Gibt es dafür eine Rechtsquelle?
Vermutlich nicht. Im Gegenteil dazu gibt es Quellen, die eben doch den Zugriff - auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis - gestatten. Dazu gehört das o.g. Urteil des LG Erfurt genauso wie z.B. das LAG Berlin-Brandenburg mit Az. 4 Sa 2132/10, welches selbst im Fall der Erlaubnis privater Nutzung noch immer keine unlösbaren Probleme mit dem Fernmeldegeheimnis bei Zugriff des AG im begründeten Fall sieht. Deutlich wird aber immer auch die von mir weiter oben angesprochene notwendige Abwägung von Interessen und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit.