Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Was ist daran schwierig?

    Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit. Die einfache Tatsachenbehauptung, man habe x Stunden mehr gearbeitet, reicht dafür regelmäßig nicht aus, wie übrigens selbst bei dem von Tom123 angesprochenen Fall deutlich wurde. Selbst vom OVG wurde nur ein Teil der geltend gemachten Überstunden anerkannt. Das betraf die nachgewiesene, strukturell bedingte Mehrarbeit und war überhaupt nur möglich, weil der betreffende SL sehr präzise Mehrbelastung und deren Ursache aufzeichnete. In einem anderen Fall wurde die Mehrarbeit gar nicht anerkannt, weil diese individuelle und präzise Aufzeichnung fehlte.


    Daher: Arbeitszeiten für sich möglichst detailliert erfassen...und zwar nicht nur die reine Zeit, sondern idealerweise auch die jeweilige Verwendung. Ich persönlich orientiere mich dabei an der Aufschlüsselung der Arbeitszeit auf Aufgabenbereiche in der damaligen Arbeitszeitstudie (also Unterricht, unterrichtsnahe Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitungszeit....), Kommunikation (DB, päd. Gespräche....), Schulentwicklungstätigkeiten usw.

  • 100 Stunden findet du okay?! Wäre das das Ergebnis meiner Arbeitszeiterfassung, würde ich eine Überlastungsanzeige stellen und darin darauf hinweisen, dass angesichts der ausgeschöpften Arbeitszeit leider keinerlei individuelle Förderung und Differenzierung mehr stattfinden kann. Planungstreffen am Nachmittag und Material erstellen fielen als erstes raus.

    100 Stunden bedeutet 2,5 Wochen Urlaub, die quasi gestrichen werden.

  • Das fängt damit an, dass es sehr individuell ist. Eine Kollegin verliert sich regelmäßig darin, irgendwelche Sachen für die Unterricht zu basteln, Materialien vorzubereiten etc.. Das ist nett und schön, aber muss nicht sein.
    Ich arbeite digital. Kollegen, die analog arbeiten sind tendenziell langsamer.
    Kollege A benötigt für die gleiche Klausur 50% mehr Zeit als Kollege B.
    Lehrkraft C schreibt immer sehr schöne Zeugnisbemerkungen. Das kostet aber auch Zeit.
    Lehrkraft D besucht gerne Fortbildungen. Lehrkraft nur das nötigste.
    Solange wir als Lehrkräfte unsere Arbeit relativ frei einteilen können - was toll ist - ist auch mit der Arbeitszeiterfassung schwierig. Ich kann eine Stunde in Sachunterricht innerhalb von 15 min vorbereiten oder eine Feuerwerk machen und auf die Vorbereitung 2h verwenden. Eine nette Kollegin von mir führt immer lange Elterngespräche. Wenn ich dabei bin, empfinde ich es als tierisch anstrengend. Ich mache die Gespräche eher kurz und knackig. Aber soll man ihr nun sagen, dass sie schneller sein soll? Bekommt sie es angerechnet, wenn sie zwischendurch noch etwas Smalltalk macht?

    Und wenn ich auf dem Sofa sitze und Fußball sehe und nebenbei die Arbeiten korrigieren. Arbeitszeit zu 100%?

    Das Argument kommt ja immer wieder aber ich sehe den Unterschied zu anderen Jobs mit genauer Zeiterfassung nicht so, vor allem Jobs im Öffentlichen Dienst. Als ich vor Jahren in die Behörde abgeordnet war, habe ich alle diese Fälle analog beobachten können. Der eine bastelt sich schnell für eine Abrechnung eine Exceltabelle, der andere staubt erstmal den Taschenrechner ab. Der eine führt lange Telefonate mit Smalltalk, der andere ist kurz angebunden. Sachbearbeiter kommen wegen einer Bagatelle ins Büro und gehen manchmal (ohne Übertreibung) über eine halbe Stunde nicht mehr, weil sie Smalltalk machen. Als Lehrer, der es gewohnt ist, schnell zu arbeiten, weil er dann schneller Feierabend haben kann, hat mich das regelrecht gestresst.
    Ich will damit sagen: Ja, solche Unterschiede gibt es, aber eben nicht nur im Lehrerberuf, sondern eben auch in Berufen mit genauer Zeiterfassung. Ich weiß nicht, warum das bei uns dann nicht gehen soll.

    Das mit dem Korrigieren beim Fernsehen kann ich persönlich nicht, da könnte ich nicht ordentlich korrigieren, aber ich weiß dass Sachbearbeiter auch gern mal Radio gehört haben beim Arbeiten oder Live Streams auf dem Rechner laufen hatten.


    Es gibt andere Beispiele, wo die Trennung schwerer, aber doch möglich ist. Wenn ich als Deutschlehrer ein Buch lese, ist das dann Arbeitszeit oder Privatvergnügen. Mein Verständnis wäre, dass es solange Privatvergügen ist, bis ich entscheide, dass ich das Buch doch in der 10. Klasse als Lektüre lesen könnte und dann immer auch den Unterricht beim Lesen mitdenken. Wenn ich ein Buch explizit lese, um es als mögliche Lektüre zu prüfen, ist das natürlich Arbeitszeit. Sagt ja keiner, dass Arbeit nicht auch Spaß machen kann und wenn ich das Buch ohne diese dienstliche Zielsetzung nicht in die Hand genommen hätte, ist es natürlich Arbeitszeit. Gleichzeitig gilt, dass es ab dem Moment keine Arbeitszeit mehr ist, in dem ich entscheide, dass es als Lektüre ungeeignet ist und ich es nur zum Spaß weiterlese.
    So ähnlich ist es ja auch, wenn ich Werbungskosten korrket (!) steuerlich geltend mache. Da sind meines Wissens auch für mich als Deutschlehrer Bücher nur dann absetzungsfähig, wenn ich sie konkret für den Unterricht brauche oder sie klar zur konkreten (!) Fortbildung dienen. Ein einfaches "Alle reden über Leif Randt, den sollte ich als Germanist mal gelesen haben" dürfte da nicht funktionieren - auch wenn das so genau selten jemand trennt (oder nachprüft).

