Dienstunfähigkeit Konsequenzen?

  • Hallo,

    ich habe mich hier neu angemeldet, um von euch vielleicht Informationen oder Solidarität bei meiner bevorstehenden Dienstunfähigkeit zu bekommen.

    Vorweg ganz kurz zur Info: Bin seit Jahren schon schwerbehindert, habe schon viele Jahre Psychotherapie hinter mir, auch Klinikaufenthalt, hatte die Strategie "Teilzeit hilft mir mich über Wasser zu halten", aber nun bin ich wegen heftiger Probleme (die ich nicht weiter konkretisieren möchte) seit mehreren Monaten krank geschrieben und werde wohl demnächst die Einladung zum Amtsarzt bekommen. Ursache meiner Krankheiten ist nicht nur die Schule.

    Das Ganze ist sehr belastend für mich, ich fühle mich als wäre ich gescheitert. Gleichzeitig komme ich immer mehr zu dem Schluss, dass es wohl richtig für mich sein könnte, die Dienstunfähigkeit zu akzeptieren. Dies zu äußern, scheint aber ein Tabu zu sein, in meinen Gesprächen mit Personalvertretern kam das nicht gut an. Darum schreibe ich euch hier in der Anonymität des Forums.

    Mit dem Versorgungsrechner (Niedersachsen) habe ich versucht, mir meine Bezüge im Ruhestand ausrechnen zu lassen. Da ich es sowieso gewohnt bin, nur Teilzeit bezahlt zu bekommen, scheint der dort errechnete Betrag für mich hoch genug zu sein, dass ich davon leben kann. (Ich hoffe so sehr, dass ich keine Fehler gemacht habe...!) Ich bin Mitte 50 und natürlich dankbar für meinen Beamtenstatus. (Noch ein Tabu bzw. das darf ich nirgends laut sagen, dann werde ich sofort wie ein Schmarotzer behandelt, der nur das System ausnutzt.)

    Nun meine Fragen an euch:

    Welche Konsequenzen hätte die Dienstunfähigkeit für mich? Gibt es dazu eine Übersicht? Ich meine mit "Konsequenzen" alle Folgen jenseits von "du kriegst weniger Geld und musst nicht arbeiten", oder anders gefragt: Was darf ich alles machen, wenn ich dienstunfähig geschrieben bin? Was darf ich nicht machen? (Ich gebe jetzt bewusst keine konkreten Beispiele an, um die Frage nicht darauf einzugrenzen.)

    Wie läuft das dann mit der späteren erneuten Überprüfung der Dienstfähigkeit? Wie lange dauert es wohl, bis ich wieder eingeladen werde? Und wieviel Druck wird da gemacht, dass ich wirklich wieder dienstfähig werden "muss"?

    Soweit erstmal, ich kann jetzt gerade nicht mehr... Wie macht ihr das denn alles innerlich mit euch aus? (Gefragt sind die, die vorzeitig dienstunfähig geworden sind. Laut Statistik muss es euch ja geben. Auch hier im Forum?) Habt ihr es irgendwann geschafft, eure Krankheit und Dienstunfähigkeit zu akzeptieren und guten Gewissens im Ruhestand weiter zu leben?

    Viele Grüße

  • Welche Konsequenzen hätte die Dienstunfähigkeit für mich? Gibt es dazu eine Übersicht? Ich meine mit "Konsequenzen" alle Folgen jenseits von "du kriegst weniger Geld und musst nicht arbeiten", oder anders gefragt: Was darf ich alles machen, wenn ich dienstunfähig geschrieben bin? Was darf ich nicht machen? (Ich gebe jetzt bewusst keine konkreten Beispiele an, um die Frage nicht darauf einzugrenzen.)

    Was genau meinst du mit "machen"?

    Du kannst alles machen, außer einer Erwerbsarbeit nachzugehen ohne Genehmigung.

  • Was genau meinst du mit "machen"?

    Du kannst alles machen, außer einer Erwerbsarbeit nachzugehen ohne Genehmigung.

