Teilzeit Lehrerin Grundschule Bayern

  • Hallo zusammen,

    ich brauche eure Hilfe.

    Ich habe seit der Geburt unserer zweiten Tochter 7+1 Stunde (1h Arbeitszeitkonto) gearbeitet. Nun kommt unsere Tochter im September 26 in den Kindergarten und ich würde gerne meine Stunden erhöhen.

    Habt ihr Tipps, wie viele Stunden steuerlich sinnvoll wären??? Ich habe gehört, dass es jedenfalls nicht unterhälftig sein soll... das wären dann 14 oder 15 Stunden, je nachdem, ob das Arbeitszeitkonto hier mitzählt oder nicht...

    Weiß das zufällig jemand???

    Ich möchte nicht viel mehr als die Hälte der Unterrichtszeit nehmen...

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • ch habe gehört, dass es jedenfalls nicht unterhälftig sein soll.

    "Ich habe gehört" ist ein schlechter Ratgeber.

    Und was genau meinst Du mit "steuerlich sinnvoll"? Wegen des Ehegatten-Splittings? Sinnvoll wäre es, wenn Du so viel arbeitest, dass Du finanziell unabhängig bist.

    Ansonsten: rechne es Dir am besten selbst durch. Keiner kennt Deine Lebenssituation oder weiß, was Deine Mann/Frau verdient.

  • "Ich habe gehört" ist ein schlechter Ratgeber.

    Und was genau meinst Du mit "steuerlich sinnvoll"? Wegen des Ehegatten-Splittings? Sinnvoll wäre es, wenn Du so viel arbeitest, dass Du finanziell unabhängig bist.

    Ansonsten: rechne es Dir am besten selbst durch. Keiner kennt Deine Lebenssituation oder weiß, was Deine Mann/Frau verdient.

    Danke für die hilfreiche Antwort.

    Finanziell unabhängig ist lustig...

    Und dass, "ich habe gehört" kein guter Ratgeber ist, weiß ich selbst auch. Darum habe ich ja auch hier eine freundlicheFrage gestellt. Darf man denn nicht fragen, ob jemand hier mehr Ahnung hat?

    Danke trotzdem für Ihre Hilfe 😁

    Vielleicht kann mir jemand anderes weiterhelfen, wie viele Stunden minimal zu unterrichten sind, wenn man nicht unterhälftig arbeiten möchte (Grundschule Bayern)? Ich weiß nicht, ob das Arbeitszeitkonto hier mitgerechnet werden muss...

    Dankeschön!

  • Und dass, "ich habe gehört" kein guter Ratgeber ist, weiß ich selbst auch. Darum habe ich ja auch hier eine freundlicheFrage gestellt. Darf man denn nicht fragen, ob jemand hier mehr Ahnung hat?

    Die Antworten eines anonymen Forums fallen ebenfalls unter "ich hab gehört". Das ist der schlechteste Ratgeber in finanziellen Dingen überhaupt.

    Finanziell unabhängig ist lustig...

    Eigentlich nicht. Eher schlau und vorausschauend.

  • Und deshalb darf man also nicht nachfragen??? Wieso sind Sie dann in einem Forum??? Um darauf hinzuweisen, dass Foren nicht hilfreich sind? 🤔

    Ist ja meine Entscheidung, ob ich mich von solchen Tipps dann leiten lasse oder nicht, oder sehe ich das falsch???

    Neunmalkluge Ratschläge, wie "die Bedeutung von einer finanziellen Unabhängigkeit" oder, dass ein Forum keine Professionelle Beratung ersetzen kann, helfen mir hier übrigens auch nicht weiter...

    Aber ist natürlich schön, wenn man andere belehren kann... verstehe ich gut - bin ja selbst auch Lehrer...

    Ich habe zwei Kinder, die ich mit unter drei Jahren nicht in den Kindergarten schicken möchte, da ich der Meinung bin, dass die Kinder in diesem Alter am besten bei Mama oder Papa aufgehoben sind wenn es finanziell möglich ist... ergo muss jemand von den Eltern zuhause bleiben und wenn ein Elternteil deutlich mehr verdient als das andere, bleibt wohl eher der Geringverdiener zuhause und wird dadurch auch wenig bis gar nicht arbeiten und verdient somit faktisch wenig bis gar nichts... also schwierig, finanziell unabhängig zu sein... aber Sie müssen sich um mich keine Sorgen machen, vielen Dank... für alle Eventualitäten ist vorgesorgt... 🤣

    Vielleicht findet sich ja noch jemand anderes, der mir inhaltlich weiterhelfen kann???

    Sehr nett, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Sissymaus, aber auf solche Diskussionen habe ich wenig Lust und die Zeit dafür fehlt mir auch...

    Gerne dürfen Sie sich wieder über meine Frage echauffieren, aber ich werde mich jetzt diesbezüglich zurückhalten...

    Vielleicht gibt es ja noch Mitglieder, die mir bei meiner Frage, ob das Arbeitszeitkonto bei der Teilzeitberechnung einbezogen wird, weiterhelfen können?

