schullandheim stornieren wegen fehlenden Zahlungen

  • Hallo ihr Lieben,

    mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht, wenn Eltern einem schullandheimaufenthalt und den damit verbundenen Kosten zustimmen, dann aber kaum jdm zahlt? Die Frist endet nächste Woche und gezahlt haben gerade mal 25 Prozent.

    Ich muss ehrlich sagen, dass ich keine große Lust habe den Eltern zig mal hinterher zu telefonieren, da man in solche Fahrten ja ohnehin genug Zeit investiert und ich dadurch schließlich für deren Kinder mache. Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerung kein Geld bekomme. Kann ich den Aufenthalt absagen? Wer haftet dafür im Zweifelsfall? Das Schullandheim hat mir damals nur ein Angebot geschickt und das sollte ich unterschreiben sonst habe ich von denen nichts..

  • Klassenfahrten sind ja Schulveranstaltungen und grdsl. Pflichtveranstaltungen. Wenn die Eltern nicht zahlen, würde ich mich an die Schulleitung wenden.

    Du selbst hast ja auch keinen Vertrag unterschrieben (hoffe ich?) und die Schulleitung sollte in solchen Fällen die Entscheidung treffen, wie es mit der Fahrt weitergeht.

    Oder gibt es Bundesländer, wo Lehrer Verträge im Namen der Schule unterschreiben? Hier in NRW unterschreibt meines Wissens immer die SL die Verträge im Namen der Schule.

    Die Kostenübernahmeerklärungen von Eltern, die sie vorab abgeben, sind rechtlich bindend und hierzu gibt es auch schon Urteile. Die kommen da nicht einfach so raus.

  • Nachdem DU das Angebot unterschrieben hast und die Frist abläuft, bleibt dir nur die Stornierung. Bis nächste Woche wirst du nicht alle Zahlungen bekommen. Kommuniziere mit der Klasse, dass du die Fahrt absagen MUSST, falls nicht bis Freitag alle ausstehenden Zahlungen auf dem Konto eingegangen sind. Falls Schüler trotz ursprünglicher Zusage nicht mitfahren ist die gesamte Kalkulation beim Teufel und am Ende bleibst DU als Vertragspartner auf den Kosten sitzen.

    Wer ein Angebot unterschreibt, akzeptiert das und nimmt es an - und damit gilt es als Vertragsunterzeichnung.

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  • Nachdem DU das Angebot unterschrieben hast und die Frist abläuft, bleibt dir nur die Stornierung. Bis nächste Woche wirst du nicht alle Zahlungen bekommen. Kommuniziere mit der Klasse, dass du die Fahrt absagen MUSST, falls nicht bis Freitag alle ausstehenden Zahlungen auf dem Konto eingegangen sind. Falls Schüler trotz ursprünglicher Zusage nicht mitfahren ist die gesamte Kalkulation beim Teufel und am Ende bleibst DU als Vertragspartner auf den Kosten sitzen.

    Wer ein Angebot unterschreibt, akzeptiert das und nimmt es an - und damit gilt es als Vertragsunterzeichnung.

    Davon rate ich mit Blick auf die mit hoher Sicherheit vorhandenen Stornierungskosten eher ab, da völlig unklar wäre, wem diese auferlegt werden könnten. Mit Sicherheit jedenfalls nicht den Eltern, die bereits gezahlt hatten. Sofern die Eltern wirklich eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet haben, sind diese Gelder auch einklagbar. Das muss auch nicht die Lehrkraft übernehmen, sondern wird auf dem Dienstweg nach oben abgegeben. Mir sind aus NDS entsprechende Verfahren bekannt, in denen das Land NDS die Kosten gegenüber den Eltern eingetrieben hat. Hier ist dringend Rücksprache mit der SL nötig, um das weitere Vorgehen abzustimmen...am besten schriftlich!

    Ohne Stornierungskosten kann und sollte man wahrscheinlich wirklich die Reißleine ziehen.

