Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Von daher ist mir ein "es geht schon, wenn man will", viel zu lapidar - ich beziehe das nicht auf Dich persönlich, aber in anderen Fällen ignoriert eine solche Aussage das komplexe Bedingungsgefüge der Stundenplanerstellung.

    Auch wenn ich die Komplexität des Stundenplans überhaupt nicht anzweifeln möchte und wenn es gerade auch unser ständiges Thema als Personalrat ist, dafür zu sorgen, dass TZ Kräfte die Reduktion auch wirklic bekommen, die sie mit Gehaltseinbußen und geringerer Pension teuer erkaufen, möchte ich darauf hinweisen, dass die "lapidare" Formulierung, wie du sie nennst, es würde schon gehen, wenn man nur wollte, nichts anderes ist als die Umkehrung der ebenfalls sehr lapidaren Formulierung "Ging nicht anders!", die man oft von Stundenplanmachern hingeknallt bekommt, wenn man einen ungünstigen Stundenplan moniert.

    Kommunikation ist keine Einbahnstraße.

  • Auch wenn ich die Komplexität des Stundenplans überhaupt nicht anzweifeln möchte und wenn es gerade auch unser ständiges Thema als Personalrat ist, dafür zu sorgen, dass TZ Kräfte die Reduktion auch wirklic bekommen, die sie mit Gehaltseinbußen und geringerer Pension teuer erkaufen, ...

    Da drehen wir uns im Kreis. Sie unterrichten weniger Stunden und haben dadurch auf dem Papier auch weniger Arbeitszeit. Es ist ja nicht so, dass eine Stundenreduktion gleichzeitig einen freien Tag etc. bedeutet. Unsere Reinigungskräfte kommen auch jeden Tag für 2h. D.h. sie haben einen 10 h Vertrag und arbeiten an 5 Tagen.

    Das Problem sind aus meiner Sicht die unteilbaren Aufgaben und die zusätzliche Arbeitsbelastung. Einen Anspruch auf einen freien Tag finde ich auch in Ordnung. Aber mehr ist aus meiner Sicht nicht Teil des Deals.

  • Vielleicht schulformabhängig, keine Ahnung. Aber viel Leerlauf zu haben, und damit viel Präsenzzeit an der Schule, die mangels Arbeitsplatz nur bedingt zum Arbeiten genutzt werden kann, geht aus meiner Sicht schon gegen den "Deal". Und wenn es dann auch noch familienbedingte Teilzeit ist, greift natürlich das Primat der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Und das sage ich als Kinderloser, der dadurch immer wieder schlechtere Stundenpläne hat. Wir haben aber auch eine Schulleitung, die mit Augenmaß Einzelfallentscheidungen trifft und kreative Lösungen findet, wenn man als kinderloser Lehrer jedes Jahr freitags lange Unterricht hat, aber dann doch mal aufgrund eines privaten Termins schon um 13 Uhr ins Wochenende will.

  • Mittlerweile ist es doch eher die Norm, dass man erstmal alleine lebt und entsprechend auch den Haushalt selbst machen muss. Bis man dies dann mit einem Partner teilen kann.

    Und wieder spreche ich mit der Dorf-Brille: da kenne ich so manche Mama, die bis zur Ablösung durch die Schwiegertochter einspringt.

  • Und wieder spreche ich mit der Dorf-Brille: da kenne ich so manche Mama, die bis zur Ablösung durch die Schwiegertochter einspringt.

    Dörfer in NRW sind scheinbar nochmal eine andere Hausnummer...

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Ohne jetzt respektlos euch gegenüber zu sein (ich weiß, wenn man sowas sagt ist man es meistens), aber das sind alte Denkmuster. Sowas erleben wir heut sicherlich auch noch. Es ist aber nicht mehr so viel wie in "euerer Generation". Von der Parität sind wir sicher noch ein gutes Stück entfernt, die Richtung in die wir uns entwickeln sehe ich aber als ganz gut an.

    Wen meinst du jetzt genau mit "euch" und "eurer Generation"?

  • Von daher ist mir ein "es geht schon, wenn man will", viel zu lapidar - ich beziehe das nicht auf Dich persönlich, aber in anderen Fällen ignoriert eine solche Aussage das komplexe Bedingungsgefüge der Stundenplanerstellung.

