Notengebung bei hohen Fehlzeiten

  • Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.

    Bei manchen Fächern kenne ich das aus unseren AVs. Da wird dann der Werkstattunterricht oder Sport konsequent nicht besucht. Spannend ist es, wenn die Fachlehrer dann trotzdem eine gute Note vergeben.

    Wir lassen bei tageweisen Fehlzeiten auch mahnen. Wer nur stundenweise fehlt, ist aber gefühlt tatsächlich unantastbar.

  • Was die so genannte Attestpflicht betrifft, so hat das Schulministerium uns dieses Schwert faktisch genommen. Die Attestpflicht ist auf Einzelfälle beschränkt und kann nicht als Automatismus verhängt werden, wie das vor einigen Jahren noch übliche Praxis war.

    Zur Entlassung eines Oberstufenschülers oder einer Schülerin gilt § 53 Abs. 4 SchulG.
    "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    20 Stunden innerhalb von 30 Tagen kommen schnell zusammen, da die SchülerInnen 34 Stunden pro Woche im Durchschnitt belegen müssen. Das haben sie mitunter nach vier Tagen schon zusammen.

    Interessant! Danke für die Infos, wie es in NRW "läuft"!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei manchen Fächern kenne ich das aus unseren AVs. Da wird dann der Werkstattunterricht oder Sport konsequent nicht besucht. Spannend ist es, wenn die Fachlehrer dann trotzdem eine gute Note vergeben.

    Da hätte die Schulleitung die Möglichkeit des Beanstandungsrechts. Ich würde eine/n Kollegin oder Kollegen durchaus bitten, seine Notengebung zu begründen, wenn er/sie bei solchen Konstellationen gute Noten vergibt. Das ist nämlich hochgradig unfair gegenüber den SchülerInnen, die immer da sind, aber trotzdem schlechtere Noten erhalten, selbst wenn sie auch wirklich schwächere Leistungen erbringen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Was die so genannte Attestpflicht betrifft, so hat das Schulministerium uns dieses Schwert faktisch genommen. Die Attestpflicht ist auf Einzelfälle beschränkt und kann nicht als Automatismus verhängt werden, wie das vor einigen Jahren noch übliche Praxis war.

    Zur Entlassung eines Oberstufenschülers oder einer Schülerin gilt § 53 Abs. 4 SchulG.
    "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    20 Stunden innerhalb von 30 Tagen kommen schnell zusammen, da die SchülerInnen 34 Stunden pro Woche im Durchschnitt belegen müssen. Das haben sie mitunter nach vier Tagen schon zusammen.

    Attestpflicht: klar, aber auch für die 2-3 Einzelfälle muss es beschlossen werden. Und das tun wir, wenn sich zuviele Fehlzeiten angesammelt haben, die Laufbahn gefährdet ist und anderes ausgeschöpft wurde.


    Zur Entlassung: das gilt ja für die nicht schulpflichtigen, wenn ich das richtig verstehe. Die haben wir zwar auch, aber die meisten SuS sind ja schulpflichtig. Da ist die Hürde höher.

  • Attestpflicht: klar, aber auch für die 2-3 Einzelfälle muss es beschlossen werden. Und das tun wir, wenn sich zuviele Fehlzeiten angesammelt haben, die Laufbahn gefährdet ist und anderes ausgeschöpft wurde.


    Zur Entlassung: das gilt ja für die nicht schulpflichtigen, wenn ich das richtig verstehe. Die haben wir zwar auch, aber die meisten SuS sind ja schulpflichtig. Da ist die Hürde höher.

    In der Tat. Bei schulpflichtigen SchülerInnen sieht es folgendermaßen aus (ebenfalls § 53 Abs. 4 SchulG):
    (4) Maßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 [i.e. die Androhung der Entlassung oder die Entlassung] sind nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann.

    Hier gibt es keine Fristen oder ähnliches - und die Hürde ist in der Tat erheblich höher.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Zum Thema "unentschuldigte Fehlzeit mit ungenügend bewerten": Ich habe in einem Seminar erfahren, dass das nicht so ohne weiteres geht. Die Frage stellt sich dann nämlich , welche Noten denn die anderen Schüler in dieser besagten Stunde erzielt haben und welche Leistung hier zu erbringen war. Wenn man nicht jede Stunde mündliche/Sonstige Leistungen aller SuS notiert, dann kann man nicht einfach dem unentschuldigt fehlenden Schüler eine 6 geben.

