Ragnar Danneskjoeld : Wenn die besagte Person schlau ist, hängt sie das mit dem Backpacking durch Südostasien besser nicht an die große Glocke und genießt im Stillen ihr Glück. Die gesellschaftliche Stimmung ist derzeit eher ablehnend gegenüber Beamten (m/w/d) und zumindest in der aktuellen gesamtwirtschaftlischen Lage wäre es schwer vermittelbar, warum die Allgemeinheit die Reisen durch Asien (und hierauf würde es im Zweifelsfall reduziert werden) bezahlen soll, statt dass diese Person diese Reisen selbst durch Arbeit erwirtschaftet. Wir werden wahrscheinlich in absehbarer Zeit erleben, dass die Grenzen zur Dienstunfähigkeit so hoch gesetzt werden, dass, wenn man dann wirklich "dienstunfähig" geschrieben wird, schon sehr eingeschränkt ist und im Alltag allenfalls noch leichte Routineaufgaben ohne Hilfe durchführen kann.
Verpflichtung zur Klassenlehrerschaft
-
-
Wir werden wahrscheinlich in absehbarer Zeit erleben, dass die Grenzen zur Dienstunfähigkeit so hoch gesetzt werden, dass, wenn man dann wirklich "dienstunfähig" geschrieben wird, schon sehr eingeschränkt ist und im Alltag allenfalls noch leichte Routineaufgaben ohne Hilfe durchführen kann.
Es ist schon so.
Die Grenze ist 50% Dienstfähigkeit. Und der Amtsarzt hat KEIN Interesse (jemals gehabt), lieb und nett zum Patienten zu sein, sondern ist "auf der Seite" des Dienstherren. Nur weil man nicht mehr kognitiv / körperlich bestimmte Tätigkeiten in überhälftigem Umfang ausüben kann, heißt es nicht, dass man nicht reisen kann.
Hier wird doch ständig auf das Alimentationsprinzip und Prinzipien des Beamtentums rekuriert: Tja, die DU ist eben eine DU und nicht eine EU.
Also muss nicht die Person auf höchster Pflegestufe sein, um in den "Genuss" zu kommen, nicht mehr im Dienst zu sein.
und die hier vorgebrachten Beispiele sind ganz sicher Ausnahmen (lange Vordienstzeiten, Erholung und Teilgenesung außerhalb des Schulkontextes - wobei wir auch nicht wissen, wie lange das gedauert hat ..), und NICHT mit den Vorfällen zu vergleichen, wo Leute jahrelang krankgeschrieben waren. -
Beitrag von Quittengelee (
24. Mai 2026 18:33 )Dieser Beitrag wurde von kleiner gruener frosch aus folgendem Grund gelöscht: Ich stimme Mariej zu - Beitrag entfernt. (Und du solltest Ragnar per PN deswegen kontaktieren.) (25. Mai 2026 00:24 ). -
Quittengelee Bei aller berechtigten Kritik an Ragnars Äußerungen: Dein Beitrag #103 ist sehr daneben und einer Entschuldigung wert.
-
Ich bins leid, dass chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung unterstellt wird, dass sie dich auf Kosten der Allgemeinheit bereicherten.
Er schrieb selbst Folgendes und diesen Wunsch habe ich unterstützt.
ich spreche hier nur und ausschließlich für mich und präzisiere: für mich wäre dieses Szenario der Jackpot.
-
Ich bins leid, dass chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung unterstellt wird, dass sie dich auf Kosten der Allgemeinheit bereicherten.
Ja, das bin ich auch, hatte selbst eine Krebserkrankung und war länger raus.
Er schrieb selbst Folgendes und diesen Wunsch habe ich unterstützt.
Auch wenn du das nun etwas ironisch schreibst, wird das in meinen Augen nicht besser. Es ist einfach nicht anständig, solch einen bösen Wunsch hier öffentlich zu äußern.
