Widerspruch Besoldung in Bayern bis zum 31.12.

  • Tja, dann hoffen wir, dass es nicht nur eine Beruhigungspille der Verbände ist. Gibt es denn einen Präzedenzfall, aus dem man diese rechtlich mögliche Diskriminierung ableitet? Letztendlich soll es ja ein Gericht entscheiden, also irgendwann...

    Nichts für ungut, aber das hat für mich etwas von Cargo-Kult.

  • Also ich hatte das für mein Kollegium mal zusammengetragen und so auf Teams gepostet, gilt allerdings für BW, dürfte aber in Bayern und wahrscheinlich auch in einigen anderen Bundesländern ähnlich sein:

    Da ich mit einigen bereits darüber gesprochen hatte, hier die Informationen zum Widerspruch der amtsangemessenen Alimentation:

    https://www.vbe-bw.de/meldung/vbe-in…geltend-machen/

    Daraufhin hat das LBV Mai 2025 die Widersprüche negativ beschieden. Nach dem Erfolg Berliner Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht hat sie dies aber wieder ausgesetzt: https://www.dbb.de/artikel/nach-u…ausgesetzt.html

    In Berlin war die Besoldung mit Urteil durch das Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig (und zwar zu niedrig): https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…widrig-100.html

    Allerdings bekommen nur die Beamten eine Nachzahlung, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben: https://www.tagesschau.de/inland/gesells…oldung-100.html

    Ähnliche Klagen laufen auch hier in BW und auch wenn es Versprechungen des aktuellen Finanzministers gibt, dass etwaige Zahlungen nachträglich alle bekommen, ist es fraglich was nach der Landtagswahl passiert (oder was ihn sein "Geschwätz" von gestern interessiert - es geht um viel Geld!).

    Interessant ist dazu die Rechtssprechung, die eine Nachzahlung für alle, tatsächlich nicht vorsieht (sofern nicht geklagt oder Widerspruch eingelegt wurde): https://www.swr.de/kultur/gesells…1-7c63a291e1db& (Hier im Podcast wird das ab ca. Minute 2 thematisiert.)

    Ich habe die Vorlage des VBE von Ende letzten Jahres etwas angepasst, ihr dürft die gerne für euch übernehmen, sie muss dann nur noch über das Kundenportal mit der Bitte um eine Eingangsbestätigung an die Bezügestelle versendet werden.

    Achtung: Ich bin natürlich kein Anwalt und gebe hier nur meine Gedanken dazu ab.

    Das Dokument findet man entsprechend für das eigene Bundesland bestimmt online, daher lade ich das jetzt nicht hier hoch. Für mich ist die größte Sauerei daran, dass das Land BW eigentlich wissentlich eine nicht rechtskonforme Umsetzung anwendet, die jedoch erst durch erneute Gerichtsurteile wieder kassiert werden muss. Das hat etwas von Katz und Mausspiel...Klage - Nachbesserung des Landes (eigentlich aber Rechtmäßigkeit streitbar) - neue Klagen und folgende Urteile (noch ausstehend). Ganz schöne Sauerei

  • Aus welchem Grund soll eigentlich denjenigen, die den Widerspruch nicht eingelegt haben, dann nicht auch rückwirkend eine amtsangemessene Besoldung zustehen? Entweder die Besoldung ist für alle angemessen oder für niemanden.

    Da geht es um Geltendmachungspflichten und das jeweilige Haushaltsjahr, juristischer Kram. Da alle Gewerkschaften dazu aufrufen, wird sich hoffentlich jemand mit Ahnung damit auseinandergesetzt haben.

  • Aus welchem Grund soll eigentlich denjenigen, die den Widerspruch nicht eingelegt haben, dann nicht auch rückwirkend eine amtsangemessene Besoldung zustehen? Entweder die Besoldung ist für alle angemessen oder für niemanden.

    Aus dem Grund, dass die KOrrektur verjährt ist und nur durch den Widerspruch die Frist eingehalten wurde. Ohne ist die eben um.

  • Aus rechtlicher Sicht ist das wohl richtig. Nachvollziehen kann ich es aber nicht. Vielleicht bin ich nächstes Jahr auch dabei.

