Cannabiskonsum bei Schülern

  • Hallo,

    ich wollte mal nachfragen, wie das eigentlich andere Schulen handhaben. Seit der Legalisierung von Cannabis hat das Problem mit dem Kiffen deutlich zugenommen. Zwar haben wir auch eindeutig in der Schulordnung vermerkt, dass wir als Lehrkräfte uns vorbehalten einen Schüler/eine Schülerin vom Unterricht auszuschließen, wenn er/sie bekifft, betrunken oder sonst irgendwie berauscht erscheint. Neulich meinte aber ein Schüler, der bereits durch Cannabiskonsum aufgefallen ist, dass schließlich unter rheumatischen Beschwerden leide. Daher hätten wir kein Recht, ihn auszuschließen. Zwar glaube ich nicht, dass ein Arzt einen Menschen mit Rheuma kiffen empfiehlt, aber er besteht darauf. Unsere Schulleitung, das muss ich leider zugeben, ist dort auch relativ zurückhaltend, um es mal so auszudrücken.

  • Neulich meinte aber ein Schüler, der bereits durch Cannabiskonsum aufgefallen ist, dass schließlich unter rheumatischen Beschwerden leide. Daher hätten wir kein Recht, ihn auszuschließen. Zwar glaube ich nicht, dass ein Arzt einen Menschen mit Rheuma kiffen empfiehlt, aber er besteht darauf.

    Cannabis kann schmerzmindernd wirken und Rheuma eine schmerzhafte Krankheit sein. Ich halte den Zusammenhang (unabhängig von dem Fall in diesem Thread) jetzt keineswegs für aus der Luft gegriffen.

  • Zunächst Mal: Cannabis ist für Minderjährige nach wie vor illegal und auch nicht auf Rezept zu bekommen.

    Wenn die SuS 18 sind, kann man sich vielleicht ein ärztliches Attest zeigen lassen? Wenn die Schulleitung sich nicht dafür interessiert ist es halt schwierig, das würde ich als Lehrkraft nicht alleine entscheiden wollen. Ggf. an den Vorgesetzten wenden (Referent*in oder wie das bei euch heißt).

    Ein*en warum auch immer zugedröhnte*n S würde ich nicht im Unterricht sitzen haben wollen, wäre mir zu heikel. Normalerweise wird man zwar auch nicht über die Medikation sein er SuS informiert, aber wenn jemand so starke Schmerzmittel nehmen müsste, dass man es am Verhalten merkt, sind ja auch potentielle Risiken damit verbunden, auf die ich ggf. ad hoc reagieren muss:weissnicht:

  • So oder so ändert die Teillegalisierung nichts im Umfeld der Schule.

    Der Konsum in der Schule ist nach wie vor illegal, genauso wie der Alkoholkonsum. Schüler haben so in der Schule zu erscheinen, dass sie nicht offensichtlich geistig beeinträchtigt sind und pflichtgemäß am Unterricht teilnehmen können. Wenn das nicht der Fall ist, ist auch relativ egal, ob der Schüler betrunken oder bekifft ist, er geht nach hause und die Fehlzeiten sind unentschuldigt, weil er das selber zu verantworten hat. Da spielt auch medizinisch induzierter Konsum keine Rolle, weil der kein Ausmaß hat, bei dem man dann dauerhaft bekifft durch die Gegend läuft.

    Ob SuS über diese den Schulbetrieb beeinträchtigenden Fälle hinaus privat irgendwas konsumieren, kann man bei minderjährigen SuS den Eltern mitteilen, wenn man den Verdacht hat, ansonsten ist es nicht meine Baustelle.

  • Wie äußert sich denn "bekifft im Unterricht sitzen"? Die Wenigsten konsumieren ja so, dass sie direkt zum Totalausfall mutieren.

    Mir ist das ehrlich gesagt egal, solange sie noch funktional sind. Wer das nicht ist, möge bitte gehen.

    Bei Rheuma fände ich Konsum sehr nachvollziehbar und hätte damit weniger Bauchschmerzen, als mit dauerhafter Schmerzmedikation.

  • Bei Rheuma fände ich Konsum sehr nachvollziehbar und hätte damit weniger Bauchschmerzen, als mit dauerhafter Schmerzmedikation.