    Den Vertrag selbst zu unterzeichnen ist natürlich ungeschickt, so etwas legt man der SL vor, die (zumindest bei uns) als einzige überhaupt zeichnungsberechtigt wäre. Dennoch hat man den Vertrag nicht als Privatperson unterzeichnet, sondern im dienstlichen Auftrag. Man mag daher erster Ansprechpartner für das Unternehmen sein, das heißt aber nicht zwingend, dass man selbst auf den Kosten sitzenbleibt.

  • Das Land BW hat infolge der Corona- Pandemie und der dabei anfallenden hohen Stornokosten für entfallene Klassenfahrten inzwischen klargestellt, dass es solche abgesehen von entsprechenden Extremsituationen nicht trage. Lehrkräfte würden Klassenfahrten üblicherweise lediglich in Stellvertretung der Eltern abschließen, die damit eventuell anfallende Stornokosten auch zu tragen hätten. Eltern müssen darauf vor Zusage der Klassenfahrt schriftlich hingewiesen werden im Rahmen der Informationen zur Fahrt.

    Eltern sollten aus Sicht der Gewerkschaften (damit man als Lehrkraft geschützt ist) deshalb eine entsprechende Kostenübernahme unterzeichnen, es sollte immer eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden, je nach Aufenthaltsort sollte die gesonderte Heimfahrt im Krisenfall gesichert sein, Buchungen nur über Reiseveranstalter unter Berücksichtigung der genauen Stornobedingungen.

    Wurde das alles hier beachtet, dann letzter Hinweis an säumige Eltern, dass wenn sie nicht bis Datum X gezahlt haben, die Fahrt storniert werden müsse (falls die SL sich dafür entschieden hat, sonst inhaltlich angepasster Hinweis) und die Stornokosten von allen zu tragen wären, sowie säumige Zahlungen nötigenfalls eingeklagt würden durch den Reiseveranstalter.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir holen von den Eltern die Vollmacht ein, im Rahmen der Fahrt Verträge in ihrem Namen bis zum Betrag X abzuschließen. Ich buche nur über ein Reiseunternehmen mit Einzelinkasso, für alle wird eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

    Das hilft dir jetzt aber im Nachhinein auch nicht mehr.

    Ich vermute mal, viele werden den April lohnt abgewartet haben. Ruf deinen Vertragspartner an und klopf mal ab, wann die mit dem Mahnverfahren beginnen. Zumindest die großen Reiseunternehmen kennen die Zahlungsmoral der Eltern.

    Fürs nächste Mal: Den Eltern ein Zahlungsziel nennen, welches deutlich vor der eigentlich Frist liegt.

  • Lehrkräfte würden Klassenfahrten üblicherweise lediglich in Stellvertretung der Eltern abschließen, die damit eventuell anfallende Stornokosten auch zu tragen hätten.

    Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand. Nicht die Eltern beauftragen die Lehrkräfte zur Durchführung von Fahrten, sondern das Land als Dienstherr der Lehrkräfte. Alles andere gehört in die private Sphäre außerhalb von Schule.

    Dass Fahrten natürlich nur (von der SL stellvertretend für das Land) gebucht werden dürfen, wenn die Kostenübernahmeerklärungen aller Eltern vorliegen, versteht sich von selbst. Diese haben dann auch die Kosten zu tragen. Aber nicht, weil sie die Fahrt gegenüber dem Unternehmen beauftragen, sondern weil sie sich gegenüber dem Land im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags dazu verpflichtet haben.

  • Ich mache es immer so, dass ich den Gesamtbetrag aufs Schulkonto überweisen lasse und erst wenn der Betrag von allen Teilnehmenden da ist, werden wir mit der Planung aktiv. Wenn einer nicht zahlt, sorry, dann fällt die Fahrt halt flach oder der Schüler bleibt da und besucht den Unterricht der Parallelklasse.

  • Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand.

    Das Konstrukt wurde in BW extra so gemacht, weil es gerichtsfest sein soll. So sollen die i. VV.für die Eltern unterzeichnenden Kollegen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Empfehlung dazu kommt auch von den Lehrerverbänden.

    Testen musste ich das zum Glück bisher nicht.

  • Hallo ihr Lieben,

    mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht, wenn Eltern einem schullandheimaufenthalt und den damit verbundenen Kosten zustimmen, dann aber kaum jdm zahlt?