    Kann aber auch ein SEK II-Ding sein. War eine Veranstaltung für BKs.

  • Zum Thema "unentschuldigte Fehlzeit mit ungenügend bewerten": Ich habe in einem Seminar erfahren, dass das nicht so ohne weiteres geht. Die Frage stellt sich dann nämlich , welche Noten denn die anderen Schüler in dieser besagten Stunde erzielt haben und welche Leistung hier zu erbringen war. Wenn man nicht jede Stunde mündliche/Sonstige Leistungen aller SuS notiert, dann kann man nicht einfach dem unentschuldigt fehlenden Schüler eine 6 geben.

    Kann aber auch ein SEK II-Ding sein. War eine Veranstaltung für BKs.

    Das ist einer der Gründe, warum alle SuS jede Stunde von mir eine Note für die sonstige Mitarbeit bekommen. Die besteht zur Hälfte aus der mündlichen Leistung.

  • Wir lassen bei tageweisen Fehlzeiten auch mahnen. Wer nur stundenweise fehlt, ist aber gefühlt tatsächlich unantastbar.

    Man wird sie vielleicht nicht früher los, aber in den meisten Fällen macht sich häufiges stundenweises Fehlen irgendwann doch darin bemerkbar, dass die Schüler (m/w/d) dem Stoff nicht mehr folgen können und die Leistungen dadurch immer schlechter werden.

    Dass jemand oft fehlt, aber bei einer Leistungsüberprüfung doch unter Beweis stellen kann, dass der Stoff verstanden wurde, ist eher ein seltener Ausnahmefall und wenn, dann hat der- oder diejenige eben erfolgreich das Minimumprinzip angewandt.

  • Zum Thema "unentschuldigte Fehlzeit mit ungenügend bewerten": Ich habe in einem Seminar erfahren, dass das nicht so ohne weiteres geht. Die Frage stellt sich dann nämlich , welche Noten denn die anderen Schüler in dieser besagten Stunde erzielt haben und welche Leistung hier zu erbringen war. Wenn man nicht jede Stunde mündliche/Sonstige Leistungen aller SuS notiert, dann kann man nicht einfach dem unentschuldigt fehlenden Schüler eine 6 geben.

    Ich mache mir alle paar Wochen oder bei einm Thema was viel SoLei hergab eine Notiz, wenn diese Stunde dann unentschuldigt war, gibt es eine 6. Wenn ich am Ende des Schuljahres nichts auf der Habensseite habe, dann ist es auch ne 6. Muss ja gar nicht jede Stunde fehlen.


    Habe nun zwei Schüler, die eine 5 bekommen, die eben teilweise 6en wegen unentschuldigtem Fehlen haben und teilweise aber auch auch gute Mitarbeit (Anfang des Schuljahres)

  • Das ist einer der Gründe, warum alle SuS jede Stunde von mir eine Note für die sonstige Mitarbeit bekommen. Die besteht zur Hälfte aus der mündlichen Leistung.

    Den Ansatz höre ich öfter, dann aber nahezu immer im Zusammenhang mit der auch aus meiner Sicht nicht haltbaren Bewertung mit "ungenügend" für Fehlstunden. Ich frage mich bei diesen Ansätzen regelmäßig, wie man in jeder Stunde eine valide Note für jeden Schüler feststellen möchte. Selbst in Doppelstunden und bei Gleichverteilung der Anteile der Schüler hätte jeder in der Klasse maximal 3 Minuten Rede- oder Beobachtungszeit. In der Praxis bestehen größere Teile von Unterricht aus Inputs der Lehrkräfte und Redeanteilen einiger weniger.

    Ganz unabhängig von der fehlenden hinreichenden Beobachtungsmöglichkeit als Grundlage valider Bewertung überführt man so auch jede Lernsituation in eine Leistungssituation, was einem positiven Lernklima eher abträglich sein dürfte.

