Schüler müssen gleichzeitig dringend auf Toilette während Leistungsüberprüfung.

  • Bolzbold

    Welche BR hat dies empfohlen? Gab es dazu eine Schulmail? Dieses Empfehlung ist offenbar bei uns nicht angekommen.

    Bei uns auch nicht.
    Wir tragen bei Abschlussprüfungen (ZP 10, Abi) nur ein, wer wann auf Toilette geht (Raumaufsicht, Fluraufsicht). Aber das eben nur in die 2 Listen, die dann entweder an die AL Jg, 10 geht oder an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des ZAA. Und einen Sitzplan erstellen wir ...

  • Dass nicht, aber sie kann die Schüler auf die Pause verweisen.
    Im Einzelfall kann man als Kollege dann natürlich trotzdem den Toilettengang zulassen.

    Du kannst auf die Pause hinweisen, aber untersagen kann man das gar nicht. In diese rechtlichen Nesseln würde ich mich niemals setzen.

    Ein Verbot, dass man selbst gar nicht durchsetzen darf ist ein Oxymoron.

  • Was hier auch wieder untergeht: Wir sprechen nicht von einer Grippe Neunzigjähriger, die altersbedingt größtenteils nicht mehr das Geschäft stundenlang einhalten kann.

    Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren sind da entwicklungsbedingt in einer sehr guten Ausgangslage. Um medizinische Ausnahmefälle geht es natürlich nicht, das ist klar.

    Und zweifelsfrei wird keinem aktiv der Toilettenbesuch verwehrt. Man kann aber durchaus fragen: "Die Stunde ist in 15 Minuten zu Ende. Meinst du, du schaffst es noch, bis zum Ende abzuwarten? Du würdest sonst diesen wichtigen Teil verpassen." und dann sieht man ja, wie er oder sie reagiert. Ich denke, man kann zum Großteil erkennen, ob es wirklich dringend ist oder ob jemand nur Zeit totschlagen möchte. Die meisten Menschen, auch Kinder und Jugendliche, sind in ihrem Verhalten sehr berechenbar.

  • Natürlich kann man Toilettengänge verbieten, auf den rechtlichen Hintergrund wurde im Thread schon dreimal hingewiesen.

    Ja, habe ich wohl übersehen. Zeig mal.

  • ... Um medizinische Ausnahmefälle geht es natürlich nicht, das ist klar.

    Wo, wie und wann ging es darum nicht, wieso ist das klar?

    Du meintest mehrfach, in jedem Falle im Gefühl zu haben, ob jemand dringend raus muss und das ist einfach übergriffig. Keiner ist dir Rechenschaft schuldig über seine durchschnittlichen oder außergewöhnlichen Darm-, Blasen- und Gebärmuttertätigkeiten.

    ...Und zweifelsfrei wird keinem aktiv der Toilettenbesuch verwehrt...

    Darum ging es aber, ob Lehrkräfte jemandem den Toilettengang aktiv verwehren dürfen. Wenn du das nie vorhattest, ist die Diskussion doch müßig.

  • Keine Lehrkraft braucht ein detailliertes Bild des medizinisches Sachverhalts, aber die grundsätzliche Info, dass man aus medizinischen Gründen mitunter häufiger oder spontaner die Toilette aufsuchen muss, macht es für die Lehrkraft einfacher, Verhalten einzuordnen und damit umzugehen - auch wenn Fragen seitens Kollegen (m/w/d) oder Mitschülern (m/w/d) aufkommen sollten. Klar, kann man alles mit "Das geht keinen etwas an." abtun, aber meine Erfahrung ist, dass man sich im Leben leichter tut, wenn man sich wenigstens ein paar wenigen Menschen anvertraut, sodass diese das eigene Verhalten einordnen können - auch weil Mitmenschen leider oft im Zweifelsfall vom Allerschlechtesten ausgehen und nicht jeder ein so dickes Fell hat, dass ihm oder ihr das innerlich nichts ausmacht.


    Zu der zweiten Thematik: Eine mündliche Prüfungssituation (sei es mündliches Abitur oder eine Präsentation in der Sek I) würde ich nur unterbrechen lassen, wenn ein medizinisch trifftiger Grund vorliegt. Bei allen anderen Szenarien: Ich finde "aktiv verwehren" klingt da zu hart, weil das bei mir Bilder von Demütigung im Kopf erzeugt. Es geht ja nicht um Bestrafung, sondern um ein Abwarten bis die zuvor abgesteckten Rahmenbedingungen einen Toilettenbesuch eher zulassen und die Rahmenbedingungen sind am Ende auch so, dass sie für Kinder und Jugendliche ohne medizinischen Einschränkungen meiner Einschätzung nach gut einhaltbar sind.

  • Keine Lehrkraft braucht ein detailliertes Bild des medizinisches Sachverhalts, aber die grundsätzliche Info, dass man aus medizinischen Gründen mitunter häufiger oder spontaner die Toilette aufsuchen muss, macht es für die Lehrkraft einfacher, Verhalten einzuordnen und damit umzugehen - auch wenn Fragen seitens Kollegen (m/w/d) oder Mitschülern (m/w/d) aufkommen sollten. Klar, kann man alles mit "Das geht keinen etwas an." abtun, aber meine Erfahrung ist, dass man sich im Leben leichter tut, wenn man sich wenigstens ein paar wenigen Menschen anvertraut, sodass diese das eigene Verhalten einordnen können - auch weil Mitmenschen leider oft im Zweifelsfall vom Allerschlechtesten ausgehen und nicht jeder ein so dickes Fell hat, dass ihm oder ihr das innerlich nichts ausmacht.


