Prüfungsmitschriften Kommunikationsprüfungen an Schüler geben?

  • Das Hauptproblem ist hier eben auch, dass der Kollege unzufrieden ist, weil seine als intern gedachten Notizen an die SuS gehen, ggf auch mit internen Kommentaren wie „oberflächliches Gerede“ oder dgl oder Rechtschreibfehlern, die in der Eile entstanden.

    Tja, hätteste auch vorher drauf kommen können, was?

  • Das macht aber Arbeit. Die Ausgabe der bereits fertig angekreuzten Bögen spart die Arbeit.
    Das Hauptproblem ist hier eben auch, dass der Kollege unzufrieden ist, weil seine als intern gedachten Notizen an die SuS gehen, ggf auch mit internen Kommentaren wie „oberflächliches Gerede“ oder dgl oder Rechtschreibfehlern, die in der Eile entstanden.

    Ernsthaft?! DAS wird herausgegeben? Ich hoffe, der Kollege hat damit einen Grund, bei dir nie wieder Zweitprüfer zu sein.
    Ich meine "oberflächlich" ist durchaus ein Kriterium, aber man muss doch selbst auf die Idee kommen, dass die Kommentare nicht rausgehen, nur die Kriterien in Form der Punktzahl.

  • Also ich bin da vollständig bei chili.

    Wir haben an allen Schulen, an denen ich war, immer zu zweit geprüft und nie die ursprünglichen Bögen herausgegeben. Die SchülerInnen haben zwar Bewertungsbögen erhalten, aber dann mit allgemeineren und auf der Basis der Kriterien verfassten Begründungen.

    Für alles andere habe ich kein Verständnis - und es gibt überhaupt keinen, aber auch wirklich keinen Grund, wieso die SchülerInnen die Originale bekommen sollten. Transparenz bedeutet nicht, dass die SchülerInnen meine kritischen Anmerkungen kennen müssen, sondern dass die SchülerInnen erfahren, wofür des die jeweilige Note gab - und die wird auf der Basis der vorgegebenen Kriterien vergeben.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ist das denn nun ein „Drama“ oder tangiert es Befindlichkeiten?

    Mir wäre es egal, wenn meine Mitschriften rausgehen. Da steht doch nur das drauf, was der S auch gesagt hat.
    Gut, er könnte anführen, man habe zB nur das Negative mitgeschrieben und die guten Äußerungen überhört.
    Aber selbst dann entstand die Note ja aufgrund der anschließenden Diskussionen zwischen den Kollegen.

  • Ist das denn nun ein „Drama“ oder tangiert es Befindlichkeiten?

    Mir wäre es egal, wenn meine Mitschriften rausgehen. Da steht doch nur das drauf, was der S auch gesagt hat.
    Gut, er könnte anführen, man habe zB nur das Negative mitgeschrieben und die guten Äußerungen überhört.
    Aber selbst dann entstand die Note ja aufgrund der anschließenden Diskussionen zwischen den Kollegen.

    Laut Fallbeschreibung sind es gerade nicht nur Verlaufsnotizen des Prüfungsgesprächs, sondern es sind bereits wertende Aspekte enthalten, die sich aber beim nebeneinanderlegen noch nicht decken. Den Prozess des Auffindens der Gesamtbeurteilung bilden diese Teildokumente gerade noch nicht ab und lösen nachvollziehbar damit Fragen aus.

  • Ich verstehe nicht, warum es dafür keine Regelung gibt. Dafür hat man doch Fachschaften und Konferenzen.

    In jedem Falle: wenn man sich vertan hat, sollte man sich zumindest beim Kollegen entschuldigen. "Befindlichkeiten" hin oder her, es ist doch nachvollziehbar, warum das für die andere Person ein No-Go ist. Du wolltest doch auch nicht, dass jemand eine Bemerkung im Lehrerzimmer aufnimmt und den Schülern ohne zu fragen aus Transparenzgründen zusendet.

    Kann es sein, dass du nicht mit der Bewertung des anderen einverstanden bist und indirekt deinen Unterricht/deine Arbeit kritisiert fühlst, weil ihr voneinander abweicht in der Einschätzung? Es fühlt sich ein bisschen persönlich an von deiner Seite, aber vielleicht liege ich daneben.

  • Zitat

    Hier wurde das im Sinne der Transparenz gemacht, allerdings war die andere prüfende Person unzufrieden, weil sie nicht wollte, dass ihre persönlichen Notizen an die SuS gehen, ggf sogar in sozialen Medien eingestellt etc.

    Nochmal: Hier liegt ein völlig falsches Verständnis von Transparenz vor. Dieses falsche Verständnis und der möglicherweise zugrundeliegende Absolutheitsanspruch an das Maß an Transparenz in Verbindung mit der Weitergabe der Bögen sind das Problem. Ob die Sorge des Kollegen berechtigt ist oder nicht, ist vor dem Hintergrund völlig belanglos. Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit sollte man gleichwohl ohnehin niemals Unterlagen, die nicht von einem selbst erstellt wurden, gegen das Wissen und den Willen der anderen Beteiligten herausgeben. Das muss man doch nicht wirklich diskutieren, oder?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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