Spontan würde ich daran denken, dass man bei uns im Steuerrecht einen Passus einpflegen müßte, dass Steuern dort zu zahlen sind, wo die Wertschöpfung stattfindet und eben nicht am Erstwohnsitz des Steuerpflichtigen. Also wenn z.B. Herbert Grönemeier ein Konzert in Bochum veranstaltet, sind seine Einnahmen in Bochum nach deutschem Steuerrecht zu entrichten, auch wenn er seinen Erstwohnsitz in London hat. Ob die Briten ihn dann aufgrund seines Erstwohnsitzes ein weiteres Mal besteuern, muss dem deutschen Staat an der Stelle egal sein. Ob wir als Mittelschicht unsere Steuern am Wohn- oder am Schulstandort entrichten, weil dort ja unsere Wertschöpfung stattfindet, dürfte ja keine Auswirkung auf die Steuerlast haben und somit die Mittelschicht, und wir sind ein Teil davon, nicht zusätzlich belasten.
Ähnliches gilt für Unternehmensgewinne. Ich denke da gerade an Microsoft. Das Geld, das sie in Deutschland erwirtschaften, ist hier zu versteuern und nicht am Standort ihrer EU-Firmenzentrale in Irland. Ob sie dann in Irland ggf. ein zweites Mal Steuern entrichten müssen, muss dem deutschen Staat egal sein.
Dem stimme ich grundsätzlich zu, ich weiß, dass einige Abkommen dies verhindern, weil "Wirtschaft nicht behindert" werden darf.