    Ja, verstehe ich. Ich bezog mich in meinem Post auch auf meine Schule, wo das früher so war (und definitiv auch, weil man einfach nicht wollte!) und heute deutlich besser.
    Bzgl. der Kita-Buchungszeiten wollte ich nochmal klarstellen, dass es verboten war, "Luftbuchungen" zu machen (man hätte dann den Platz verlieren können), aber die Schule das verlangt hat. Das hat für mich dann nichts mehr mit "Familienfreundlichkeit" zu tun...!

  • geht aus meiner Sicht schon gegen den "Deal". Und wenn es dann auch noch familienbedingte Teilzeit ist, greift natürlich das Primat der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Der Deal ist relativ klar. Er wird durch die Erlasse und Vorgaben genau beschrieben. Das eine ist, dass der Deal nicht fair ist. Das andere ist, dass viele Regelungen schwammig sind. Nach dem Motto: Was möglich ist, machen wir. Und das hängt dann wieder von den Fächern etc. ab ...

  • Der Deal ist relativ klar. Er wird durch die Erlasse und Vorgaben [und das dritte Sozialgesetzbuch und das Grundgesetz] genau beschrieben.

    Ich hab das Zitat mal für dich repariert. Wenn du pauschal nur "Erlasse und Vorgaben" benennst, ignorierst du, dass sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Artikel 6 des Grundgesetzes ergibt und u.a. auch in §8 des SGB III festgeschrieben ist. Daraus ergibt sich eben genau, dass es nicht nur eine "Reduzierung der Arbeitszeit irgendwie um ein paar Prozent" geht, sondern dass die verbleibende Arbeitszeit eben so gestaltet sein muss, dass sie sich mit der Familienplanung verträgt. Dass "Erlasse und Vorgaben" irgendwelcher Dienstherrn geltendes Bundesrecht und europäisches Recht gerne mal "vergessen", tut hier der Sache keinen Abbruch.

  • Dass "Erlasse und Vorgaben" irgendwelcher Dienstherrn geltendes Bundesrecht und europäisches Recht gerne mal "vergessen", tut hier der Sache keinen Abbruch.

    Erlasse erschweren die Einhaltung vielleicht, am Ende kommt es aber auf die Umsetzung am Dienstort an. Ein Erlass kann aber bei Bedarf auch sehr einfach geändert oder zurückgezogen werden, da Bedarf es nicht mal einer Beteiligung.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Auch wenn ich die Komplexität des Stundenplans überhaupt nicht anzweifeln möchte und wenn es gerade auch unser ständiges Thema als Personalrat ist, dafür zu sorgen, dass TZ Kräfte die Reduktion auch wirklic bekommen, die sie mit Gehaltseinbußen und geringerer Pension teuer erkaufen, möchte ich darauf hinweisen, dass die "lapidare" Formulierung, wie du sie nennst, es würde schon gehen, wenn man nur wollte, nichts anderes ist als die Umkehrung der ebenfalls sehr lapidaren Formulierung "Ging nicht anders!", die man oft von Stundenplanmachern hingeknallt bekommt, wenn man einen ungünstigen Stundenplan moniert.

    Kommunikation ist keine Einbahnstraße.

    "Ging nicht anders" ist tatsächlich eigentlich fast immer die Begründung für schlechte bzw. nicht wunschgemäße Pläne, auch wenn es sich meiner Ansicht nach gehört, das entsprechend zu erläutern und den betroffenen KollegInnen dies nicht erst bei Nachfrage sondern vor bzw. unmittelbar nach Austeilen oder Versand des Plans mitzuteilen. Alles andere habe ich auch schon am Rande bzw. hier im Forum gehört, aber das ist für mich eine völlig unvorstellbare Kommunikationsweise.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ohne jetzt respektlos euch gegenüber zu sein (ich weiß, wenn man sowas sagt ist man es meistens), aber das sind alte Denkmuster. Sowas erleben wir heut sicherlich auch noch. Es ist aber nicht mehr so viel wie in "euerer Generation". Von der Parität sind wir sicher noch ein gutes Stück entfernt, die Richtung in die wir uns entwickeln sehe ich aber als ganz gut an.