    Ganz offensichtlich nicht, wenn die Teilnahme an einer Kochshow ausgeschlachtet wird (keine Erwerbsarbeit) oder das Musizieren an einem Abend sofort an den Pranger gestellt wird (künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig)

  • Ganz offensichtlich nicht, wenn die Teilnahme an einer Kochshow ausgeschlachtet wird (keine Erwerbsarbeit) oder das Musizieren an einem Abend sofort an den Pranger gestellt wird (künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig)

    Dabei ging es doch aber um Tätigkeiten während einer andauernden Krankschreibung und nicht um eine aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Person.

  • wenn eine DU bevorsteht, muss deine besoldungsstelle (oder wie man das nennt) eine verbindliche auskunft geben über die höhe deiner pension. du musst da nicht selbst rumrechnen.

    in bw ging das mit einem formlosen anschreiben und der begründung „DU droht“

  • Das ist doch dasselbe.
    Wenn ich ein Jahr krankgeschrieben bin, darf ich keine Musik spielen? Darf ich kein Leben haben?

    Bei aller zum Teil gerechtfertigter Empörung (und sie soll meiner Meinung nach der Behörde gelten, die keine DU geprüft hat, auch wenn zumindest beim Keyboarder mir nicht klar ist, ob DU oder krank): Sorry, nach einem Kreuzbandriss am Keyboard spielen, ist okay.
    Bei einem alltagsstörenden Reizdarm Spazieren gehen ist okay.
    etc.

  • Ich wurde mit Anfang 40 in den Ruhestand versetzt. Für meine Gesundheit war es am besten. Ich hatte vorher versucht, im Dienst zu bleiben und einen anderen leidensgerechten Dienstposten zu erhalten. Das war ein Kampf gegen Windmühlen, weil niemand wusste wohin mit mir. Es war unheimlich erschöpfend. Seitdem ich akzeptiert habe, dass ich im Ruhestand bin und gesundheitlich nicht mehr alles kann, geht es mir besser.
    Bezüglich der Kommentare vor meinem: es ist ein grundsätzlich völlig anderer rechtlicher Status, ob jemand noch im aktiven Dienst ist und wegen einer Dienstunfähigkeit keinen Dienst leistest oder ob jemand wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Die Teilnahme an der Kochshow und andere medienwirksam diskutierte Nebentätigkeit betrafen Beamte, die sich formell im aktiven Dienst befanden und wegen einer Dienstunfähigkeitsbescheingung keinen Dienst geleistet haben aber trotzdem Nebentätigkeiten ausgeübt haben. Das ist heikel und kann dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solange man im aktiven Dienstverhältnis befindet, sind strenge Genehmigungspflichten resp. Anzeigepflichten zu beachten. Auch gibt es enge Grenzen, was den erlaubten Zeitumfang angeht. Insbesondere bei bestehender Dienstunfähigkeit empfiehlt sich die schriftliche Abstimmung mit dem DH, ob die Nebentätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Nach Versetzung in den Ruhestand gelten andere Regeln, die deutlich entspannter sind. Können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Mit Beginn meines Ruhestands habe ich Infos vom DH (NRW) dazu bekommen. In den ersten fünf Jahren bin ich demnach verpflichtet, meinem DH die Aufnahme einer anderen Tätigkeit anzuzeigen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Alle Einnahmen müssen der Stelle gemeldet werden, die die Versorgungsbezüge auszahlt. Es erfolgt dann eine Prüfung, ob die Einkünfte mit der Pension verrechnet werden. Jeder hat eine individuell berechnete freie Hinzuverdienstgrenze. Bei etwa 1600 Euro brutto. Hat man Einkünfte über diese Grenze wird um den entsprechenden Betrag die Pension gekürzt solange die Einkünfte bestehen.
    Nach Ablauf der 5 Jahre muss man in NRW nur die Stelle, die die Besoldung auszahlt, über berufliche Tätigkeiten und Einkünfte informieren und nicht mehr den DH. Grundsätzlich ist man frei, alles mögliche beruflich zu tun. Auch Vollzeitarbeit oder neue Ausbildungen sind dann erlaubt. Auch eine Teilnahme an Fernsehshows. Das muss mit dem DH nicht abgesprochen werden. Im Ruhestand ist man also recht frei. Es bleibt jedoch bestehen, dass man eine Pflicht zur Gesunderhaltung hat bzw. eine Pflicht darauf hinzuarbeiten, dass eine Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Deswegen empfiehlt es sich auch im Ruhestand jegliche mögliche anderen beruflichen Tätigkeiten mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. Dieser kann dann dokumentieren, dass es gesundheitlich ok ist und das falls notwendig dem Amtsarzt oder dem DH bei evtl. Rückfragen zur Gesunderhaltungspflicht entsprechend bescheinigen, dass keine medizinischen Hinderungsgründe vorliegen. Bevor ich den Ruhestand versetzt wurde, habe ich mich anwaltlich über die wichtigsten Punkte im Gespräch beraten lassen. Hat etwa 200 Euro gekostet und hat mich ruhig schlafen lassen. Kann ich empfehlen.