-
aber, MarieJ machst du nicht den Unterschied zwischen so einem Wunsch und jemandem sagen "Na, wenn es für dich so schön ist, dann nimm halt das komplette Packet" ?
Es tut mir leid, ich überreagiere sicher gerade ein bisschen, aber die Haltung in der Gesellschaft geht mir so auf den Keks.
Einer Bekannten wurde letztens "Neid" ausgesprochen, weil sie mit ihrer ganzen Familie eine schöne Woche mit tollen Angeboten für alle Kinder und die Eltern hatte. Im Kinderhospiz. Die Entlastungswoche. Weil das jüngste Kind sterbenskrank ist, die höchste Pflegestufe hat, keine Pflegehilfe hat (es gibt keine) und schon alle Lebenserwartungen gesprengt hat. Wow, dann durften die Geschwister "umsonst" Töpfer-Nachmittage und Schwimmen haben. Krass. -
chilipaprika Es ist für mich ein Unterschied, ob ich das „ganze Paket“ jemandem wünsche oder ihn darauf aufmerksam mache, was sein eigener Wunsch nach sogenanntem „Krankfeiern“ in Wirklichkeit bedeutet.
Das mit dem Neid auf deine Bekannte geht natürlich auch gar nicht. Dennoch bedeutet das, dass diese neidischen Menschen etwas nicht kapiert haben. Darauf muss man sie mit der Nase stoßen, ihnen aber nicht das gleich Schicksal an den Hals wünschen.
Ich habe bei solchen Gelegenheiten damals öfter mal gesagt: „OK, lass uns tauschen. Du kriegst meine Wiedereingliederung zusammen mit der Erkrankung.“ Manche haben es erst dann wirklich gemerkt.
Es gibt halt sehr unbedachte, unsensible Menschen, die aber gleichwohl unsere Achtung als Mensch verdienen. Warum sollten wir es ihnen gleich tun, wenn wir ihr Verhalten nicht gut finden? -
Ich bin eigentlich bei dir, denn RICHTIG wünschen tue ich es nicht, und vermutlich Quittengelee auch nicht, sondern rhetorisch würde ich es auch so formulieren. Ähnlich, wie du es schreibst "Ich würde lieber VZ arbeiten, du kannst gerne meine TZ / WE haben, nimmst aber bitte alle anderen Problemen auch mit"
-
Ich glaube auch, dass Quittengelee das im Zorn geschrieben hat und halte sie nicht für einen Racheengel.
Dennoch sollte man m. E. in einem solchen Forum evtl. erst einmal tief durchatmen und die bösartigen Inhalte aus dem eigenen Kommentar jäten oder dann hinterher zurücknehmen.Das meine ich natürlich nicht nur für Quittengelee.
-
Wenn die besagte Person schlau ist, hängt sie das mit dem Backpacking durch Südostasien besser nicht an die große Glocke und genießt im Stillen ihr Glück.
Sorry, aber muss man in Sack und Asche gehen, nur weil man nicht erwerbsunfähig sondern "nur" berufsunfähig ist? Ich habe bereits viele Menschen begleitet, die im schulischen Kontext "durch" sind. Vor eine Schulklasse können die sich einfach nicht mehr stellen. Das kann eine Angststörung sein, dass können psychosomatische Beschwerden sein. So hatte ich einen Kollegen der konnte keine Schule mehr betreten, ohne dass der Blutdruck Kapriolen schlug. Das war weder durch Psychotherapie noch durch Medikamente in den Griff zu kriegen. Der hätte keine zehn Minuten in der Klasse ausgehalten und die Schüler hätten von sich aus den RTW gerufen. Außerhalb von Schule jedoch ging es ihm blendend. Da könnte er Bäume ausreißen. Als Angestellter hätte er ein Riesenproblem, weil die Rentenversicherung nur die Erwerbsminderung kenn und nicht die Dienstunfähigkeit. Und die meisten dieser Kollegen waren gerne Lehrer. Aber der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Als Beamter hat man den Riesenvorteil abgesichert zu sein. Und man darf sogar bis zur Höhe der Regelpension dazuverdienen . Dürfen sich derart betroffene Kollegen nicht mehr des Lebens freuen? Müssen die jetzt bis zur Regelaltersgrenze ein schlechtes Gewissen haben? Ich meine Nein.
