Frage zu Psychotherapie

  • Hey ihr Lieben,

    ich arbeite in Hessen und bin seit ca. 2 Jahren fertige Lehrerin und habe auch schon meinen 1. UB für die Verbeamtung auf Probe hinter mir.

    Nun ist es privat bei mir momentan sehr schwer (Schulleitung weiß auch darüber Bescheid) und ich kann einfach nicht mehr. Mir wurde geraten eine Psychotherapie zu machen. Ich habe mich nun dazu entschieden, habe auch schon einen Platz und merke, dass es mir sehr hilft und mir gut tut.

    Nun steht in 1 1/2 Jahren die amtsärztliche Untersuchung für die Lebzeitverbeamtung an. Bei der Psychotherapie wurden Diagnosen gestellt, mit denen ich bestimmt nicht verbeamtet werde. Es ist kein Weltuntergang, aber dennoch bin ich am überlegen, wie ich jetzt vorgehe. Denkt ihr ich hätte dennoch eine Chance, wenn ich die Psychotherapie nur von der Krankenkasse bezahlen lasse und nicht von der Beihilfe. Die würde dann davon nichts erfahren?!

    Oder muss ich den Amtsarzt so oder so wahrheitsgemäß darüber informieren?

    Hat jemand Erfahrung und kann berichten, was der sinnvollste Weg ist?

    Lieben Dank.

  • Die Diagnosen stehen erst einmal und natürlich musst du den Amtsarzt darüber in Kenntnis setzen und darfst diese nicht verschweigen.

    Der sinnvollste Weg ist dich weiter behandeln zu lassen (gut, dass du für dich sorgst!). Je nach Art der Diagnosen kann dann entweder der Facharzt attestieren, dass aufgrund von Diagnosen XYZ nicht von einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit auszugehen ist (weil diese zeitlich abgrenzbar behandelbar und heilbar sind, z.B. wenn es um Trauer geht) oder aber du kannst einen GdB beantragen und je nachdem, wie dieser ausfällt die Gleichstellung beantragen, damit der Amtsarzt dich als Schwerbehinderte behandeln muss. Lass dich dazu von Therapeut/ Therapeutin und Psychiater: in beraten. Auch eine Beratung durch die örtliche Schwerbehindertenvertretung kann sinnvoll sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du musst leider alles wahrheitsgemäß angeben, denn falls es dazu kommt, dass an deinen Angaben Zweifel bestehen, müsstest du deinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden, war jedenfalls dass, was ich von Bekannten erzählt bekam, die auch die Lebzeitverbeamtung durch negative Gründe gefährdet sahen.

    Ob mit den Diagnosen damit eine Lebzeitverbeamtung gänzlich ausgeschlossen ist, lässt sich nicht verallgemeinern. Es kommt auf den Einzelfall an (z.B war die Behandlung erfolgreich? Kann in nächster Zeit mit positiven Behandlungserfolgen gerechnet werden? Besteht eventuell eine Rückfallquote? usw)

    Ich würde an deiner Stelle mich jetzt noch nicht ganz verrückt machen und wie oben bereits erwähnt Beratungsstellen aufsuchen.

    2 Mal editiert, zuletzt von QuietSound32952 (25. April 2025 20:26)

    • Offizieller Beitrag

    Nun steht in 1 1/2 Jahren die amtsärztliche Untersuchung für die Lebzeitverbeamtung an.

    Ihr habt in Hessen doch mehrere Besuche. Wird bei der "letzten" Untersuchung wieder alles abgefragt oder nur "und? Wie sind die Krankheitstage?"
    Damit rate ich NICHT dazu, etwas zu verschweigen aber gebe nur den Rat: nur das erzählen, wonach gefragt wird. Du musst also nicht jetzt den Amtsarzt anrufen, um ihm das zu erzählen ;)
    Zwischen der Beihilfe und den Personalführungen gibt es eine Firewall. Natürlich werden keine Daten ausgetauscht (auch wenn ich die Gedanken nachvollziehen kann)

  • Du musst leider alles wahrheitsgemäß angeben, denn falls es dazu kommt, dass an deinen Angaben Zweifel bestehen, müsstest du deinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden.