    Ich habe schon von Nutzern gehört, dass es Teleärzte gibt, bei denen es mehr oder weniger eine Formalität ist, sich Canabis verschreiben zu lassen, und die dann solche Atteste mit der Diagnose einer solchen, typischen chronische Schmerzerkrankungen nach einer kurzen Befragung per Videosprechstunde ausstellen. (Das sollte eigentlich nichts so sein, findet aber offenbar trotzdem statt.)

    Von daher würde ich mir gar nicht groß Gedanken um die genaueren Umstände machen, die kann man als Lehrkraft sowieso nicht wirklich rechtssicher klären. Wer in meinem Unterricht sitzt, hat in einer angemessenen Verfassung zu sein, Ende der Geschichte.

  • Quittengelee

    Muss Dich leider enttäuschen. Die Verordnung von Cannabis auch an Minderjährige ist formal nicht zu beanstanden. Habe mich jetzt da extra Mal schlau gemacht. Es wird im Ärzteblatt zwar nochmals auf die besonderen Risiken bei Menschen unter 21 Jahren hingewiesen, jedoch obliegt es der Verantwortung des behandelnden Arztes. In dem Fall müssen auch wir als Schule dies als eine ganz normale Einnahme von Medikamenten betrachten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Cannabis wird seit der Legalisierung im großen Stil per Privatrezept verschrieben. Da es kaum "Cannabis Social Clubs" gibt und diese mit einer Mitgliedschaft verbunden sind, sowie der Forderung, sich aktiv daran zu beteiligen, ist es für Gelegenheitskonsumenten wenig attraktiv.

    Hinzu kommt, dass das "Apothekencannabis" sauber und vergleichsweise günstig ist.

    Privatrezepte werden auch im großen Stil ohne Videosprechstunde vergeben, also ausschließlich mit einem Fragebogen, der nur eine Formalität ist. Es gibt Anbieter mit/ohne Videosprechstunde. Das läuft meist alles online, weil der "normale Arzt vor Ort" sich häufig weigert, Cannabis zu verschreiben.

    Falschangaben durch den Patienten sind illegal; eine rechtliche Prüfung ist aber effektiv nicht möglich aufgrund der Schweigepflicht. Selbst dann ist es kaum überprüfbar. Hinzu kommt, dass Cannabis nicht nur bei Schmerzen, sondern auch bei Schlafstörungen verschrieben wird oder Migräne oder oder oder ...

    Die Politik ist sich diesem Missstand bewusst. Mich würde nicht wundern, wenn zumindest in Zukunft die Videosprechstunde vorgeschrieben wird, um es sich verschreiben zu lassen. Zzt. ist das aber nicht der Fall.

    Jeder, der 18 oder älter ist, kann sich so innerhalb von 5? Minuten ein Rezept beschaffen und innerhalb weniger Tage Cannabis geliefert bekommen (mit Verifikation der Identität) oder es in einer Apotheke abholen. Es gibt einige Apotheken, die hauptsächlich vom Cannabishandel zehren und sich darauf spezialisiert haben.

    (Bei Personen unter 18 werden Ärzte deutlich vorsichtiger sein und die üblichen Online-Webseiten verschreiben Minderjährigen kein Cannabis.)

    Die wissensch. Basis für Cannabis als Medikament ist tatsächlich dünner als häufig angenommen und die Nebenwirkungen werden häufig auch verharmlost. Das soll nicht heißen, dass es gar keinen medizinischen Nutzen hat, aber in dem Bereich gibt's auch viele Mythen, die verbreitet werden.

    Zu dem hier genannten Fall: Selbst bei Auffälligkeiten wird es schwierig, hier etwas zu bewirken, weil anzunehmen ist, dass es ärztlich verschrieben wurde. Dafür müsste es andere schon deutlich beeinträchtigen.

  • Ich glaube an BKs und WBKs ist es selten dass nicht wenigstens einer je Klasse vorher was geraucht hat.

    Ich weiß, dass ihr Erwachsene unterrichtet und das etwas anderes ist, als Minderjährige zu unterrichten. Ganz grundsätzlich kannst du aber auch einen Moment lang darüber nachdenken, wie normal du es findest, dass Schüler*innen bekifft in deinem Unterricht sitzen. Würdest du sie auch betrunken beschulen? Weintrinken darf man schon mit 16 also in Klasse 10.

  • Wie äußert sich denn "bekifft im Unterricht sitzen"? Die Wenigsten konsumieren ja so, dass sie direkt zum Totalausfall mutieren.