  • Ich stimme dir, Seph, grundsätzlich zu, aber inwiefern ist es valider, eine Note für drei Doppelstunden zu geben? (und mangels "Zwischenbewertungen" irgendwelchen Effekten zu verfallen (letzter Eindruck, Halo-Effekt, usw..)
    Ich nutze Kringeleien, die keiner Notenskala zuordenbar sind (--/-/o/+/++) und zusätzlich für einzelne SuS ein paar Wörter dazu. Wer (fast) immer im Strichbereich ist kann keine 4 haben.
    Und zum positiven Lernklima: Tja, lass uns die Noten abschaffen, sehr gerne. Aber kontinuierliche Notizen sind mir lieber als dass ich an einem Tag drei SuS beobachte. Wenn ich den SuS sage "ihr seid dran", ist die komplette Bewertungsgrundlage verfälscht (es geht jetzt um SoMi, ja!), wenn ich nichts sage, finde ich den Druck noch höher, weil man nicht weiß, welche 3 Stunden des Halbjahres die wichtigsten sind und dass man sich nie fallen lassen kann.

    (und nein, ich bin noch nicht zufrieden damit.
    Bedenkt bitte: ich bin aus NRW und unterrichte zum Teil auch Fächer, wo die SoMi-Note für einzelne oder alle SuS die komplette Note ist.)

  • Ich kenne drei Wege, eine Note für die SMa zu generieren. SMa besteht bei mir zu 50% aus mündlicher und zu 50% aus sonstiger Mitarbeit.

    1. Ich gebe mir denen eine Note, die sich melden.

    2. Ich suche mir jede Stunde einige SuS raus, die ich gezielt befrage.

    3. Ich gebe allen jede Stunde eine Note.

    Jede Methode hat Vor- und Nachteile. Ich habe mich für 3. entschieden. Nur diese Methode betrachte ich als fair.

    Gibt es noch weitere Methoden?

  • Dann geht das auch sicherlich. Aber das machen nicht alle.

    Ich zB

    Ich auch nicht, ich sah dafür bisher auch keine Veranlassung.

    Den Ansatz höre ich öfter, dann aber nahezu immer im Zusammenhang mit der auch aus meiner Sicht nicht haltbaren Bewertung mit "ungenügend" für Fehlstunden. Ich frage mich bei diesen Ansätzen regelmäßig, wie man in jeder Stunde eine valide Note für jeden Schüler feststellen möchte. Selbst in Doppelstunden und bei Gleichverteilung der Anteile der Schüler hätte jeder in der Klasse maximal 3 Minuten Rede- oder Beobachtungszeit. In der Praxis bestehen größere Teile von Unterricht aus Inputs der Lehrkräfte und Redeanteilen einiger weniger.

    Außerdem das hier.

    Ganz unabhängig von der fehlenden hinreichenden Beobachtungsmöglichkeit als Grundlage valider Bewertung überführt man so auch jede Lernsituation in eine Leistungssituation, was einem positiven Lernklima eher abträglich sein dürfte.

    und ganz besonders das hier!


    Weiterhin finde ich die vermeintliche Fähigkeit die sonstigen Leistungen Stundengenau zu bewerten zu können erstaunlich. Es gibt wohl nichts, was schlechter zu bemessen ist wie dieser Notenanteil. Egal wie viele Kriterien man sich dafür ausdenkt.


    Gibt es noch weitere Methoden?

    Ich notiere keine Noten oder ++ --- ///****/ was auch immer. Da weiß ich in ein paar Monaten auch nicht mehr was mich dazu veranlasst hat diese Bewertung zu geben und evtl. hat sich die Mitarbeit auch deutlich verändert, da nützen mir diese Notizen auch nichts mehr. Es ist am Ende einzig und allein eine eine päd. Entscheidung. Irgendwelche unscharfen Notizen können mir vielleicht helfen. Das sind aber keine harten Daten.

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 (26. Juni 2025 08:13)

  • Gibt es noch weitere Methoden?

    Ich mache das auch bei 3. Manchmal lasse ich aber welche leer, wenn ich so gar nichts (positiv/negatives) von denen mitbekommen habe.

    Aber gute SoLei heißt ja nicht nur Redebeitrag.


    Ich ergänze das noch durch Abgaben in Moodle (je nach Kurs 2-4 pro Halbjahr) und/oder Tests. Dies trifft in der Regel die schwachen und gibt mir die validen Noten.