  • Das ist doch dasselbe.
    Wenn ich ein Jahr krankgeschrieben bin, darf ich keine Musik spielen? Darf ich kein Leben haben?

    Nein, krankgeschrieben und DU ist was völlig unterschiedliches.

  • Rechtlich mag es sein.
    Im Sinne von "ich darf Musik spielen, spazieren gehen, alles tun, was der Genesung nicht entgegen steht" medizinisch nicht. (bzw. meine Beispiele und Erläuterungen beziehen sich zumindest - ärztlich genehmigt und geprüft - auf Krankheit.)

  • Rechtlich mag es sein.
    Im Sinne von "ich darf Musik spielen, spazieren gehen, alles tun, was der Genesung nicht entgegen steht" medizinisch nicht. (bzw. meine Beispiele und Erläuterungen beziehen sich zumindest - ärztlich genehmigt und geprüft - auf Krankheit.)

    Wenn du hypothetisch im Ruhestand bist, wegen DU, dann darfst du alles machen was du hier aufgezählt hast.

  • ich verstehe und höre das, was ihr sagt / schreibt.
    Ich muss das Rechtliche aber nicht sinnvoll finden, erst recht nicht, wenn Unterschiede gemacht werden, wo es keiner bedarf.
    Ich sage nur, dass es absurd ist, weil es keine medizinische Gründe dagegen gibt und dies sogar in der Regel empfohlen wird. Die Erhöhung von Arbeit als Merkmal Leistungsfähigkeit und Berechtigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss überdacht werden. Ein erster Schritt wäre durchaus die Teilkrankschreibung, damit Menschen eben nicht vereinsamen und weiter stigmatisiert werden.

  • Ich finde die Unterscheidung verständlich. Im Ruhestand ist man raus, keinem Arbeitsplatz mehr formal zugeschrieben und verpflichtet, bekommt deutlich weniger Bezüge und soll halt machen, was geht und gut tut.

    Bei einer Krankschreibung, während der man noch gut bezahlt wird und wo die Dienststelle noch gewisse Erwartungen an eine möglichst baldige Rückkehr hat, sind TV Auftritte und Konzertaktivitäten einfach komplett unangemessen. Im Zweifel ist die medizinische Bewertung hier auch egal, es geht einfach auch um katastrophale Außenwirkung und damit mindestens einen Imageschaden für den Arbeitgeber. Geht einfach nicht.

  • Ich finde die Unterscheidung verständlich. Im Ruhestand ist man raus, keinem Arbeitsplatz mehr formal zugeschrieben und verpflichtet, bekommt deutlich weniger Bezüge und soll halt machen, was geht und gut tut.

    Bei einer Krankschreibung, während der man noch gut bezahlt wird und wo die Dienststelle noch gewisse Erwartungen an eine möglichst baldige Rückkehr hat, sind TV Auftritte und Konzertaktivitäten einfach komplett unangemessen. Im Zweifel ist die medizinische Bewertung hier auch egal, es geht einfach auch um katastrophale Außenwirkung und damit mindestens einen Imageschaden für den Arbeitgeber. Geht einfach nicht.