  • Im Schnitt in 41 Wochenstunden.

    Die Ferien sollte man hier nicht vergessen, die ja deutlich mehr als der reguläre Urlaubsanspruch sind. Übrigens: Die haben Teilzeitkräfte auch voll, Teilzeitbeschäftigte in anderen Jobs haben (je nachdem wie die Arbeitszeit reduziert wurde, ob kürzer oder weniger Tage) auch weniger Urlaubsanspruch, nämlich nur anteilig.

    Stimmt so nicht, die haben genauso viele Wochen, müssen aber dafür weniger Stunden einsetzen.

    Oder anders: Eine Kraft, die Mo-FR arbeitet, bekommt 30 Tage Urlaub. Eine Kraft, die MO, DI, DO arbeitet, bekommt. 18 Tage Urlaub. Beide haben aber in der Summe 6 Wochen Urlaub.

  • Wir rechnen in Nds. nicht mit 5 Tagen, da du Anspruch auf mind. einen freien Tag hast. Daher passt das Argument schon, sofern die TZ-Kraft nicht 5 Tage arbeitet.

    Nein, es passt nicht, weil du mit Wochen rechnest egal ob bei Teilzeit oder Vollzeit und ja auch mit Wochenarbeitszeit. Dann macht es eben keinen Unterschied, beim Urlaub.

    Ich habe in allen Berufen genauso 6 Wochen Anspruch auf Urlaub, wie jemand in Vollzeit, der Unterschied ist nur, ich benötige dafür 3 Urlaubstage (rechne ich meine Urlaubswochen in Tage um, habe ich aber auch "nur" 18) und der Vollzeit-Kollege braucht 5 Tage für eine Woche, hat aber auch 30 Urlaubstage.

    Wird übrigens genau so auch angepasst bei den Teilzeitleuten, wie überall anders auch, wenn es ausgezahlt wird (was ich aus Erfahrung weiß!)

  • Stimmt so nicht, die haben genauso viele Wochen, müssen aber dafür weniger Stunden einsetzen.

    Oder anders: Eine Kraft, die Mo-FR arbeitet, bekommt 30 Tage Urlaub. Eine Kraft, die MO, DI, DO arbeitet, bekommt. 18 Tage Urlaub. Beide haben aber in der Summe 6 Wochen Urlaub.

    Es ist die gleiche freie Zeit. Weil wenn die z.B. zwei freie Tage pro Woche haben, müssen sie nur drei Tage Urlaub nehmen.


    Bei Lehrern sind es aber die kompletten Ferien UND ggf. die freien Tage

  • Bei Lehrern sind es aber die kompletten Ferien UND ggf. die freien Tage

    Ist doch bei anderen Teilzeitkräften auch so, dass sie ihre Arbeitszeit auch auf 1-6 Tage legen können, wie sie es eben vorher vereinbaren, das geht dort sogar inzwischen bei Vollzeit auch schon. Wo soll also der Unterschied sein?!?

    Genau, es gibt keinen zwischen Lehrern und anderen Berufen.

  • Was ist daran schwierig?

    Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit.

    Der Arbeitgeber muss keine Mehrarbeit nachweisen, sondern die tatsächliche Arbeitszeiterfassung umsetzen.

    Wenn diese dann nicht mit der gesetzten Arbeitszeit übereinstimmt, wird man fragen, warum das so ist.

    Man wir Daten anschauen müssen, dass bei einer Klassenfahrt keine Pausen vorgesehen und möglich sind.

    Oder man wird feststellen, dass sonderpädagogische Gutachten etwa 40h Arbeitszeit benötigen, das hat der Landesrechnungshof schon vor Jahren kritisiert und Vorschläge gemacht, eine Vereinfachung wurde in Aussicht gestellt, aber nicht umgesetzt, stattdessen gibt es immer mehr Auflagen.

    Vielleicht wird man feststellen, dass es unsinnig ist, von jeder Schule jedes Konzept ohne Entwurf, Vorschlag, Bausteine erarbeiten zu lassen, oder dass es dumm ist, und jedes Curriculum ohne an der Praxis orientierte Inhalte oder Vorschläge auszugeben. Und dass es Arbeitszeit in jeder Schule und für jede Lehrkraft kostet, wenn man jedes Mal die Notengebung grundlegend ändert (fachspezifische Leistungen hinein, verändert, verschoben, exakt vorgegeben, hinaus).

    Man wird also die Arbeit begrenzen müssen.
    Das kann aber nicht die Aufgabe der einzelnen Lehrkraft sein, die 2 Fachkonferenzen, 3 Beauftragungen, 1 Klassenleitung, 5 zieldifferent zu beschulenden Kinder und eine Menge andere Aufgaben übernimmt, die in der Schule anfallen und trotz Lehrkräftemangel irgendwie im Stammteam verteilt werden müssen. Selbst nach dem Arbeitszeitmodell in HH, in dem außerunterrichtliche Aufgaben angerechnet werden, geht dies nicht auf und entspricht nicht der EuGH-Vorgabe, dass die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen ist.

    Was ist daran schwierig?

    Schwierig daran ist allein, dass das Land dann einen Ausgleich schaffen muss. Und das wissen die Länder, denn sie haben ja die Arbeitszeitstudie als gerichtsfest anerkannt und kennen die Daten seit 10 Jahren.

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