Was ist daran schwierig?
Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit. Die einfache Tatsachenbehauptung, man habe x Stunden mehr gearbeitet, reicht dafür regelmäßig nicht aus, wie übrigens selbst bei dem von Tom123 angesprochenen Fall deutlich wurde. Selbst vom OVG wurde nur ein Teil der geltend gemachten Überstunden anerkannt. Das betraf die nachgewiesene, strukturell bedingte Mehrarbeit und war überhaupt nur möglich, weil der betreffende SL sehr präzise Mehrbelastung und deren Ursache aufzeichnete. In einem anderen Fall wurde die Mehrarbeit gar nicht anerkannt, weil diese individuelle und präzise Aufzeichnung fehlte.
Daher: Arbeitszeiten für sich möglichst detailliert erfassen...und zwar nicht nur die reine Zeit, sondern idealerweise auch die jeweilige Verwendung. Ich persönlich orientiere mich dabei an der Aufschlüsselung der Arbeitszeit auf Aufgabenbereiche in der damaligen Arbeitszeitstudie (also Unterricht, unterrichtsnahe Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitungszeit....), Kommunikation (DB, päd. Gespräche....), Schulentwicklungstätigkeiten usw.