  • Hallo,

    aus welchem BL kommst du denn?

    Ich bin aus Hessen und arbeite gerade in TZ, unser Arbeitszeitkonto scheint anders zu funktionieren, denn ich erarbeite mir auch das AZK parallel zur Reduzierung (also 50% Teilzeit = 50% Arbeitszeitkonto eines VZlers).

    Was deine Stunden bzgl Steuern angeht, würde ich evtl mal einen Brutto/Nettorechner im Internet ausprobieren. Du hast ja vermutlich eine Besoldungstabelle zur Hand und gibst dann eben die Besoldung gemäß der TZ-Ermäßigung ein. Sicherlich kommen da noch irgendwelche Zulagen dazu, aber es gibt dir evtl schon mal einen Überblick.

    Hat deine Schule/BL ein TZ-Konzept, das verlässlich ist? Also hast du z.B. bei der und der TZ ein Anrecht auf einen freien Tag etc? Hast du noch Elternzeit übrig?

  • Hallo Alterra,

    vielen Dank für deine Nachricht und deine Zeit.

    Ich unterrichte in Bayern und bei uns ist es so, dass unabhängig von der Stundenzahl eine Wochenstunde fürs Arbeitszeitkonto drauf kommt. Für Vollzeitkräfte heißt das 28+1, für mich sind es bei meinen 8 Unterrichtsstunden: 7 bezahlte Stunden und 1 Stunde fürs AZK...

    Den Brutto/Nettorechner habe ich schon bemüht, aber mir geht es primär nicht darum zu erfahren, wie viel ich bei wie vielen Stunden verdiene, sondern darum, was auf lange Sicht (Richtung Pension) sinnvoll ist.

    Da habe ich eben von Kollegen und meiner Schulleitung gehört, dass ich "ja nicht unterhälftig" arbeiten soll... wenn ich davon ausgehe, dass 14 Stunden die Hälfte der 28 Vollzeitstunden sind, dann wäre das meiner Meinung nach das Mindestmaß... aber wenn das AZK dazu gezählt wird, müsste ich wohl 15 Stunden unterrichten... hier bin ich mir unsicher...

    Ich möchte zunächst erst einmal möglichst wenig Stunden unterrichten, da wir leider kein TZ Konzept an der Schule haben und es somit hinsichtlich Klassleitung, Stundenplan usw. ein Lotteriespiel wird...

    Ich kann nicht planen, wie ich das alles mit zwei Kindern zuhause bewerkstelligen werde... deswegen lieber weniger Stunden, aber genug um später keinen finanziellen Nachteil zu bekommen...

    Und hier kommt eben wieder das mit dem unterhälftigen Arbeiten ins Spiel... ich dachte, vielleicht wisse jemand Bescheid, wieso das so schlecht wäre...

  • Und hier kommt eben wieder das mit dem unterhälftigen Arbeiten ins Spiel... ich dachte, vielleicht wisse jemand Bescheid, wieso das so schlecht wäre...

    Ich bin kein Experte, aber ich habe immer nur "in TZ darf man nicht weniger als 50% arbeiten" (Ausnahme: Elternzeit) im Kopf, aber nicht der Pension wegen.

    Dass TZ negative Auswirkungen auf die Pension hat, ist dir mit Sicherheit klar. Es ist leider auch so, dass TZ im Lehrerberuf nicht gemäß der Quote erfolgt und viele (auch hier im Forum) sind der Meinung, dass es sich kaum lohnt. Man verzichtet auf Besoldung und Pension, die Arbeit reduziert sich aber nicht entsprechend. Und gerade wenn es kein TZ-Konzept gibt (wie bei uns leider auch), ist man an so manchen Stellen sehr verärgert.

    Ich persönlich würde es aber wieder so machen, denn ich erkaufe mir dadurch etwas mehr Zeit mit meinem Kind plus es hat auch eine etwas entspanntere Mutter als in VZ. Das ist es mir wert. Punkt. Und wenn ich später ein Paar Kröten weniger habe (und es wird nicht so viel weniger werden, denn ich plane TZ nur in der Grundschulzeit meiner einen Tochter), denke ich lächelnd an gemeinsame Erlebnisse mit meinem Kind bei einem Kaffee zu Hause statt bei einem Cocktail auf Madeira.

  • aber mir geht es primär nicht darum zu erfahren, wie viel ich bei wie vielen Stunden verdiene, sondern darum, was auf lange Sicht (Richtung Pension) sinnvoll ist.

    Ich kann dir nur von Baden-Württemberg berichten.

    Da zählt jede einzelne Deputatstunde gleich für die Pension. Für mich am Gymnasium sind 25 Deputatstunden Pflicht, 40 Jahre um volle Pension zu erhalten also 1000 Deputatstunden. Jede Deputatstunde weniger senkt die Pension gleichmäßig, egal ob Sabbatjahr, Teilzeit, später angefangen usw. Ich komme also auch nicht mehr auf 40 Jahre, ich war zuerst angestellt. Aber die Jahreszahl ist egal, es zählt nur die Summe der Deputatstunden. Nur kann ich ja nicht dauerhaft 30 Deputatstunden unterrichten, um aufzuholen.

