Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt

  • Das Totalversagen des Dienstherren ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist, dass die Dame mindestens einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung nachgegangen ist.

    Strittig ist, ob die Krankschreibungen sauber waren. Bei 17 Jahren sehe ich da aber zusätzlich auch den Arzt in der Verantwortung.

    Wirklich keiner der irgendwie Beteiligten macht eine gute Figur.

    Dass die anderen auch Mist gebaut haben, entlastet sie aber keinesfalls, sie ist für ihr Verhalten trotzdem verantwortlich. Und an Beamte wird aufgrund der Treuepflicht hier sogar ein höherer Maßstab angelegt.

  • Strittig ist, ob die Krankschreibungen sauber waren. Bei 17 Jahren sehe ich da aber zusätzlich auch den Arzt in der Verantwortung.

    Was willst du da tun? Gelbe Scheine durchgehen auf denen steht "undefinierte Schmerzen an der Wirbelsäule", "Depression", "Kopfschmerzen". Denkst du, Ärzte könnten Beschwerden beweisen/widerlegen? Das ganze System ist einfach Unsinn.

    Wer Monate oder Jahre(!) nicht arbeiten kann, ist einfach ungeeignet. Ob man dann ein Betrüger oder ein Sozialfall ist, ist letzten Endes unbedeutend, das Arbeits/Dienst-Verhältnis sollte in so einem Fall beendet werden. Eine der zig Reformen, die in Deutschland Jahre überfällig sind, aber gescheut werden, obwohl sicher 2/3 der Bürger und damit auch 2/3 der Volksvertreter dafür sein sollten.

  • Also was die 17 Jahre Dienstunfähigkeit anbelangt, da habe ich in meinem Klientel einige die dauerhaft nicht mehr "Schule können". Meist sind dies psychische und oder psychosomatische Erkrankungen. Häufig spielen Gewalterfahrungen in Schule eine Rolle oder auch Mobbingerfahrungen. Die Kollegen haben derartige Ängste im Universum Schule entwickelt, dass man keine Schule mehr betreten kann, ohne dass es eine hypertone Krise gibt. Das hat sich so ins Unterbewusstsein festgesetzt, dass das auch einer Psychotherapie nicht mehr zugänglich war. Und das ist auch nach 17:Jahren nicht weg und falls doch kommt es im Schullalltag ganz schnell wieder.

    Was bleibt ist tatsächlich die Sache mit der Nebentätigkeit. Die hätte auf jeden Fall genehmigt werden müssen. Wie weit das aber zu ahnden ist, da muss dann erst Mal genauer drauf geschaut werden wieviel damit tatsächlich verdient wurde. Unter Umständen war dies auch mehr Schein als Sein. Wenn man über 10 Jahre beruflich nichts zu tun hat, dann kommt man vielleicht auf ganz verrückte Sachen.

    Insofern ist das rechtzeitige Einschalten des Amtsarztes auch unter Fürsorgegründen dringend geboten. Denn desto länger es dauert bis man wieder in Arbeit kommt desto schwieriger wird eine berufliche Wiedereingliederung. Ggf. hätte der Amtsarzt auch noch Ideen gehabt wie man die Dienstfähigkeit wieder erlangen könnte . Alternativ hätte man schnellstmöglich ein Leistungsprofil erstellen können, damit über Vorfahrt für Weiterbeschäftigung eine anderweitige Verwendung geprüft werden kann. Aber hierzu muss die Dienststelle aktiv werden.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und das ist auch nach 17:Jahren nicht weg und falls doch kommt es im Schullalltag ganz schnell wieder.

    Vielleicht ist auch ein Problem, dass es super schwer ist, wenn man mal im System "Schule" war, einen anderen Beruf zu ergreifen. Wer irgendwann mal nicht mehr als Lehrkraft arbeiten kann, wäre vielleicht ganz glücklich als Verkäufer (m/w/d) in einer Parfümerie oder als Fachkraft in der Wald- und Forstwirtschaft. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es die denkbar schlechteste Variante, die Leute irgendwo womöglich jahrzehntelang formal zu binden, wo sie schlichtweg nicht mehr arbeiten können - und mit 50 will natürlich keiner ernsthaft schon in (Zwangs-)Penion geschickt werden. Dann ist es besser, die Leute gehen zu lassen, zur Not mit einer Art Abfindung oder so.

