Ich denke, dass es in allen Bundesländern eine Entschuldigungspflicht gibt. In Bayern muss unverzüglich entschuldigt werden.
Zitat(1) 1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2Im Fall fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-20
Man geht davon aus, dass die Eltern das wissen. Daraus folgt im Umkehrschluss: Wenn sich niemand meldet, muss man dem nachgehen. Nicht geklärt ist in diesem Text, wer neben den Erziehungsberechtigten das Kind entschuldigen kann.