    Zu der zweiten Thematik: Eine mündliche Prüfungssituation (sei es mündliches Abitur oder eine Präsentation in der Sek I) würde ich nur unterbrechen lassen, wenn ein medizinisch trifftiger Grund vorliegt. Bei allen anderen Szenarien: Ich finde "aktiv verwehren" klingt da zu hart, weil das bei mir Bilder von Demütigung im Kopf erzeugt. Es geht ja nicht um Bestrafung, sondern um ein Abwarten bis die zuvor abgesteckten Rahmenbedingungen einen Toilettenbesuch eher zulassen und die Rahmenbedingungen sind am Ende auch so, dass sie für Kinder und Jugendliche ohne medizinischen Einschränkungen meiner Einschätzung nach gut einhaltbar sind.

    Es gibt doch gar keine Diskussion.
    Hat jemand ein Attest, kann er nach Belieben raus zum Pinkeln. Hat er es nicht, ist es Ermessensgrundlage.

    Wenn, gehen auch nicht 7 gleichzeitig, sondern einer und die anderen nacheinander und in einer LK sowieso nicht.

    Ich hatte auch schon einen Schüler, der provokant immer in meinem Unterricht pinkeln musste. Als ich anmerkte, dass er die letzten 5 Minuten vor der Pause noch durchhalten würde, fing er an zu diskutieren, machte auf blasenkrank und brachte ein Attest. In den Vorjahren hatte er das nie und auch jetzt, im darauffolgenden SJ, hat er merkwürdigerweise keines.

    Ich kenne die Kollegen, die ihn vorher unterrichtet haben. Seltsamerweise wurde er nur bei mir blasenkrank. Wer das Drama möchte, soll es haben. Dann aber mit der Konsequenz, dass er eben notwendige Infos verpasst. Nicht mein Problem.

    Das was hier gelaufen ist scheint das klassische Austesten von Grenzen gewesen zu sein. Man darf sich darauf unter keinen Umständen einlassen.

  • Darum ging es aber, ob Lehrkräfte jemandem den Toilettengang aktiv verwehren dürfen. Wenn du das nie vorhattest, ist die Diskussion doch müßig.

    Theoretisch ja. Steht auch in "Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo."

    Es gibt immer wieder paragraphengeile Eltern, die dazu klagen.

    Natürlich kommt es auch auf den Kontext an. Wenn jemand die 2 Literflasche Coke neben sich stehen hat, habe ich echt kein Mitleid, wenn dann der Pulleralarm losgeht. Wenn der Schüler noch dazu verhaltensauffällig ist und 30 Minuten wegbleibt erst recht nicht.

    Meldet sich aber Schülerin Nadja Luise, die zurückhaltend und strebsam ist und die sich immer an Regeln hält, dann habe ich kein Problem, wenn sie sich einmal im halben Jahr meldet und auf Toilette geht.

    Es sind doch meistens eh immer die gleichen.

    Ich hatte in der gleichen Klasse, in der es dazu schon einmal Probleme gab und in der ich später eine Schülerin, die sich gemeldet hatte und die noch warten sollte erinnern musste, dass sie jetzt auf die Toilette kann.

    Ihr Kommentar: Jetzt muss ich nicht mehr.

    Ja, dann tut es mir auch herzlich leid.

  • Es war schon öfter Thema vor Gericht und ich habe mehrfach gelesen, Klagen würden abgewiesen. Selbst die Süddeutsche berichtet darüber.

    "Die Mutter einer Schülerin der sechsten Klasse erstattete Anzeige gegen eine Lehrerin wegen Körperverletzung, weil diese keine generelle Erlaubnis erteilte, während des Unterrichts zur Toilette zu gehen: "Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da jeder Schüler, der eine fünfte oder sechste Klasse besucht, in der Lage sein müsse, seinen Harndrang bis zu den Pausenzeiten zu kontrollieren."

    Aus https://share.google/7NUoUFqgGAYkRL9Pp

    Ich las vor einiger Zeit von einem Vorfall, der ebenfalls abgewiesen wurde, dass das individuelle Recht zur Toilette gehen zu können, wann immer man will, abgewogen werden müsse mit dem Recht auf ungestörten Unterricht. Man dürfte aber den Toilettengang nicht über den ganzen Vormittag verbieten und auch nicht bei ärztlich begründeter Blasenschwäche. Es wurde ebenfalls ausdrücklich festgestellt, dass die Pausen ausreichen.

    Und ich habe dies vor vielen Jahren bereits in Schulrecht gelernt.

    Irgendjemand hat auf ein Buch verwiesen, in dem dies ebenfalls festgehalten wurde.

    Ergänzung, ich bin am Handy und konnte die Schriftgröße nicht anpassen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Leute, wir erziehen auch Erwachsene von morgen.

    Kein Verkäufer und kein Dachdecker kann alle 45 Minuten aufs Klo.

    Das machen die zwei Mal, dann wird der Chef hellhörig und der Job ist weg.

    Die müssen auch aufs spätere Leben vorbereitet werden und begreifen, dass sie sich Zeit sinnvoll einteilen. Wenn ich nur 10 Minuten Pause habe und lieber tiktok Videos schaue als aufs Klo zu gehen, dann habe ich eben Pech gehabt.

Werbung