Also gerade als verbeamtete Lehrkraft habe ich es doch viel weniger nötig als eine angestellte Lehrkraft mich mit der SL oder der Behörde gut zu stellen. Im Zweifel bin ich Beamter und wir klären es auf dem Rechtsweg. Ich würde mich auch nicht krank zur Schule schleppen oder ähnliches. Als Angestellter ist man zu mindestens theoretisch mehr dem Goodwill der SL ausgesetzt.
Verpflichtung zur Klassenlehrerschaft
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Als Angestellter ist man zu mindestens theoretisch mehr dem Goodwill der SL ausgesetzt.
Wie kommst du darauf? Einen unbefristet Angestellten los zu werden ist nicht weniger schwer, als einen Beamten.
Anders herum ist der Beamte viel mehr auf den Goodwill der Schulaufsicht angewiesen.
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Deshalb ist meine Fragezeichentaste mit Beginn meiner Verbeamtung auf magische Weise aus der Tastatur verschwunden.
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Warum kann man mich als angestellte Lehrkraft zur Klassenlehrerschaft verpflichten, obwohl ich viel weniger verdiene als die verbeamteten Lehrkräfte... Dieselbe Arbeit für weniger Geld, wo leben wir denn hier?
Als angestellte Lehrkraft kann ich dazu nur sagen: wenn du den Job nicht machen willst, dann kündige halt. Klassenlehrertätigkeit ist genauso Teil der Jobbeschreibung wie der Unterricht im eigenen Fach.
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Wie kommst du darauf? Einen unbefristet Angestellten los zu werden ist nicht weniger schwer, als einen Beamten.
Anders herum ist der Beamte viel mehr auf den Goodwill der Schulaufsicht angewiesen.
Theoretisch wäre eine Kündigung bei unbefristeten Angestellten denkbar. Dazu kommt, dass der Beamte bei Krankheit deutlich besser gestellt ist. Ich wüsste nicht, wo ich als Lebenszeitbeamter auf das Goodwill der Schulaufsicht angewiesen bin. Wenn mir etwas nicht passt, kann ich es notfalls vor Gericht klären. Das wird in den meisten anderen Betrieben nicht so üblich sein. Aber es ist auch unnötig darüber zu diskutieren. Weder verbeamtete noch angestellte Lehrkräfte müssen sich bei der Schulleitung oder Schulaufsicht einschleimen. Damit ist das ganze obsolet.
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Ich wüsste nicht, wo ich als Lebenszeitbeamter auf das Goodwill der Schulaufsicht angewiesen bin.
Versetzung, (Teil-)Abordnung... gar kein Problem. Das geht bei Angestellten nicht so einfach.
Weder verbeamtete noch angestellte Lehrkräfte müssen sich bei der Schulleitung oder Schulaufsicht einschleimen. Damit ist das ganze obsolet.
da hast du recht.
Theoretisch wäre eine Kündigung bei unbefristeten Angestellten denkbar.
Theoretisch möglich, ja. In der Umsetzung ist das sehr sehr schwierig.
Dazu kommt, dass der Beamte bei Krankheit deutlich besser gestellt ist.
Das ist richtig
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Versetzung, (Teil-)Abordnung... gar kein Problem. Das geht bei Angestellten nicht so einfach.
§ 4 TV-H lässt es so klingen, als wäre das gar kein großes Problem.
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Als Angestellter ist man zu mindestens theoretisch mehr dem Goodwill der SL ausgesetzt.
Die Rechte des Tarifbeschäftigten sind gar nicht so schlecht. Von der Bezahlung mal abgesehen, stehe ich mich in manchen Punkten sogar besser. So bin ich beispielsweise froh, dass bei rechtlichen Unstimmigkeiten für mich das Arbeitsgericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig ist. Alleine schon im Hinblick auf die Schnelligkeit.
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§ 4 TV-H lässt es so klingen, als wäre das gar kein großes Problem.
Ja, in der Praxis ist es aber nicht so leicht wie bei Beamten.
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Wieso hier immer das Gerücht auftaucht, dass eine Abordnung oder Versetzung bei Angestellten schwierig ist erschließt sich mir nur bedingt. Den einzigen Vorteil den ich habe, ist sehr schnell eine Arbeitsgerichtliche Entscheidung im Gegensatz zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren zu bekommen. Aber das Risiko, dass dieses Urteil dann zu meinen Ungunsten ausfällt ist in dem Fall groß. Zumindest in NRW steht die Schule nicht in meinem Arbeitsvertrag. Mein Einsatzort unterliegt daher dem Direktionsrecht (§ 106 GewO) des Arbeitgebers. Das kann er zwar nur nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben, aber er kann es ausüben.
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Angestellte haben halt den dicken Vorteil, einfach kündigen und sich woanders neu anstellen lassen zu können. Als jemand, der sowieso nicht von Familienzuschlägen profitiert, würde ich mich kein zweites Mal verbeamten lassen. So groß ist der Gehaltsunterschied nach Abzug PKV nicht.
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. Den einzigen Vorteil den ich habe, ist sehr schnell eine Arbeitsgerichtliche Entscheidung im Gegensatz zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren zu bekommen. Aber das Risiko, dass dieses Urteil dann zu meinen Ungunsten ausfällt ist in dem Fall groß. Zumindest in NRW steht die Schule nicht in meinem Arbeitsvertrag
Die Verträge, die ich kenne enthalten die konkrete Dienststelle. Daher sehe ich es sehr schwierig mit der Umsetzung. Erlebt habe ich noch keine
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