    Mir ist das ehrlich gesagt egal, solange sie noch funktional sind.

    Naja.... spätestens, wenn es in die Werkstatt oder ins Labor geht ist das m.E. nicht mehr egal.

    Da sollten Medikamente und Drogen abgefragt werden, oder in die Belehrung / Werlkstatt- /Laborregeln aufgenommen werden.

    Es gibt ja auch genug Medikamente, unter denen da Führen von Maschinen eingeschränkt ist.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Quittengelee

    Muss Dich leider enttäuschen. Die Verordnung von Cannabis auch an Minderjährige ist formal nicht zu beanstanden. Habe mich jetzt da extra Mal schlau gemacht. Es wird im Ärzteblatt zwar nochmals auf die besonderen Risiken bei Menschen unter 21 Jahren hingewiesen, jedoch obliegt es der Verantwortung des behandelnden Arztes. In dem Fall müssen auch wir als Schule dies als eine ganz normale Einnahme von Medikamenten betrachten.

    Naja, dann zeig mir einen Fall, wo eine minderjährige Person eine Praxis gefunden hat, die ihr unter Berücksichtigung aller Vorraussetzungen (schwerwiegende Erkrankung, nichts anderes hilft etc.) ein Rezept ausgestellt hat.

  • Naja.... spätestens, wenn es in die Werkstatt oder ins Labor geht ist das m.E. nicht mehr egal.

    Da sollten Medikamente und Drogen abgefragt werden, oder in die Belehrung / Werlkstatt- /Laborregeln aufgenommen werden.

    Es gibt ja auch genug Medikamente, unter denen da Führen von Maschinen eingeschränkt ist.

    Das wäre auch geschickt. Fragebogen wie bei Klassenfahrten, um der eigenen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wer es nicht beantwortet oder angibt, Medikamente oder Drogen einzunehmen, die die Wahrnehmung beeinträchtigen, wird aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und man gibt das Ganze an die Schulleitung ab.

    Man selbst ist aus der Verantwortung und die SL muss dann Rücksprache halten und klären, wie es weitergeht.

    Wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann, hat man ja auch das Recht (oder eher Pflicht), dem Schüler den Unterricht zu verweigern und muss ggf. sogar den Weg der Beschwerde oder Remonstration gehen, wenn die SL nicht mitzieht.

    Aber bei "normalem" Unterricht find ich's schwierig, außer die Person verhält sich auffällig/problematisch oder riecht stark nach Cannabis. Wenn jmd. benebelt ist und darauf verweist, dass es sein Medikament ist und er/sie volljährig ist, kann man vllt. max ein Attest einfordern, aber sonst wird man es wohl so hinnehmen müssen und bewertet entsprechend, wenn die Person nicht voll aufnahmefähig ist.

  • Ganz grundsätzlich kannst du aber auch einen Moment lang darüber nachdenken, wie normal du es findest, dass Schüler*innen bekifft in deinem Unterricht sitzen. Würdest du sie auch betrunken beschulen? Weintrinken darf man schon mit 16 also in Klasse 10

    Verstehe ich nicht. Solange der Unterricht nicht gestört wird, wieso soll ich den Unterricht mit einem Verweis stören? Bekiffte Menschen sind mir ehrlich gesagt lieber als Besoffene. Die wollen ihre Ruhe und haben evtl. Hunger. Besoffene können Ärger machen.

    Ich habe einmal die Schnapsleichen aus der ersten Reihe nach hinten geschickt, weil mir echt schlecht geworden ist von den Ausdünstungen. Danach wars aber auch gut.

  • Mit bekifften Schülern gab es eigentlich noch nie Probleme. Die gab es im übrigen auch am Regelgymnasium recht regelmäßig. Viel kann man dagegen nicht tun. Bei uns wird halt gesagt "Bitte Abstand zum Schulgelände einhalten". Mehr kann man sowieso nicht tun.

  • An Schulen gibt es Alkoholverbot. Ausnahmen muss die Schulkonferenz unter Beachten des Jugendschutzes genehmigen, das dürfte in allen Bundesländern gleich sein. Dass einzelne Lehrkräfte das dulden, macht es doch nicht automatisch legal? Oder dürfen die SuS auch im Klassenzimmer die Schnapsflasche in die eine und den Dübel in die andere Richtung rumreichen, solange jemand den Feuermelder ausschaltet und euch nicht beim Unterrichten stört?

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