-
Sorry, aber muss man in Sack und Asche gehen, nur weil man nicht erwerbsunfähig sondern "nur" berufsunfähig ist?
Nein, muss man nicht. Aber man sollte schon im Hinterkopf behalten, dass man als Beamter eben kein normales Arbeitsverhältnis hat. Dies bedeutet auch, dass man durch private Aktivitäten das Ansehen des Beamtentums nicht schädigen darf bzw. das Vertrauen der Bevölkerung in jenes. So schwammig und antiquiert das auch sein mag, zieht das doch eine Grenze, die man mitbedenken sollte.
Ein DU-fähiger Beamter, der dann fröhlich in Südostasien tourt und das vielleicht auch noch öffentlichkeitswirksam präsentiert, dürfte sich dieser Grenze sicher annähern. In der Vergangenheit sind darüber auch schon Beamte gestolpert. Wenn ich mich recht erinnere zum Beispiel dieser Kochshow-Kollege.
-
Als Beamter hat man den Riesenvorteil abgesichert zu sein.
Das ist die Entschädigung dafür, dass man im "besonderen Dienst- und Treueverhältnis" manche Kröte schlucken muss. Zudem sind die Belastungen hoch. Die Tätigkeit im Unterricht wird oft mit der Tätigkeit und Belastung von Fluglotsen verglichen.
Statistisch gesehen scheidet jede vierte Person in Deutschland vor dem regulären Renteneintritt zumindest zeitweise aus dem Beruf aus.ZitatLehrerinnen und Lehrer tragen ein überdurchschnittlich hohes Risiko. Je nach Auswertung der Versorgungswerke und Versicherer wird rund jede dritte Lehrkraft im Laufe des Berufslebens vorzeitig dienst- oder berufsunfähig.
Der "Lehrer-Faktor": Während in Handwerksberufen Unfälle und körperlicher Verschleiß dominieren, ist das Risiko bei Lehrkräften vor allem durch den extrem hohen psychischen und emotionalen Druck (Burnout, Depressionen, chronischer Stress) sowie die konstante Stimmbelastung und Infektionsrisiken erhöht. (KI Gemini)
@Ragnar Danneskjoeld Zähle auf drei. Die Chancen auf deinen persönlichen "Jackpot" stehen nicht schlecht. Den Jackpot kannst du dann in den Umbau deiner Wohnung, für Therapien oder nicht übernommene Kur- und Heilkosten investieren. Oder du verschwindest nach Thailand und genießt dort deinen Vorruhestand und die verbleibenden Lebensmonate.
Vielleicht bekommst du auch einen tollen Job in der Schulbehörde und darfst dort Akten und Anträge bearbeiten. Oder in der Telefonzentrale Gespräche vermitteln - falls deine kognitiven Fähigkeiten das noch zulassen. Das Tolle daran: Du hast genau 30 Tage Urlaub! Kein Stress mehr mit zu hohen Preisen in Ferienzeiten. -
Wenn ich mich recht erinnere zum Beispiel dieser Kochshow-Kollege.
Ob du Recht hast, weiß ich nicht. in den mir drohenden DU-Zukunftsvisionen habe ich keine Kraft für Backpackertouren, aber ich würde zum Beispiel nicht aufhören, joggen zu gehen.
*kloopfklopf", dass der Horrorszenario nicht eintritt und der Amtsarzt mich nicht DU einstuft
Der Kochshow-Kollege (und die Esotherik-Kollegin) sind aber ganz andere Fälle, sie waren nicht DU, sondern krankgeschrieben. -
Das ist ja auch ein bisschen was anderes.
