Versorgungsausgleich

  • Hallo zusammen,

    bei mir steht demnächst eine Scheidung an. Fühlt sich immer wieder komisch an, das so auszusprechen oder zu schreiben. Aber es ist die Realität und steht auch schon seit einiger Zeit fest und ich habe langsam begonnen, mich damit abzufinden.

    Jetzt habe ich mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt und weiß, dass ein Versorgungsausgleich stattfinden muss. Da werden die Rentenansprüche aufgeteilt, also auch meine Pension (bin verbeamtet).

    Ist es nicht so, dass das für mich total unfair ist? Mein Partner ist nicht verbeamtet und hat dementsprechend eine ganz normale gesetzliche Rente. Ich gebe ihm also von meiner Pension die Hälfte ab und bekomme im Gegenzug von seiner gesetzlichen Rente die Hälfte übertragen. Aber das wird eben nicht auf meine Pension angerechnet sondern wird dann quasi meine gesetzliche Rente. Aber meine Pension ist doch sozusagen viel mehr wert. Also selbst wenn wir uns gleich hohe Werte hin- und herschieben würden, würde ich doch dabei verlieren oder nicht?

    Hat damit vielleicht schon mal jemand Erfahrungen gemacht?

    Ich weiß, Anwalt fragen… Aber mein Partner hat einen Anwalt und der soll die Scheidung für beide machen. Ich will nicht für einen eigenen Anwalt zahlen und auch seinen Anwalt nicht mit dieser Frage beschäftigen, da ist kein allzu großes Vertrauen da.

  • Ich weiß, Anwalt fragen… Aber mein Partner hat einen Anwalt und der soll die Scheidung für beide machen. Ich will nicht für einen eigenen Anwalt zahlen und auch seinen Anwalt nicht mit dieser Frage beschäftigen, da ist kein allzu großes Vertrauen da.

    Nimm dir einen eigenen Anwalt. Das Teilen eines Anwalts ist nur ratsam, wenn man sich wirklich gütlich wie Erwachsene trennt und sich im Wesentlichen einig ist. Wenn dein Ex-Partner den Anwalt bezahlt, ist es nicht dein Anwalt.

  • Aber wir trennen uns ja gütlich wie Erwachsene und sind uns im Wesentlichen auch einig. Es will keiner etwas vom anderen.

    Aber beim Versorgungsausgleich ist es eben so dass der zur Scheidung dazugehört und das wäre grundsätzlich auch für mich in Ordnung. Nur die unterschiedlicher Werthaltigkeit unserer Renten bzw. seiner Rente und meiner Pension stört mich. Vielleicht verstehe ich es aber auch einfach nur nicht richtig.

  • Wenn ihr eine Gütergemeinschaft hattet, dann steht dir ein Anteil an seinen Rentenpunkten zu, genau wie ihm ein Anteil an deiner Pension zusteht. Dabei ist es völlig egal, was wieviel jetzt oder später wert ist, diese wechselseitigen Ansprüche ergeben sich aus der Form eurer ehrlichen Gemeinschaft ohne Gütertrennung oder Ehevertrag.

    Wenn alles andere so unkritisch und harmonisch ist, dass ein Anwalt reicht (unvorstellbar, wenn ich an meine Scheidung denke, aber schön für euch, wenn das tatsächlich möglich ist), dann brauchst du für das simple Akzeptieren der Rechtslage ebenfalls keinen eigenen Anwalt, sondern musst dir einfach nur bewusst machen, dass ihr diese Art der Aufteilung bei der Eheschließung gemeinsam festgelegt und nie geändert hattet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das kann gegengerechnet werden mithilfe der Barwerte der Anwartschaften.

    Beispiel: du hast 400€ Pension erwirtschaftet in der Zeit, Barwert von 80.000€, er 300€ Rente im Barwert von 60.000€. Dann gehen von dir 10.000€ Barwert ab, die ihm bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.

    Beides einzeln auszugleichen führt zu den von dir beschriebenen Nachteilen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • "Ich will nicht für einen eigenen Anwalt zahlen und auch seinen Anwalt nicht mit dieser Frage beschäftigen, da ist kein allzu großes Vertrauen da."

    Bei fehlendem Vertrauen in den gemeinsamen Anwalt würde ich in den sauren Apfel beißen und mir einen eigenen nehmen - das kostet zwar im Moment, zahlt sich aber vielleicht langfristig aus.

  • Das kann gegengerechnet werden mithilfe der Barwerte der Anwartschaften.

    Beispiel: du hast 400€ Pension erwirtschaftet in der Zeit, Barwert von 80.000€, er 300€ Rente im Barwert von 60.000€. Dann gehen von dir 10.000€ Barwert ab, die ihm bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.

    Beides einzeln auszugleichen führt zu den von dir beschriebenen Nachteilen.

    Vielen Dank, nach so einer Möglichkeit habe ich gesucht!

