Hallo,
weiß jemand, ob die verpflichtende Teilnahme am Tag der offenen Tür, der zum Kennenlernen der Schule für aktuelle SuS der Klasse 4 sowie deren Eltern dient und an einem Samstag (!) durchgeführt wird, entweder
- als abrechnungsfähiger zusätzlicher Unterricht gilt oder
- mit einem pauschalen Ausgleichstag (Schule zu) verrechnet werden darf in NRW?
Die SL stellt sich auf den Standpunkt, dass dies nicht ginge, denn es seien zwar alle KuK eingebunden (von ca 10 Uhr bis 17 Uhr), jedoch nur ein Teil der Schülerschaft (die Oberstufe nicht). Insofern sei ein pauschaler Ausgleichstag wie zB der Freitag vor den Weihnachtsferien unzulässig.