    Warum nicht dieses Jahr? Du kannst jetzt direkt ein Fax schicken. Kostet nix

  • Also ich hatte das für mein Kollegium mal zusammengetragen und so auf Teams gepostet, gilt allerdings für BW,

    Das ist ja aber für 2024.

    Für 2025 hast du dann mit der gleichen Begründung Widerspruch eingelegt?

    Ergibt das Sinn, unabhängig davon, ob du für 2024 auf Widerspruch verzichtet hast, einen ruhenden Widerspruch hast, einen angelehnten Widerspruch und nicht geklagt hast oder sogar eine laufende Klage hast?

  • FAX über PC? Geht auch.

    Nimmt das bei euch die Besoldungsstelle? Berlin hat mitgeteilt, ich muss es per Post schicken oder selber zu Protokoll geben in der Personalstelle, Fax wäre nicht zulässig, von Mail hatte es die GEW vorher schon mitgeteilt, dass dies nicht zulässig ist.

  • Hab's nicht ausprobiert. s3g4 hatte für Hessen geantwortet, aber in NRW laufen auch noch viele Dinge über Faxgeräte in den Behörden.

    Bei uns eigentlich auch, aber Widersprüche gegen die Besoldung für Beamten sind wohl ausgeschlossen bei uns im Landesbeamtengesetz. Bayern nimmt es ja sogar übers Portal, das ist natürlich die Luxusvariante.

  • Das ist ja aber für 2024.

    Für 2025 hast du dann mit der gleichen Begründung Widerspruch eingelegt?

    Ergibt das Sinn, unabhängig davon, ob du für 2024 auf Widerspruch verzichtet hast, einen ruhenden Widerspruch hast, einen angelehnten Widerspruch und nicht geklagt hast oder sogar eine laufende Klage hast?

    Versteh ich jetzt nicht so ganz. In BW hat sich ja bisher auch nichts geändert. Diverse Klagen laufen noch, kenne persönlich einen Kollegen, der mithilfe der Verbände seit diesem Jahr klagt, vermutlich weil er einen negativen Bescheid erhalten hat. Online findet man vom VBE einen Musterwiderspruch für das Haushaltsjahr 2024, den habe ich mir ChatGPT angepasst für das Jahr 2025. Für jedes Haushaltsjahr muss meines Wissens erneut Widerspruch eingelegt werden. Ich habe zumindest letztes Jahr und dieses Jahr Widerspruch eingelegt. Klagen müsste ich nur, wenn ich einen negativen Bescheid erhalten würde, ich habe glücklicherweise bisher nichts erhalten und kann es momentan noch aussitzen.

  • Der BLLV Oberbayern schreibt auf Instagram auf genau diese Frage als Antwort, wichtig sei nur der Widerspruch. Von daher gehe ich davon aus, dass das Datum egal ist. Hoffe es jedenfalls. Ich habe das aktuelle Datum angegeben und hatte mir kurz Sorgen gemacht, ob das falsch war.

  • Hab's nicht ausprobiert. s3g4 hatte für Hessen geantwortet, aber in NRW laufen auch noch viele Dinge über Faxgeräte in den Behörden.

    Die hessische Bezügestelle hat eine Faxnummer als Kontakt. Ob der Widerspruch per Post oder Fax kommt ist rechtlich unerheblich. Dieser darf nicht auf Grund der Zustellung per Fax abgelehnt werden. Das ist auch in Berlin so, wenn die Behörde ein Fax empfangen kann.

  • Welches Datum habt ihr bei Datum des Bescheides eingegeben?

    Den 1.1.22 oder das aktuelle?

    Leider wurde nicht deutlich mitgeteilt, welches Datum man eingeben soll. Ohne Datum kommt man auf der Webseite nicht zum nächsten Schritt. Ich habe dann das Datum des Bescheids der Gehaltsmitteilung eingegeben, die das Gehalt ab dem 1.1.22 mitteilt. Hinterher habe ich irgendwo gelesen, dass man das aktuelle Datum eingeben soll. Dann habe ich die Info gelesen, dass das Datum egal sei. So richtig wurde das Procedere leider nicht vom BLLV kommunziert. Es hieß nur, man solle das über ein bestimmtes Formular im Mitarbeiterportal machen.

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