    Hast du das schriftlich? Ich habe die Eltern vorher unterschreiben lassen, dass sie auch die entstehenden Stornokosten zahlen, falls das Ganze irgendwie nicht zustande kommt oder ihr Kind erkrankt. Da alle unbedingt fahren wollten, haben sie brav unterschrieben.

    Wenn du keine schriftliche Zusage hast, wird es vmtl. schwierig.

    Aber vllt. kannst du den Eltern ja trotzdem einen letzten Zahlungstermin nennen und schreiben, dass ansonsten für die Klasse Stornierungskosten in Höhe von XY anfallen.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

    2 Mal editiert, zuletzt von Zauberwald (2. April 2025 15:00)

  • Das Schullandheim hat mir damals nur ein Angebot geschickt und das sollte ich unterschreiben sonst habe ich von denen nichts..

    Keine Rechnung? Wissen die dort überhaupt sicher, dass ihr kommt? Schau mal auf deren website, da müsste etwas zu Stornierungskosten stehen. Das kannst du den Eltern gleich mitschicken.

  • Ich muss ehrlich sagen, dass ich keine große Lust habe den Eltern zig mal hinterher zu telefonieren

    Das würde ich auch nicht machen, aber: Auch im Schullandheim kann man anrufen und erhält vielleicht schon beim ersten Versuch eine Antwort bezüglich der Stornierungsmöglichkeiten.

    Und wie ist es mit den Kosten für die Fahrt dahin? Busunternehmen haben oft wenig Kulanz bei vor allem kurzfristigen Änderungswünschen.

  • Ich mache es immer so, dass ich den Gesamtbetrag aufs Schulkonto überweisen lasse und erst wenn der Betrag von allen Teilnehmenden da ist, werden wir mit der Planung aktiv. Wenn einer nicht zahlt, sorry, dann fällt die Fahrt halt flach oder der Schüler bleibt da und besucht den Unterricht der Parallelklasse.

    Als ich vor Jahren eine Fahrt organisiert hatte, sammelte ich den Betrag für die voraussichtlichen Stornierungskosten ein, bevor verbindlich gebucht wurde.

    Ebenso handelte ich mit dem Reiseunternehmen im Vorfeld aus, dass einige Schüler ausfallen durften, ohne dass Mehrkosten je Schüler entstanden wären.

    Es macht keinen Spaß, hinter Geld anderer Leute zu Rennen.

    Vielleicht informierst Du noch einmal die Eltern und wer zum Stichtag nicht bezahlt hat, fährt nicht mit.

  • Vielleicht informierst Du noch einmal die Eltern und wer zum Stichtag nicht bezahlt hat, fährt nicht mit.

    Und wer übernimmt die Kosten für den, der nicht mitfährt? Stornokosten fallen i.d.R. immer an, es sei denn, man hat was anderes ausgehandelt und diese Kosten können ziemlich hoch sein, je nachdem, wann man storniert.

  • Rede auf jeden Fall mit deiner Schulleitung. Die hat die Fahrt auch genehmigt. Du hast ja im Vorfeld einen Antrag "auf Genehmigung einer Dienstreise" gestellt, der der Schulleitung vorliegt und diese unterschrieben hat.

    Bezüglich Übernahme von Stornokosten habe ich mich einmal genau erkundigt. Da ging es aber einmal darum, was passiert, wenn man selbst ausfällt und das Schullandheim abgesagt werden muss. Das wird total schwierig, wer dann die Stornogebühren übernimmt, wenn keine Versicherung abgeschlossen worden ist.

    Deswegen mein Rat: Rede mit der Schulleitung.

    Ansonsten hat uns das Schullandheim ca. 2 Wochen vorher eine Abfrageliste wegen Ernährungsgewohnheiten geschickt und wir mussten die endgültige Teilnehmerzahl angeben. So 2-3 weniger Schüler waren noch in der Toleranz. Aber das ist von Schullandheim zu Schullandheim verschieden. Normalerweise müsstest du die Stornobedingungen im Vertrag vorfinden. Ansonsten wie pepe schon schreibt: Schullandheim anrufen.

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