Man würde sicherlich versuchen, ob es möglich ist auf Deinen Wunsch einzugehen.
Ein gesetzlicher Anspruch, insbesondere in diesem Zeitrahmen. ( Du schreibst 30 bis 45 Minuten) besteht nicht. Deine Dienstpflicht hat hier Vorrang. Denn das würde ja Deinen beruflichen Einsatz dauerhaft für diesen Zeitraum einschränken. Es dürfte also sehr von den Gegebenheiten an Deiner Schule abhängen, ob es geht oder nicht.
Ein Imam an einer ehemaligen Schule erklärte mir einmal, dass bei beruflicher Notwendigkeit die Abwesenheit vom Freitagsgebet entschuldigt sei, wenn es entsprechend nachgeholt wird. Denn ich kann mir auf der anderen Seite auch nicht vorstellen, dass beispielsweise in Istanbul die Krankenwagen zu diesem Zeitpunkt still stehen und erst nach dem Freitagsgebet wieder in den Einsatz gehen .