Förderhefte für eine ganze Klasse

  • Guten Abend,

    ist es rechtlich zulässig, dass alle Kinder einer Grundschulklasse in den Hauptfächern Deutsch und Mathe jeweils mit der Ausgabe Einstern/Einsterns Schwester -leicht gemacht Verdion arbeiten?

    Können Eltern etwas dagegen unternehmen und auf die normale Ausgabe bestehen?

    Vielen Dank für Rückmeldungen!

  • Guten Abend,

    ist es rechtlich zulässig, dass alle Kinder einer Grundschulklasse in den Hauptfächern Deutsch und Mathe jeweils mit der Ausgabe Einstern/Einsterns Schwester -leicht gemacht Verdion arbeiten?

    Können Eltern etwas dagegen unternehmen und auf die normale Ausgabe bestehen?

    Vielen Dank für Rückmeldungen!

    Hallo Krkan,

    Du wirst dir ja wahrscheinlich etwas dabei gedacht haben, als du das für deine Klasse entschieden hast.

    Von daher würde ich diese Entscheidung den Eltern klar kommunizieren und erklären. Bei Interesse können die Eltern sich ja zusätzlich das andere Heft für Zuhause zusätzlich anschaffen.

    Alternativ kannst du auch anbieten, kann die schnelleren Schülerinnen und Schüler von dir zusätzliches Material bekommen.

    Ich kenne die Hefte leider nicht und kann deshalb nicht sagen, ob da wirklich ein großer Unterschied besteht.

    P.s. das Bundesland wäre hilfreich , da sich die Vorgaben unterscheiden können .

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Tatsächlich frage ich aus Elternsicht. Das Kind hâtte die Klasse überspringen können, ist also eher ein Kandidat für Forderhefte, soll aber nun mit den Förderausgaben arbeiten, in denen kaum Aufgaben aus dem Anforderungsbereich 2 und 3 sind (Niedersachsen).

  • Mal vom Zweifel an der Schreibberechtigung abgesehen... Sprecht doch einfach mit dem Kollegen / der Kollegin. Bei der Grundschule unserer Tochter, welche stark mit einheitlichen Wochenplänen arbeitet, ist es auch kein Problem dem Kind selbst gekauftes Lernmaterial mitzugeben.

  • Für Nds:

    Es ist zunächst die Frage, ob die Hefte über die Fachkonferenz als Lehrwerk eingesetzt sind. Dann ist es ein Beschluss, an den sich die Lehrkraft halten muss. Er gilt für Lehrwerke, es ist aber eine Grauzone, ob auch Arbeitshefte damit einbezogen sind (u.a. wg. Ausleihe der Bücher, aber nicht der AH).

    Wenn das/ein/dein Kind stark von den Leistungen abweicht, in die eine oder andere Richtung, kann man individuelle Absprachen treffen (für das Herausfordern: Springen, Drehtür, andere Materialien anstelle dieser, andere Materialien als Ergänzung, andere Themen als Ergänzung ...) Das sind aber immer individuelle Absprachen, die man in einem Förderplan festhalten kann/sollte - je nachdem, wie gravierend die Differenzierung ist.

    Davon abgesehen bedeutet der Einsatz eines solchen Heftes nicht, dass Anforderungsbereich 2 und 3 im Unterricht nicht beachtet würden. Gerade in diesen Bereichen kann man auf andere Materialien ausweichen oder unabhängig von Arbeitsheften vielfältige Herausforderung einsetzen und ist damit weit flexibler, als mit den Vorgaben eines AH.

  • In NDS gibt's eine Schulbuchliste mit zugelassenen Lernmitteln. Stehn die Hefte da für Grundschule drauf?

    Ansonsten würde ich als erstes die Lehrkraft fragen, die sie bestellt hat.

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