Entschuldigung durch Eltern/volljährige Schüler:innen nicht akzeptieren

  • Diese liegt regelmäßig bei Facharztterminen, Fahrschulprüfungen, Gerichtsterminen oder dem Tod naher Angehöriger vor. Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus

    Geschenkt, darum geht es mir doch gar nicht. Es wird aber hier so oft geschrieben, dass Arztbesuche genehmigt werden muss. Ich frage nach und bekomme keine Antwort auf welcher Grundlage diese dann auch abgelehnt werden können. Wenn es da gar keine Ablehnung für gibt, dann ist auch kein Antrag nötig, sondern nur eine Anzeige.

  • Ach es muss auch noch erklärt werden welcher Arzt besucht wird. Das wird ja immer besser. Holt ihr auch die Diagnosen ein beurteilt dann ob es wirklich notwendig ist?

    Das hat Seph doch gar nicht geschrieben, sondern nur, dass Termine EDIT: Beurlaubungen für Termine i. d. R. abgelehnt werden, die ohne Probleme auch auf den Nachmittag gelegt werden können und bei denen es sich um "Privatvergnügen" und nicht um schlecht bis gar nicht verlegbare, wichtige Termine handelt:

    Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus.

    So wird es an meiner Schule auch gehandhabt und es gab noch nie Probleme.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee (3. März 2026 21:56)

  • Mach dich bitte nicht selbst lächerlich. Diese Übertreibung ist vollkommen unangebracht. Dass nicht jede Form von Auswärtstermin automatisch zu einer genehmigten Beurlaubung führen kann, ist hoffentlich klar. Und genau darum ging es. Ich habe oben auch ziemlich deutlich geschrieben, in welchen Fällen man das wohl in der Regel ablehnt. Von "Beurteilung, zu welchem Arzt es ging und welche Diagnose wichtig genug war" steht da jedenfalls nichts.

    Es wird aber erstmal wie alles andere behandelt. Wenn das eh nie abgelehnt wird, verstehe ich den Sinn der Beurlaubung bei diesem Grund einfach nicht.

  • Geschenkt, darum geht es mir doch gar nicht. Es wird aber hier so oft geschrieben, dass Arztbesuche genehmigt werden muss. Ich frage nach und bekomme keine Antwort auf welcher Grundlage diese dann auch abgelehnt werden können. Wenn es da gar keine Ablehnung für gibt, dann ist auch kein Antrag nötig, sondern nur eine Anzeige.

    Es wird bei der Frage nach Beurlaubung in den einschlägigen Rechtsnormen gar nicht unterschieden nach Arztbesuch oder anderen Terminen. Das absehbare Fernbleiben vom Unterricht erfordert so oder so die Genehmigung der Schule. In der Praxis genehmigen diese eine Beurlaubung für Arzttermine nahezu immer problemlos. Es geht beim Vorgehen vor allem um eine rechtzeitige Rücksprache und nicht das typische "Ach übrigens, ich muss in 5min los zu einem Termin".

  • Wenn du noch einmal auf den Beginn der Diskussion schaust, siehst du schnell, dass es gerade nicht um vereinzelte Fehlzeiten von Schülern geht, sondern um den Umgang mit starken Häufungen. Und es ist eben Aufgabe der Schule, auch darauf zu reagieren und nicht nur schulterzuckend daneben zu stehen.

    Habe ich doch geschrieben. In solchen extrem gehäuften Fällen muss man halt über eine Attestpflicht nachdenken und ggf. auch verhängen. Vorher würde ich aber immer über ein Gespräch versuchen herauszufinden, woran die hohen Fehlzeiten liegen. Manche Erkrankungen, auch chronische, sind ja nicht offensichtlich.
    Mein Patenkind hat z.B. starke Migräne. Wenn der Stress nach einer Klausur abfällt, kommt es vor, dass ein Anfall einsetzt. Dann geht ganz schnell nichts mehr außer im dunklen Zimmer liegen.

    Klar gibt es SuS, die „blau machen“. Das werden wir aber nicht verhindern. Sind die Fehlzeiten so hoch, dass der Schüler/die Schülerin nicht bewertbar ist, ist es halt ein Fehlkurs. Viele davon kann man sich in der Oberstufe nicht leisten.
    Und das Schöne in der Oberstufe ist doch: sie sind freiwillig da. Wer nicht will, bleibt halt weg und muss mit den Konsequenzen leben 🤷🏻‍♀️

  • Manche Erkrankungen, auch chronische, sind ja nicht offensichtlich.
    Mein Patenkind hat z.B. starke Migräne. Wenn der Stress nach einer Klausur abfällt, kommt es vor, dass ein Anfall einsetzt. Dann geht ganz schnell nichts mehr außer im dunklen Zimmer liegen.