    Dann würde in deinem Beispiel ja ich 70.000 € Barwert behalten und 10.000 € Barwert abgeben und er behält eben auch seine 60.000 € Barwert und bekommt 10.000 € von mir. Im Ergebnis ja eigentlich gleich wie wenn jeder dem anderen die Hälfte abgeben würde, nur das in diesem Beispiel eben der Großteil meiner Pension mir auch als Pension verbleibt und nicht eine Kompensation in Form einer gesetzlichen Rente mir überwiesen wird.

    Eugenia Es ist so, dass es nicht ein gemeinsamer Anwalt ist, sondern sein Anwalt. Wir hatten uns nur entschieden, keinen zweiten Anwalt zu nehmen wegen der Kosten. Also er ist nicht gemeinsamer Anwalt, sondern einfach nur der einzige Anwalt, weil man wohl auch nur einen braucht. Weil er aber meinen Partner vertritt und dann ja auch in seinem Interesse handeln muss, ist es für mich schwierig ihm zu vertrauen.

    Ich denke, dass ich meinem Partner den Weg von Valerianus vorschlagen werde. Es ist allerdings wohl so, dass man selbst dann, wenn man alles total einvernehmlich macht, einen zweiten Anwalt braucht, wenn man beim Versorgungsausgleich eine Änderung vornehmen will: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidung-onli…iche-scheidung/

    Nach dieser Quelle kann man alternativ auch zu einem Notar gehen und braucht dann keinen zweiten Anwalt. Im Endeffekt werde ich wahrscheinlich aber von der Zustimmung bzw. Güte meines Partners abhängig sein. Wenn der nicht mitspielt, werde ich wohl oder übel dann doch einen eigenen Anwalt nehmen müssen.

    Von euch scheinen einige schon durch eine Scheidung gegangen zu sein. Hat es denn irgendjemand komplett einvernehmlich mit nur einem Anwalt hinbekommen? Hört sich ja bisher eher nicht so an.

  • Meines Wissens ist im Unterschied zum Anwalt der Notar verpflichtet, beiden Partien gegenüber Benachteiligungen zu erläutern. Ich würde daher bei einer einvernehmlichen Trennung alles zunächst mit Hilfe eines neutralen Notars festlegen und auch schriftlich fixieren. Wenn ihr euch dann rechtlich neutral beraten einig seid, genügt der Anwalt einer Partei für Scheidung vor Gericht.

    Keine persönliche Erfahrung, aber google mal Scheidungsfolgenvereinbarung.

  • Meines Wissens ist im Unterschied zum Anwalt der Notar verpflichtet, beiden Partien gegenüber Benachteiligungen zu erläutern. Ich würde daher bei einer einvernehmlichen Trennung alles zunächst mit Hilfe eines neutralen Notars festlegen und auch schriftlich fixieren. Wenn ihr euch dann rechtlich neutral beraten einig seid, genügt der Anwalt einer Partei für Scheidung vor Gericht.

    Keine persönliche Erfahrung, aber google mal Scheidungsfolgenvereinbarung.

    Ja das klingt sehr vernünftig. Ich werde das meinem Partner so vorschlagen. Durch den Notar, der beide noch einmal neutral berät, hat er ja auch keinen Nachteil und er behält seinen eigenen Anwalt.

  • Vorteil bei einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung ist auch, dass die Gerichtskosten sinken und die Verfahrensdauer massiv beschleunigt wird wenn darin Zugewinn, Unterhalt und Versorgung abschließend geregelt sind. Ihr müsst dem Notar allerdings schon sagen was genau ihr wollt, der sucht nicht das raus was für beide das Beste ist, sondern schreibt rechtlich sauber auf was ihr ihm sagt und achtet bestenfalls darauf, dass niemand sittenwidrig übervorteilt wird.

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    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Es will keiner etwas vom anderen.

    Scheidungsfolgenvereinbarung.

    Dann ist das der richtige Weg für euch! Da kann man festhalten, dass kein Ausgleich erfolgen soll. Dies geht (zum Glück) aber auch nur dann, wenn beide gut verdienen. Damit es eben keine Benachteiligung gibt. Da gibt dr Notar dann aber schon Auskunft drüber. Oder eben auch der Anwalt, ob dieses Modell Erfolg haben wird.

  • Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sollte nur unter bestimmten, individuell zu prüfenden Voraussetzungen erfolgen, da er meist mit erheblichen Risiken verbunden ist und eine notarielle Vereinbarung braucht. Ein Ausschluss ist fast ausschließlich über einen notariellen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.

    Das Familiengericht prüft die Vereinbarung allerdings auf Sittenwidrigkeit und unzumutbare Benachteiligungen. Ist z.B. ein Partner durch Kindererziehung oder fehlende Erwerbstätigkeit in der Altersvorsorge stark benachteiligt, kann der Ausschluss unwirksam sein. Ein Ausschluss kann für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner erhebliche Nachteile bedeuten und sollte daher sehr sorgfältig abgewogen werden.

    Für Einzelheiten [--- Mod-editiert] empfehlen wir natürlich eine unabhängige Rechtsberatung eurer Wahl: die Google-Suche schulg ihn vor, sorry. :pirat:

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