Gibt es überhaupt Vorteile vom Lehrerdasein in NRW?

  • Also heißt das 6 Klassenarbeiten pro Jahr? Später 4 pro Jahr bis zum Abi? Das ist wirklich viel...

    Bei uns (BY) sind es am Gymnasium in der Unterstufe in D/E 4 pro Jahr und in Englisch in der 8.-11. Klasse 3 pro Jahr, in K12/13 nur noch 2 pro Jahr. Deutsch weiß ich nicht exakt, aber vermutlich ähnlich.

    Positivkorrektur gilt bei uns auch und parallel in Teams schreiben auch die meisten Kollegen; Abweichungen sind aber möglich (wenn z.B. eine Klasse noch nicht so weit ist).

    Ja, so ist es. Ich finde übrigens Englisch immer schlimmer als Deutsch zu korrigieren, da die Arbeit mit der Positivkorrektur in Englisch viel viel intensiver ist, da den Schülern so viele Fehler unterlaufen.

  • Ich sehe, also ist das Bundesland doch nicht unerheblich.

    Positivkorrektur - da stimme ich dir zu, aber dadurch, dass wir kompetenzorientierte 3-teilige Klassenarbeiten haben (in d. Regel Hör-/oder Leseverstehen, Use of English (meist eine mixed bag) und als 3. Teil dann einen Text, ist die Korrektur überschaubar. Bei Teil 1 sind ja auch multiple choice-Fragen u.a. dabei, was natürlich schnell zu korrigieren ist. Was die Fehler angeht, finde ich Französisch noch schlimmer als Englisch.

  • Ihr müsst in NRW aber in Deutsch keine Übungsaufsätze einsammeln und korrigieren oder? In BY sind die zwingend vorgeschrieben. Bei neu eingeführten Aufsatzformen habe ich einen Übungsaufsatz zu korrigieren. Es wird erwartet, dass die Schüler im Übungsaufsatz eine relevante Rückmeldung über die in der Schulaufgabe verlangten Kompetenzen bekommen. Das kenne ich von BW so nicht. Außerdem müssen wir nicht nur positiv korrigieren, sondern eine qualifizierte Schlussbemerkung unter allen Schulaufgaben verfassen, die alle Kompetenzbereiche des Aufsatzes abbildet. Ankreuztabellen zur Beurteilung sind explizit untersagt.

  • Gerade EWH und INSBESONDERE Positivkorrektur sind meiner Meinung nach extrem zeitbelastend. Da diese beim Abi entfallen, finde ich die Korrektur davon überhaupt nicht so schlimm.

    Empfinde ich auch so. Ich lasse den EWH inzwischen meistens von KI schreiben (passt nicht immer und copy & paste funktioniert in der Regel nicht, aber anpassen ist schneller als komplett selbst schreiben). Die Positivkorrektur ist wahnsinnig zeitfressend und von überschaubarem Wert, hier fällt mir "einfach mal weglassen" aber auch schwer. Ich mache es aber mittlerweile nur noch bei gut abzugrenzenden Einzelfehlern. Wenn der komplette Satz krumm und schief ist, habe ich früher überlegt, was der Schüler wohl gemeint haben könnte, und einen entsprechenden Vorschlag hingeschrieben - das mache ich nicht mehr, weil es unverhältnismäßig Zeit kostet und zu 99% sowieso nicht nachhaltig vom Schüler aufgenommen wird.

    Wahrscheinlich hat jedes Bundesland seine Vor- und Nachteile. Mich nervt am meisten - und das ist bundeslandübergreifend - mit welch dreister Blasiertheit der Dienstherr seiner Verpflichtung zur korrekten Arbeitszeiterfassung nicht nachkommt und meint, entsprechende Urteile einfach ignorieren zu können. Das reicht auch in Themen wie Korrekturbelastung, unterschiedliche Deputate in den Bundesländern usw. rein, denn vermutlich würde man damit recht schnell feststellen, was im gesetzlichen Vertragsrahmen funktioniert und was eben nicht.

  • Schon in der Mittelstufe sind Arbeiten regelmäßig 90 Minuten lang.

    Das liegt dann aber bei euch an der Schule, in Deutsch müssen die erst ab Jg. 9 90 Minuten sein. In der ersten Fremdsprache gibt es da keine Pflicht zu in der Sekundarstufe I.

    In Jahrgang 7 kann man auch schon auf 5 Klassenarbeiten runtergehen.

    Das liegt alles in der Hand eurer Fachkonferenzen. Wenn die natürlich in ihren Beschlüssen ans Limit gehen, ist das natürlich etwas ungünstig, aber nichts was am Land NRW liegt.

    https://www.schulministerium.nrw/anzahl-der-klassenarbeiten

  • Zur Positivkorrektur: Lasst die dich einfach weg und es mal drauf ankommen.