    Es liegt nicht an den Denkmustern. Vermutlich bin ich eine der älteren hier, und mein Mann war immer abkömmlicher als ich. Er war derjenige, der Kinderkranktage nahm, als es die dann mal bei uns gab, die Kinder morgens zum Bus fahren konnte, wenn es ins Schullandheim ging, usw. Das lag aber nicht an Denkmustern, sondern, dass er schon vor 25 Jahren sehr viel im Homeoffice gearbeitet hat. Heute sind viele Menschen auch flexibler, weil sie an mehreren Tagen in der Woche im Homeoffice arbeiten und sich die Zeiten anders einteilen können - sehe ich an meinen Kindern. Viele Arbeitgeber sind auch kulanter geworden. Mein Mann musste früher immer mit Anzug und Krawatte ins Büro, das ist heute die Ausnahme.

    Gut, vielleicht sind es auch andere Denkmuster, aber die haben wir "Alten" genauso. Die Zeiten sind anders und wir gehen alle mit. Das ist gut so.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Gen X und älter. Entschuldige, wenn ich dich falsch verortet habe.

    Du hast eine interessante Vorstellung der Denk- und Lebensweise der Gen X :D

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Ich hab das Zitat mal für dich repariert. Wenn du pauschal nur "Erlasse und Vorgaben" benennst, ignorierst du, dass sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Artikel 6 des Grundgesetzes ergibt und u.a. auch in §8 des SGB III festgeschrieben ist. ...

    Das ist in der Theorie eine sehr gute Argumentation, die aber wenig Einfluss auf die Praxis hat. Wie ist es mit dem Recht auf Bildung? Was ist wenn mehrere Kollegen die gleichen Rechte haben? Artikel 6 spricht ja explizit von Ehe und Familie. Das heißt nach deiner Argumentation habe ich auch als verheiratete Lehrkraft einen Anspruch auf besonderen Schutz? Ich möchte also immer erst zur zweiten Stunden kommen, damit ich mit meiner Frau zusammen frühstücken und damit unsere Ehe schützen kann. Ich danke dir. Das wusste ich noch gar nicht.

    Jetzt mal im Ernst: Aus dem Grundgesetz leitet sich ein ganz allgemeiner Anspruch ab. Wie dieser zu gestalten ist, wo die Grenzen liegen, etc. das ist alles vollkommen offen. Irgendwann kommst Du dann an den Punkt der konkurrierenden Grundrechte etc.. Die Aufgabe das zu definieren ist Aufgabe des Dienstherrn und der Gerichte. Dafür erlässt er konkrete Rechtsnormen an denen ich mich als Schule zu orientieren habe. Wenn Du dann der Meinung bist, dass der Teilzeiterlass deine Grundrechte unangemessen einschränkt, musst Du dagegen klagen und dann wird ein Gericht entscheiden.

    Leider gibt es immer wieder einzelne Lehrkräfte, die meinen dass sie mit einem Stichwort alle ihre Wünsche durchsetzen können. Dann heißt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und ich will das und das. Das ist weder realistisch noch sinnvoll.

    Wir haben dafür konkrete Gesetzesvorgaben, Erlasse, Verfügen und ein Teilzeitkonzept und danach handeln wir. Und wenn irgendjemand seine Rechte beschnitten sieht, gibt es konkrete Vorgaben, was man machen kann.

    Ich habe es noch nie gehabt, dass jemand einen Stundenplanwunsch mit dem GG begründet hat. Ich glaube, dass ich einen Lachanfall bekommen würde. Aber vielleicht schreibe ich das Frühstück mit der liebsten wirklich als Rechtsanspruch auf meinen nächsten Wunschzettel? Gilt das auch schon vor der Heirat? Ist die Anbahnung der Ehe auch gesetzlich geschützt?
    Achja und meine Würde ist auch verletzt, wenn die Klasse sich nicht gut benimmt. Kann das bitte auch berücksichtigt werden? Ich möchte nicht in Klassen unterrichten, die ein negatives Bild von Lehrkräften haben. Immerhin Artikel 1.