    Und wenn ich in einer Stunde ne Abgabe habe (Projekt über 2-3 Doppelstunden) und in allen drei unentschuldigt gefehlt wurde und keine Abgabe ist - leicht eine 6 zu rechtfertigen.

  • Und wenn ich in einer Stunde ne Abgabe habe (Projekt über 2-3 Doppelstunden) und in allen drei unentschuldigt gefehlt wurde und keine Abgabe ist - leicht eine 6 zu rechtfertigen.

    Hier würde ich schon widersprechen, weil die Abgabe auch später erfolgen könnte. Ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber die Volljährigen können sich eh selbst entschuldigen, also machen sie es in diesen Fällen auch. Losgelöst ob du die Entschuldigung akzeptierst oder nicht bist du da rechtlich auf sehr dünnem Eis. (Es wird wahrscheinlich nie jemand klagen, aber das sollte man schon im Hinterkopf haben).

  • Ich stimme dir, Seph, grundsätzlich zu, aber inwiefern ist es valider, eine Note für drei Doppelstunden zu geben? (und mangels "Zwischenbewertungen" irgendwelchen Effekten zu verfallen (letzter Eindruck, Halo-Effekt, usw..)

    Nur kurz zur Klarstellung: diese Variante habe ich nicht als Alternative ins Spiel gebracht und halte ich tatsächlich ebenfalls nicht für valide.

    Ja, die gibt es. chilipaprika hat das schon ganz gut beschrieben:

    Aber kontinuierliche Notizen sind mir lieber als dass ich an einem Tag drei SuS beobachte.

    Nur heißen kontinuierliche Notizen eben nicht, dass daraus sofort Einzelnoten entstehen. Man kann innerhalb einer Sequenz aber sehr wohl notieren, wie gut die einzelnen Schüler mit Problemstellungen klar kommen, ob sie Inhalte einordnen und miteinander verknüpfen können usw. Dafür muss es dann auch nicht für jeden einzelnen Schüler in jeder Stunde Notizen geben, im Verlauf einer Einheit kommt aber für jeden einiges zusammen. Anschließend kann man kriteriengestützt auch eine Note festlegen. Ich nutze dafür eine Kriterienliste, in der eines von mehreren Kriterien z.B. auf den Umgang mit Problemstellungen abzielt. Die könnten dann so aufgefächert sein:


    sehr gut - kann neue Problemstellungen sachgerecht beurteilen und eigenständig lösen

    gut - kann neue Problemstellungen meist eigenständig lösen

    befriedigend - kann neue Problemstellungen mit Unterstützung meist eigenständig lösen

    ausreichend - kann neue Problemstellungen mit Unterstützung teilweise eigenständig lösen

    mangelhaft - kann neue Problemstellungen auch mit Unterstützung oft nicht lösen

    ungenügend - kann neue Problemstellungen auch mit Unterstützung nicht lösen


    Das ist etwas, was ich im Unterrichtsverlauf über mehrere Stunden hinweg in meinen Fächern sehr gut beobachten kann und bei dem die Schwankungen bei den einzelnen Schülern auch nicht sehr groß sind, sodass es nicht schlimm ist, das nicht jede Stunde lückenlos für alle notiert zu haben. Auch die Schüler können sich anhand solcher Kriterien meist sehr zielsicher selbst einschätzen.

  • okay, dann geht es dir hauptsächlich um den Punkt Noten vs. Notizen/Kringeleien.
    Da gehe ich mit. Einzelnoten sind sowieso bescheuert, weil daraus dann einen Durchschnitt bilden eh absurd ist. Wie wir alle wissen (sollten).

    (Die Kringeleien habe ich übrigens aus dem Ref (nicht, dass ich glaube, dass alles, was ich dort gelernt habe, richtig ist!). Da MUSSTE ich diese Kringeleien machen und sie auch immer (egal ob Ausbildungsunterricht oder eigener Unterricht) abgeben oder bei Besuchen auf Nachfrage vorzeigen.)

  • Ich mache nur Notizen zu den Sequenzen. Kein Noten. Die Stichpunkte werden dann am Ende des Halbjahrs in eine Note umgewandelt. Kriterienlisten könnte man auch führen, ist mir aber ehrlich gesagt zu viel Arbeit für den Ertrag.

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