Zulage E11-Lehrer NRW

  • Aber was ist mit Lehrkräften, die nur das 1. Staatsexamen haben?

    Tarifvertrag Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EntgO-L). Nr. 2 regelt die Eingruppierung für "Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, in der Tätigkeit von Lehrkräften mit abgeschlossenem Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und mit abgeschlossenem Referendariat oder Vorbereitungsdienst" und ordnet wie folgt zu, wenn ein abgeschlossenes Lehramtsstudium vorliegt, aus dem sich die Qualifikation für zwei Unterrichtsfächer ergibt (Nr. 2.1), wenn man annimmt, dass eine Verbeamtung erfolgte: A12, A12a -> E11, A13 -> E13, A14 -> E14, A15 -> E15. Folglich bringt dir das Referendariat als Angestellter gehaltsmäßig nichts.

  • Man kann die Aussage dass es nichts bringt etwas einschränken, da es zur Verzögerung des Erreichens der 2. und 3. Stufe führt (bei E11 und aufwärts, nicht bei E10) Insofern entsteht über die Zeit ein gewisser Nachteil, allerdings nicht in der allgemeinen Eingruppierung der Entgeltgruppe.

    Was zu der skurrilen Situation führen kann, dass man als Quereinsteiger in einer niedrigeren Entgeltgruppe schneller durch die Stufen kommt als mit ersten Staatsexamen Lehramt in E11 und aufwärts und dadurch de facto schneller mehr verdient (z.B. Vgl. Verdienst E10 Stufe 5 > E11 Stufe 4 und E13 Stufe 3)

  • Unabhängig von der Gehaltssituation, die doch sehr abhängig von der individuellen Familien und Wohnsituation ist, möchte ich an der Stelle auf einen anderen Aspekt hinweisen.

    Wer mit jungen Jahren in den Lehrerberuf einsteigt, möchte sich vielleicht berufliche Perspektiven innerhalb seines gewählten Berufsfeldes offenhalten. Eine Bewerbung auf Funktionsstellen jedweder Art ist aber nur mit zweitem Staatsexamen möglich. Wem das also wichtig ist...

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ggf. könnten die Gewerkschaften versuchen dahingehend zu argumentieren, dass es sich hierbei ja nicht wie sonst um eine reguläre Beförderung handelt, sondern um eine gesetzliche Angleichung. D.h. die Situation wäre somit nicht genau gleich und man könnte hier eventuell von der sonst üblichen Praxis der Rückstufung abweichen?

    Ich bin seinerzeit im Rahmen des Quereinstiegs zunächst nach EG 11/4 bezahlt worden, während ich den Teil des Studiums nachgeholt habe. Mit Abschluss dessen wurde ich in EG13/3 eingestuft. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Es war dank der Hilfe des Personalrates (teilweise) erfolgreich. Mir wurde die Differenz zu Stufe 4 als eine "Vorweggewährung" bezahlt. Ich habe gepokert, weil ich nach OBAS auf die Verbeamtung gehofft habe, aber eigentlich hätte ich das weiter durchziehen müssen, da mein Rechtsempfinden gesagt hat: Ich mache die gleiche Tätigkeit wie vorher. Es handelt sich nicht um eine Beförderung.

    Sehe ich für diese Fälle der Angleichung genauso. Vielleicht lohnt es sich doch mal, den Rechtsweg zu beschreiten. Bist Du unbefristet angestellt?

  • Sissymaus

    Dein Rechtsempfinden kann ich absolut nachvollziehen. Aber in Deinem Fall hat man wohl von der Möglichkeit Gebrauch gemacht im Einzelfall eine Stufe vorweg zu gewähren. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, sondern das ist good will der Arbeitgeberseite. Nach höchst richterlicher Rechtsprechung ist dies eine Höhergruppierung mit nachfolgender Abstufung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bist Du unbefristet angestellt?

    Ja. Und das Ref werde ich ganz sicher nicht mehr nachholen, weder zurück im Gesamtschulsystem, noch als OBAS in der Grundschule.

    Aufgrund der Befristung, die mit Vertretungsstellen einhergeht, bin ich beim Rechtsweg ehrlich gesagt lieber vorsichtig, da mir das bei einer Neueinstellung/Verlängerung eventuell nachteilig ausgelegt werden könnte.

  • Wenn Du das Ref und das 2. Stex noch machen solltest, wäre dies doch eigentlich für Dich finanziell extrem nachteilig?

    Tarifbeschäftigte werden nach dem Ref. doch prinzipiell in Erfahrungsstufe 1 eingestellt (mit um 1/2 Jahr verkürzter Stufenlaufzeit. Vorerfahrungen vor dem 2. Stex werden doch prinzipiell nicht angerechnet (achtung, hier geht es nur um das reguläre Ref. nicht um OBAS oder berufsbegleitender Erwerb des 2. Stex)

    Müsste doch so sein?

  • Tarifbeschäftigte werden nach dem Ref. doch prinzipiell in Erfahrungsstufe 1 eingestellt (mit um 1/2 Jahr verkürzter Stufenlaufzeit. Vorerfahrungen vor dem 2. Stex werden doch prinzipiell nicht angerechnet (achtung, hier geht es nur um das reguläre Ref. nicht um OBAS oder berufsbegleitender Erwerb des 2. Stex)

    DAs ist genau die Erfahrung, die ich auch machen musste, ja.

  • Völliges Unding....

    Von den Gewerkschaften lese ich nur was, von Freude um Besserstellung ohne 2. Staatsexamen, als normal Ausgebildeter (1. Stex; Ref. 2. Stex, dann TB) scheint man irgendwie völlig irrelevant zu sein....(als Seiten-/Quereinsteiger und so scheint man letztendlich wesentlich besser gestellt zu sein, wenn man so sein 2. Stex erwirbt)

  • Nuja, das Einnehmen von Leitungspositionen ist ja im Tarifbeschäftigtenbereich finanziell völlig uninteressant (Erfahrungsstufenverlust, Weihnachtsgeldkürzung usw.)

    Richtige Beförderungsmöglichkeiten außerhalb der Schulleitung gibt es zudem nur in der Sekundarstufe II

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