  • Vielleicht ist auch ein Problem, dass es super schwer ist, wenn man mal im System "Schule" war, einen anderen Beruf zu ergreifen. Wer irgendwann mal nicht mehr als Lehrkraft arbeiten kann, wäre vielleicht ganz glücklich als Verkäufer (m/w/d) in einer Parfümerie oder als Fachkraft in der Wald- und Forstwirtschaft. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es die denkbar schlechteste Variante, die Leute irgendwo womöglich jahrzehntelang formal zu binden, wo sie schlichtweg nicht mehr arbeiten können - und mit 50 will natürlich keiner ernsthaft schon in (Zwangs-)Penion geschickt werden. Dann ist es besser, die Leute gehen zu lassen, zur Not mit einer Art Abfindung oder so.

    Böse gesprochen will man auf seine Privilegien und die Fleischtöpfe nicht verzichten. Da wäre eine interne Umschulungsmöglichkeit sicherlich hilfreich, z.B. von der Lehrkraft zur Verwaltungskraft oder Sachbearbeitung. Da kann man je nach Tätigkeit auch A13 für bekommen...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bolzbold : Meinetwegen auch das, gute Idee. Es ist aus gesamtgesellschaftlicher Sicht fast alles besser als dass jemand zuhause sitzet und, ohne etwas zu tun, Geld verdient. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für die mentale Gesundheit besonders gesund ist, "mitten im Leben" schon in die Zwangspension geschickt zu werden. In unserer Gesellschaft läutet ja die Rente/Pension mehr oder weniger das Lebensende ein. Dann ist mir die Heilpraktikertätigkeit fast noch lieber, aber eben nachdem unter das berufliche Kapitel "Lehrkraft" offiziell ein Strich gemacht wurde.

  • Vielleicht ist auch ein Problem, dass es super schwer ist, wenn man mal im System "Schule" war, einen anderen Beruf zu ergreifen. Wer irgendwann mal nicht mehr als Lehrkraft arbeiten kann, wäre vielleicht ganz glücklich als Verkäufer (m/w/d) in einer Parfümerie oder als Fachkraft in der Wald- und Forstwirtschaft. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es die denkbar schlechteste Variante, die Leute irgendwo womöglich jahrzehntelang formal zu binden, wo sie schlichtweg nicht mehr arbeiten können - und mit 50 will natürlich keiner ernsthaft schon in (Zwangs-)Penion geschickt werden. Dann ist es besser, die Leute gehen zu lassen, zur Not mit einer Art Abfindung oder so.

    Ach das habe ich jetzt übrigens auch gelernt. Eine Abfindung darf der Dienstherr nach Landeshaushaltsverordnung im Normalfall gar nicht anbieten. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen. Dann ist aber die Zustimmung des Finanzministeriums erforderlich.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also was die 17 Jahre Dienstunfähigkeit anbelangt, da habe ich in meinem Klientel einige die dauerhaft nicht mehr "Schule können". Meist sind dies psychische und oder psychosomatische Erkrankungen. Häufig spielen Gewalterfahrungen in Schule eine Rolle oder auch Mobbingerfahrungen. Die Kollegen haben derartige Ängste im Universum Schule entwickelt, dass man keine Schule mehr betreten kann, ohne dass es eine hypertone Krise gibt. Das hat sich so ins Unterbewusstsein festgesetzt, dass das auch einer Psychotherapie nicht mehr zugänglich war. Und das ist auch nach 17:Jahren nicht weg und falls doch kommt es im Schullalltag ganz schnell wieder.

    Tragisch. Die Leute sind trotzdem dienstunfähig und waren vermutlich nie für den Dienst geeignet.

    Insofern ist das rechtzeitige Einschalten des Amtsarztes auch unter Fürsorgegründen dringend geboten.

    Was...soll...der...Amtsarzt...tun? Feststellen, dass man lügt und die Beschwerden ausgedacht sind? Du erwartest da Dinge, die einfach nicht drin sind.

  • Tragisch. Die Leute sind trotzdem dienstunfähig und waren vermutlich nie für den Dienst geeignet.

    Das Letztere ist manchmal der Fall. Ich habe aber auch Fälle in Erinnerung, wo Menschen jahrelang hervorragende Arbeit als Lehrkraft geleistet haben. Mobbing und die Verkettung mit einem ungünstigen Umgang aller Beteiligten mit diesem Thema haben dazu geführt, dass diese Lehrkräfte nicht mehr wieder zu erkennen waren und der Psychiater definitiv gesagt hat, dass die Person für den Schuldienst nicht mehr geeignet ist.