  • Wenn sich jemand in einer Diskussion über das Grundgesetz lustig macht, ist eigentlich alles gesagt. Danke, mehr ist eigentlich nicht nötig, um deine Aussagen einzuordnen.

  • Tom123 Warum machst Du Dich lustig? Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Errungenschaft unserer Gesellschaft. Da gehts doch nicht ums gemütliche Frühstücken, aber vielleicht um die Rücksichtnahme, dass man eben nicht täglich zur ersten Stunde hat, weil die KiTa da noch gar nicht auf hat.

  • Wenn sich jemand in einer Diskussion über das Grundgesetz lustig macht, ist eigentlich alles gesagt. Danke, mehr ist eigentlich nicht nötig, um deine Aussagen einzuordnen.

    Ich mache mich nicht über das Grundgesetz lustig. Das Grundgesetz liefert die Werte und Normen auf denen unser Rechtssystem basiert. Es ist wichtig.

    Allerdings kannst Du schlecht aus den allgemeinen und abstrakten Formulierungen des Grundgesetzes Forderungen ableiten. Und dann darauf verweisen, dass Erlasse und Verordnungen nicht in Ordnung sind, weil sie diese nicht berücksichtigen. Das ist ein Rechtsverständnis, dass nie so klappen kann. Grundsätzlich gehe ich als Lehrkraft erstmal davon, dass Erlasse und Verordnungen den Gesetzen und der Verfassung entsprechen. Das sicherzustellen ist nämlich die Aufgabe der Juristen, die diese formuliert haben. Denn du bist sicherlich kein Volljurist. Und wenn ich rechtliche Bedenken habe, gibt es den Dienstweg. Bei uns gibt es z.B. auch die Möglichkeit sich direkt an die Rechtsabteilung der Schulbehörde zu wenden, wenn Gesetzesvorgaben unklar sind. Die beraten dann die Schulen.

    Es durchaus denkbar, dass ein Erlass gegen ein Gesetz oder ein Grundrecht verstößt. Dann wird irgendwann jemand klagen und ein Gericht wird das beurteilen. Aber diese Vorstellung, dass ich aus den Grundrechten konkrete Rechte ableite, ist einfach abstrus.

  • Grundrechte beschränken sich im Alltag oft auch gegenseitig, woraus sich die Frage ableitet, welches Grundrecht in konkreten Situationen schwerer wiegt.

  • Tom123 Warum machst Du Dich lustig? Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Errungenschaft unserer Gesellschaft. Da gehts doch nicht ums gemütliche Frühstücken, aber vielleicht um die Rücksichtnahme, dass man eben nicht täglich zur ersten Stunde hat, weil die KiTa da noch gar nicht auf hat.

    Das unterstütze auch. Die Frage war, wie das umgesetzt wird. Dazu gibt es Erlasse, Verordnungen, ggf. Gesetze und hoffentlich ein gutes Teilzeitkonzept. Das muss die Basis unserer Arbeit sein.

    Ich kann doch dann nicht sagen aber im Grundgesetz steht etwas von Schutz der Ehe und Familie daher muss ich nun einen zweiten freien Tag haben.

    Die Erlasse, Verordnungen etc. beschreiben mir als Lehrkraft wie der Dienstherr sich die Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorstellt. Das ist erstmal der Deal. Wenn ich das nicht richtig finde, kann ich daher klagen.
    Aber WillG schreibt ja schon direkt, dass die Erlasse das nicht so berücksichtigen. Aber deswegen habe ich da keine Rechte. Das ist seine persönliche Auslegung. Dann muss er klagen. Aus Artikel 6 ergibt sich sicherlich nicht, dass die restliche Arbeitszeit familienfreundlich gestaltet werden muss. Das hat WillG geschrieben, aber dieses muss ergibt sich überhaupt nicht.
    Wie sollte das auch in der Praxis gehen? Alle Familien und Ehepaare haben das Recht das ihre Arbeitszeiten familienfreundlich sind? Wie klappt so was im Krankenhaus bei Ärzten? Oder bei Feuerwehrleuten oder Polizisten? Genau um diese Grenzen festzulegen gibt es Gesetze, Erlasse und Verfügungen. Ich kann nicht aus einer abstrakten Forderungen des Grundgesetzes einen konkreten Anspruch ableiten.

Werbung