    Machst du auch die Unterscheidung bei den Angestellten der freien Wirtschaft, die Krankengeld bekommen?
    Also: "nur", weil ein Beamter Krankengeld bekommen, darf er keiner Freizeitaktivität nachgehen, die der Genesung förderlich ist bzw. nicht entgegen steht?

  • Müssen jetzt wieder seitenlang darüber diskutieren, ob Kolleg*innen die aus zumeist psychischen Gründen krankgeschrieben sind, besser nicht in Podcasts sagen, dass sie jetzt auf Tour gehen könnten oder an Kochshows im Fernsehen teilnehmen?

  • Machst du auch die Unterscheidung bei den Angestellten der freien Wirtschaft, die Krankengeld bekommen?

    Ich wurde nicht gefragt, aber: Ja, ich sehe das genauso. Krankschreiben und Fernsehauftritte vertragen sich nicht besonders gut in der Außenwirkung. Sowas lässt man besser. Sicher gibts da auch andere Aktivitäten, die einem gut tun, aber nicht grad so öffentlich sind. Ist für mich völlig egal, welchen Status man hat: Angestellt oder verbeamtet

  • Machst du auch die Unterscheidung bei den Angestellten der freien Wirtschaft, die Krankengeld bekommen?
    Also: "nur", weil ein Beamter Krankengeld bekommen, darf er keiner Freizeitaktivität nachgehen, die der Genesung förderlich ist bzw. nicht entgegen steht?

    Ja. Ich denke, gegen Freizeitaktivitäten in "normalem Ausmaß" hat niemand was, TV Auftritte sind aber eben eine andere Dimension. Sowas lässt jedes Fingerspitzengefühl und Gespür für Anstand und Maß vermissen.

    Vermutlich kommen Angestellte aber sowieso seltener als solche Ideen.

  • Beamte haben aufgrund des besonderen Dienst- und Treuepflichten eine andere rechtliche Grundsituation als andere Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, das auf einem Arbeitsvertrag beruht. Der Dienstherr wird in der Regel von seinen Beamten erwartet können, dass er alles unterlässt, was dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden könnte. Das bedeutet auch, dass der Dienstherr erwarten kann, dass ein Beamter, der sich im aktiven Dienst befindet, es unterlässt, öffentlich im Fernsehen aufzutreten, wenn er während dieser Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Dienst kommen kann. Der Beamte wird auch deswegen voll alimentiert und fällt eben nicht in ein Krankengeldäquivalent. Die Verwaltungsgerichte geben in solchen Fällen oft den Dienstherrn recht. Der Beamte kann sicherlich auch schließlich wenig öffentlich wirksam etwas tun, was eine ggf. gesundheitliche förderliche Teilhabe ermöglicht. Das muss ja nicht medial begleitet werden. Im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit sieht das dann wieder anders aus. Da wird ja aber auch nicht mehr voll alimentiert.

  • Naja, ich bezog mich NICHT auf Fernsehshows, sondern eben darauf, was einem als normale, guttuende Freizeit sein kann. Ich habe ja auch aufgeschrieben, dass ich nach einer Bein-OP vielleicht nicht unterrichten kann, aber durchaus Musik spielen kann.
    Die Extrembeispiele mit einer Kochshow oder Nebentätigkeitbetrug und 16 Jahre Krankschreibung sind doch was Anderes.

  • Naja, ich bezog mich NICHT auf Fernsehshows, sondern eben darauf, was einem als normale, guttuende Freizeit sein kann. Ich habe ja auch aufgeschrieben, dass ich nach einer Bein-OP vielleicht nicht unterrichten kann, aber durchaus Musik spielen kann.
    Die Extrembeispiele mit einer Kochshow oder Nebentätigkeitbetrug und 16 Jahre Krankschreibung sind doch was Anderes.

    Normale guttuende Freizeit / Reisen o.ä. dürften nie ein Problem sein, wenn der krankschreibende Artzt es befürwortet. Nur Nebenbeschäftigungen oder sehr öffentliches Freizeitverhalten eben.

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