    Ob mit den Diagnosen damit eine Lebzeitverbeamtung gänzlich ausgeschlossen ist, lässt sich nicht verallgemeinern. Es kommt auf den Einzelfall an (z.B war die Behandlung erfolgreich? Kann in nächster Zeit mit positiven Behandlungserfolgen gerechnet werden? Besteht eventuell eine Rückfallquote? usw)

    Ich würde an deiner Stelle mich jetzt noch nicht ganz verrückt machen und wie oben bereits erwähnt Beratungsstellen aufsuchen.

    Wie wäre es, wenn du die Beratung in Angelegenheiten, von denen du keine praktische Ahnung hast, da du noch nie beim Amtsarzt warst einfach denjenigen von uns überlassen würdest, die das Verfahren tatsächlich kennen? Das gilt übrigens ganz genauso für Ratschläge an aktuelle Anwärter: innen zu ihrem Ref- ebenfalls ein Thema, über dass du nichts weißt, da du nie im Ref warst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie wäre es, wenn du die Beratung in Angelegenheiten, von denen du keine praktische Ahnung hast, da du noch nie beim Amtsarzt warst einfach denjenigen von uns überlassen würdest, die das Verfahren tatsächlich kennen? Das gilt übrigens ganz genauso für Ratschläge an aktuelle Anwärter: innen zu ihrem Ref- ebenfalls ein Thema, über dass du nichts weißt, da du nie im Ref warst.

    Ich habe aber mehrere Bekannte, die extra dasselbe Prozedere durchhaben und wir ausführlich darüber gesprochen haben. Und die Ratschläge hier im Forum muss niemand befolgen!

    Du hast dich bei mir ja auch zu vielen meiner Beiträge geäußert, auch teils provokativ obwohl du von mir, meiner Schule, meiner Uni, meiner Praxisphasen auch nicht die leiseste Ahnung hast. :autsch: :stumm:

    Und ich bin es langsam leid, mir von dir ständig sagen zu lassen, was ich zu tun und zu lassen habe. Mach das doch am besten mit deinen Schüler:innen und du bist auch nicht mein Dienstherr!

    Dankeschön! :bete:

  • Und ich glaube nicht, dass ein Lehrer der Sek I aus Baden Württemberg, wie du "CDL" einen "Beratungsgott" für eine Grundschullehramtsstudentin aus Thüringen darstellt! :doc: :rotfl:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du Dir die Zahl der Beträge von CDL anschaust und die überwältigend positiven Reaktionen, dann hat CDL alle Legitimation hier so aufzutreten. Und ja, CDL ist sicherlich näher an einem "Beratungsgott" als die meisten anderen UserInnen hier. Ich habe es nicht selbst untersucht, aber CDL dürfte mit Abstand die kompetentesten und hilfreichsten Beiträge hier verfasst haben - das dürfte zumindest anhand der Reaktionen auch die Meinung der aktiven UserInnen hier sein.

  • Wenn Du Dir die Zahl der Beträge von CDL anschaust und die überwältigend positiven Reaktionen, dann hat CDL alle Legitimation hier so aufzutreten. Und ja, CDL ist sicherlich näher an einem "Beratungsgott" als die meisten anderen UserInnen hier. Ich habe es nicht selbst untersucht, aber CDL dürfte mit Abstand die kompetentesten und hilfreichsten Beiträge hier verfasst haben - das dürfte zumindest anhand der Reaktionen auch die Meinung der aktiven UserInnen hier sein.

    Danke für das Kompliment. 🌈 Ich bleibe dann allerdings doch lieber bei CDL. 😆 Das macht es einfacher, dort wo ich die Hilfe und Beratung der vielen anderen kompetenten und oftmals deutlich erfahreneren User: innen benötige- zu denen auch Du gehörst Bolzbold-, diese auch zu erhalten. 😉

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für das Kompliment. 🌈 Ich bleibe dann allerdings doch lieber bei CDL. 😆 Das macht es einfacher, dort wo ich die Hilfe und Beratung der vielen anderen kompetenten und oftmals deutlich erfahreneren User: innen benötige- zu denen auch Du gehörst Bolzbold-, diese auch zu erhalten. 😉

    Auch wenn ich unerfahrener bin, werde ich es denke mal, dennoch überleben! 🤣 Und vielleicht ist es auch teils gar nicht so schlecht, denn dann ist mir vieles Unangenehme im Schuldienst erspart geblieben. 🙏🍀

  • Ich habe vor dem Referendariat eine einjährige Therapie ganz offiziell mit der gesetzlichen Krankenkasse gemacht. In NRW wird man dadurch nicht automatisch ausgeschlossen. Ich musste nur bei der amtsärztlichen Untersuchung einen bekannten Test mit 500 Fragen bestehen. Den Namen des Tests weiß ich leider nicht mehr. Wie das in Hessen ist, kann ich dir natürlich nicht sagen.

