) hohen Taxikosten wieder erstattet bekommt, ist natürlich eine andere Frage.


    BTW: Ich habe oft Landschulheimaufenthalte im nahen Umkreis zur Schule durchgeführt - keine 30 Kilometer entfernt. Das gab zuerst großes Gemaule - hinterher fanden es aber alle super.
    Vorteile:
    - Man sitzt nicht einen halben Tag im Bus, sondern startet nach der Ankunft sofort mit einem Programmpunkt. Die Jugendherberge hatte am Bahnhof das Gepäck abgeholt, sodass wir mit dem nächsten Zug "lastfrei" gleich zum ersten Programmpunkt fahren konnten.
    - Für eine eventuelle Abholfahrt ist kein Taxi notwendig. Das kann die SL oder ein Kollege als Dienstfahrt erledigen.
    - Die Kids waren mit den Eltern schon weltweit unterwegs. Die heimatliche Umgebung ist jedoch "terra incognita".
    - Die Kosten für den Transport marginalisieren sich und stehen für Programmpunkte zur Verfügung.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • ja, schon, aber dann muss man am Dienstag die Entscheidung fällen und ob die Eltern an dem Mittwoch kommen (können)? Das meine ich mit pragmatisch.
    Eine Freundin von mir (in Frankreich Lehrerin, in Deutschland auf Austauschfahrt, nicht bei mir) hat sogar ein Kind nicht mal 20 Stunden vor ihr ins Flugzeug gesetzt (der Junge war aber auch polizeilich auffällig geworden), dann mussten die Eltern in Frankreich 400km zum Flughafen fahren, um das Kind abzuholen [Die Klasse hatte natürlich einen Bus von da aus.]

    Das genau ist ja meine Sorge: Ob die Eltern dann am Dienstag oder spätestens Mittwoch kommen können.


    Es liest sich immer so schön: Dann müssen die Eltern ihr Kind abholen. Oder es wird auf eigene Kosten nach Hause geschickt.


    Nur wie?


    Bei uns wäre das Szenario wahrscheinlich folgendes:


    Die Eltern haben kein Auto, können also so nicht kommen. => Ok, dann Zug oder Fernbus, also öffentliche. => Kein Geld mehr, kommt erst Monatsanfang / Monatsende/ whenever..... / alternativ: kann hier nicht weg, muss auf Geschwister aufpassen / muss arbeiten etc..... => Sie MÜSSEN aber kommen => Geht nicht => Endlosschleife


    Und dann??? Geld erstattet wirst du von Bürgergeldempfängern oder in prekären Verhältnissen Lebenden wohl nicht wieder bekommen.

  • Wirst du aber 10ern für ihre Abschlussfahrt nicht verkaufen können.

  • Wo wir wieder an dem Punkt wären, dass für Klassenfahrten bestimmte Probleme niemals geklärt wurden. Als man anno '52 noch ins Landschulheim wanderte, gab es nicht die Probleme, die man 2024 in Prag oder London hat. Ich hätte schlicht und ergreifend keine Lust, Taxikosten vorzustrecken und die dann hinterher einzuklagen.

  • Wirst du aber 10ern für ihre Abschlussfahrt nicht verkaufen können.

    Hab' ich den 9ern problemlos "aufgebunden". Entweder so - oder nicht. Da war die Entfernung jedoch etwas weiter - 50 Kilometer nach Friedrichshafen an den Bodensee. Von dort mit dem "Seehas" und der Fähre kreuz und quer. Zeppelinmuseum, Dorniermuseum, Affenberg, Pfänder, mit der Schnellfähre nach Konstanz ... Schwimmen im Bodensee (Freibad mit DLRG-Aufsicht) u.v.a.m.

    Wie gesagt/geschrieben: Die nähere Umgebung ist "terra incognita" und es geht vor allem um eins:
    Gemeinsame, erlebnisschwangere Zeit.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
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  • Anna Lisa : Ich hab ja auch solche Eltern, die nicht erreichbar sind, kein Auto haben etc.

    Ich habe es einmal erlebt, dass ein Kind abgeholt werden musste, weil es krank wurde, da kam die Mutter nachts mit dem Baby mit den Öffis dann zu uns. Das war ja nun aber kein Delikt im Wortsinne.

    Wenn auf einer Fahrt etwas passiert, sind das ja eher 'richtige' Delikte, bei der man Versicherung, Polizei oder Krankenwagen rufen muss. Wenn man eine dieser drei Worte erwähnt, kommen die Eltern ganz bestimmt.

  • Und das Kind einfach in irgendeinen Zug alleine zu setzen geht auch nicht so einfach. Man hat ja schließlich eine Aufsichtspflicht. Wenn das Kind dann beim Umsteigen was verbaselt, oder nach Ankunft nicht direkt nach Hause geht, sondern irgendwo Sch... baut, oder aus Gründen zwischendurch aussteigt, dann hat man ganz schön Ärger am Hals. Ob ich das riskieren würde......

    Genau, da muss eine Lehrkraft mitfahren bzw. es muss jemand kommen und das Kind abholen.

  • Genau, da muss eine Lehrkraft mitfahren bzw. es muss jemand kommen und das Kind abholen.

    Nein, da muss nicht zwangsläufig eine Lehrkraft mitfahren. Das kommt nicht zuletzt auch auf das Alter der SuS an, sowie die vorab durch die Eltern schriftlich erteilte Bestätigung, dass das im Zweifelsfall auf Kosten der Eltern derart gehandhabt werde, sollten die Eltern ihr Kind nicht abholen kommen.


    Wir hatten in einem der letzten Schuljahre einen solchen Fall, wo jemand aus Klasse 10 auf diesem Weg aus Berlin zurückreisen musste vorzeitig. Die Eltern haben sich dann erst etwas geziert bei der Rückerstattung der Zugkosten. Nachdem sie aber schriftlich bestätigt hatten die Kosten in einem solchen Fall zu tragen, nachweisbar war, dass die Eltern nicht persönlich abholen wollen, sondern die Zugfahrt in Kauf genommen haben (die hatten gepokert, um durchzudrücken, dass ihr Kind bis zum Ende bleiben dürfe ungeachtet des gravierenden Fehlverhaltens). Das ging übers Schulamt und RP, die den Eltern deutlich mitgeteilt haben, dass sie zahlungspflichtig seien, dann war der Drops gelutscht, da die Eltern weitere Mehrkosten meiden wollten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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