    Was den ersten Teil der Aussage anbelangt habe ich das nicht in Abrede gestellt. Es ist dann aber Aufgabe der Dienststelle einen Amtsarzt einzuschalten, wenn die Beamtin in den zurückliegenden sechs Monaten drei oder mehr Monate dienstunfähig geschrieben hat. Diese Untersuchung dient dazu festzustellen, ob die Beamtin nach sechs Monaten wahrscheinlich wieder dienstfähig ist oder nicht. Kommt der Amtsarzt zu der Erkenntnis nicht dienstfähig. Hierzu muss der Amtsarzt aber auch untersuchen, ob sie nur für Schule dienstunfähig ist. Hierzu ist ein genaues Belastungsprofil zu erstellen zwecks Feststellung, welche Tätigkeiten außer Schule noch ausgeübt werden können. Erst mit dieser Expertise kann die Dienststelle rechtssicher entscheiden ob sie zur Ruhe gesetzt wird oder zunächst die anderweitige Verwendung geprüft werden muss. Fehlt diese Expertise und die Dienststelle erkennt dennoch auf zur Ruhesetzung liegt ein schwerer Formfehler vor, der im Regelfall im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig dazu führt, dass der Bescheid aufgehoben wird, die zu wenig gezahlten Bezüge nebst 6% Zinsen rückwirkend zu erstatten sind. Das Verfahren beginnt dann von vorne mit der amtsärztlichen Untersuchung. In den meisten Fällen ist den Kollegen das egal, weil die Versorgung als Vorruheständler meist immer noch besser ist als die Regelaltersrente bei uns Angestellten. Darüber hinaus darf man grosszügig dazu verdienen. Insoweit geniessen die meisten Ihr Dasein, ohne sich mühsam einzuklagen.

    Wer allerdings gerade Ü40 ist, der möchte sich vielleicht gar nicht zur Ruhe setzen und diesen Betroffenen rate ich, schon mal beim Amtsarzt im Gespräch darauf zu bestehen, dass er sich ausdrücklich zum Thema "anderweitige Verwendung" äußert. In dem Fall wird der Vorgang dann ans Finanzministerium abgegeben, die sich landesweit um eine anderweitige Verwendung bemühen und dahingehend vermitteln. Das Programm bzw. die Abteilung dazu nennt sich "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung". Unter diesem Stichwort werdet Ihr im Netz fündig.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ehrlich gesagt kann ich das Mitgefühl mit der Dame aus Wesel in keinster Weise nachvollziehen.

    Natürlich hat die Dienststelle da völlig versagt. Aber die Kollegin hat enormen Schaden für die ganze Lehrerschaft angerichtet und das Image des Beamtentums nachhaltig beschädigt.

    Ehrlich gesagt erwarte ich von Beamten ein höheres moralisches Verantwortungsgefühl und eine stärkere Loyalität dem Dienst gegenüber als diese Dame offensichtlich zeigt.

    Ich hoffe, dass sie bis ans Ende sämtlicher juristischer Möglichkeiten verfolgt wird und dass die juristische Aufarbeitung nicht in irgendeinem krummen Vergleich eingestellt und begraben wird. Ich hoffe auch, dass da keine Personalräte, Gewerkschaften oder Verbände zwischen springen, um mal wieder einen Einzellfall zum Schaden aller anderen, die sie eigentlich auch vertreten, zu verteidigen.

  • Ich hoffe, dass sie bis ans Ende sämtlicher juristischer Möglichkeiten verfolgt wird und dass die juristische Aufarbeitung nicht in irgendeinem krummen Vergleich eingestellt und begraben wird. Ich hoffe auch, dass da keine Personalräte, Gewerkschaften oder Verbände zwischen springen, um mal wieder einen Einzellfall zum Schaden aller anderen, die sie eigentlich auch vertreten, zu verteidigen.

    Genau DA liegt unser wahres Problem.

  • Ich fürchte, es wird auf den von dir beschriebenen Ausgang hinauslaufen, kodi.

    Es wird laufen wie immer in Deutschland. Lieber wird alles mit Geld gelöst als dahin zu gehen, wo es wehtut. Keiner will sich die Hände schmutzig machen, auch wenn dabei das Vertrauen in den Rechtsstaat mehr und mehr erodiert.

  • kodi

    Ob ich Mitgefühl habe kann ich Dir frühestens sagen, wenn alle Verfahren abgeschlossen oder zumindest das Betrugsverfahren zu Ihren Ungunsten ausgeht. Vorher maße ich mir kein Urteil an, weder in der Einen noch in der anderen Richtung. Dafür fehlen mir die notwendigen Informationen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung