Veranstaltung mit Eltern

  • Meine Klassenpflegschaftsvorsitzenden haben einen Fahrradausflug organisiert. Wird dieser Fahrradausflug durch meine Teilnahme an einem Wochenendtag zu einer Schulveranstaltung?

  • Nein. Allerdings solltest Du von Deiner Seite aus klarstellen, dass es sich um eine private Veranstaltung handelt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wichtig ist dann, dass Du auch keine Aufsicht führst und auch ansonsten alles unterlässt, das dieser Veranstaltung den Charakter einer Schulveranstaltung gibt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wirklich ratsam ist es halt nicht. Ich würde den Bedenkenträgern zuhören und dann entscheiden. In welcher Rolle siehst du dich, wenn nur wenige Eltern mitfahren, z.B. nur die Elternvertreter? In welcher Rolle sehen dich die Eltern, die teilnehmen? Und die Eltern, die nicht teilnehmen? Wer konnte wissen und ist im Zweifel dafür verantwortlich, wenn die Kinder für eine Radtour in einer größeren Gruppe noch zu jung oder einzelne zu unreif waren? Wer konnte einschätzen, dass die Wegführung für einzelne Radfahrer in Ordnung, für eine Gruppe aber zu gefährlich war?

  • Wirklich ratsam ist es halt nicht. Ich würde den Bedenkenträgern zuhören und dann entscheiden. In welcher Rolle siehst du dich, wenn nur wenige Eltern mitfahren, z.B. nur die Elternvertreter?

    Mit einer 4. Klasse habe ich während eines längeren Aufenthaltes in der Eifel (Jugendherberge) eine Radtour gemacht. Es waren ca. 25 Zehnjährige, ein Elternteil und eine Person, die über einen Verein solche Touren anbot, in der Gruppe, also 3 Erwachsene. Ich war trotzdem verantwortlich, aber recht jung und noch risikofreudig... Eine Schülerin hatte auf halbem Weg zurück eine Panne, die wir nicht beheben konnten. Die begleitende Mutter erklärte sich bereit, mit dem Kind (nicht ihres) die verbleibenden ca. 5 Kilometer schiebend zu gehen.

    Es blieb für mich die einzige Fahrradtour mit Schüler*innen, schon vor der Panne war ich trotz wenig Autoverkehr ungewohnt nervös, da es unmöglich war, alles im Auge zu behalten.

    @Dr. Rakete: Wenn es eine Familienveranstaltung ist und du "nur" mitfährst. solltest du die Schulleitung über deine Verantwortlichkeit im "Krisenfall" befragen. Egal, wie alt deine Schüler*innen sind.

  • Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das eine Schulveranstaltung sein?

    Es liegt außerhalb der regulären Schulzeit, die Schule ist an der Organisation nicht beteiligt, optimalerweise steht in der Einladung noch explizit drin, dass das keine ist und Verantwortung und Aufsicht bei den Eltern bleiben.

    Selbst ein Jurist, dessen Staatsexamen nur für die Bezirksregierung gereicht hat, schafft es da nicht irgendeine Verantwortung der Schule oder Lehrkraft zu konstruieren...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Selbst ein Jurist, dessen Staatsexamen nur für die Bezirksregierung gereicht hat, schafft es da nicht irgendeine Verantwortung der Schule oder Lehrkraft zu konstruieren...

    Das war jetzt aber böse!

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Selbst ein Jurist, dessen Staatsexamen nur für die Bezirksregierung gereicht hat, schafft es da nicht irgendeine Verantwortung der Schule oder Lehrkraft zu konstruieren...

    Juristen in der Verwaltung haben in der Regel ein Prädikatsexamen (Vollbefriedigend oder besser). Alles was drunter ist bekommt in der Regel nur befristete Verträge.