    Es gibt eine Mindestpension von glaube ich 35 %, wenn ich also unter 350 Deputatstunden insgesamt hätte, bekäme ich trotzdem 35 %.

    Keine Ahnung, ob dies für Bayern auch gilt? Dann müsstest du 28 mal 40 rechnen und dann den Anteil deiner Deputatstunden bis zum Ende. Wer also 40 Jahre halbes Deputat hat, bekommt dasselbe wie jemand mit 20 Jahren volles Deputat.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ergänzung, aktuell bekäme man hier ca. 4500 Euro mit A14 und höchster Dienststufe. Jede Deputatstunde weniger kostet mich pro Monat also 4,50 Euro ca. Ihr müsst dies mit euren Daten durchrechnen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Vielleicht kann mir jemand anderes weiterhelfen, wie viele Stunden minimal zu unterrichten sind, wenn man nicht unterhälftig arbeiten möchte (Grundschule Bayern)? Ich weiß nicht, ob das Arbeitszeitkonto hier mitgerechnet werden muss...

    Dankeschön!

    Hm. Regulär sind 28 Stunden. Unterhälftig wäre alles unter 14, oder?

    Gibt es das Arbeitszeitkonto nächstes Jahr noch für deine Altersgruppe? Ich weiß, dass es verkürzt wurde, bin mir unsicher, ob es nächstes Jahr ganz wegfällt? Also für meine Altersgruppe weiß ich das natürlich schon ;)

    Wegen der Altersvorsorge und Unabhängigkeit, ich sehe das prinzipiell auch so, dass man da als Frau drauf schauen sollte. Jedoch bei so kleinen Kindern finde ich, kann man auch mal zwei, drei Jahre sehr stark reduzieren. Das wird am Ende nicht sooo extrem ins Gewicht fallen und man gewinnt dadurch zeit mit den Kindern und hält sich einiges an Stress vom hals.

  • Ich danke euch allen für die Antworten.

    Eben, so lange meine Kinder so klein sind möchte ich versuchen, so viel wie möglich für sie da zu sein...

    Ich arbeite ja schon länger in Teilzeit und weiß, dass der Arbeitsaufwand nicht zwingend deutlich weniger wird, selbst wenn man nur wenig Stunden unterrichtet... aber dennoch ist es etwas weniger und mit etwas Glück bekommt man zumindes einen freien Tag, den man dann zuhause für alles nutzen kann, was sonst noch so anfällt...

    Ich wollte mir nur nicht, wegen einer Stunde mehr oder weniger, einen großen Nachteil für meine Pension aufbürden, nur weil ich beispielsweise nicht wusste, dass das AZK bei der Berechnung mit einfließt...

    Danke für eure Zeit!

  • Ich weiß nicht, ob dir das etwas bringt:

    In Bayern ist das Landesamt für Finanzen in Ansbach (Bezügestelle Versorgung) für die Pension zuständig. Ich habe von diesen eine genaue Auflistung meiner Arbeitszeiten bekommen (von unterschiedlicher Teilzeit bis Vollzeit) und zwar nach Schuljahren auf die Tage (sogar mit Kommazahlen) genau. Daraus - also aus der tatsächlichen Arbeitszeit in Stunden/Tagen - errechnete sich der Prozentsatz der Versorgungsbezüge. D.h., ich habe mehr Schuljahre gearbeitet als ich auf Arbeitsjahre komme, weil ich eben oft in Teilzeit gearbeitet habe. Die Studienzeit wird anteilig berücksichtigt, aber nicht voll.

    Ich war auch in einem solchen Ansparprogramm (Arbeitszeitkonto) drin. Das gab es Anfang 2000 schon einmal. Bei mir wurde es dann ausgeglichen, indem ich dann in den Folgejahren nach der Ansparphase eine Stunde weniger gearbeitet habe als ich Gehalt bekam.

    Vermutlich wird bei dir die angesparte Arbeitszeit, also was du zu viel gearbeitet hast, später auch wieder so ausgeglichen, wie sie es schon einmal gemacht haben. Somit würde die Stunde zu viel nicht auf deine Pension angerechnet werden, weil sie dir später ja wieder in Form einer Stunde weniger zurückgegeben wird. Aber das ist nur eine Vermutung, die auf meiner Erfahrung beruht. Ob es sich mit einer unterhälftigen Teilzeit anders verhält, weiß ich nicht, denn ich habe nie in unterhälftiger Teilzeit gearbeitet.

    Vielleicht bekommst du die größte Klarheit entweder über einen Lehrerverband, sofern du Mitglied bist oder du rufst direkt einmal in Ansbach an. Evtl. könnte dir auch ein Mitglied des Personalrats weiterhelfen, sofern es sich mit der Thematik befasst hat.

    3 Mal editiert, zuletzt von Caro07 (9. Dezember 2025 23:20) aus folgendem Grund: Ergänzung

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