  • Wer sagt dass man überhaupt zum Amtsarzt noch muss? Ist das in Hessen definitiv so?

    Viele die ich kenne waren vor dem Referendariat und dann gar nicht mehr.

    Ich meine, hier im Forum mal gelesen zu haben, dass man in Hessen dreimal zur amtsärztlichen Untersuchung muss (vor dem Ref., bei Antritt einer Planstelle - also zur Verbeamtung auf Probe - und dann nochmal zur Verbeamtung auf Lebenszeit). Kann mich aber irren... s3g4 , Alterra oder andere: Könnt ihr das genauer sagen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Du musst bei der amtsärztlichen Untersuchung alle Erkrankungen angeben. Das ist unabhängig von der Krankenkasse oder der Beihilfe. Wenn Du etwas verschweigst, später dienstunfähig wirst und es herauskommt, dass die Angaben nicht vollständig waren, kann Dir sogar Betrug unterstellt werden und im schlimmsten Fall müsstest Du die gesamten Bezüge zurückzahlen. Das Risiko sollte man nicht eingehen.

    Du hast nicht geschrieben, bei wem Du die Psychotherapie machst. Aus den Angaben schließe ich aber, dass es sich um einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung o. ä. handelt. Eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie könntest Du privat machen, ohne dass ein Arbeitgeber oder die Krankenkasse etwas davon erfährt. Allerdings müsstest Du die Kosten selber tragen. Da Du die Psychotherapie bereits begonnen hast, steht diese Möglichkeit nicht mehr zur Verfügung.

    Wie sich psychische Erkrankungen auf die amtsärztliche Untersuchung auswirken, ist normalerweise eine Einzelfallentscheidung und hängt nicht nur von den medizinischen Befunden ab, sondern auch von der Person des Amtsarztes. Im Notfall könnte man gegen eine Nichtlebenszeitverbeamtung rechtlich vorgehen. Darüber solltest Du Dir aber jetzt noch keine Gedanken machen, sondern erst mal wieder richtig fit werden!

    Alles Gute für Dich :)

  • (Mein Kenntnisstand, ob noch aktuell?) In Hessen muss man mehrfach zum Amtsarzt: 1) vor Antritt des Refs (für Beamter auf Widerruf) 2) zur Verbeamtung auf Probe und 3) zur Lebzeitverbeamtung. Es ist vollkommen egal, ob du 10 oder 50 Tage während der Probezeit erkrankt warst

    Die Amtsärzte sind einem Schulamt zugeordnet, d.h. je nach Schulamt (Stadt/Kreis) gibt es einen eigenen Amtsarzt. Ich war bei zwei verschiedenen, weil Ref und Planstelle unterschiedlichen Schulämtern zugehörig waren. Wenn man aber für Ref und Planstelle in einem Schulamtsbezirk bleibt, geht man alle 3x zur identischen Amtsarztstelle.

    Ich kenne also zwei Amtsarztdienststellen, aber das Prozedere war ähnlich. In beiden Fällen hat man einen Fragenkatalog, der zu beantworten ist ( ich tippe mal ca.30 waren es jeweils), die bei mir mit der Formulierung "jemals" versehen waren, wie "Hatten Sie jemals eine Erkrankung des Nervensystems" oder "Haben Sie jemals geraucht?" Es gab dann ein JA und NEIN Feld plus eine Zeile für Diagnose/Zeitraum etc. So habe ich z.B. bei "Haben Sie jemals geraucht" "JA" angekreuzt, weil ich um die 20 mal ein paar Jahre geraucht habe, es aber schon 10 Jahre her war. In meinen Fragebögen stand übrigens auch "Hatten Sie jemals eine psychische Erkrankung?" Diesen Bogen nahm man dann mit zum Gespräch mit dem Amtsarzt und konnte dann erläutern, woher "JAs" stammen.

    Du solltest genau schauen, was dort steht bzw auf die Formulierung achten.

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