Mit PKV stationär im KH – Direktabrechnung?

  • Hallo zusammen,

    als noch halbwegs gesunder Kollege ohne akute OP-Notwendigkeiten wollte ich einmal in die Runde fragen, wie ihr genau vorgeht, wenn ihr wisst, dass der kommende Krankenhausaufenthalt teurer sein wird. Ich weiß, dass manche Krankenhäuser die Direktabrechnung mit Beihilfestelle und PKV anbieten, aber eben nicht alle. Gleichzeitig bin ich nicht dazu bereit, hohe 4-5 stellige Beträge für "den Fall des Falles" auf meinem Konto vorzuhalten (Opportunitätskosten). Wie regelt ihr diese Thematik?


    LG

  • Hallo zusammen,

    als noch halbwegs gesunder Kollege ohne akute OP-Notwendigkeiten wollte ich einmal in die Runde fragen, wie ihr genau vorgeht, wenn ihr wisst, dass der kommende Krankenhausaufenthalt teurer sein wird. Ich weiß, dass manche Krankenhäuser die Direktabrechnung mit Beihilfestelle und PKV anbieten, aber eben nicht alle. Gleichzeitig bin ich nicht dazu bereit, hohe 4-5 stellige Beträge für "den Fall des Falles" auf meinem Konto vorzuhalten (Opportunitätskosten). Wie regelt ihr diese Thematik?


    LG

    Die Rechnungen einreichen und erst wenn gezahlt wurde, die Rechnung begleichen. Man kann auch Ratenzahlungen mit dem KH vereinbaren, falls es dauert. Normalerweise werden hohe Rechnungen bei der Beihilfe priorisiert bearbeitet. Man kann auch einen Abschlag bekommen, wenn es ganz schnell sein soll.

  • Die Krankenhäuser, die ich kennengelernt habe, haben allesamt direkt mit der PVK abgerechnet. Mit der Beihilfe kann nicht direkt abgerechnet werden - zumindest habe ich das bislang so nicht erlebt.
    Durch die direkte Abrechnung mit der PKV werden je nach Beihilfesatz zwischen 20% und 50% der Kosten schon übernommen. Es verbleiben also zwischen 80% und 50% der Kosten. Die reicht man am besten sofort bei der Beihilfe ein - bei gut vierstelligen und gar fünfstelligen Beträgen gibt es eine bevorzugte Bearbeitung. Ggf. schreibt man seine Sachberarbeitung an und weist darauf hin.
    Dann kann man auch noch mit der Abrechnungsstelle des Krankenhauses sprechen und auf die Bearbeitungszeiten der Beihilfe verweisen und um Aufschub bitten.
    Das sollte eigentlich kein Problem sein, weil die Krankenhäuser bei uns wissen, dass sie in der Regel ihr Geld bekommen.

    Wir haben schon einiges diesbezüglich hinter uns und hatten da keine Probleme.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wir hatten die Direktabrechnung mit dem KH nur während der Schwangerschaft meiner Frau, da lief das aber nicht ganz so gut.

    Aufgefallen ist mir das, weil wir auf einmal eine Gutschrift von der PKV bekommen hatten, weil wir das Einzelzimmer nicht in Anspruch genommen hatten. Dafür stand auf der Beihilfe-Ausfertigung das EZ drauf, was die ja nicht übernimmt.

    Stellte sich raus, dieser Posten war von der Rechnungsstelle vertauscht worden. Das war leider ziemlich viel Hin und her mit Versicherung, KH, Stornorechnung, & Co bis das alles korrigiert war.


    Ansonsten kann ich nur für die Beihilfestelle der BR Münster sprechen, bei größeren Beträgen einfach anrufen dann wird man vorgezogen, wie Bolzbold bereits sagte.

  • Dafür stand auf der Beihilfe-Ausfertigung das EZ drauf, was die ja nicht übernimmt.

    Gilt so nicht immer für Baden-Württemberg. Mit einem monatlichen Zusatzbetrag von 22 Euro direkt abgezogen vom Gehalt wird dies und ein paar andere Dinge von der baden-württembergischen Beihilfe bezahlt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Solche hohe Beträge werden von der Beihilfe "bevorzugt" behandelt, so dass es innerhalb des Zahlungsziels (wenn man nicht selbst 3 Wochen trödelt) unproblematisch ist.
    In der Regel kann auch direkt mit der PKV abgerechnet werden. Ich habe just letzte Woche gehört, dass einige Krankenhäuser dies aus verschiedenen Gründen (im Sinne des Patienten) nicht empfehlen (und es hatte mit einer Gutschrift wegen nicht freiem Familienzimmer zu tun..), aber auch da werden solche hohe Beträge vorgezogen.

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