    Aber an sich hast du natürlich recht. Nur weil eine Lehrkraft mit Eltern der Schule Fahrrad fährt, ist das noch lange keine schulische Veranstaltung und die Verantwortung für die Kinder liegt dabei bei den Eltern.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Wichtig ist nicht, was die SL und BR denken/glaube, sondern, was die Eltern nicht denken dürfen.

    Richtig. Und das setzt eine klare Kommunikation der Lehrkraft voraus.

    "Liebe Elternschaft,
    vielen Dank für die Einladung zur Teilnahme an der Radtour am 10. Mai 2026. Gerne nehme ich daran teil. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich dabei um eine private Veranstaltung handelt und meine Teilnahme dies nicht zu einer Schulveranstaltung umwandelt. Dies betrifft vor allem die Frage der Aufsichtspflicht und der Haftung bei Unfällen.
    Ich freue mich auf die gemeinsame Unternehmung mit Ihnen und Ihren Kindern.
    ..."

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Juristen in der Verwaltung haben in der Regel ein Prädikatsexamen (Vollbefriedigend oder besser). Alles was drunter ist bekommt in der Regel nur befristete Verträge.


    Aber an sich hast du natürlich recht. Nur weil eine Lehrkraft mit Eltern der Schule Fahrrad fährt, ist das noch lange keine schulische Veranstaltung und die Verantwortung für die Kinder liegt dabei bei den Eltern.

    Juristen sind im höheren Dienst in der A-Besoldung und die Einstiegshürde ist die Befähigung zum Richteramt d.h. 1. und 2. Staatsexamen bestanden und von der Bezahlung mit Lehrern vergleichbar (Einstiegsamt A13, realistisch hat die Mehrheit in der Verwaltung zeitnah A15), Richter und Staatsanwälte im Einstiegsamt haben ein Prädikatsexamen und R1 im Einstiegsamt (mit guten Aufstiegsmöglichkeiten und selbst in R1 ist die Endbesoldung höher als in A15) und das sind die schlecht bezahlten Prädikatsjuristen, die gut bezahlten gehen in Kanzleien.

    In NRW ist die Grenze in der Verwaltung 6.5 Punkte, das ist kein Prädikatsexamen (Quelle - ich hab keine Ausschreibung im Schulbereich gefunden aktuell)...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Richtig. Und das setzt eine klare Kommunikation der Lehrkraft voraus.

    "Liebe Elternschaft,
    vielen Dank für die Einladung zur Teilnahme an der Radtour am 10. Mai 2026. Gerne nehme ich daran teil. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich dabei um eine private Veranstaltung handelt und meine Teilnahme dies nicht zu einer Schulveranstaltung umwandelt. Dies betrifft vor allem die Frage der Aufsichtspflicht und der Haftung bei Unfällen.
    Ich freue mich auf die gemeinsame Unternehmung mit Ihnen und Ihren Kindern.
    ..."

    Verstehe ich nicht. Wenn die Lehrkraft von den Eltern (irgendwelchen) dazu eigeladen wird, dann ist doch klar dass es keine Schulveranstaltung ist.

    Also ja man kann das natürlich so schreiben, damit es klar gestellt ist. Dieser Klarstellung bedarf es aber eigentlich gar nicht.

    Juristen sind im höheren Dienst in der A-Besoldung und die Einstiegshürde ist die Befähigung zum Richteramt d.h. 1. und 2. Staatsexamen bestanden und von der Bezahlung mit Lehrern vergleichbar (Einstiegsamt A13, realistisch hat die Mehrheit in der Verwaltung zeitnah A15), Richter und Staatsanwälte im Einstiegsamt haben ein Prädikatsexamen und R1 im Einstiegsamt (mit guten Aufstiegsmöglichkeiten) und das sind die schlecht bezahlten Prädikatsjuristen, die gut bezahlten gehen in Kanzleien.

    Formal ja, aber es wird bei uns oft (gerade bei Schulamtsjuristen) mindestens die Note Befriedigend gefordert. Das mag bei euch anders sein.

    Entropy is a bitch, embrace her.

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