    Das kann ich dringend empfehlen. Dann dauert die Bewertung einer Arbeit 5 Minuten statt 30 Minuten.

    Würde eine Bewertungsvordruck erstellen und den beim einmaligen Lesen ausfüllen.

    Grammatik: Lehrerbemerkung: Punkte

    Rechtschreibung: Lehrerbemerkung: Punkte

    Sinnerfassung 1: Lehrerbemerkung: Punkte

    ....

    Gesamtpunktzahl: Note

    Datum: Unterschrift:

    # Fertig, nächste Arbeit

  • Genau so funktioniert es mit verbindlich vorgegebenen EWH mit allein 12 ausdifferenzierten Einzelkriterien in der sprachlichen Bewertung eben nicht.

  • Genau so funktioniert es mit verbindlich vorgegebenen EWH mit allein 12 ausdifferenzierten Einzelkriterien in der sprachlichen Bewertung eben nicht.

    OT: Würdest du mir vielleicht mal deine Kriterien zusenden (gerne als PN). Das liest sich für mich sehr strukturiert- strukturierter, als z. B. die Vorgaben, die wir für die Korrektur der Abschlussprüfungen in Französisch erhalten. Das fände ich insofern nicht nur spannend, das einmal zu vergleichen, sondern auch als hilfreich, da ich die Korrekturvorgaben an manchen Stellen als zu schwammig und ungenau empfinde, aber noch kein ausformuliertes ergänzendes System habe.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meines Erachtens sind die EWHs durchaus verbindlich und nicht optional. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren 😊

    Mir hat neulich jemand erzählt, bei Nachschreibklausuren wären EWHs nicht mehr verpflichtend. Keine Ahnung, ob das so stimmt, aber das wäre ja immerhin eine Erleichterung.

    OT: Würdest du mir vielleicht mal deine Kriterien zusenden (gerne als PN). Das liest sich für mich sehr strukturiert- strukturierter, als z. B. die Vorgaben, die wir für die Korrektur der Abschlussprüfungen in Französisch erhalten. Das fände ich insofern nicht nur spannend, das einmal zu vergleichen, sondern auch als hilfreich, da ich die Korrekturvorgaben an manchen Stellen als zu schwammig und ungenau empfinde, aber noch kein ausformuliertes ergänzendes System habe.

    Chilli war schneller. Ich finde die Kriterien übrigens immer noch ziemlich schwammig und insbesondere mein Lieblingskriterium "löst sich vom Ausgangstext und formuliert eigenständig" auch sehr unsinnig. Gebe ich da jetzt Punkte, wenn jemand losgelöst, aber völlig falsch schreibt? Wenn jemand NICHT losgelöst schreibt, sondern wörtlich übernimmt, würde man das ja sowieso nicht als Eigenleistung berücksichtigen, also meines Erachtens ein sehr überflüssiges Item.

  • Aus Interesse: Wir hatten kürzlich den Fall, dass eine (unglaublich problematische) Schülerin in gutem Englischen totalen, sich wiederholenden, ausgedachten Schwachsinn geschrieben hat. Ich kenne es so, dass man in solchem Fall auch die Darstellungsleistung abwerten muss, aber das gab heftige Diskussionen.

  • Mir hat neulich jemand erzählt, bei Nachschreibklausuren wären EWHs nicht mehr verpflichtend. Keine Ahnung, ob das so stimmt, aber das wäre ja immerhin eine Erleichterung.

    Wenn sie bei der regulären Klausur verpflichtend sind, sind sie es wohl auch bei der Nachklausur. Die meisten meiner Kollegen machen es bei Nachklausuren aber nicht oder nur sehr reduziert und mit wenig Mühe.

    • Offizieller Beitrag

    das mache ICH.
    Auch wenn so wenig geschrieben wird oder eine Aufgabe gar nicht gemacht wird (selten, in der Regel wird nur ganz wenig oder absoluter Stuss), kürze ich auch die Darstellungsleistung (und schreibe es dann genauso auf: 3/5- > gekürzt wegen Kürze: nur 1,5 Punkte zum Beispiel).
    Bei der zweiten Klausur war es dann viel besser (ich spreche jetzt konkret sogar von einer Deutsch-Klausur, Französisch hatte ich in letzter Zeit nicht aber das habe ich auch genauso gemacht).
    Meine D/Fremdsprache-SL, die die Klausuren auch sieht, hat es nie kritisiert. Mache ich weiter.

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