    Vielleicht ist meine Schule (aber so kenne ich es auch von anderen) da ja zu "hart", aber in solchen Fällen verlangen wir einen ärztlichen Nachweis über das Vorliegen der chronischen Erkrankung, die zu erhöhten Fehlzeiten oder auch früheren Abmeldungen aus dem noch laufenden Unterricht führen kann. Die legen uns SuS, die z. B. an Migräne leiden oder Diabetiker*innen sind, vor.

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  • Und das Schöne in der Oberstufe ist doch: sie sind freiwillig da.

    Auch in der Oberstufe (oder einer BBS, die in NDS ebenfalls zur Sek II zählt) sind die SuS teilweise noch schulpflichtig. Sie sind also nicht alle "freiwillig da".

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  • Gemeint ist vermutlich, dass es keine Pflicht gibt, im Rahmen der Sekundarstufe II die Hochschulreife zu erwerben, da die Schüler (m/w/d) alternativ auch eine Berufsausbildung aufnehmen könnten.

  • Geschenkt, darum geht es mir doch gar nicht. Es wird aber hier so oft geschrieben, dass Arztbesuche genehmigt werden muss. Ich frage nach und bekomme keine Antwort auf welcher Grundlage diese dann auch abgelehnt werden können. Wenn es da gar keine Ablehnung für gibt, dann ist auch kein Antrag nötig, sondern nur eine Anzeige.

    Es gibt bei uns eine Verordnung bzw. Gesetz, dass es verlangt. Ich habe keine Lust dagegen zu verstoßen, nur weil irgendwelche Eltern auf Begriffe bestehen.

    Wenn ich zum Arzt in meiner Arbeitszeit will, muss ich es auch beantragen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Vielleicht ist meine Schule (aber so kenne ich es auch von anderen) da ja zu "hart", aber in solchen Fällen verlangen wir einen ärztlichen Nachweis über das Vorliegen der chronischen Erkrankung, die zu erhöhten Fehlzeiten oder auch früheren Abmeldungen aus dem noch laufenden Unterricht führen kann. Die legen uns SuS, die z. B. an Migräne leiden oder Diabetiker*innen sind, vor.

    Ja, wenn sich sowas herausstellt, kann man ja um eine ärztliche Bescheinigung bitten. Dann weiß man damit umzugehen.

  • ... Mir gefällt die verbohrten Ansichten einiger hier dazu auch überhaupt nicht.

    Vielleicht akzeptierst du stattdessen einfach die Rechtslage?

    Natürlich wird im Normalfall keine Lehrkraft für den Arztbesuch nicht freistellen. Und natürlich würde jeder bei Bedarf trotzdem zum Arzt gehen, auch wenn eine Lehrperson keine Freistellung gäbe. Ebenso natürlich wissen wir aber auch alle, dass es SoS gibt, die schwänzen. Hat ein Schüler ab dem 18. Geburtstag nach jeder Klausur einen Arzttermin, darf man sich wundern und theoretisch auch sagen "nee. Geh mit Gott aber entschuldigen tu ich das nicht."

    Ob es was bringt, ist eher die Frage, da Fehltage nicht auf Abschlusszeugnissen stehen wie bekannt. Insofern kann man nur abwarten, ob sich das Problem über die Noten reguliert.

    Nein, natürlich ist das kein Ding. Davon habe ich noch nie gehört und dafür gibt es auch keine rechtliche Grundlage. Wir können als Schule ein Attest fordern, aber ganz bestimmt müssen wir keinem Arztbesuch zustimmen oder können diesen ablehnen, man muss diesen auch nicht "anfragen".

    Doch, der/die Klassenlehrerin kann bis zu drei Tage freistellen. Ergo kann sie/er eine Freistellung auch ablehnen.

  • Doch, der/die Klassenlehrerin kann bis zu drei Tage freistellen. Ergo kann sie/er eine Freistellung auch ablehnen.

    Dem scheint so. Ich habe dazu keine Urteile gefunden, ob hier mal eine KL Arztbesuche abgelehnt hat. Ich hoffe, dass es einfach keine Klagen gab, weil sowas nicht passiert.

  • Hessen:

    "Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenleitung, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter; bei Auszubildenden in der Berufsschule im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen."

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