Ich glaub wir sind uns alle einig, dass der Asia-Backpacker in der DU in keinster Weise der Normalfall ist, sondern so ein forentypisches Extrembeispiel. Die meisten DU-Kollegen würden sich unglaublich freuen, wenn es ihnen dafür gut genug ginge! Ganz abgesehen davon, dass sie liebend gerne wieder dienstfähig wären, wenn sie dafür gesund wären!
-
chemikus08 : Wenn die betroffene Person nach der Berufsunfähigwerdung (Du betonst ja selbst, erwerbsfähig wäre sie weiterhin.) in einem anderen Bereich tätig wird und dort das Geld für die Reisen nach Südostasien erwirtschaftet, dürfte da kaum einer ein Problem haben. Es geht um die grob vereinfachte Vorstellung "Arbeitet nicht, ist aber körperlich fit genug, um zu reisen und die Allgemeinheit darf das bezahlen", womit ein Teil der Bevölkerung fremdeln dürfte.
-
Körperlich fit genug um zu arbeiten, jedoch psychisch nicht in der Lage zu unterrichten.
Für den Fall sieht das Beamtenrecht vor, den Kollegen vollumfänglich zu alimentieren, wenn auch mit geringeren Bezügen
Das ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Pacta sunt servanda. Da habe ich nicht das geringste Problem mit. Und ich freue mich für jeden Kollegen, der dann noch soviel Lebensmut hat durch Asien zu Touren. Dies hilft ihm möglicherweise über die traumatischen Erfahrungen die er in Schule sammeln durfte hinweg. Ich sehe da nichts verwerflich es. Und den Vergleich mit dem Kochshow Kollegen hinkt. Der war krank geschrieben und hätte sich eine Nebentätigkeit in der Krankschreibung genehmigen lassen müssen. Ein Kollege der im Vorruhestand ist (als Beamter);darf im Umfang dessen was ihm für eine volle Pension noch fehlt dazu verdienen und erhält dennoch weiter seine Pension. Wie er dann seine Freizeit verbringt ist seine Sache
-
Gymshark du vergisst allerdings, dass "erwerbsfähig" im Sinne der Rentenversicherung auch ein seeeehr dehnbarer Begriff ist.
Ich habe eine Frau kennengelernt, der die EU verweigert wird, weil ihr (angeblich) 3-6 Stunden am Tag eine einfache Tätigkeit zugemutet werden könnte. Die Frau hatte einen Schlaganfall, kann keine 20 Meter ohne Rollator laufen, Bluthochdruck, Wortfindungsstörungen und eine starke PTBS dazu.
Das Amt "Sie können ja irgendwo in einem Büro arbeiten, Umschläge eintüten, zum Beispiel".
Bedeutet: keine EU-Rente. Aber auch kein Geld, weil schon längst ausgesteuert. und nirgendwo findet sie auch einen Job. -
Ja diese Beispiele kenne ich aus meiner Zeit als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht. Es wird ausschließlich beurteilt, ob Du theoretisch in der Lage ist, sechs Stunden irgendeine Tätigkeit auszuüben. Ob Dur irgendjemand eine solche Tätigkeit überhaubt anbietet ist uninteressant. Und wenn Du die sechs Stunden nicht schaffst jedoch nicht drei Stunden, dann gibt es nur die hälftige Erwerbsminderungsrente. Die ist im Regelfall so gering, das es egal ist, ob Du die bekommst oder nicht, denn das Bürgergeld ist im Regelfall höher. Und die Tatsache, dass es immer mehr Angestellte Lehrkräfte gibt, die in diese prekäre Situation geraten, zeigt wie es um den Gesundheitsschutz von Lehrkräften bestellt ist.
-
Die Dame die ich im Kopf habe , könnte auch nicht weiter laufen und war zusätzlich auf ein externes Sauerstoffgerät angewiesen. Auch der wurde keine Rente zugebilligt. Faktisch eh egal, da das Bürgergeld höher ist.
-
Werbung